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Weiterentwicklung der Krefelder Schullandschaft (weiterführende Schulen)
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Krefeld |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlich-
Vorlagennummer Fachbereich
1425/26 - 40
Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform
Ausschuss für Schule und Weiterbildung 24.09.2026 beschließend
Betreff
Weiterentwicklung der Krefelder Schullandschaft (weiterführende Schulen)
Beschlussentwurf
1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, die Planungen für folgende
Maßnahmen weiterzuentwickeln und für eine Beschlussfassung vorzubereiten:
2.1 Auslaufende Schließung der Robert-Jungk-Gesamtschule, Reepenweg 40 in 47839 Krefeld, ab
1.8.2027
2.2 Auslaufende Schließung des Hannah-Arendt-Gymnasiums, Dionysiusstraße 51 in 47798 Kre
feld, ab 1.8.2027
2.3 Umzug des Gymnasiums Horkesgath, Horkesgath 33 in 47803 Krefeld, an den Standort Reepen
weg 40 in Hüls sowie Zügigkeitserweiterung von 3 auf 4 Züge ab 1.8.2028.
2.4 Erweiterung der Zügigkeit der Realschule Horkesgath, Horkesgath 33 in 47803 Krefeld, von 4
auf 6 bis zu 7 Züge (zur Auslastung des Gebäudes Horkesgath 33) ab 1.8.2028
2.5 Errichtung eines Teilstandortes der Realschule Albert-Schweitzer-Schule, Lewerentzstraße 136
in 47798 Krefeld, in der Lindenstraße 52 (bisher Teilstandort des Hannah-Arendt-Gymnasiums)
und Erweiterung von 3 auf 5 Züge ab 1.8.2027 oder alternativ zum 1.8.2028.
2.6 Errichtung einer Sekundarschule mit 3 Zügen am Hauptstandort des Hannah-Arendt-Gymna
sium, Dionysiusstr. 51, zum 1.8.2027 oder alternativ zum 1.8.2028
- Fortsetzung des Beschlussentwurfs auf der Folgeseite -
Drucksache 1425/26 - Seite - 2 -
2.7 Fortführung der Duldung der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule, Alte Gladbacher Straße 10 in
47805 Krefeld, sowie Unterstützung der Schule durch den Schulträger zur Verbesserung der
Übergangsquote in die Sek II.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mitwirkungsgremien und -organe der betroffenen Schulen wie
Schulpflegschaft (Eltern), Schülervertretung, Lehrerkonferenz und Schulkonferenz einzubeziehen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Planungen in enger Abstimmung mit den Schulaufsichten
und dem Dezernat 48 der Bezirksregierung weiterzuverfolgen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Umsetzung der oben genannten Maßnahmen Kooperationen
der Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs zu initiieren und zu unterstützen, um auch bei
kleineren Oberstufen künftig ein passgenaues und hochwertiges Kursangebot für die Schülerinnen
und Schüler sicherzustellen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die durch mögliche Schulschlie
ßungen wegfallenden Plätze im Gemeinsamen Lernen (Inklusion) kompensiert werden können, d.h.
welche Schulen bei entsprechendem Bedarf als nächstes Schulen des Gemeinsamen Lernens wer
den sollen.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Schulaufsicht und den Schulen einen Vorschlag
zu erarbeiten, um die prognostizierten Schülerzahlen für den kommenden Jahrgang 5 im Schuljahr
2027/28 mit Schulplätzen zu versorgen.
8. Die Verwaltung wird beauftragt, sich beim Land NRW dafür einzusetzen, dass eine neu gegründete
Schule als Standortnachfolgerin des Hannah-Arendt-Gymnasiums Startchancenschule werden kann.
Personelle Auswirkungen
Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen.
Finanzielle Auswirkungen
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Klimarelevanz
Es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen.
Drucksache 1425/26 - Seite - 3 -
Begründung
Gliederung
1. Ausgangslage 4
2. Gemeinsame Workshops zur zukünftigen Gestaltung der Krefelder Schullandschaft mit den
Schulen 5
3. Darstellung der Maßnahmen 9
Robert-Jungk-Gesamtschule 9
Umwandlung in eine Sekundarschule (Nr. 1.1) 9
Gründung einer Realschule (und auslaufende Schließung der RJG, Nr. 1.2) 9
Umzug einer anderen Schule in das Schulgebäude in Hüls und auslaufende
Schließung der RJG (Nr. 1.3) 10
Umzug des Gymnasiums Horkesgath (Nr. 1.3.1) 12
Umzug der Realschule Horkesgath (Nr. 1.3.2) 13
Hannah-Arendt-Gymnasium 15
Fortführung der Duldung des HAG (Nr. 2.1) 15
Auslaufende Schließung des HAG und Errichtung einer Realschule oder
Sekundarschule (Nr. 2.2) 18
Auslaufende Schließung des HAG und Weiternutzung als Teilstandort/e
einer oder zweier anderer Schulen (Nr. 2.3) 21
Kurt-Tucholsky-Gesamtschule 22
Fortbestand der KTG (Nr. 3.1) 22
Umwandlung in eine Sekundarschule (Nr. 3.2) 23
Auslaufende Schließung und Neugründung einer Realschule (Nr. 3.3) 23
4. Gegenüberstellung der bisherigen und künftig vorgeschlagenen städtischen Kapazitäten in
der Sekundarstufe I 24
Drucksache 1425/26 - Seite - 4 -
1. Ausgangslage
Der letzte Schulentwicklungsplan für die allgemeinen und allgemeinbildenden Schulen der
Sekundarstufen I (SEP) für den Zeitraum 2023/24 bis 2027/28 wurde am 17.01.2023 im Ausschuss für
Schule und Weiterbildung (Vorlage 4176/22) beraten sowie am 06.09.2023 im Rat der Stadt Krefeld (Vor
lage 4990/23) beschlossen. Das Augenmerk galt damals vordringlich den deutlich steigenden Schülerzahlen
in der Sekundarstufe I (Sek I). Zwar hatten die Oberstufen auch zum damaligen Zeitpunkt schon sehr unter
schiedliche Größen, aber eine ausgewogene Verteilung der Schülerinnen und Schüler in den Oberstufen
kann mangels kommunaler Steuerungsmöglichkeiten seitens der Stadt nicht sichergestellt werden. Da es
keine Anhaltspunkte dafür gab, dass mehrere Schulen dauerhafte und bestandsgefährdende Probleme in
der Sekundarstufe II (Sek II) bekommen würden, bestand hier kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
Anschließend hat sich die Lage jedoch von Jahr zu Jahr verschärft. Für die Robert-Jungk-Gesamtschule (RJG)
wurde eine Duldung erstmalig für das Schuljahr 2024/2025 beantragt, da lediglich noch 20 SuS für die Ein
führungsphase (EF) angemeldet wurden. Im Austausch mit der Bezirksregierung am 27.01.2025 sowie mit
der Gemeinde Kerken und der Schule selbst wurde deutlich, dass auf absehbare Zeit eine schulgesetzkon
forme Q1 an dieser Schule nicht würde zustande kommen können. Seitens der Bezirksregierung wurde zu
nächst keine klare Aussage dazu gemacht, wie lange die Gesamtschule ohne Oberstufe gebilligt werden
würde. Mit der aktuell vorliegenden Duldungsverfügung vom 13.02.2026 für das Schuljahr 2026/2027
wurde von der Bezirksregierung jedoch unmissverständlich deutlich gemacht, dass diese letztmalig für
2026/2027 und nur aufgrund der seitens des Schulträgers in die Wege geleiteten Prozesse zur Neuordnung
der Schullandschaft ausgesprochen wird. Ein Verweis auf andere Gesamtschulen in NRW, die ebenfalls über
längere Zeit ohne Oberstufe geführt werden durften, ist insofern nicht zielführend.
Gleichzeitig erfolgte eine Verschärfung der Problemlage am Hannah-Arendt-Gymnasium (HAG) und an der
Kurt-Tucholsky-Gesamtschule (KTG). Für die KTG wurden für die Schuljahre 2024/2025 (Q1: 30), 2025/2026
(Q1: 31) und 2026/27 (Q1 voraussichtlich 40) ebenfalls Duldungen ausgesprochen.
Für das HAG liegt für das Schuljahr 2026/2027 ebenfalls eine Duldung vor. Darin wird die Stadt wiederholt
unmissverständlich aufgefordert, eine dauerhaft tragfähige Lösung zu finden: „Es sind konkrete Vorschläge
notwendig, welche schulorganisatorischen Maßnahmen dem Rat der Stadt Krefeld zur Beschlussfassung
mit Wirkung zum Schuljahr 2027/28 vorgelegt werden könnten.“
Seitens des Schulträgers gab es im Herbst 2024 Versuche, eine Kooperation zwischen den beiden Schulen –
HAG und KTG - zum Schuljahr 2025/2026 zu initiieren. Ziel aus Sicht der Stadt wäre es gewesen, einerseits
ein breiter gefächertes Oberstufenangebot zu etablieren und so die weitere Abwanderung von Schülerin
nen und Schülern zu verhindern. Damit sollte mittelfristig ein Beitrag zur Attraktivität der Schulen geleistet
werden. Am 11.11.2024 fand hierzu nach einem gemeinsamen Vorgespräch am 09.10.2024 der erste Teil
einer ursprünglich auf einen längeren Prozess angelegten extern moderierten Workshopreihe statt. Eine Ei
nigung auf eine gemeinsame Arbeitsweise und eine Verständigung auf ein gemeinsames Ziel konnten je
doch zwischen den beiden Schulen nicht erreicht werden, so dass die Bemühungen erfolglos abgebrochen
wurden.
Eine Zusammenführung mehrerer Oberstufen zu einem Oberstufenzentrum, die ebenfalls zur Verbesserung
der Schulsituation hätte beitragen können, wurde geprüft und von der Bezirksregierung Düsseldorf als nicht
schulgesetzkonform abgelehnt. Auch andere Alternativen zur Lenkung der Schülerströme und damit zur
Verbesserung der Oberstufensituation gefährdeter Schulen konnten im Austausch mit der Bezirksregierung
nicht ausgemacht werden. Eine Anfrage beim Städtetag NRW, ob andere Kommunen vor ähnlichen Proble
men stünden und wie sie damit umgehen, blieb erfolglos.
Drucksache 1425/26 - Seite - 5 -
Wiederholt wurden Einzelgespräche mit Schulen und im Rahmen von Regionalkonferenzen mit den Aufsich
ten geführt. Mit den Schulaufsichten wurde außerhalb der üblichen Regionalkonferenzen, bei denen die
Schulentwicklungsplanung regelmäßig ein Tagesordnungspunkt ist, eine ganztägige Themensitzung am
24.01.2025 durchgeführt. In dieser wurden die Prognosen und Problemlagen sehr ausführlich diskutiert,
ohne dass jedoch aufgrund der sehr unterschiedlichen Sichtweisen und Interessenslagen umfassende und
konsensfähige Lösungsstrategien entwickelt werden konnten. Es wurde zumindest deutlich, dass isolierte
Lösungen für einzelne Schulen nicht zielführend wären, da sie immer auch Aus- und Wechselwirkungen auf
die gesamte Schullandschaft haben.
