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1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Förderung von Kindertagespflege in der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Kevelaer
Datum2026-09-24
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Beschlussvorlage Jugendamt Vorlagen-Nr. 124 a/2026 Beratungsart - öffentlich - 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Förderung von Kindertages­ pflege in der Wallfahrtsstadt Kevelaer Anlage(n): 1. 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Förderung von Kindertagespflege in der Wallfahrts­ stadt Kevelaer Beratungsfolge Sitzungstermin TOP-Nr. Haupt- und Finanzausschuss 24.09.2026 Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer 08.10.2026 Sachverhalt / Rechtslage / Begründung: Die aktuell gültige Satzung zur Förderung der Kindertagespflege in der Wallfahrtsstadt Kevelaer (ab dem 01.03.2024) wurde überarbeitet. Die Änderungen in der 1. Änderung der Satzung zur Förderung von Kindertagespflege in der Wall­ fahrtsstadt Kevelaer betreffen überwiegend redaktionelle Anpassungen sowie eine Konkretisierung von Formulierungen, die eine sicherere Anwendung und Lesbarkeit durch Kindertagespflegeperso­ nen und Eltern ermöglichen soll. Die Anlage 1 ist die neue 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Förderung von Kindertages­ pflege in der Wallfahrtsstadt Kevelaer Die Änderung der 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Förderung von Kindertagespflege in der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat keine finanziellen Auswirkungen auf die laufenden Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen. Weitere redaktionelle Anpassungen wurden in der Jugendhilfeausschusssitzung am 03.09.2026 vorgenommen und in die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Förderung von Kindertages­ pflege in der Wallfahrtsstadt Kevelaer eingearbeitet. Finanzielle Auswirkungen: Entfällt. Personelle Auswirkungen: Entfällt. Beschlussentwurf / Beschlussempfehlung: Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer vor, den folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer beschließt die in der Vorlage 124a /2026 beigefügte Fassung (Anlage 1) der 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Förderung von Kindertagespflege in der Wallfahrtsstadt Kevelaer. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Kevelaer, den 10.09.2026 Der Bürgermeister gez. Dr. Dominik Pichler Mitzeichnende gez. Thomas Bremer gez. Ingrid Brams gez. Ruth Trötschkes Beschlussvorlage 124 a/2026 Seite 2 von 2

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