Startseite › Stadt Rinteln › Dokument

Bauleitplanung der Stadt Rinteln Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Auf dem Berge“, Ortsteil Krankenhagen - Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Rinteln
Datum2026-09-22
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 275-2026 AMT/OE 60 öffentlich T O P : Bauleitplanung der Stadt Rinteln Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Auf dem Berge“, Ortsteil Krankenhagen - Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Beteiligte Gremien TOP-Nr. Sitzungs- Beratungsaktion termin Ortsrat der Ortschaft 22.09.2026 vorberatend Krankenhagen-Volksen Ausschuss für Umwelt, Bau- 28.09.2026 vorberatend und Stadtentwicklung Verwaltungsausschuss 30.09.2026 vorberatend Rat der Stadt Rinteln 08.10.2026 beschließend BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Die Abwägung der während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 9, „Freiflächen-Photovoltaik – Auf dem Berge“, Ortsteil Krankenhagen abgegebenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis genommen. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird den Beschlussempfehlungen der Verwaltung (Anlage 3) entsprechend entschieden. 2. Aufgrund des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 58 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen wird der Satzungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 9, „Freiflächen-Photovoltaik – Auf dem Berge“, Ortsteil Krankenhagen für die Planzeichnung (Anlage 1) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) gefasst. Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 275-2026 Sachdarstellung: Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 17.06.2026 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9, „Freiflächen-Photovoltaik – Auf dem Berge“, Ortsteil Krankenhagen beschlossen. Hierzu wird auf die Beschlussvorlage 182-2026 verwiesen. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Freiflächen Photovoltaikanlage – Auf dem Berge, Ortsteil Krankenhagen“ erfolgt die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln. Hierzu wird auf die Beschlussvorlage 274- 2026 verwiesen. An den Sitzungen des Ortsrates Krankenhagen-Volksen sowie des Ausschusses für Umwelt, Bau- und Stadtentwicklung werden Vertreter des beauftragten Planungsbüros Tischmann Loh und Partner und des Vorhabenträgers teilnehmen, um zu den Planungen und den Stellungnahmen ausführen und für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Ergebnisse der Beteiligungen: Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die 35. Änderung des Flächennutzungsplans sowie für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 erfolgte in der Zeit vom 05.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026. Vonseiten der Öffentlichkeit sind in diesem Zusammenhang 8 Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen beziehen sich dabei auf beide Bauleitplanverfahren. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit können im Abwägungsvorschlag (Anhang 3) nachvollzogen werden. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind in dieser Tabelle ebenfalls enthalten. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit formulieren dabei insbesondere Bedenken und Fragestellungen in Bezug auf mögliche Immissionsbelastungen durch die Anlage sowie bezugnehmend auf mögliche Vorbelastungen im Bereich der Boden- und Bauschuttdeponie. Zu beiden Punkten erfolgte im Nachgang zu den Beteiligungsverfahren daher auch ein erneuter Austausch mit dem Landkreis Schaumburg sowie dem Gewerbeaufsichtsamt Hannover. Im Rahmen der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurden mit den Stellungnahmen keine Punkte vorgetragen, die nach Prüfung der Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 275-2026 Ausführungen wesentliche Änderungen an den ausgelegten Planunterlagen erforderlich machen würden. Gleichwohl wurden verschiedene Punkte der Stellungnahmen zum Anlass genommen, einzelne Aspekte der Planung detaillierter auszuführen und nach Abstimmung mit den jeweiligen Gutachtern und Fachbehörden ergänzend in den Unterlagen zu erläutern. Unter anderem erfolgten redaktionelle Klarstellungen im Schallgutachten, um wiederkehrende Fragestellungen aus den Stellungnahmen aufzugreifen. Diese redaktionellen Überarbeitungen und Ausführungen machen jedoch keine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. Die Änderungen sind in der Begründung (Anlage 2) in „Blau“ hervorgehoben. Städtebauliche