Da die Kooperation mit der Gemeinde Kerken bezüglich des dortigen Teilstandortes der RJG erkennbar
nicht dauerhaft zur Erfüllung der Mindestgröße und somit zum Erhalt der Schule geführt hatte und überdies
sowohl seitens der Schulleitung als auch seitens der Schulaufsicht als tendenziell eher hinderlich auf dem
Weg zu einer positiven Schulentwicklung betrachtet wurde, leitete die Verwaltung die nötigen Schritte ein,
um den Vertrag mit der Gemeinde Kerken zu lösen (Ratsbeschluss vom 03.07.2025, Vorlage 7746/25).
Auch in allen weiteren Regionalkonferenzen der Schulaufsichten, die ca. alle 6 Wochen stattfinden, wurde
die Lage ergebnislos diskutiert. Im Herbst 2025 nahm die Verwaltung einen erneuten Anlauf, um mit den
unmittelbar betroffenen Schulen die Innenstadtsituation zu diskutieren.
Im Rahmen der Gespräche mit einigen betroffenen Schulen war ihrerseits der Wunsch artikuliert worden,
in einer Workshopreihe gemeinsam an einer Gesamtlösung zu arbeiten und auf diese Weise auch Vor
schläge zu entwickeln, die möglicherweise bisher noch nicht bedacht worden waren. Dieser Wunsch wurde
seitens der Verwaltung aufgegriffen.
Für den 28.02.2026 war zudem für den nach der Kommunalwahl neu konstituierten Ausschuss für Schule
und Weiterbildung (ASW) zu einer Auftakttagung eingeladen worden. Hier wurde den Vertreterinnen und
Vertretern des ASW die Problematik der Schullandschaft und die weitere geplante Vorgehensweise erläu
tert. Insbesondere die Herausforderung, sowohl steigende Schülerzahlen zu bewältigen, als auch für be
standsgefährdete Schulen Lösungen finden zu müssen, wurde thematisiert. Denn die Möglichkeit, gefähr
dete Schulen ersatzlos zu schließen, kommt in dieser Konstellation nicht in Betracht. Die wegfallenden Züge
müssen vielmehr kompensiert und sogar erhöht werden, um die in den kommenden Jahren erforderlichen
Bedarfe abdecken zu können.
2. Gemeinsame Workshops zur künftigen Gestaltung der Krefelder Schullandschaft mit den Schulen
Den Vorschlag aus den Reihen der Schulen aufgreifend, wurde seitens der Verwaltung ein Team von zwei
Moderatorinnen beauftragt, einen Prozess der gemeinsamen Problemanalyse sowie idealerweise Lösungs
entwicklung in Gang zu setzen und moderativ zu begleiten. Die beiden in Coaching, Veränderungsmanage
ment und Organisationsentwicklung erfahrenen Moderatorinnen gestalteten in Zusammenarbeit mit der
Schulentwicklungsplanung der Abteilung 402 eine dreitägige Workshopreihe, in der gemeinsam mit den
Schulleitungen Ideen zur Problemlösung erarbeitet und deren Auswirkungen auf die Schullandschaft mög
lichst umfassend durchdacht und geprüft wurden. Von allen städtischen Realschulen, Gymnasien und Ge
samtschulen wurden zwei Personen (Schulleitung und eine weitere) eingeladen. Die Schulen in freier Trä
gerschaft konnten bei Interesse ebenfalls eine Person entsenden. Von den Grundschulen, Förderschulen
und Berufskollegs waren die jeweiligen Sprecher*innen eingeladen. Es nahmen nahezu alle eingeladenen
Schulen an der Workshopreihe teil. Von den städtischen Schulen war lediglich das Gymnasium Fabritianum
an keinem der drei Tage vertreten.
Drucksache 1425/26 - Seite - 6 -
Am ersten Tag des Workshops am 16.03.2026 wurden den Teilnehmer*innen zunächst die Ausgangssitua
tion und die Problemlage anhand der vorhandenen Daten vorgestellt:
Einerseits werden steigende Schülerzahlen prognostiziert, andererseits gibt es weiterführende Schulen, an
denen die Anmeldungen im Jahrgang 5 und/oder zur Oberstufe die Mindestgrößen für die jeweiligen Schu
len über längere Zeit (prognostisch) nicht oder nur schwerlich erreichen. Geringe Anmeldezahlen im Jahr
gang 5 wirken sich zeitversetzt auch auf die Oberstufen von Gesamtschulen und Gymnasien aus: Es besteht
die Gefahr, dass infolge der geringen Anmeldezahlen in Jg. 5 später die Mindestschülerzahl in der Q1 (Vor
gabe: 42) unterschritten wird. Die Problematik der drei gefährdeten Schulen wurde angesprochen. Die Teil
nehmerinnen und Teilnehmer im Workshop gaben an, dass fast allen die Situation bewusst gewesen sei
und die vorgetragenen Problemlagen im Großen und Ganzen bekannt seien.
Im Workshop wurde herausgearbeitet und verdeutlicht, dass die Maßnahmen an einer oder mehreren
Schulen immer Wechselwirkungen in der gesamten Schullandschaft verursachen, die mitgedacht werden
müssen.
Seitens der Verwaltung wurden Muss-Kriterien an Lösungsvorschläge definiert:
- Genehmigungsfähigkeit der Maßnahmen durch die Bezirksregierung (insbesondere Rechtskonfor
mität)
- Effektive Nutzung des vorhandenen Gebäudebestands
- Aussicht auf politische Mehrheit im Rat
Anschließend wurden gemeinsam Kriterien aus Sicht der verschiedenen Betroffenengruppen Schüler*in
nen, Eltern, Schulleitungen, Lehrer*innen, Bürger*innen, Stadtverwaltung, Schulaufsicht erarbeitet und ge
wichtet, die für einen „guten“ Lösungsvorschlag aus Sicht aller Betroffenengruppen maßgeblich sein soll
ten.
Dabei ergaben sich als vorrangige Kriterien:
- nachhaltige Veränderung des Ist-Zustands
- bestmögliche pädagogische Förderung und Schulabschluss im Rahmen des individuellen Potenzials
- angstfreies Lernen und Wohlfühlen der Schüler*innen
Als ebenfalls wichtig wurde benannt:
- passende Schulform in Wohnortnähe
- Schullandschaft als „Wir“, additive Ergänzung der Schulformen
- langfristig gesunde Oberstufen
Am Ende des ersten Tages wurden seitens der Verwaltung zusammengefasst alle schulrechtlich grundsätz
lich möglichen Maßnahmen dargestellt, die für eine Anpassung der Schullandschaft in Betracht kommen
und die in den vorangegangenen Monaten in verschiedenen Gesprächen isoliert besprochen worden wa
ren:
- ausnahmsweise Fortführung einer Schule (Duldung)
- Profilbildung (zur Attraktivitätssteigerung)
- Beschränkung der Zügigkeit anderer Schulen
- Umwandlung einer Gesamtschule in eine Sekundarschule
- Schließung (sofortig oder sukzessive)
- (zur Nachnutzung von Gebäuden) Bildung eines Teilstandorts
- (zur Nachnutzung) Neuerrichtung einer Schule
Drucksache 1425/26 - Seite - 7 -
- (zur Nachnutzung) Umzug einer Schule an einen anderen Standort
- (zur Kompensation wegfallender Kapazitäten) Bildung von Mehrklassen oder Zügigkeitserweiterung
an anderen Schulen
Der ursprünglich für den 23.03.2026 geplante zweite Workshoptag wurde auf den 14.04.2026 verschoben,
um insbesondere der Schulleitung des Hannah-Arendt-Gymnasiums eine Teilnahme zu ermöglichen.
Die Zwischenzeit wurde genutzt, um (auch in den Osterferien) mehrere intensive Einzelgespräche mit den
am meisten direkt und möglicherweise auch indirekt betroffenen Schulen zu führen und mit ihnen mögli
che Lösungsvorschläge zu diskutieren. Diese Gespräche dienten als Ausgangspunkt für den zweiten Teil des
Workshops. Am 14.04. wurde dann in kleinen Gruppen jeweils unter der Fragestellung diskutiert, wie die
jeweilige Idee gelingen könnte. Mit Hilfe dieser Methode aus dem Design Thinking (HMW = How might
we…) sollte jedem Vorschlag erst einmal die Möglichkeit eingeräumt werden, ihn vorbehaltlos anzugehen,
ohne zuallererst die Bedenken zu formulieren.
1. Für die Robert-Jungk-Gesamtschule wurde angesichts der Ausgangsituation, dass eine Erhöhung
der Übergangsquote in die Sek II seitens der Schulleitung selbst als nicht realistisch eingeschätzt
wurde und dass die Anmeldezahlen für den Hauptstandort wiederholt so gering waren, dass
auch in der Sek I die schulgesetzlich erforderliche Mindestgröße von 100 Schülerinnen und Schü
lern (SuS) wieder nicht zustande gekommen war, davon ausgegangen, dass eine Fortführung als
Gesamtschule dauerhaft nicht mehr möglich sei. Vor diesem Hintergrund wurden folgende Al
ternativen identifiziert:
1.1 Umwandlung in eine Sekundarschule
1.2 Gründung einer Realschule (und auslaufende Schließung der RJG)
1.3 Umzug einer anderen Schule (und auslaufende Schließung der RJG)
1.3.1 Variante A: Umzug des Gymnasiums Horkesgath
1.3.2 Variante B: Umzug der Realschule Horkesgath
Die theoretische Möglichkeit, aus dem Gebäude in Hüls einen Teilstandort einer anderen Schule zu
machen, wurde von vornherein aufgrund ihrer offenkundigen Nichtumsetzbarkeit nicht weiterver
folgt: aufgrund der Lage könnte keine Krefelder Schule sinnvollerweise in horizontaler Gliederung
(Ausgliederung mehrerer Jahrgänge) einen Teilstandort in Hüls führen und damit das freiwerdende
Gebäude ausreichend nutzen. Die Möglichkeit einer vertikalen Gliederung (alle Jahrgänge von 5 bis
10 bzw. bis 13 an jedem der Standorte) ist für die Stadt Krefeld nicht gegeben1 und wäre allein auf
grund der Größe des Gebäudes (für eine vierzügige Schule der Sek I und Sek II), das sinnvollerweise
genutzt werden müsste, ebenfalls nicht realistisch.
2. Für das Hannah-Arendt-Gymnasium mit seinen zwei Standorten wurde einerseits diskutiert, un
ter welchen Bedingungen die Schule fortbestehen könnte und andererseits, wie man die Ge
bäude nutzen könnte, sofern der Fortbestand nicht sichergestellt werden könne.
2.1. Fortbestand des Gymnasiums
2.2. Auslaufende Schließung und Errichtung einer Sekundarschule oder Realschule, ggf. in Kombina
tion mit:
1 Siehe Schulgesetz NRW § 83 Abs. 4 und 5: Sekundarschulen und Gesamtschulen können mit bestimmten Mindestgrößen vertikal
geführt werden, wenn „nur dann das schulische Angebot der Sekundarstufe I in einer Gemeinde gesichert wird.“ Dies war in Kerken
der Fall.
Drucksache 1425/26 - Seite - 8 -
2.3. Auslaufende Schließung und Weiternutzung als Teilstandort/e einer oder zweier anderer Schu
len
3. Für die Kurt-Tucholsky-Gesamtschule wurden analog ebenfalls die entsprechenden Möglichkei
ten diskutiert.
3.1. Fortbestand der Gesamtschule
3.2. Umwandlung in Sekundarschule
3.3. Auslaufende Schließung und Errichtung einer Realschule
In der Zeit bis zum dritten und letzten Workshoptag am 03.06.2026 erarbeitete der Fachbereich 40 -Schule,
Pädagogischer und Psychologischer Dienst aus den bereits bekannten und den im Workshop neu aufge
kommenen Varianten und Ideen mögliche Gesamtvorschläge für die Krefelder Schullandschaft. Hierbei
wurden die von den Schulen vorgebrachten Aspekte und Anmerkungen zu den schulorganisatorisch denk
baren Maßnahmen berücksichtigt und abgewogen. Im Vorfeld zum letzten Workshop wurde zudem von der
Schulverwaltung noch einmal mit den (erweiterten) Schulleitungen der unmittelbar betroffenen Schulen
gesprochen.
Im Ergebnis wurden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im dritten Workshop dann zwei verbleibende
Varianten präsentiert, die sich zusammenfassend darin unterscheiden, dass bei der Variante A das Gymna
sium Horkesgath und in der Variante B die Realschule Horkesgath in das Gebäude der RJG umzieht. Gleich
zeitig wurde seitens des FB 40 dargestellt, welche Ideen aus welchen Gründen nicht weiterverfolgt wurden.
In einem ersten Schritt wurde den Teilnehmern und Teilnehmerinnen Raum gegeben, die Vorschläge „sa
cken“ zu lassen und zu kommentieren. Da sich in diesem Zusammenhang noch viele Nachfragen ergaben,
wurden diese gesammelt und gegen Ende des Tages durch Vertreterinnen des Fachbereichs Schule zusam
menfassend beantwortet.
Zuvor hatten die Vertreter und Vertreterinnen der unmittelbar von den Vorschlägen betroffenen Schulen in
einem separaten Raum die Gelegenheit, ihre kurzfristigen und langfristigen Probleme mit der möglichen
Veränderung deutlich zu machen. Gleichzeitig wurden die oben genannten Vorschläge von den übrigen
Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Kleingruppen einer Prüfung hinsichtlich der im ersten Workshop fest
gelegten Kriterien unterzogen.
Hierbei ergab sich, dass beide Umzugsvarianten nach Hüls hinsichtlich der oben genannten Kriterien als
sinnvoll eingeschätzt wurden, wobei die Variante A (Umzug des Gymnasiums Horkesgath) etwas besser be
wertet wurde.
Die gemachten Vorschläge, deren genaue Umsetzung (Form und ggf. Standort der auflösenden Schließung,
Ort, Zeitpunkt und Art des Einzugs etc.) noch zu klären wäre, finden sich in dem unter Ziff. 2 formulierten
Beschlussentwurf wieder.
Die Ergebnisse der Workshops sind im Folgenden an verschiedenen Stellen in die Vorlage eingeflossen.
Gleichwohl spiegelt die Vorlage nicht alle Arbeits- und Diskussionsergebnisse der drei ganztägigen Work
shoptage mit jeweils über 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wider, sondern letztlich die Essenz des Ge
samtprozesses.
Drucksache 1425/26 - Seite - 9 -
3. Darstellung der Maßnahmen
Robert-Jungk-Gesamtschule
Umwandlung in eine Sekundarschule (Nr. 1.1)
Wie in der Darstellung der Ausgangslage ausgeführt, muss die Fortführung der Robert-Jungk-Gesamtschule
als Gesamtschule inzwischen als unrealistisch betrachten werden. Möglich wäre schulrechtlich die Um
wandlung in eine Sekundarschule, was de facto eine Gesamtschule ohne Oberstufe ist (auch wenn die
schulrechtlichen Details etwas komplexer sind). Allerdings würde eine Sekundarschule am Standort Hüls
mit denselben Problemen konfrontiert sein wie die aktuelle Gesamtschule. Sekundarschulen sind mindes
tens dreizügig und in dieser Randlage ist es äußerst unwahrscheinlich, dass sie in einem stark gymnasial
ausgerichteten Umfeld wie Hüls genügend Anmeldungen bekommen würde. Es ist insofern kaum vorstell
bar, dass eine Sekundarschule von den Hülser Eltern besser angenommen würde als die jetzige Gesamts
chule. Die Anmeldezahlen waren in den vergangenen Jahren sehr schwach. Aus eigener Kraft erreicht der
Hauptstandort die Mindestgröße selbst nach den Koordinierungsgesprächen bereits seit etlichen Jahren
nicht mehr. Das Gebäude ist zudem für 4 Züge Sek I und 4 Züge Sek II ausgerichtet (insgesamt rund 1000
SuS). Eine dreizügige Sekundarschule hätte knapp 500 SuS, so dass das Gebäude mit einer Sekundarschule
bei weitem nicht ausgelastet wäre. Eine noch größere Sekundarschule an diesem Standort ist schulrechtlich
möglich, aber aus Sicht der Schulverwaltung noch unrealistischer.
SuS-Zahlen des JG 5 und JG 11 für den Standort in Krefeld Hüls (Oktoberstatistiken der letzten Jahre):
Schuljahr JG 5 JG 11
2025/2026 69 0
2024/2025 93 122
2023/2024 59 333
2022/2023 83 55
Damit ist die (auslaufende) Schließung der Robert-Jungk-Gesamtschule ab dem 1.8.2027 unausweichlich.
Diese Einschätzung wird auch seitens der Schulleitung und des Kollegiums geteilt (Lehrerkonferenz am
09.06.2026).
Auch die schulfachliche Aufsicht stimmt dieser Schlussfolgerung zu. Nach allen bisherigen Erfahrungen mit
Schulschließungen in Krefeld geht die Schulverwaltung von einer auslaufenden Schließung aus. Die genauen
Modalitäten, der Standort des Auslaufens wie auch der Umgang mit dem bereits ab dem 1.8.2026 auslau
fenden Teilstandort Kerken sind noch zu klären.
Gründung einer Realschule (und auslaufende Schließung der RJG, Nr. 1.2)
Die Schulform Realschule hat eine hohe Elternakzeptanz. Von einer weiterhin großen Nachfrage nach Real
schulplätzen ist aufgrund der aktuellen Anmeldeüberhänge an den drei bestehenden Realschulen auszuge
hen. Es wäre jedoch bei Gründung einer neuen Realschule in Hüls eine massive Konkurrenz zweier paralle
ler Schulsysteme (Realschule Horkesgath und „Realschule Hüls“) zu befürchten.
2 Aus dieser EF wurde anschließend keine Q1 mehr gebildet.
3 Aus dieser EF haben 2026 13 SuS ihr Abitur abgelegt.
Drucksache 1425/26 - Seite - 10 -
Sowohl die Krefelder Realschulen selbst als auch die schulfachliche Aufsicht lehnen eine weitere Realschule
als eigenständiges System seit langem mit großer Vehemenz ab. Dies war bereits im Schulentwicklungsplan
von 2022 thematisiert worden. Hier zeigt sich ein erhebliches Dilemma: Obwohl die Schulform bei den El
tern sehr beliebt ist, ist sie aus schulorganisatorischer Sicht unattraktiv:
Die Schulaufsicht der Realschulen weist regelmäßig darauf hin, dass die Personalsituation im Realschulbe
reich besonders problematisch sei. Es sei für die Realschulen äußerst schwer, freie Stellen zu besetzen,
1. weil die Unterrichtsverpflichtungen höher sind als in den anderen Schulformen der Sekun
darstufe I (28 Wochenstunden gegenüber 25,5 an Gesamtschulen, Sekundarschulen und
Gymnasien),
2. weil es deutlich weniger Aufstiegsmöglichkeiten als in anderen Schulen gibt (keine Funkti
onsstellen und kleinere Schulleitung) und
3. weil trotz erhöhter Anforderungen an die Binnendifferenzierung (Inklusion, Zuwanderung,
Hauptschulbildungsgang) die Schüler-Lehrer-Relation in den Realschulen die ungünstigste
von allen Schulformen ist (20,19 gegenüber Sek I Gesamtschule 18,63 und Sek I Gymnasium
19,17 sowie 16,27 an Sekundarschulen).
Zudem habe das Land die Lehrerstellen für Realschulen insgesamt gekürzt.
Diese Einwände richten sich insbesondere gegen die Gründung neuer Realschulen, aber auch gegen die Er
weiterung von Zügigkeiten an den bestehenden Systemen, wobei die Schulaufsicht hat erkennen lassen,
dass bereit wäre, letzteres mitzutragen.
Die Stadt Krefeld nimmt die Einwände zur Kenntnis. Jedoch kann der Schulträger in seiner Schulentwick
lungsplanung nach hiesiger Auffassung nicht dadurch eingeschränkt werden, dass das Land Schwierigkeiten
mit den Personalkapazitäten hat und eine Schulform systematisch schlechter ausstattet als andere, denn
der Schulträger hat den Auftrag, ein bedarfsorientiertes Schulangebot sicherzustellen. Eine Ausweitung der
Realschulkapazitäten entspricht aufgrund der aktuellen Anmeldeüberhänge an den Realschulen ganz offen
sichtlich dem Bedarf der Krefelder Familien. Das Land ist dringend aufgefordert, die Lehrerstellen an den
Realschulen so attraktiv zu machen und die Rahmenbedingungen dergestalt zu verbessern, dass freie Stel
len an den Realschulen auch besetzt werden können.
Die Schaffung von weiteren Realschulplätzen sollte demnach nach Einschätzung der Schulverwaltung bes
tenfalls mittels Zügigkeitserweiterung an bestehenden Realschulen erfolgen.
Umzug einer anderen Schule in das Schulgebäude in Hüls und auslaufende Schließung der RJG (Nr. 1.3)
Um die räumlichen Kapazitäten in Hüls bestmöglich nutzen zu können, müsste demnach eine andere Schule
einziehen. Da zumindest am Anfang zwei Schulen nicht vollständig in das Gebäude passen, wären für die
Umsetzung verschiedene Szenarien denkbar:
1. Die Gesamtschule läuft am Standort aus und die einziehende Schule wächst von unten her hoch in
das Gebäude, was vorübergehend für die Schulorganisation eine starke Belastung wäre, zugleich
aber die Chance böte, die Schule am neuen Standort von Anfang an schulprogrammatisch auf die
sen auszurichten und den Bestandseltern und -SuS die Sicherheit gäbe, am bisherigen Standort blei
ben zu können. Jedoch besteht die Gefahr, dass die im Gebäude verbleibende „alte“ Schule den
Start der „neuen“ Schule erschweren könnte. Alternativ könnten auch die höheren Jahrgänge der
einziehenden Schule (z.B. die Oberstufe) vorab einziehen.
2. Die Gesamtschule tauscht für die Dauer ihres Auslaufens den Standort mit der einziehenden
Schule. Dies setzt den vollständigen und sofortigen Umzug zweier Schulen voraus, was voraussicht
Drucksache 1425/26 - Seite - 11 -
lich aus Sicht vieler Bestandseltern beider Systeme problematisch ist, jedoch andererseits am deut
lichsten einen echten Neuanfang für den Standort markieren würde.
Hinweis zu Kerken:
Zu klären wäre die weitere Vorgehensweise noch in Bezug auf den Teilstandort in Kerken. Denn auch, wenn der Vertrag
mit Kerken gekündigt wurde, sind dort im Schuljahr 2025/26 noch neue Fünftklässler aufgenommen worden, die erst im
Sommer 2031 die Sekundarstufe I beendet haben werden. Ab dem Schuljahr 2026/27 entsteht in Kerken ein Teilstandort
der Sekundarschule Straelen. Zu prüfen wäre die eventuell vorhandene Bereitschaft der Stadt Straelen als Träger der Se
kundarschule und die der Gesamtschuleltern an dem Standort Kerken, die dort beschulten SuS auf die Sekundarschule
wechseln zu lassen, so dass der Teilstandort der Gesamtschule gegebenenfalls vorzeitig geschlossen werden könnte. Die
schulrechtlichen Fragen, die damit zusammenhängen, wären selbstverständlich ebenfalls mit der Bezirksregierung zu klä
ren.
Das Gebäude in Hüls ist attraktiv und räumlich für eine vierzügige Gesamtschule (Ganztagsschule mit Inklu
sion und erweiterten Differenzierungsbedarfen) inkl. 4 Zügen Oberstufe ausgelegt und ist für über 9 Mio.
Euro (von denen über 7 Mio. Euro über das Förderprogramm Gute Schule 2020 finanziert wurden) erwei
tert und modernisiert worden:
• Für die Oberstufe wurde ein Neubau mit 12 Oberstufenräumen, einem Aufenthaltsbereich,
einem Verwaltungsbereich und drei neuen Kunsträumen errichtet.
• Die Schulhoffläche zwischen Alt- und Neubau (ca. 6500 qm) wurde neugestaltet, ausgestat
tet und bepflanzt.
• Die Klassentrakte des bestehenden Gebäudeteils wurden zu Lernclustern mit möblierten
Flurbereichen, Teamräumen und Stunden-WC-Anlagen umgestaltet.
• Zusätzlich zu den 4 bestehenden naturwissenschaftlichen Fachräumen wurden zwei neue
NW-Räume mit Vorbereitungsraum und ein Raum für „Darstellen und Gestalten“ eingerich
tet.
• Im Verwaltungstrakt wurden die Lehrerbereiche umgebaut und modernisiert.
• Der Schulstandort ist seit 2023 vollständig digitalisiert.
Bereits 2019 waren an der Westfassade ein außenliegender Sonnenschutz nachgerüstet sowie die Flachdä
cher saniert worden (über das Förderprogramm KInvFÖG).
Für einen Umzug kommt aus Sicht der Schulverwaltung vorrangig eine der beiden Schulen in Frage, die sich
aktuell das Schulzentrum Horkesgath teilen: das Gymnasium oder die Realschule Horkesgath. Gründe hier
für sind:
- Es sind die nächstgelegenen Schulen mit einem jeweils relativ hohen Anteil an Schülerinnen und
Schülern aus den Hülser Grundschulen (Astrid-Lindgren-Schule und Grundschule an der Burg). Im
Durchschnitt der letzten 5 Jahre hatten 9,8% der Schüler des Jahrgangs 5 der Realschule Horkes
gath zuvor eine der Hülser Grundschulen besucht, beim Gymnasium Horkesgath waren es 21,1 %
der Schüler. Anders ausgedrückt: Ein Zehntel der SuS der jetzigen Realschule Horkesgath kommt
aus Hüls und rund ein Fünftel der SuS des Gymnasiums Horkesgath kommt aus Hüls.
- Das räumliche Defizit im Schulzentrum Horkesgath ist sehr groß und durch den Umzug könnte man
die bisher vorgesehenen Erweiterungen, die aktuell mit einem zweistelligen Millionenbetrag veran
schlagt sind, einsparen und gleichzeitig das Gebäude in Hüls endlich wieder vollständig auslasten
(der neu gebaute Oberstufentrakt der Gesamtschule steht aktuell vollständig leer; im Schulgebäude
können rund 1.000 SuS untergebracht werden, aktuell sind es nicht einmal 600).
Nach genauerer Analyse schlägt die Verwaltung vor, vorrangig den Umzug des Gymnasiums zu prüfen. Dies
liegt wesentlich darin begründet, dass ein Gymnasium am Standort in Hüls im Hinblick auf die örtliche
Nachfrage als zielführender betrachtet wird als eine Realschule. Darüber hinaus könnte auf diese Weise das
Gebäude optimal genutzt werden, das wegen seines Oberstufentraktes ideal für ein 4-zügiges Gymnasium
ist.
Drucksache 1425/26 - Seite - 12 -
Umzug des Gymnasiums Horkesgath (Nr. 1.3.1)
Argumente für den Umzug des aktuell dreizügigen Gymnasiums Horkesgath (Ganztag, nicht inklusiv):
1. Die Schule könnte bei einem Umzug problemlos (wie sie es seit langem wünscht und anstrebt) 4-zü
gig werden und ggf. in künftigen Jahren mit besonders starken Jahrgängen auch Mehrklassen ein
richten.
2. Ihr würde ein fast vollständig neuer und kaum genutzter Oberstufentrakt in Hüls zur Verfügung ste
hen. Das Bestandsgebäude ist ebenfalls (siehe oben) in einem sehr guten Zustand.
3. Eine künftige Vierzügigkeit entspricht nach den Anmeldeerfahrungen der letzten Jahre dem Bedarf
der Krefelder Eltern und könnte im Schulzentrum voraussichtlich nur dann realisiert werden, wenn
dort ein mit einem zweistelligen Millionenbetrag veranschlagter Erweiterungsbau realisiert würde.
Dies ist aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Stadt Krefeld jedoch nicht in absehbarer Zeit um
setzbar.
4. An den beiden Grundschulen in Hüls erhalten knapp 50% der Kinder eine Gymnasialempfehlung
und über 10% eine eingeschränkte Gymnasialempfehlung (siehe unten).
5. Ein Gymnasium in Hüls könnte für den Stadtteil identitätsstiftend wirken und würde von den Hülser
Familien voraussichtlich gut nachgefragt werden; somit könnten aktuell feststellbare Wanderbewe
gungen zu Gymnasien der umliegenden Kommunen (insbesondere Kempen, siehe unten) einge
dämmt werden und Krefelder SuS - insbesondere aus Hüls - auch (wieder) in Krefeld gymnasial be
schult werden.
Zur Kompensation der wegfallenden Züge der Gesamtschule müssten gleichwohl am Schulzentrum Horkes
gath die durch einen Umzug freiwerdenden Kapazitäten genutzt werden, indem die verbleibende aktuell
bereits 4-zügige Realschule Horkesgath um 3 Züge aufgestockt werden müsste.4 Die Anmeldeüberhänge
der vergangenen Jahre könnten eine 7-Zügigkeit rechtfertigen. Im Hinblick auf die innere Schulorganisation
gilt eine so große Schule jedoch als problematisch und wird von der Realschule Horkesgath auch kritisch ge
sehen.
Zur Einschätzung des Bedarfs im Stadtteil Hüls wurden die in den letzten Jahren vergebenen Schulform
empfehlungen in den Jahrgängen 4 der dortigen Grundschulen betrachtet. Im Mittel erhielten in den Jahren
2021/2022 – 2025/2026 an den beiden Hülser Grundschulen 30,4% der Abgänger*innen eine Realschul
empfehlung, 11,2 % eine Realschul- mit eingeschränkter Gymnasialempfehlung und 47,5 % eine Gymnasial
empfehlung. Bei im Schnitt 120 in Hüls abgehenden Viertklässlern sind dies etwa 37 Kinder mit Realschul
empfehlung, 14 mit eingeschränkter Gymnasialempfehlung und 57 mit (uneingeschränkter) Gymnasialemp
fehlung. Ein vierzügiges Gymnasium könnte 120 Schülerinnen und Schüler aufnehmen (ohne Inklusion, mit
Inklusion 112), eine fünfzügige Realschule mit Inklusion 135.
Die Analysen zeigen, dass auch die SuS mit eingeschränkter gymnasialer Empfehlung sich in der Regel Rich
tung Gymnasium orientieren.
Demzufolge gibt es im Mittel in Hüls jährlich ein gymnasiales Schülerpotenzial von rund 70 SuS, für eine Re
alschule aber nur ein Potenzial von maximal 40 Kindern. Ein Gymnasium passt insofern deutlich besser zur
Nachfragesituation in Hüls als eine Realschule. Nahezu 60 % der Hülser Grundschulkinder erhalten im
Schnitt eine (eingeschränkte) Gymnasialempfehlung.
4 Zu berücksichtigen ist, dass die 4 Züge sich auf die Jahrgänge 5 und 6 beziehen, ab Jahrgang 7 ist die Realschule in al
ler Regel bereits 5-zügig, da für die Schulformwechsler aus den Gymnasien sowie die neu zugewanderten SuS in der
Regel eine Mehrklasse ab Jg. 7 eingerichtet wird.
Drucksache 1425/26 - Seite - 13 -
Gegenargumente:
Aus Sicht des Gymnasiums Horkesgath und seiner Schulgemeinde wurden in den vergangenen Wochen be
reits einige Gegenargumente vorgebracht. Zum Teil beziehen sich diese Argumente darauf, dass ein Umzug
für die Bestandseltern kaum zumutbar sei, weil sich dadurch der Schulweg deutlich verändern und in vielen
Fällen verlängern würde. Diese Sorge trifft selbstverständlich für viele Familien zu und ist ernst zu nehmen.
Sie wird ebenso selbstverständlich auch von den Eltern der Realschule geäußert. Jedoch wäre dies eine Pro
blematik, die sich nach und nach relativieren würde, da sich am neuen Standort letztlich ja auch neue Schü
lerströme entwickeln würden. Einige Eltern kritisieren auch eine mögliche Trennung der Schulstandorte,
weil das Schulzentrum bekannt dafür war, dass es die Durchlässigkeit des Schulsystems in besonderer
Weise ermöglicht. Dieses Argument trifft jedoch nur noch bedingt zu, weil insbesondere die Realschule auf
grund extremer Platzengpässe eine Aufnahme ehemaliger Gymnasialkinder nach der Erprobungsstufe in
der Realität (zur Überraschung der Eltern) gar nicht mehr grundsätzlich gewährleisten kann und weil umge
kehrt RS-Abgänger mit Qualifikations-Vermerk zunehmend ohnehin andere Oberstufen der Stadt ansteu
ern. Zuletzt wechselten beispielsweise nur noch 7 Abgänger der Realschule mit Qualifikations-Vermerk in
die Oberstufe des Gymnasiums Horkesgath (und 35 wechselten an andere Krefelder Oberstufen).
Andere Argumente beziehen sich darauf, dass das spezifische Angebot dieser Schule als einzigem gebunde
nem Ganztagsgymnasium der Stadt Krefeld auf den Standort Horkesgath zugeschnitten sei und nur an die
sem Standort „funktioniere“, u.a. aufgrund der lokalen Vernetzung. Die Verwaltung ist demgegenüber
überzeugt, dass der Ganztag auch in Hüls nachgefragt werden würde und die Hülser Zivilgesellschaft über
sehr gute Möglichkeiten und die Bereitschaft verfügt, gewinnbringende Kooperationen mit der Schule zu
entwickeln.
