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Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Kevelaer
Datum2026-09-24
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Beschlussvorlage Zentrale Dienste Vorlagen-Nr. 128 /2026 Beratungsart - öffentlich - Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Wallfahrtsstadt Ke­ velaer Anlage(n): 1. Anlage 1 - Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer - Ent- wurf 2. Anlage 2 - Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung - Gegenüberstellung 3. Anlage 3 - Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung - Änderung der Gebührentarife - Ge- bührenkalkulation Beratungsfolge Sitzungstermin TOP-Nr. Haupt- und Finanzausschuss 24.09.2026 Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer 08.10.2026 Sachverhalt / Rechtslage / Begründung: Eine Anpassung der Gebührentarife erfolgte zuletzt durch die 2. Satzung zur Änderung der Verwal- tungsgebührensatzung, die am 28.10.2016 durch den Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer beschlossen wurde. Im Rahmen der aktuellen Haushaltskonsolidierung wurde die Verwaltungsgebührensatzung überprüft und angepasst. Ziel der Anpassungen ist es, die Gebühren verursachungsgerecht und möglichst kostendeckend festzusetzen. Insbesondere die Tarif- und Besoldungserhöhungen im öffentlichen Dienst innerhalb der letzten 10 Jahre erhöhen den Verwaltungsaufwand und machen eine Anpassung der Verwal- tungsgebühren erforderlich. Grundlage für die Kalkulation der festzusetzenden Gebühren bilden die Berichte der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zur Normalarbeitszeit sowie zu den Kos- ten eines Arbeitsplatzes. Während der Bericht zu den Kosten eines Arbeitsplatzes jährlich veröffent- licht wird, wurde der zuletzt aus dem Jahr 2015 stammende Bericht zur Normalarbeitszeit am 10.12.2025 neu veröffentlicht. Maßgeblich für die Berechnung der Gebührentarife ist das in der Mus- terverwaltungsgebührensatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) hinterlegte Berechnungsmodell. Die Gebührenkalkulation ist dieser Vorlage als Anlage 3 bei- gefügt. Ziel der Gebührenanpassung ist es, im Sinne der kommunalen Einnahmenbewirtschaftung ein an- gemessenes Verhältnis zwischen der Höhe der Gebühr unter Berücksichtigung des Verwaltungs- aufwands und dem wirtschaftlichen Wert oder sonstigen Nutzen der Amtshandlung für die gebüh- renpflichtige Person herzustellen. Zugleich wird dem Grundsatz des § 77 Absatz 2 GO NRW Rech- nung getragen, wonach die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel, soweit vertretbar und geboten, vorrangig durch Entgelte für die von ihnen erbrachten Leistungen und im Übrigen durch Steuern beschaffen sollen. Der Entwurf der Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung ist dieser Vorlage als Anlage 1 bei- gefügt. Eine Gegenüberstellung der Änderungen und der Gebührentarife ist als Anlage 2 beigefügt. Hinweis zur weiteren Entwicklung des Umsatzsteuerrechts Die umsatzsteuerliche Behandlung der von der Kommune erbrachten Leistungen steht aufgrund der Regelungen des § 2b UStG weiterhin unter dem Vorbehalt der weiteren gesetzlichen Entwicklung. Sofern § 2b UStG ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend anzuwenden ist und sich hieraus Auswir- kungen auf die umsatzsteuerliche Behandlung einzelner Leistungen ergeben, kann eine weitere An- passung der Verwaltungsgebührensatzung im Laufe des Jahres 2026 erforderlich werden. Die Verwaltung wird die weitere Entwicklung beobachten und den Anpassungsbedarf prüfen. Sofern erforderlich, wird dem Rat rechtzeitig ein entsprechender Änderungsvorschlag zur Beschlussfas- sung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen: Es sind produktübergreifend Mehreinnahmen aus der Anpassung der Verwaltungsgebühren zu er- warten. Personelle Auswirkungen: - entfällt - Beschlussentwurf / Beschlussempfehlung: Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer vor, folgenden Be- schluss zu fassen: Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer beschließt die Verwaltungsgebührensatzung der Wallfahrts- stadt Kevelaer in der der Vorlage 128 /2026 als Anlage 1 beigefügten Fassung. Kevelaer, den 25.08.2026 Der Bürgermeister gez. Dr. Dominik Pichler Mitzeichnende gez. Ulrich Berns gez. Beate Sibben gez. Werner Barz Beschlussvorlage 128 /2026 Seite 2 von 2

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