Startseite › Stadt Euskirchen › Dokument

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt Euskirchen Hier: Antragstellung des ersten Fortsetzungsantrags STEP 2027

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Euskirchen
Datum2026-09-23
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Fachbereich 09 - Stadtplanung/Bauordn. Euskirchen, 31.08.2026 Beschlussvorlage Drucksachen-Nr.: 177/2026 öffentlich Betreff: Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt Euskirchen Hier: Antragstellung des ersten Fortsetzungsantrags STEP 2027 Beratungsfolge: Beschluss- abweichender Gremium Sitzungsdatum: Einst.: Ja: Nein: Enth.: vorschlag Beschluss UmPlanA 23.09.2026 Rat 13.10.2026 Beschlussvorschlag: a) Der Geltungsbereich des ISEK wird beschlossen. b) Die Maßnahmen mit der zugehörigen Kosten- und Finanzierungsübersicht werden beschlossen. c) Die Verwaltung wird mit der Förderantragstellung beauftragt. Finanzielle Auswirkungen: ☒ Ja ☐ Nein Produkt/Konto: ☒ investiv ☐ konsumtiv Kosten der Maßnahme € Im Haushalt veranschlagt ☐ Ja ☐ Nein € Im Wirtschaftsplan veranschlagt ☐ Ja ☐ Nein € Ggfs. Deckungsvorschlag  Erträge der Maßnahme € Jährlicher Folgeaufwand/-ertrag € Weiterer Folgeaufwand/- ertrag € Auswirkungen auf den Stellenplan: ☐ Ja ☒ Nein Gleichstellungsrelevant: ☐ Ja ☒ Nein Klimaschutzrelevante Auswirkungen des Beschlusses: Einschätzung der Klimarelevanz Auswirkungen auf den Klimaschutz: klimaschützend klimaneutral klimagefährdend ☐ ☒ ☐ Fördermittel: Name des Förderprogramms: Städtebauförderung, Lebendige Zentren Eine Fördermöglichkeit wird noch geprüft ☐ Fördermittel können beantragt werden ☒ Ja ☐ Nein Fördersatz: 70 % Für die Maßnahme sind Fördermittel beantragt ☐ Ja ☐ Nein Fördersatz: Für die Maßnahme sind Fördermittel bewilligt ☐ Ja ☐ Nein Fördersatz: 2 Sachdarstellung: Die Städtebauförderung bietet der Stadt Euskirchen durch das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt die Möglichkeit umfassender Aufwertungs- und städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen in der Kernstadt, welche ohne die damit verbundenen Fördermittel durch den kommunalen Haushalt nicht finanzierbar wären. Zum 30. September 2024 wurde auf Grundlage des Beschlusses im UmPlanA am 17.09.2024 sowie im Rat am 08.10.2024 (DrsNr. 244/2024) der Überleitungsantrag zur Überführung der Gesamtmaßnahme „ISEK Euskirchen Innenstadt“ in die neue Städtebauförderrichtlinie FRL 2023 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Mit Übergabe des Zuwendungsbescheides für das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2025 am 29. August 2025 erfolgte die Erstbewilligung der überführten Gesamtmaßnahme. Mit dem Aufruf des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. April 2026 soll nun der erste Fortsetzungsantrag für das anstehende STEP 2027 eingereicht werden. Antragsfrist ist der 30. Oktober 2026. Im Rahmen dieses ersten Fortsetzungsantrages wird die endgültige Förderobergrenze für die Gesamtmaßnahme, also die Summe aller Einzelmaßnahmen, festgelegt. Diese bildet zugleich die Grundlage für die maximal mögliche Fördermittelbewilligung. Die vorläufig bewilligte Förderobergrenze gemäß Zuwendungsbescheid STEP 2025 beträgt 11.244.751 € zuwendungsfähige Ausgaben, von denen nach aktuellem Fördersatz bis zu 70 % durch Fördermittel gedeckt werden können. Es verbleibt ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 30 %. Die vorläufige Förderobergrenze basiert auf den zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Hochrechnungen und Kostenschätzungen, welche sich durch weitere Konkretisierung