Das Gymnasium Horkesgath nutzt intensiv die vor Ort vorhandenen Sportanlagen und bietet auch einen
Sport-LK an. Dieses Angebot wäre ggf. in Hüls nicht mehr in der gleichen Qualität möglich. Andererseits gibt
es auch in Hüls sehr aktive Sportvereine, mit denen Kooperationen möglich sein dürften.
Der Förderverein hat zudem bereits dargelegt, dass er in den vergangenen Jahren einiges in den Standort
investiert habe. Hier wäre selbstverständlich zu prüfen, inwieweit solche Investitionen (z.B. bestimmte Mö
bel, Tischtennisplatten etc.) mit „umgezogen“ werden könnten. Sollte dies nicht möglich sein, wird die
Stadt Krefeld diese Gegenstände am neuen Standort ersetzen und so die Investition des Fördervereins er
halten. Darüber hinaus wird deutlich gemacht, dass das Gymnasium eng mit dem Standort verwurzelt sei
und ein Umzug die Identität der Schule gefährden würde.
Umzug der Realschule Horkesgath (Nr. 1.3.2)
Alternativ wäre auch der Umzug der Realschule Horkesgath (inklusiv, Ganztag, ohne Hauptschulbildungs
gang) nach Hüls denkbar.
Für diese Lösung spricht vor allem, dass die Schulleitung ihr aufgeschlossener bzw. weniger ablehnend ge
genübersteht. Sie würde einen Umzug in das Gebäude der RJG in Kauf nehmen, um einem zu großen
Wachstum entgegenzuwirken. Die Zügigkeit der Realschule müsste zur Auslastung des Hülser Gebäudes
zwar auch von 4 (ab Jg. 7: 5) auf 5 Züge (ab Jg. 7: 6) erhöht werden, was der Nachfrage in den letzten Jahren
entgegenkäme. Da das Schulzentrum Horkesgath das größere Gebäude ist, befürchtet die Schule jedoch,
dass sie dort noch stärker wachsen müsste, wenn sie allein am Standort Horkesgath bliebe.
Die Raumsituation wäre noch genauer zu prüfen, jedoch sind die eher kleinen Oberstufenräume in Hüls
grundsätzlich natürlich besser für die Sek II geeignet als für die tendenziell größeren Klassen der Sek I. Par
allel dazu müsste bei einem Umzug der Realschule das im Schulzentrum verbleibende Gymnasium seine
Drucksache 1425/26 - Seite - 14 -
Züge aufstocken, wobei eine dauerhafte Aufstockung um 3 auf dann räumlich mögliche 6 Züge angesichts
der Nachfragesituation eher nicht unmittelbar umsetzbar sein dürfte.
Für beide Umzugsvarianten ist die Frage der sinnvollen Raumauslastung sowohl in Hüls als auch in Horkes
gath noch genauer zu analysieren, aber bereits jetzt kann festgehalten werden, dass bezogen auf die räum
liche Situation ein vierzügiges Gymnasium passgenauer im Hülser Gebäude dargestellt werden kann als
eine 5-6 zügige Realschule.
Gegenargumente:
Ebenso wie aus dem Gymnasium wurden bereits auch aus der Realschule nach Bekanntwerden erster Um
zugsüberlegungen Bedenken geäußert. Auch hier wird darauf Bezug genommen, dass die Schulwege der
Bestandsschüler*innen deutlich weiter werden, wenn sie künftig nach Hüls pendeln müssten. Darüber hin
aus wird beklagt, dass der Übergang in die Oberstufe erschwert werde. Demgegenüber kann festgehalten
werden, dass das Gymnasium sicher auch weiterhin die Abgänger mit Qualifikations-Vermerk gerne aufneh
men wird und dass selbstverständlich auch andere Oberstufen in der Stadt externe Anmeldungen anneh
men, wozu neben den Gymnasien und Gesamtschulen auch die Berufskollegs zählen. Dass die künftige
Schule nicht mehr im selben Gebäude ist, dürfte die Durchlässigkeit nicht grundsätzlich erschweren, zumal
ohnehin das Gymnasium Horkesgath keineswegs die Schule ist, die von besonders vielen Realschülern mit
Qualifikationsvermerk besucht wird (siehe oben). Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass die Real
schüler gegenüber den Gymnasiasten schon bisher benachteiligt gewesen seien und es daher nicht nach
vollziehbar sei, wenn nun ausgerechnet die Realschule weichen solle.
Insgesamt sprechen nach Überzeugung der Verwaltung deutlich mehr Gründe für den Umzug des Gymnasi
ums.
Wechselwirkungen mit Kempen
Ein Umzug der Realschule Horkesgath nach Hüls würde eine größere Nähe der Schule zu Kempen bedeuten.
Dies könnte zur Folge haben, dass auch Kempener Eltern die dann besser erreichbare Schule für ihre Kinder
anwählen, da es in Kempen keine Realschule mehr gibt. Es gibt in Krefeld zwar einen Beschluss zu § 46 (6)
Schulgesetz NRW, der es dem Schulträger ermöglicht, bei Übersteigung der Aufnahmekapazität Krefelder
Kinder vorrangig mit einem Schulplatz zu versorgen und auswärtige Kinder abzulehnen. Dieses Instrument
kann aber nur dann genutzt werden, wenn die Eltern auf eine gemeindeeigene Realschule verwiesen wer
den können, was in Kempen nicht möglich ist. Daher müssten Kempener Kinder gleichrangig berücksichtigt
werden. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen und auch des steigenden Interesses Krefelder Kinder an ei
nem Realschulplatz in Krefeld wäre dies ggf. von Nachteil.
Ein Umzug des Gymnasiums Horkesgath hingegen hätte den Vorteil, dass insbesondere Hülser Schülerinnen
und Schülern mit Wunsch nach einem Gymnasium, die bisher nach Kempen ausweichen, sich zukünftig für
einen Platz an dem Krefelder Gymnasium entscheiden könnten. Die eigene Beschulung Krefelder Kinder ob
liegt grundsätzlich dem Krefelder Schulträger. Auch Kempen hat steigende Schülerzahlen zu verzeichnen,
sodass ggf. künftig mehr Krefelder Kinder (aus Hüls) aufgrund des obigen Ausschlussparagrafen in Kempen
abgewiesen werden könnten und dann ggf. gerne einen gymnasialen Platz in Hüls nutzen würden.
Drucksache 1425/26 - Seite - 15 -
Zur möglichen Akzeptanz einer Schule im gebundenen Ganztag in Hüls
Im Grundschulbereich hat die Nachfrage nach Ganztagsplätzen in Hüls in den vergangenen Jahren deutlich
zugenommen. Im Schuljahr 2026/27 liegt die Ganztagsquote in der Astrid-Lindgren-Schule bei 56,3% und in
der Grundschule an der Burg bei 62,5%. Bei den neuen Erstklässlern (mit Rechtsanspruch auf ganztägige Bil
dung und Betreuung) liegt die Nachfrage sogar bei 62% bzw. bei 84,4%. Bei der Elternbefragung 2024 ga
ben 94% der Hülser Eltern an, dass sie einen ganztägigen Betreuungsbedarf hätten.
Die Verwaltung ist angesichts dieser Zahlen zuversichtlich, dass auch nach der Grundschule eine deutliche
Nachfrage nach Ganztagsplätzen in der Sekundarstufe I in Hüls vorhanden ist.
Hannah-Arendt-Gymnasium (HAG)
Fortführung der Duldung des HAG (Nr. 2.1)
Das Hannah-Arendt-Gymnasium hat seit Jahren mit der Problematik zu kämpfen, dass die drei Eingangs
klassen meist erst durch Ablehnungen und Umberatungen anderer Schulen zustande kommen. Mehr als
drei Eingangsklassen konnten seit dem Schuljahr 2020/2021 nicht mehr gebildet werden. In der Regel konn
ten Eltern, deren Kinder an anderen Gymnasien abgelehnt wurden, meist dennoch nicht in größerem Um
fang von einem Besuch des HAG überzeugt werden und sind eher an andere Schulen ausgewichen.5 Dies ist
vor allem deshalb bedauerlich, weil die Räumlichkeiten eine Vierzügigkeit plus gelegentliche Mehrklassen
erlauben.
Das HAG ist Schule des Gemeinsamen Lernens und unterrichtet auch zieldifferent, was die Zahl der potenzi
ellen Oberstufenschüler weiter reduziert.
Arndt* HAG
2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26
Jg. 5 102 85 73 77 80 78 81 83
Jg. 6 99 103 85 81 76 85 82 74
Jg. 7 112 82 97 67 70 61 57 66
Jg. 8 131 107 79 83 62 63 54 49
Jg. 9 119 120 116 83 82 48 53 47
Jg. 10 ** ** ** ** ** 71 43 45
EF 112 100 105 99 62 ** 53 20
Q1 86 89 97 98 85 56 ** 49
Q2 94 73 80 78 101 63 58 **
*Das Fichte-Gymnasium hat ab dem Schuljahr 2018/ keine SuS mehr aufgenommen.
** Graue Einfärbung: Wegen G 8 und Umstellung auf G 9 nicht vorhandener Jahrgang
Anhand der Einfärbungen lässt sich die Entwicklung der einzelnen Jahrgänge verfolgen.
5 Erinnert sei in diesem Zusammenhang an das Anmeldeverfahren 2023, als einige Krefelder Kinder nicht an ihrem
Wunschgymnasium in Tönisvorst aufgenommen wurden, da die Stadt Krefeld die Bildung einer Mehrklasse am Mi
chael-Ende-Gymnasium ausschließlich für diese Krefelder Kinder abgelehnt hatte, um damit das HAG zu stützen. Die
Eltern waren dennoch überwiegend nicht bereit, ihre Kinder am HAG anzumelden. Dieses Beispiel zeigt auch die be
grenzten Steuerungsmöglichkeiten des Schulträgers.
Drucksache 1425/26 - Seite - 16 -
Aus der Schulstatistik geht hervor, dass die beiden Jahrgänge, die im Schuljahr 2025/26 in der Oberstufe in
der EF und in der Q1 waren, nur aus jeweils 20 bzw. 49 Schülerinnen und Schülern bestanden. Diese Jahr
gänge haben aber ursprünglich in der 5. Klasse einmal mit 85 bzw. mit 102 Schülerinnen und Schülern be
gonnen. Im Laufe der Sek I verliert die Schule demnach bis zum Eintritt in die Oberstufe deutlich über die
Hälfte ihrer Schülerinnen und Schüler. (Diese Analyse gilt auch dann, wenn man die zieldifferent unterrich
teten Kinder, die in aller Regel keine Perspektive für die gymnasiale Oberstufe haben, herausrechnet.) Al
lein nach der Erprobungsstufe (Ende Klasse 6) verlassen im Schnitt der letzten 5 Jahre 17 bis 18 Schülerin
nen und Schüler die Schule, weitere folgen im Laufe der späteren Klassenstufen. Es zeigt sich, dass der An
teil der SuS, die am HAG in die Oberstufe geführt werden, immer weiter zurückgeht.
