Startseite › Stadt Kevelaer › Dokument
3. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Kevelaer |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Zentrale Dienste
Vorlagen-Nr. 127 /2026
Beratungsart - öffentlich -
3. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates
der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Anlage(n):
1. 3. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Wallfahrtsstadt Ke
velaer
Beratungsfolge Sitzungstermin TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 24.09.2026
Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer 08.10.2026
Sachverhalt / Rechtslage / Begründung:
Mit der Richtlinie der Wallfahrtsstadt Kevelaer über die Beteiligung von Vorhabenträgerinnen und
Vorhabenträgern an den Kosten der Bauleitplanung werden einheitliche Grundlagen für die Kosten
beteiligung bei vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahren geschaffen (sh. Vorlage 126/2026). Die
konkrete Regelung der Kostenübernahme erfolgt jeweils durch den Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB).
Zur klaren Zuordnung der Zuständigkeit soll der Bürgermeister ermächtigt werden, städtebauliche
Verträge zur Umsetzung der Richtlinie abzuschließen. Dies ermöglicht eine zügige und einheitliche
Abwicklung der Verfahren und vermeidet zusätzliche Einzelbeschlüsse des Rates oder eines Aus
schusses. In diesem Zusammenhang ist der § 8 der Zuständigkeitsordnung im allgemeinen Zustän
digkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung anzupassen.
§ 8 Ziffer 1.1.4 führt bislang die „Verträge in Zusammenhang mit der Bauleitplanung“ als allgemeine
Zuständigkeit des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung an und soll zur Kon
kretisierung nun die folgende Fassung erhalten:
1.1.4 Verträge im Zusammenhang mit der Bauleitplanung mit Ausnahme von städtebaulichen
Verträgen gemäß § 11 Baugesetzbuch zur Umsetzung der Richtlinie der Wallfahrtsstadt
Kevelaer über die Beteiligung von Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträgern an den
Kosten der Bauleitplanung
Die grundsätzliche kommunalpolitische Steuerung der Bauleitplanung, insbesondere die Beschlüsse
zur Einleitung, Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplanverfahren, bleibt hiervon un
berührt.
Finanzielle Auswirkungen:
-entfällt-
Personelle Auswirkungen:
-entfällt-
Beschlussentwurf / Beschlussempfehlung:
Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer beschließt die der Vorlage 127/2026 als Anlage beigefügte 3.
Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Wallfahrtsstadt Kevelaer.
Kevelaer, den 24.08.2026
Der Bürgermeister
gez. Dr. Dominik Pichler
Mitzeichnende
gez. Beate Sibben
gez. Lukas Arntz
gez. Werner Barz
Beschlussvorlage 127 /2026 Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert