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Antrag auf Aufnahme in das Jahresprogramm 2027 für die Maßnahme „Braasstraße“ gemäß NGVFG

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Rinteln
Datum2026-09-24
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Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 272-2026 AMT/OE 66 öffentlich T O P : Antrag auf Aufnahme in das Jahresprogramm 2027 für die Maßnahme „Braasstraße“ gemäß NGVFG Beteiligte Gremien TOP-Nr. Sitzungs- Beratungsaktion termin Ortsrat der Ortschaft Rinteln 24.09.2026 vorberatend Ausschuss für Umwelt, Bau- 28.09.2026 vorberatend und Stadtentwicklung Verwaltungsausschuss 30.09.2026 beschließend BESCHLUSSVORSCHLAG: Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Aufnahme in das Jahresprogramm 2027 gemäß NGVFG für die Maßnahme „Braasstraße“ bei der zuständigen NLStBV zu stellen und die notwendigen Haushaltsmittel für die Planung und Umsetzung der Maßnahme im Haushalt 2027 vorzusehen. Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 272-2026 Sachdarstellung: Seitens der Verwaltung wurden am 27.03.2026 vier Anträge auf Feststellung der Förderfähigkeit nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) für die Sanierung bzw. den Ausbau der Straßen 1. Friedrich-Wilhelm-Ande-Str., 2. Waldkaterallee, 3. Braasstraße, 4. und Virchowstraße gestellt. Zwischenzeitlich wurde der Antrag für die Braasstraße mit Datum vom 29.07.2026 positiv mit einer Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel von bis zu 60% der Baukosten beschieden. Die Friedrich-Wilhelm-Ande Straße ist nach NGVFG leider so nicht förderfähig. Hierzu wird auf die Beschlussvorlage 218-2025 verwiesen. Die Rückmeldung zu den beiden verbleibenden Anträgen Waldkaterallee und Virchowstraße stehen noch aus. Die Planungskosten in Höhe von ca. 10% der Baukosten sind entsprechend NGVFG nach derzeitigem Stand nicht förderfähig und dem Eigenanteil noch hinzuzurechnen. Hieraus ergibt sich bei beantragten Baukosten in Höhe von 4.331.754,70 EUR ein Zuschuss von maximal 2.599.052,82 EUR mit einem Eigenanteil von dann 1.732.701,88 EUR zuzüglich der 10% Planungskosten in Höhe von 433.175,47 EUR, also insgesamt 2.165.877,35 EUR. Entsprechend eines neuen Richtlinienentwurfes sind 5% der Bausumme für Planungskosten pauschal förderfähig. Die genaue Summe wird mit dem Schlussverwendungsnachweis festgesetzt und kann somit variieren. Wann mit einem Beschluss dieses Richtlinienentwurfes zu rechnen ist, ist derzeit noch ungewiss. Die Anmeldung der Maßnahmen hat grundsätzlich zum 01.10. des Vorjahres des konkreten Jahresprogramms zu erfolgen. Bei der Braasstraße handelt es sich um eine wichtige Verbindungsstraße mit der Funktion Industriestraße zwischen Extertalstraße und der B238/Detmolder Straße, die auch für das Rintelner Industriegebiet Süd und den landwirtschaftlichen Verkehr eine wesentliche Bedeutung hat. Entsprechend Prioritätenliste gehört die Braasstraße mit hoher Priorität zu den sanierungsbedürftigsten Straßen im Rintelner Stadtgebiet. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, bei der zuständigen NLStBV den Antrag auf Aufnahme in das Jahresprogramm 2027 gemäß NGVFG für die Maßnahme „Braasstraße“ anzumelden und die Eigenmittel in den Haushalt 2027 einzustellen. Für Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 272-2026 die Einreichung des Antrages ist der Nachweis der Baureife in Form eines Gremienbeschlusses zwingend erforderlich. Die Einreichung der Unterlagen muss bis zum 01.10.2026 erfolgen. Nach telefonischer Rücksprache mit der NLStBV besteht auch die Möglichkeit, die Maßnahme in zwei Bauabschnitten umzusetzen. Der Ortsrat Rinteln ist gemäß § 94 NKomVG anzuhören. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Der Eigenanteil für die Stadt Rinteln beträgt wie in der Sachdarstellung aufgeführt ca. 2.170.000,- EUR. Die maximale Fördersumme im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel beträgt bei 60% maximaler Förderung ca. 2.599.000,- EUR. Belange von Jugendlichen und jungen Erwachsenen: Die Erneuerung der Braastraße inklusive Fußwege und Maßnahmen für den Radverkehr trägt zu einer Verbesserung für die Nutzung durch Jugendliche und junge Erwachsene bei. Belange von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung: Die Belange von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung sind bei der Planung zu berücksichtigen. Auswirkungen auf die Umwelt: Bei der Planung sollen, wie bereits bei anderen straßenbaulichen Maßnahmen auch, Elemente einer Schwammstadt sowie Baumpflanzungen unter Beachtung der Funktion als Industriestraße berücksichtigt werden, um positive Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und das Klima zu erzielen.

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