Interessant dabei ist auch, dass selbst als die Schule eine schulgesetzlich noch ausreichend große Q1 bilden
konnte, die so genannten Durchgangsquoten für ein Gymnasium sehr gering waren und auch damals schon
auf dem Weg zur Oberstufe recht viele SuS die Schule verließen. Die Problematik ist demnach nicht neu,
sondern begleitet die Schule bereits seit vielen Jahren.
Die Analyse der Schulformempfehlungen der 5. Klassen am HAG zeigt, dass im Schnitt der letzten 5 Jahre
36,4 % der SuS eine (uneingeschränkte) Gymnasialempfehlung und 31,4 % eine eingeschränkte Gymnasial
empfehlung hatten, insgesamt 67,8% - zwei Drittel der SuS. Das ist für ein Gymnasium eine verhältnismäßig
niedrige Quote. 21,2 % der SuS hatten eine Realschulempfehlung, 2,5 % eine eingeschränkte Realschulemp
fehlung und 1,5 % eine Hauptschulempfehlung. Ohne Empfehlung kamen im Schnitt 7%, dies sind die ziel
different unterrichteten Inklusionskinder (i.d.R. mit dem Förderschwerpunkt Lernen). Doch auch wenn rund
zwei Drittel mit (eingeschränkter) Gymnasialempfehlung für ein Gymnasium eher wenig ist: würden diese
zwei Drittel es bis in die Q1 schaffen, wäre die Mindestgröße immer erreicht.
Die Schule hat gelegentlich beklagt, dass zu wenig gymnasial geeignete SuS den Weg zum HAG finden und
gefordert, dass die Stadt die Schülerströme besser lenken solle. Dies liegt jedoch nicht in der Kompetenz
der Stadt. Beispielsweise wurden in den vier Schuljahren von 2022 bis 2025 keine Mehrklassen an anderen
Gymnasien eingerichtet, was aber nicht zu einer Stärkung des HAG (durch mehr Erstwünsche und mehr
Gymnasialempfehlungen) beigetragen hätte. Vielmehr ist es ganz offensichtlich so, dass im Hinblick auf die
Schulformempfehlungen immer noch zu viele Gymnasialplätze in der Stadt vorhanden sind. Dabei ist es
wichtig zu betonen, dass eine Schulformempfehlung der Grundschule keine Prognose für den zu erreichen
den Schulabschluss abgibt, sondern eine Aussage darüber trifft, an welcher Schulform das Kind voraussicht
lich am besten gefordert und gefördert werden kann.
Es steht außer Zweifel, dass das HAG für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die am Ende ihr Abitur an der
Schule ablegen, eine sehr gute Förderung leistet. Zuletzt bestand der Abiturjahrgang nach eigenen Angaben
der Schule zu 45 % aus SuS, die ursprünglich ohne (uneingeschränkte) gymnasiale Empfehlung aus der
Grundschule gekommen sind. Dies wiegt aus Sicht der Verwaltung aber nicht die Tatsache auf, dass auf
dem Weg dorthin zu viele SuS die Schule verlassen und an anderen Schulen (z.B. KTG und Albert-Schweit
zer-Schule) aufgefangen werden müssen.
Im Laufe der Sek I nimmt die Zahl der SuS also so massiv ab, dass in den kommenden Schuljahren in der
Oberstufe nicht mehr genügend SuS ankommen, um die schulgesetzlich erforderliche Mindestgröße sicher
stellen zu können. Für das Schuljahr 2026/27 musste erstmals eine Duldung bei der BR beantragt werden,
da die Q1 nach aktuellem Stand (s. o.) aus weniger als 20 SuS bestehen wird. Im Schuljahr davor hatte es
wegen der Rückkehr zu G9 keine Q1 gegeben, in den Jahren zuvor war sie immer ausreichend groß, wobei
sich die Oberstufe damals auch noch aus den ursprünglich 2 Gymnasien Fichte-Gymnasium und Arndt-Gym
nasium speiste.
Drucksache 1425/26 - Seite - 17 -
Die Analysen und fortgeschriebenen Prognosen zeigen, dass die Q1 über viele Jahre hinweg dauerhaft wei
terhin unter 30 SuS und damit die Mindestgröße mit über 30% klar unterschreiten wird:
Prognose
2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31 2031/32 2032/33
HAG
Jg. 5 84 90 93 87 87 88 85
Jg. 6 83 84 90 93 87 87 88
Jg. 7 58 65 66 71 73 68 68
Jg. 8 59 52 58 59 63 65 61
Jg. 9 43 51 45 50 51 55 56
Jg. 10 41 37 44 39 44 44 48
Jg. 11/EF 32 29 26 31 27 31 31
Jg. 12/Q1 18 29 26 24 28 24 28
Jg. 13/Q2 44 16 26 23 22 25 22
In den Jahrgängen 8 bis 10 im Schuljahr 2025/26 (obere Tabelle) befinden sich jeweils weniger als 50 Schü
lerinnen und Schüler (inkl. zieldifferenter SuS im Gemeinsamen Lernen) – weniger als je zuvor in den letzten
Jahren. Aus diesen kleinen Jahrgängen wird die Schule aus eigener Kraft nach Überzeugung der Verwaltung
keine ausreichend große eigenständige Oberstufe bilden können. Eine massive Steigerung externer Anmel
dungen in die Oberstufe des HAG in dem erforderlichen Umfang scheint ebenfalls keine realistische und
verlässliche Perspektive zu sein, die die Oberstufe tatsächlich stabilisieren könnte. Die problematische Si
tuation ist damit kein Ausreißer, sondern offenbart ein strukturelles Problem der Schule.
Es liegt angesichts der hohen Wechselzahlen aus dem Gymnasium in andere Schulen und Bildungsgänge die
Einschätzung nahe, dass das gymnasiale Angebot des HAG für die allermeisten Kinder in den umliegenden
innerstädtischen Quartieren nicht das adäquate und sie am besten fördernde Schulangebot ist.
Die (voraussichtlich auslaufende) Schließung der Schule scheint daher unausweichlich zu sein, um zukünftig
ein bedarfsgerechtes Schulangebot für die Kinder in diesen Quartieren sicherstellen zu können. Die Bezirks
regierung hat überdies verschiedentlich deutlich gemacht, dass das Bildungsziel eines Gymnasiums das Ab
itur sei, welches aber an einem Gymnasium mit derart kleiner Oberstufe nicht in ausreichendem Maße aus
sich heraus sichergestellt werden könne. Aus diesem Grund würde eine Duldung voraussichtlich nicht über
mehrere Jahre ausgesprochen werden. Sollte die Stadt die Schließung nicht von sich aus veranlassen, wird
die Bezirksregierung die Schließung möglicherweise mittels einer entsprechenden Verfügung anordnen. In
der Duldungsverfügung für das Schuljahr 2026/2027 heißt es: „Darin (in der Schulträgerberatung am
03.07.2026) wird insbesondere zu erörtern sein, ob es überhaupt eine Perspektive zur Fortführung des Han
nah-Arendt-Gymnasiums … über das Schuljahr 2026/2027 hinausgeben kann“.
Eine auslaufende Schließung würde vermutlich so aussehen, dass die Sek I und die Sek II getrennt auslau
fen. Die SuS aus dem Jahrgang 10, die in eine gymnasiale Oberstufe wechseln wollen, müssten eine gesi
cherte Anschlussperspektive an einer anderen Oberstufe bekommen (z.B. Ricarda-Huch-Gymnasium, KTG
o.a.).
Für den Erhalt der Schule ist wiederholt vorgebracht worden, dass sie als Startchancenschule besondere
Unterstützung erhält, um angesichts des Schulsozialindexes 9 (höchste soziale Belastung) wiederum ihre
SuS besonders intensiv zu unterstützen (es handelt sich hierbei bisher um eine Schulsozialarbeiterstelle und
um ein jährliches Budget von zunächst rund 25.000 und inzwischen rund 28.000 Euro). Allerdings sind an
dere Schulformen aufgrund ihrer speziellen schulgesetzlichen Vorgaben und Ressourcen aus Sicht der Ver
waltung besser geeignet, diese besondere Unterstützung für die Schülerinnen und Schüler zu leisten. Der
Grund ist, dass an anderen Schulen und Schulformformen die Sek I auch dann weiterhin besucht werden
Drucksache 1425/26 - Seite - 18 -
kann, wenn die Leistungen der SuS schwanken. Ein Bildungsgangwechsel kann an anderen Schulformen
(Gesamtschule, Sekundarschule, Realschule mit Hauptschulbildungsgang) ohne Schulwechsel erfolgen, also
ohne, dass die SuS wie beim HAG die Schule verlassen müssen. Das Gymnasium ist per Definition keine
„Schule für alle“ und hat schulrechtlich nicht dieselben Möglichkeiten, leistungsdifferenziert auf unter
schiedlichen Niveaustufen zu unterrichten (außer im Gemeinsamen Lernen).6 Der Status als Startchancen
schule hat in den letzten 2 Jahren nicht dazu geführt, dass die Anzahl derjenigen, die nach der Erprobungs
stufe und auch insgesamt während der Sek I die Schule verlassen, erkennbar reduziert werden konnte. In
der Zielvereinbarung zwischen Schule und Schulaufsicht sind nach Kenntnis der Verwaltung keine entspre
chenden Ziele oder Indikatoren vereinbart worden.
Das HAG hatte sich im Schuljahr 2024/25 intensiv mit der Option beschäftigt, gebundene Ganztagsschule zu
werden. Eine solche Entscheidung hätte aus Sicht der Schulverwaltung die Wahrscheinlichkeit, dass die
Schule künftig eine deutlich bessere Förderung der Kinder aus dem sozial besonders herausgeforderten So
zialraum rund um die Schule hätte leisten können, deutlich erhöht. Leider hat sich das Kollegium der Schule
im Mai 2025 mit knapper Mehrheit dagegen ausgesprochen.
Insofern ist letztlich festzustellen, dass ein Gymnasium nicht die geeignete Schulform ist, um möglichst alle
Kinder und Jugendlichen der Innenstadt erfolgreich zu unterstützen.
Zusammenfassend kann das gymnasiale Schulangebot an diesem Standort aus Sicht der Schulverwaltung
als nicht bedarfsgerecht bezeichnet werden. Die Verwaltung empfiehlt daher die Schließung der Schule.
Auslaufende Schließung des HAG und Errichtung einer Realschule oder Sekundarschule (Nr. 2.2)
Die Umsetzungschancen der Errichtung einer Realschule sind bereits weiter oben im Abschnitt zur RJG (1.2)
umfangreich dargelegt und negativ beurteilt worden. Die Bedenken und Gegenargumente gelten standor
tunabhängig.
Weiter oben (1.1) wurde auch bereits die mögliche Umwandlung der RJG in eine Sekundarschule unter
sucht. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine erfolgreiche Sekundarschule in Hüls nur schwer vorstellbar
sei. In der Innenstadt schätzt die Schulverwaltung die Situation etwas anders ein.
Mitte Mai 2026 veröffentlichte IT-NRW neue Zahlen zu den Schulabgängern ohne Abschluss. Krefeld belegt
hier mit 9,4% einen negativen Spitzenplatz (siehe auch Sachstandsbericht Schüler*innen ohne Schulab
schluss, Vorlage 1081/26). Als eine Ursache wird häufig angegeben, dass die einzelnen Schulen in Krefeld zu
groß seien. Gerade schulmüde und leistungsschwache Jugendliche würden zu leicht „vom Radar“ ver
schwinden. Die Errichtung einer vergleichsweise kleinen Schule mit sehr guten personellen Voraussetzun
gen könnte dazu beitragen, diese Schülergruppe künftig besser zu unterstützen.