Einordnung des Planvorhabens: Das Vorhaben, für das durch die vorliegenden Bauleitplanverfahren die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden soll, dient der Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Diese soll einen nachhaltigen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. Bei Realisierung des Vorhabens sollen nach aktueller Planung 6,5 ha für die Modulflächen, technische Nebenanlagen, Zuwegung sowie Heckenpflanzungen genutzt werden. Dies stellt aus städtebaulicher Sicht einen wertvollen Beitrag zur Erfüllung sowohl der niedersächsischen klimapolitischen Zielsetzungen wie auch der Ziele der Stadt Rinteln dar: Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3a NKlimaG wird bis zum Jahr 2033 ein Wert von 0,5 % der Landesfläche für die Erzeugung von Strom durch Freiflächenanlagen als klimapolitisches Ziel benannt. Entsprechend der Beschlussfassung des Rates der Stadt Rinteln vom 26.09.2024 wird diese Zielsetzung des Landes seitens der Stadt Rinteln unterstützt, aufgrund der eingeschränkten Flächenverfügbarkeiten wurde das Ausbauziel der Stadt Rinteln jedoch auf 0,4 % des Stadtgebietes, also ca. 44 ha festgelegt. Dieses Ziel wurde auf Basis der Ergebnisse des Standortkonzeptes für Freiflächenphotovoltaik für die Stadt Rinteln in der Fassung vom 15.08.2024 formuliert. Bereits im Rahmen dieses Standortkonzeptes wurde die Vorhabenfläche als mögliche Potenzialfläche identifiziert und als grundsätzlich geeignet eingestuft. Insbesondere die Lage auf dem (ehemaligen) Deponiestandort/ der Altlastenverdachtsfläche als anthropogen geprägter Standort stellt dabei ein Gunstkriterium dar, welches sich sowohl in den Kriterienkatalogen des Landkreises Schaumburg und der Stadt Rinteln wie auch in den Regelungen des § 3a NKlimaG als Grundsätze der Raumordnung wiederfindet. Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 275-2026 Auch aufgrund der insgesamt im Stadtgebiet sehr begrenzten Flächenverfügbarkeiten für Freiflächenphotovoltaikvorhaben ist eine Nutzung der Fläche aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen, soweit keine planungsrechtlichen Belange dagegensprechen. Wie vorstehend beschrieben, sind die durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Einwendungen gegen die Planung zwar nachvollziehbar, sind aber nach entsprechender Prüfung ausreichend durch die vorliegende Planung berücksichtigt. Das Vorhaben ist aus städtebaulicher und planerischer Sicht weiterhin sinnvoll und der entsprechende Feststellungsbeschluss für die 35. Änderung des Flächennutzungsplans sollte aus Sicht der Stadtverwaltung gefasst werden. Um verfahrensrechtliche Fehler zu vermeiden und sämtliche im Rahmen der Stellungnahmen vorgetragene Belange korrekt in der Abwägung zu berücksichtigen, wurde die Stadt Rinteln im Verfahren durch den Fachanwalt für Verwaltungsrecht Herrn Prof. Dr. Olaf Reidt von der „Redeker Sellner Dahs Partnerschaft von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mbB“ aus Berlin fachlich begleitet. Auch nach Durchsicht der Unterlagen, die für den Feststellungsbeschluss der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 9, OT Krankenhagen erarbeitet wurden, sprechen nach Austausch mit Prof. Dr. Reidt keine verfahrensrechtlichen oder fachlichen Gründe gegen eine entsprechende Beschlussfassung. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger. Belange von Jugendlichen und jungen Erwachsenen: Die Belange von Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden im Bauleitplanverfahren berücksichtigt. Gem. § 3 Abs. 1 S. 2 BauGB sind Kinder und Jugendliche auch Teil der Öffentlichkeit und wurden im Verfahren beteiligt. Belange von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung: Die Belange von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung wurden im Verfahren berücksichtigt. Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 275-2026 Auswirkungen auf die Umwelt: Die Belange der Umwelt wurden im Verfahren berücksichtigt. Im Rahmen der Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 u. 2 BauGB wurde auch den Umweltorganisationen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Entsprechend des § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Mit der vorliegenden Bauleitplanungen der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Auf dem Berge“, Ortsteil Krankenhagen, soll die planungsrechtliche Grundlage zur Realisierung eines Vorhabens zur Gewinnung erneuerbarer Energien geschaffen werden.

Text aus PDF extrahiert