im Planungsverlauf und der einhergehenden Detaillierung regelmäßig verändern. Dies entspricht auch der Systematik der Städtebauförderrichtlinie die eine Festlegung der verbindlichen Fördermittelobergrenze erst später – mit jetziger Antragstellung zum 30.10.2026 – vorsieht. Anpassungen und Kostenentwicklungen werden entsprechend berücksichtigt. Maßnahmenplan und Finanzierungsabschnitt zum Förderantrag STEP 2027 Die Gesamtmaßnahme des ISEK Innenstadt unterteilt sich in mehrere Teilmaßnahmen, die bis zum Ende des festgelegten Durchführungszeitraums am 30.06.2033 umzusetzen sind. Im Folgenden werden die Projektstände der zu beantragenden Projekte und Maßnahmen (Maßnahmenplan) kurz erläutert: 1) Architektonisch-freiraumplanerischer Wettbewerb Cityforum + Plaza Der Wettbewerb wurde bereits im Jahr 2024 durchgeführt. Mit der Bewilligung der Maßnahme konnten anteilig die Ausgaben für den Wettbewerbsanteil Freiraum refinanziert werden. 2) Neugestaltung des Klostergartens Im Nachgang des Reallabors liegt für die umfassende Neugestaltung und Aufwertung des Klostergartens eine Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) vor. Auf Grundlage dieser Planung wird die Förderung der umsetzungsreifen Maßnahme im Rahmen des Finanzierungsabschnitts STEP 2027 beantragt, um eine zügige Umsetzung zu gewährleisten. Weiterführende Informationen zum aktuellen Planungsstand werden in einer separaten Vorlage (DrsNr. 176/2026) behandelt. 3) Gestaltung Rathausvorplatz, Plaza Mit der neuen Plaza soll das öffentliche Herz der City Süd entstehen: ein repräsentativer, grüner und vielfältig nutzbarer Stadtraum, der Rathaus, City-Forum, Bahnhofsumfeld und angrenzende Quartiere zu einem zusammenhängenden Stadtbaustein verbindet. Mit dem Einreichen der Leistungsphase 3 liegt für die Plaza nunmehr eine Entwurfsplanung vor, in der die Anforderungen an die Nutzung, Barrierefreiheit, Feuerwehr, Entwässerung, Vegetation, Veranstaltungen, Sicherheit, Betrieb und technische Ausstattung erstmals umfassend dargestellt 3 und berücksichtigt werden. Einige der aufgeführten Positionen sowie einzelne Planungs- und Kostengruppen lagen in der ersten Kostenschätzung noch nicht vor und konnten erst nach Beauftragung der erforderlichen Fachplanungen und auf Grundlage des zwischenzeitlich erreichten Planungsstandes ermittelt werden. Dies führte zu einer erforderlichen Anpassung von Kosten, die nun den tatsächlichen Umfang der Maßnahme abbilden und die hierfür erforderlichen Positionen berücksichtigen. Die vorliegende Kostenaufstellung ist vor diesem Hintergrund als maximaler Kostenansatz zur Festlegung der Förderobergrenze zu verstehen. Im Rahmen der weiteren Planberatungen wird diese fortgeschrieben und entsprechend angepasst. Eine Reduzierung der derzeit ausgewiesenen Kosten ist im weiteren Planungsverlauf aus fördertechnischer Sicht möglich und wird einer Prüfung unterzogen werden. Insbesondere bei Ausstattung und Qualität bestehen Reduzierungsmöglichkeiten. Diese werden dem UmPlanA und zur Entscheidung vorgelegt. Spielräume bestehen insbesondere bei den geplanten Qualitätsstandards der Oberflächenmaterialien, der Einbindung und Größenordnung eines Wasserspiels und der Berücksichtigung einer szenischen Beleuchtung auf der Plaza Sofern sich bis zum Zeitpunkt der Antragseinreichung noch Anpassungen für die Maßnahme Rathausvorplatz/Plaza ergeben, sind diese in den Projektsteckbriefen und der Kosten- und Finanzierungsübersicht zu berücksichtigen. Die Bedeutung der Plaza für den gesamten Entwicklungsbereich City-Süd mit dem Rathaus, City-Forum, P&R Parkhaus, Fahrradparkhaus und dem neuen Urbanen Gebiet ist herausragend und daher nochmal besonders zu betonen. Das Gesamt-Investitionsvolumen an getätigten und noch beabsichtigten öffentlichen und privaten Investitionen in die bauliche Entwicklung der City- Süd wird derzeit auf über 450 Mio.