Die Vorteile einer Sekundarschule gegenüber einer Realschule sind eklatant:
1. Kleinere Klassen möglich: In Sekundarschulen dürfen Klassen auch dann gebildet werden, wenn sie
nur 20 SuS haben (in der Realschule sind 25 nötig), der Klassenfrequenzrichtwert liegt bei 25 (in der
Realschule bei 27).
6 Anders ausgedrückt: Wer von den Lehrkräften nach der Erprobungsstufe als nicht gymnasial geeignet eingestuft
wird, muss die Schule verlassen. Wer anschließend ab Klasse 7 mit der 2. Fremdsprache hadert (die für nicht wenige
Kinder ja tatsächlich bereits die 3. Fremdsprache ist), bekommt häufig auch Probleme in den anderen Hauptfächern.
An den anderen Schulformen kann man dagegen die Eignung für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erwerben,
ohne die 2. Fremdsprache durchgehend belegt haben zu müssen.
Drucksache 1425/26 - Seite - 19 -
2. Mehr Lehrerinnen und Lehrer (LuL): Die Schüler-Lehrer-Relation liegt bei 16,27, während sie in der
Realschule bei 20,19 liegt (die ungünstigste Relation aller Schulformen). Dadurch hat die Sekundar
schule in Verbindung mit den Vorgaben zur Leistungsdifferenzierung sehr viel bessere Möglichkei
ten zur Förderung einer heterogenen Schülerschaft als die Realschule.
3. Attraktivität für LuL: Die Unterrichtsverpflichtungen liegen bei 25,5 Wochenstunden bei einer vol
len Stelle (in der Realschule bei 28 Stunden).
4. Es gibt 5 Schulleitungsmitglieder und damit bessere Aufstiegschancen als in einer Realschule mit
nur 3 Schulleitungsmitgliedern.
5. Die Sekundarschule hat eine didaktische Leitung (wie Gesamtschulen), wodurch deutlich mehr Res
sourcen für eine gelingende Unterrichtsentwicklung vorhanden sind.
6. Die Sekundarschule kooperiert verpflichtend mit einer oder mehreren Schulen mit gymnasialer
Oberstufe, um ihren leistungsstarken SuS den reibungslosen Weg zum Abitur zu ermöglichen.
Eine Sekundarschule ist (mindestens) 3-zügig und würde daher im Vollausbau 18 Klassen umfassen. Sie
wäre damit die kleinste unter den allgemeinen weiterführenden Schulen in Krefeld (bei 20 SuS pro Klasse:
360 SuS; bei 25 SuS pro Klasse: 450 SuS). Es handelt sich um eine inklusive Schule, die üblicherweise als
Ganztagsschule geführt wird, da sie in besonderer Weise der individuellen Förderung aller Schülerinnen
und Schüler verpflichtet ist.
Jede Sekundarschule muss mit mindestens einer gymnasialen Oberstufe kooperieren, damit der Weg zum
Abitur für diejenigen, die die entsprechenden Leistungen erbringen, möglichst bruchlos möglich ist. „Sie ge
währleistet in allen Organisationsformen auch gymnasiale Standards und stellt die Möglichkeit zum Erwerb
der allgemeinen Hochschulreife über mindestens eine verbindliche Kooperation mit einem Gymnasium, ei
ner Gesamtschule oder einem Berufskolleg sicher.“ (Schulgesetz NRW § 17a, Abs. 2). Das Ricarda-Huch-
Gymnasium wie auch die Kurt-Tucholsky-Gesamtschule haben sich bereits dazu bereit erklärt, mit der Se
kundarschule "Mitte" zu kooperieren. Die Kooperation mit einem BK wäre ebenfalls sehr gut möglich.
Fact Sheet Sekundarschule
Rahmenbedingungen
- Integrierte Schulform der Sekundarstufe I
- Ziel: ein attraktives, umfassendes und wohnortnahes Schulangebot
- Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 10
- im Regelfall mindestens dreizügig und als Ganztagsschule geführt
- bereitet gleichermaßen auf die berufliche Ausbildung und die Hochschulreife (Abitur) vor
- kleine Klassen möglich
- beste Lehrerausstattung von allen allgemeinen Schulen
- Didaktische Leitung sichert modernen Unterricht
Pädagogisches Konzept
- individuelle Förderung: hoher Fokus auf die gezielte Unterstützung einzelner Schüler
- Klassen 5 und 6: Gemeinsames Lernen aus der Grundschule wird in heterogenen Klassen
verbänden fortgeführt (Binnendifferenzierung)
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- ab Klasse 7: äußere Fachleistungsdifferenzierung wie in der Gesamtschule möglich
- Es gelten die Kernlehrpläne der Gesamtschule
Gymnasiale Standards und Fremdsprachen
- Gymnasiale Standards werden garantiert
- 2. Fremdsprache optional ab Klasse 7
- ein weiteres Fremdsprachenangebot ab Klasse 9 (analog zu Gymnasium/Gesamtschule)
Der Weg zum Abitur (Oberstufe)
- keine eigene Oberstufe
- aber: verbindlich geregelte Kooperationen mit Gymnasien, Gesamtschulen und/oder Be
rufskollegs
- Vorteil: Eltern und Kinder wissen schon bei der Anmeldung in Klasse 5 ganz genau, an wel
cher Partnerschule das Abitur (bei entsprechenden Leistungen) absolviert werden kann
Eine solche Schule könnte für die SuS in der Innenstadt eine hervorragende Chance für ein bedarfsgerech
tes, zukunftsfähiges Schulangebot sein. Kein Kind müsste die Schule verlassen, weil es den Anforderungen
nicht (mehr) entspricht und der Weg zum Abitur wäre dennoch möglich.
Für eine neue Sekundarschule scheint das Gebäude an der Dionysiusstraße geeignet zu sein, während sich
der andere Standort Lindenstraße aufgrund der Nähe zur Albert-Schweitzer-Schule eher als Teilstandort
dieser Schule anbietet (siehe auch Ausführungen zu Nr. 2.3).
Die Krefelder Verwaltungsspitze sowie die Politik inklusive der Landtags- und der Bundestagsabgeordneten
sollten im Zuge der Schulneugründung alles daransetzen, dass die neue Schule den Status der Startchan
censchule des HAG übernehmen und künftig von der Teilnahme am Programm profitieren kann.
Gegen die Sekundarschule wird angeführt, dass sich diese Schulform in den nordrheinwestfälischen Groß
städten in direkter Konkurrenz zu den Gesamtschulen mit Oberstufe und zu den bei den Eltern sehr belieb
ten Realschulen meist nicht durchsetzen konnte. Die Verwaltung ist demgegenüber überzeugt, dass es für
die Schülerinnen und Schüler in der Innenstadt objektiv eine sehr gut geeignete Schulform ist, um Bildungs
teilhabe zu verbessern.
Die Verwaltung ist sich bewusst darüber, dass eine solche Schulneugründung Akzeptanzprobleme haben
und dass die Gründung möglicherweise nicht vom ersten Tag an erfolgreich sein wird. Dies sehen auch die
anderen Schulen so und haben im Workshop deshalb vorgeschlagen, die Gründung dieser Schule nicht zu
überstürzen, sondern sie erst zum 1.8.2028 anzupeilen. Dies setzt voraus, dass die Bezirksregierung das
Vorhaben aktiv unterstützt und frühzeitig ein Vorbereitungsteam einsetzt, um ein attraktives Schulprofil
und eine entsprechende Imagekampagne entwickeln und mit einem gewissen Vorlauf verbreiten zu kön
nen. Die Stadt wird das Vorbereitungsteam selbstverständlich aktiv unterstützen und sich u.a. mit der Ab
teilung Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsförderung, bei der auch die kommunale Schulsozialar
beit verankert ist, in diese Vorbereitungsgruppe einbringen. Darüber hinaus wäre es wichtig, auch die son
derpädagogische Expertise der Förderschulen einzubeziehen. Denkbar wäre beispielsweise die enge Koope
ration mit einem neu zu schaffenden außerschulischen Lernort. Auch die Einrichtung eines Angebots an
Systemischer Schulbegleitung wäre hier zu prüfen.
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Die aufgrund der möglicherweise erforderlichen auslaufenden Schließung des HAG ab 1.8.2027 wegfallen
den Züge in der Innenstadt müssten in diesem Fall für ein Schuljahr durch andere Schulen kompensiert wer
den, vorrangig durch die KTG und das RHG. Beide Schulen haben sich dazu bereits grundsätzlich bereit er
klärt.
Gelegentlich wird darauf hingewiesen, dass es sinnvoll sein könnte, statt nur einer gleich zwei Sekundar
schulen als neue Schulform in Krefeld zu etablieren. Diese Argumentation ist nachvollziehbar. Jedoch bietet
sich zum jetzigen Zeitpunkt kein Schulstandort unmittelbar als weitere Sekundarschule an und die nunmehr
anstehenden Veränderungen sind ohnehin bereits herausfordernd und umfangreich. Dennoch sollte dieser
Gedanke bei Bedarf weiterverfolgt werden.
Die Umwandlung einer Realschule in eine Sekundarschule ist schulrechtlich bisher nicht möglich, da beide
Systeme zu unterschiedlich aufgebaut sind. Allerdings könnten die hinsichtlich der Ressourcen hervorragen
den Bedingungen der Sekundarschule natürlich ein großer Gewinn auch für SuS und LuL an Realschulen
sein. Es wäre wünschenswert, wenn das Land sowohl die Lernbedingungen an Realschulen deutlich verbes
sern als auch für Möglichkeiten einer Systemveränderung „im laufenden Betrieb“ sorgen würde (so dass
das Kollegium und die Schulleitung erhalten bleiben könnten).
Auslaufende Schließung des HAG und Weiternutzung als Teilstandort/e einer oder zweier anderer Schu-
len (Nr. 2.3)
Grundsätzlich kann die Bildung von Teilstandorten dazu beitragen, den vorhandenen Gebäudebestand sinn
voll zu nutzen. Teilstandorte stellen Schulen jedoch vor erhebliche organisatorische Probleme (z. B. Sicher
stellung von Aufsichten, Wege zwischen den Standorten) und sind wann immer möglich zu vermeiden. Den
noch gibt es in Krefeld mehrere weiterführende Schulen, die dauerhafte oder als Zwischenlösung befristete
Teilstandorte haben: Gesamtschule Uerdingen, Gesamtschule Kaiserplatz, Freiherr-vom-Stein-Realschule
und Ricarda-Huch-Gymnasium (sowie bisher das HAG und die RJG). Das Land gewährt hier bisher keine zu
sätzlichen Stellenanteile und lässt die Schulträger wieder einmal mit dem Dilemma allein, dass Teilstand
orte nicht zuletzt auch durch andere Landesvorgaben unabwendbar sind, die damit einhergehenden Her
ausforderungen aber nicht gemeinsam geschultert werden und im Falle von Teilstandorten zumeist zulas
ten des Personals gehen.
