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3. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Kevelaer
Datum2026-09-24
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Beschlussvorlage Zentrale Dienste Vorlagen-Nr. 127 /2026 Beratungsart - öffentlich - 3. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Wallfahrtsstadt Kevelaer Anlage(n): 1. 3. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Wallfahrtsstadt Ke­ velaer Beratungsfolge Sitzungstermin TOP-Nr. Haupt- und Finanzausschuss 24.09.2026 Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer 08.10.2026 Sachverhalt / Rechtslage / Begründung: Mit der Richtlinie der Wallfahrtsstadt Kevelaer über die Beteiligung von Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträgern an den Kosten der Bauleitplanung werden einheitliche Grundlagen für die Kosten­ beteiligung bei vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahren geschaffen (sh. Vorlage 126/2026). Die konkrete Regelung der Kostenübernahme erfolgt jeweils durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB). Zur klaren Zuordnung der Zuständigkeit soll der Bürgermeister ermächtigt werden, städtebauliche Verträge zur Umsetzung der Richtlinie abzuschließen. Dies ermöglicht eine zügige und einheitliche Abwicklung der Verfahren und vermeidet zusätzliche Einzelbeschlüsse des Rates oder eines Aus­ schusses. In diesem Zusammenhang ist der § 8 der Zuständigkeitsordnung im allgemeinen Zustän­ digkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung anzupassen. § 8 Ziffer 1.1.4 führt bislang die „Verträge in Zusammenhang mit der Bauleitplanung“ als allgemeine Zuständigkeit des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung an und soll zur Kon­ kretisierung nun die folgende Fassung erhalten: 1.1.4 Verträge im Zusammenhang mit der Bauleitplanung mit Ausnahme von städtebaulichen Verträgen gemäß § 11 Baugesetzbuch zur Umsetzung der Richtlinie der Wallfahrtsstadt Kevelaer über die Beteiligung von Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträgern an den Kosten der Bauleitplanung Die grundsätzliche kommunalpolitische Steuerung der Bauleitplanung, insbesondere die Beschlüsse zur Einleitung, Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplanverfahren, bleibt hiervon un­ berührt. Finanzielle Auswirkungen: -entfällt- Personelle Auswirkungen: -entfällt- Beschlussentwurf / Beschlussempfehlung: Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer beschließt die der Vorlage 127/2026 als Anlage beigefügte 3. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Wallfahrtsstadt Kevelaer. Kevelaer, den 24.08.2026 Der Bürgermeister gez. Dr. Dominik Pichler Mitzeichnende gez. Beate Sibben gez. Lukas Arntz gez. Werner Barz Beschlussvorlage 127 /2026 Seite 2 von 2

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