€ geschätzt. Mit Blick auf die Bedeutung der Plaza dienen die dortigen Investitionen der Prägung des Quartiers, seiner urbanen Qualität und seiner langfristigen städtebaulichen Entwicklung. 4) Umgestaltung Fußgängerunterführung Die Bahnhofsunterführung stellt die zentrale Fußwegeverbindung zwischen der Kernstadt/Fußgängerzone und dem Entwicklungsbereich der City-Süd dar, welche sich mit jeder weiteren baulichen Entwicklung im Bereich City-Süd und auf den ehemaligen Westdeutschen Steinzeugwerke sowie der Inbetriebnahme des neuen City Forum nochmals verstärken wird. Entsprechend soll die Unterführung durch eine qualitätvolle Erneuerung von Material, Farben und Beleuchtung aufgewertet, ein verbessertes Sicherheitsgefühl erzeugt und städtebaulich reizvolleres Entree geschaffen werden. Im Austausch mit der Deutschen Bahn wurde hierfür die vertragliche Grundlage zur Umgestaltung der Unterführung geschlossen, um die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme sicherzustellen. Im Zuge der anstehenden Planung werden die konkreten Gestaltungsanforderungen der DB weiter konkretisiert. Im nächsten Schritt soll ein externes Büro beauftragt werden, um in Abstimmung mit der DB eine attraktive Gestaltung der Unterführung unter besonderer Betrachtung der Oberflächenmaterialien und der Beleuchtungsqualität zu entwickeln. Eine frühzeitige und ganzheitliche Einbindung in die Gesamtentwicklung der City-Süd ist dabei zwingend erforderlich, um eine funktional und zeitlich abgestimmte Entwicklung des gesamten Bereichs sicherzustellen. 5) Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Der Bahnhofsvorplatz dient nicht nur als städtebaulicher Ankunftsbereich für den regionalen Bus- und Bahnverkehr, sondern stellt darüber hinaus auch eine zentrale und hochfrequentierte Verbindungsachse zwischen der Kernstadt und der City-Süd dar. Vor diesem Hintergrund soll eine barrierefreie, sichere und gestalterisch klar erkennbare Wegeführung zwischen der Bahnunterführung, dem Busbahnhof und der Fußgängerzone entwickelt werden. Ziel ist es, den gesamten Vorplatzbereich als zusammenhängenden Stadtraum erlebbar zu machen und die vorherrschenden Fußverkehre auch stadtgestalterisch zu stärken. Eine Umsetzung der Maßnahme wird seitens der SVE und der Deutschen Bahn ausdrücklich begrüßt. Für den Bereich des mit Zweckbindungsfristen belegten Busbahnhofs wurde eine 4 grundsätzliche Umsetzbarkeit der Maßnahme seitens Go.Rheinland bereits zugesagt. Damit sind die Voraussetzungen für eine Förderung der Maßnahme grundsätzlich gegeben. Im nächsten Schritt soll ein externes Planungsbüro mit der Planung und weiteren Konkretisierung der Maßnahme beauftragt werden. Eine frühzeitige und ganzheitliche Einbindung in die Gesamtentwicklung der City-Süd ist dabei zwingend erforderlich, um eine funktional und zeitlich abgestimmte Entwicklung des gesamten Bereichs sicherzustellen. 6) Öffentlichkeitsarbeit Bürgerinnen und Bürger sollen regelmäßig über aktuelle Sachstände zu den einzelnen Maßnahmen informiert und beteiligt werden. Dies erfolgte zuletzt insbesondere im Zuge des Reallabors auf dem Klostergarten. Bei der Umsetzung der übrigen Maßnahmen sollen sich zukünftig weitere Beteiligungsformate anschließen. 