Um die organisatorischen Herausforderungen überschaubar zu halten, kommen für die Nachnutzung der
beiden Teilstandorte des HAG nur die jeweils nächstgelegenen Schulen in Frage: Die Albert-Schweitzer-
Schule (ASS), die 450 Meter Fußweg vom Standort Lindenstraße entfernt liegt und das Ricarda-Huch-Gym
nasium (RHG), das allerdings 1,4 Kilometer Fußweg von der Dionysiusstraße entfernt liegt.
Ein Teilstandort für das RHG würde mit einer Zügigkeitserweiterung von 4 auf 6 Züge einhergehen müssen.
Doch auch wenn man 3 der dann 6-zügigen Jahrgänge (= 18 Klassen) aus der Moerser Str. ausgliedern
würde, würde das dortige Gebäude selbst nicht für die restlichen Klassen (18 Sek I und 15 Sek II) ausreichen
und ein Erweiterungsbau wäre nach wie vor erforderlich. Überdies wurde weiter oben dargelegt, dass das
vorhandene gymnasiale Angebot des HAG in der Innenstadt nicht das im Sinne der Kinder und Jugendlichen
bedarfsgerechte Angebot ist, so dass es wenig sinnvoll erscheint, als „Ersatz“ für das HAG einem anderen
Gymnasium in der Nähe zwei weitere Züge zuzuschlagen und damit in Summe das gymnasiale Angebot im
Nahbereich nahezu unverändert zu lassen.
Für das Gebäude in der Dionysiusstraße ist daher aus Sicht der Verwaltung die Nachnutzung als Sekundar
schule der geeignetere Vorschlag.
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Der Vorschlag, die Lindenstraße (ehemals Fichte-Gymnasium) als Teilstandort der ASS nachzunutzen, liegt
demgegenüber angesichts der hohen Nachfrage nach dieser Schule auf der Hand. Die ASS könnte zu diesem
Zweck um 2 auf 5 Züge erweitert werden.
Die ASS erkennt die Notwendigkeit an, dass der Schulträger für die Situation in der Innenstadt eine Lösung
finden muss und dass ein Teilstandort für ihre Schule auf der Hand liegt. Gleichwohl hat die Schule im Rah
men des Workshopverfahrens bereits deutlich gemacht, dass die damit einhergehenden Probleme immens
sind und auch negative Auswirkungen auf die SuS zu erwarten sind. Bereits jetzt hat die Schule eine hohe
Anzahl an Schülerinnen und Schülern, die die Schule ohne Abschluss verlassen. Die Schule befürchtet durch
die Aufteilung auf zwei Standorte eine schlechtere Versorgung: Insbesondere die individuelle Förderung
einzelner Schülerinnen und Schüler würde hierunter leiden. Die vielen jahrgangsübergreifenden Konzepte
(u.a. Ganztag, Patenschaft, Streitschlichtung, Sanitäter) könnten nur schwer aufrecht erhalten bleiben. Die
Gewinnung neuer Kolleg*innen werde durch den zusätzlichen Faktor „2 Standorte“ erheblich erschwert;
genauso wie die Gesunderhaltung des bestehenden, belasteten Kollegiums.
Die Verwaltung wird Möglichkeiten prüfen, um die Schule noch intensiver durch Schulsozialarbeit zu unter
stützen. Denkbar wäre auch die enge Kooperation mit einem neu zu schaffenden außerschulischen Lernort
sowie die Einrichtung eines Angebots an Systemischer Schulbegleitung.
Kurt-Tucholsky-Gesamtschule
Fortbestand der KTG (Nr. 3.1)
Die Oberstufe der KTG liegt zwar im Schuljahr 2026/27 wieder unter der Mindestgröße, jedoch bei weitem
nicht so eklatant wie die der beiden anderen Schulen. Während die zuvor dargestellte Prognose (für das
HAG) noch von 32 Schülerinnen und Schülern ausging, wird die Einführungsphase (seit Wiedereinführung
G9 = Jahrgang 11, EF) des HAG nach aktuellem Stand im Schuljahr 2026/27 21 Anmeldungen verzeichnen
und die EF der KTG mit 58 Anmeldungen mehr als doppelt so viel.
Für den Fortbestand der KTG sprechen die SuS-Zahlen der Jahrgänge 5 und der Q1 der Oktoberstatistiken
der letzten Jahre. Diese zeigen, dass die Mindestgröße in der Q1 nur in den letzten beiden Jahren unter
schritten wurde und dass die Tendenz - insbesondere mit der aktuell erwarteten Belegung der Q1 für
2026/2027 - steigend ist, zumal die Schule im Laufe der Sek I wächst und SuS aufnimmt.
Schuljahr JG 5 Q1
2025/2026 152 31
2024/2025 159 30
2023/2024 110 51
2022/2023 119 43
2021/2022 132 57
2020/2021 118 68
Eine Duldung wurde der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule für die Schuljahre 2024/2025 (Q1: 30) und
2025/2026 (Q1: 31) sowie 2026/27 (Q1 voraussichtlich 40) ausgesprochen. Aktuell ist erkennbar, dass sich
die Schülerzahlen in der Oberstufe stabilisieren. Die Q1 wird im Schuljahr 2026/27 die Mindestgröße von 42
demnach nur noch knapp verfehlen. Die EF wird im Schuljahr 2026/27 von voraussichtlich 58 SuS besucht
werden, so dass aller Voraussicht nach bereits 2027/28 die Schule wieder eine formal ausreichend große
Oberstufe haben wird. Auch die KTG ist eine Startchancenschule. Anders als das Gymnasium ist die Ge
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samtschule jedoch eine Schulform für alle Kinder, in der die Bildungswege so lange wie möglich offengehal
ten werden und wo niemand die Schule verlassen muss, wenn er oder sie bestimmte Bildungsziele nicht er
reicht. Insofern ist es eine Schule, die darauf ausgelegt ist, insbesondere die Schülerinnen und Schüler der
Süd- und der Innenstadt bestmöglich zu fördern.
Dennoch sollte die Schule nach Einschätzung der Verwaltung auch seitens des Schulträgers weiter gestärkt
werden. Dazu gehört eine Sanierung des Gebäudes und die Weiterarbeit an dem Konzept eines Bildungs-
Campus. Diese Idee beruht auf der Notwendigkeit eines Neubaus für die Buchenschule und beinhaltet den
Gedanken, im Sinne einer verbesserten Bildungsteilhabe und Chancengerechtigkeit insbesondere den
Übergang von der Grund- in die weiterführende Schule zu verbessern. Dies wäre insbesondere für den Sozi
alraum rund um die beiden Schulen ein großer Gewinn. Darüber hinaus ist mit Nachdruck die Fertigstellung
der Wohnungen in der Schule gegenüberliegenden Hochhaus zu verfolgen. Dessen Leerstand und Verfall
hat über Jahre dem Ruf der Schule schwer geschadet.
Umwandlung in eine Sekundarschule (Nr. 3.2)
Die Umwandlung in eine Sekundarschule wäre grundsätzlich möglich (siehe auch Ausführungen zur RJG Nr.
1.1 und zum HAG Nr. 2.2). Angesichts der bereits dargelegten guten Prognosen erübrigt sich jedoch aus
Sicht der Verwaltung die Notwendigkeit eines weiteren tiefgreifenden Einschnitts in die Krefelder Schul
landschaft.
Auslaufende Schließung und Neugründung einer Realschule (Nr. 3.3)
Die Chancen einer Realschulerrichtung sind weiter oben erläutert und verneint worden. Auch für die KTG
wäre dies ebenso wenig eine aussichtsreiche Perspektive wie für die RJG.
Exkurs zur Problematik der großen Schulen
Verschiedentlich sind in der Vergangenheit sehr große Schulsysteme kritisiert worden. Es wird betont, wie
wichtig die professionelle Beziehung für die Bildung sei und dass Beziehungsarbeit in den sehr großen
Schulsystemen immer schwieriger werde. Vor allem für benachteiligte SuS werden kleinere Systeme oft als
besonders sinnvoll betrachtet. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung auch die Gründung einer Sekun
darschule vor (siehe oben).
Allerdings ist mit den hier vorliegenden Vorschlägen auch eine Vergrößerung mehrerer anderer Schulen
verbunden, insbesondere von Realschulen. Dies liegt u.a. darin begründet, dass Realschulplätze benötigt
werden, aber gleichzeitig die Gründung neuer Realschulen als unrealistisch betrachtet wird und zudem
auch die vorhandenen Gebäude zu nutzen sind. Auch die Krefelder Gesamtschulen sind bereits überwie
gend sechszügig und werden aufgrund steigender Schülerzahlen künftig teilweise noch zusätzliche Klassen
einrichten müssen.
Mit der Frage, wie man trotz großer Schulsysteme dennoch Strukturen schaffen und sicherstellen kann, die
stabile und verlässliche pädagogische Beziehungen als Voraussetzung für erfolgreiches Lernen ermöglichen
und unterstützen, beschäftigt sich die pädagogische Forschung bereits seit den ersten Gründungen von Ge
samtschulen. Als eine Antwort darauf wurde parallel an Gesamtschulen in Köln, Göttingen und Hannover
das so genannte Team-Kleingruppen-Modell entwickelt, um die großen Institutionen in kleinere und über
schaubarere Lebens- und Arbeitswelten zu untergliedern.
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Viele Schulen arbeiten inzwischen auf der Basis der Kernprinzipien des Modells und haben es nicht zuletzt
im Zuge der Ausweitung der multiprofessionellen Teams weiterentwickelt.
Da es sich um eine innerschulische Organisation handelt, liegen in der Verwaltung aktuell keine Informatio
nen darüber vor, ob bzw. in welchem Maße in Krefeld und hier vor allem in den Gesamtschulen bereits
nach diesem Modell gearbeitet wird.
Zu prüfen wäre aber, ob die Schulen bei der (Weiter-)Entwicklung ihrer Arbeits- und Teamstrukturen stär
ker unterstützt werden können, um den möglicherweise problematischen Folgen der Vergrößerung schuli
scher Systeme zu begegnen.
4. Gegenüberstellung der bisherigen und künftig vorgeschlagenen städtischen Kapazitäten in der Sekun-
darstufe I
Schule genehmigte neue Zügigkeit Änderung
Zügigkeit laut Vorschlag
Hannah-Arendt-Gymnasium 3 0 -3
Gymnasium am Moltkeplatz 3 3 0
Gymnasium am Stadtpark 3 3 0
Gymnasium Fabritianum 4 4 0
Gymnasium Horkesgath 3 4 +1
(in Hüls)
Maria-Sibylla-Merian-Gym 4 4 0
nasium
Ricarda-Huch-Gymnasium 4 4 0
Albert-Schweitzer-Real 3 5 +2
schule
Freiherr-vom-Stein-Schule 5 5 0
Realschule Horkesgath 4 6-7 +2 oder 3
Gesamtschule Kaiserplatz 6 6 0
Robert-Jungk-Gesamtschule 4 0 -4
(Hüls)
Kurt-Tucholsky-Gesamts 6 6 0
chule
Gesamtschule Uerdingen 6 6 0
Gesamtschule Botanischer 5 5 0
Garten
NEU: Sekundarschule Mitte 0 3 +3
Summe 63 64-65 +1 oder 2
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