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Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Kevelaer |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Zentrale Dienste
Vorlagen-Nr. 128 /2026
Beratungsart - öffentlich -
Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Wallfahrtsstadt Ke
velaer
Anlage(n):
1. Anlage 1 - Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer - Ent-
wurf
2. Anlage 2 - Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung - Gegenüberstellung
3. Anlage 3 - Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung - Änderung der Gebührentarife - Ge-
bührenkalkulation
Beratungsfolge Sitzungstermin TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 24.09.2026
Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer 08.10.2026
Sachverhalt / Rechtslage / Begründung:
Eine Anpassung der Gebührentarife erfolgte zuletzt durch die 2. Satzung zur Änderung der Verwal-
tungsgebührensatzung, die am 28.10.2016 durch den Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer beschlossen
wurde. Im Rahmen der aktuellen Haushaltskonsolidierung wurde die Verwaltungsgebührensatzung
überprüft und angepasst.
Ziel der Anpassungen ist es, die Gebühren verursachungsgerecht und möglichst kostendeckend
festzusetzen. Insbesondere die Tarif- und Besoldungserhöhungen im öffentlichen Dienst innerhalb
der letzten 10 Jahre erhöhen den Verwaltungsaufwand und machen eine Anpassung der Verwal-
tungsgebühren erforderlich.
Grundlage für die Kalkulation der festzusetzenden Gebühren bilden die Berichte der Kommunalen
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zur Normalarbeitszeit sowie zu den Kos-
ten eines Arbeitsplatzes. Während der Bericht zu den Kosten eines Arbeitsplatzes jährlich veröffent-
licht wird, wurde der zuletzt aus dem Jahr 2015 stammende Bericht zur Normalarbeitszeit am
10.12.2025 neu veröffentlicht. Maßgeblich für die Berechnung der Gebührentarife ist das in der Mus-
terverwaltungsgebührensatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB
NRW) hinterlegte Berechnungsmodell. Die Gebührenkalkulation ist dieser Vorlage als Anlage 3 bei-
gefügt.
Ziel der Gebührenanpassung ist es, im Sinne der kommunalen Einnahmenbewirtschaftung ein an-
gemessenes Verhältnis zwischen der Höhe der Gebühr unter Berücksichtigung des Verwaltungs-
aufwands und dem wirtschaftlichen Wert oder sonstigen Nutzen der Amtshandlung für die gebüh-
renpflichtige Person herzustellen. Zugleich wird dem Grundsatz des § 77 Absatz 2 GO NRW Rech-
nung getragen, wonach die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel,
soweit vertretbar und geboten, vorrangig durch Entgelte für die von ihnen erbrachten Leistungen
und im Übrigen durch Steuern beschaffen sollen.
Der Entwurf der Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung ist dieser Vorlage als Anlage 1 bei-
gefügt. Eine Gegenüberstellung der Änderungen und der Gebührentarife ist als Anlage 2 beigefügt.
Hinweis zur weiteren Entwicklung des Umsatzsteuerrechts
Die umsatzsteuerliche Behandlung der von der Kommune erbrachten Leistungen steht aufgrund der
Regelungen des § 2b UStG weiterhin unter dem Vorbehalt der weiteren gesetzlichen Entwicklung.
Sofern § 2b UStG ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend anzuwenden ist und sich hieraus Auswir-
kungen auf die umsatzsteuerliche Behandlung einzelner Leistungen ergeben, kann eine weitere An-
passung der Verwaltungsgebührensatzung im Laufe des Jahres 2026 erforderlich werden.
Die Verwaltung wird die weitere Entwicklung beobachten und den Anpassungsbedarf prüfen. Sofern
erforderlich, wird dem Rat rechtzeitig ein entsprechender Änderungsvorschlag zur Beschlussfas-
sung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es sind produktübergreifend Mehreinnahmen aus der Anpassung der Verwaltungsgebühren zu er-
warten.
Personelle Auswirkungen:
- entfällt -
Beschlussentwurf / Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer vor, folgenden Be-
schluss zu fassen:
Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer beschließt die Verwaltungsgebührensatzung der Wallfahrts-
stadt Kevelaer in der der Vorlage 128 /2026 als Anlage 1 beigefügten Fassung.
Kevelaer, den 25.08.2026
Der Bürgermeister
gez. Dr. Dominik Pichler
Mitzeichnende
gez. Ulrich Berns
gez. Beate Sibben
gez. Werner Barz
Beschlussvorlage 128 /2026 Seite 2 von 2
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