7) Projektmanagement Nach erfolgreicher EU-weiter Ausschreibung unterstützt das Büro DSK GmbH weiterhin die Verwaltung in der Betreuung, Vorbereitung und Abwicklung der Gesamtmaßnahme. Die Beauftragung erfolgte zunächst zeitlich befristet bis Ende 2030. In Abhängigkeit der zeitlichen Umsetzung der Gesamtmaßnahme wird ggf. eine vergabekonforme Fortführung des Projektmanagements über diesen Zeitpunkt hinaus bis zur Einreichungen des Schlussverwendungsnachweises erforderlich sein. 8) Verkehrszählung Bahnhofsumfeld Die Verkehrszählung wurde bereits im Jahr 2024 durchgeführt. Mit der Bewilligung der Maßnahme kann eine Refinanzierung der bisherigen Kosten erfolgen. Die Erkenntnisse der Verkehrszählung werden in den Planungsprozess für die Teilmaßnahme Bahnhofsvorplatz einfließen. 9) Kunst am Bau In Verbindung mit der Plaza soll die Platzierung eines Kunstwerkes als verbindendes Element zwischen neuem Rathaus und City-Forum erfolgen. Im Rahmen der Freianlagen- und Objektplanung werden weiterhin entsprechende Möglichkeiten geprüft. Auf Grundlage des aufgezeigten Maßnahmenportfolios wird im Rahmen des STEP 2027 der Finanzierungsabschnitt beantragt. Bestandteil des Finanzierungsabschnittes können ausschließlich umsetzungsreife Teilmaßnahmen sein, die eine zeitnahe und zügige Durchführbarkeit erwarten lassen. Für den aktuellen Finanzierungsabschnitt werden konkret die Teilmaßnahmen „Neugestaltung des Klostergartens“ sowie der „Grunderwerb“ zur Umsetzung beantragt. Geltungsbereich Der Geltungsbereich bleibt im Wesentlichen bestehen und erfährt nur im Bereich der City-Süd eine kleine Erweiterung. Zwischen dem City-Forum, der Kita und der Straße „An der Vogelrute“ sowie in Richtung des geplanten P&R-Parkhauses, wurde der Planbereich erweitert, um die Schnittstellen zum Bestand sinnvoll zu berücksichtigen. Im angepassten Geltungsbereich werden die Änderungen der qualifizierten Freianlagen- und Verkehrsplanung berücksichtigt. Kosten- und Finanzierungsübersicht Die dargestellten Projekte und Maßnahmen des ISEK Innenstadt sind gemäß Vorgaben des Landes NRW in eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) überführt worden. Die KuF ist dem Förderantrag als Planungs-, Steuerungs-, Kontroll- und Koordinierungsinstrument beizufügen und dient als maßgebliche Grundlage für die Förderentscheidungen der Bewilligungsbehörde im Rahmen der Gesamtmaßnahme. Darin berücksichtigt sind neben den kalkulierten Maßnahmenkosten auch die förderbedingte Aufteilung der Projekte auf die kommenden Jahre sowie eine baupreis-indexierte Kostensteigerung der investiven Maßnahmen bis zum Jahr der vorgesehenen Umsetzung. Die Besonderheit des vorliegenden Fortsetzungsantrags ist, dass auf Grundlage der KuF auch die Förderobergrenze festgelegt wird. Das bedeutet, dass die darin enthaltenen Angaben zu zuwendungsfähigen Ausgaben sowie der Fördersumme für die Gesamtmaßnahme festgelegt und 5 damit gedeckelt wird. Sollten in einer Teilmaßnahme Mehrkosten auftreten, muss dies in einer anderen Teilmaßnahme durch Minderausgaben kompensiert werden. Finanzierung und Umsetzung Die bisherige Veranschlagung von Haushaltsmitteln wird in den aktuell stattfindenden Haushaltsbesprechungen an die aktualisierte Maßnahmenplanung angepasst und im Haushaltsentwurf für 2027 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Um die gesicherte Finanzierung und damit die planmäßige und zügige Durchführung der Gesamtmaßnahme nachzuweisen, ist im Förderantrag ein Passus enthalten, mit dem die Stadt bestätigt, dass die Finanzierung der Eigenanteile nach jetzigem Planungsstand gesichert ist. Mit dem Zuwendungsbescheid STEP 2025 wurde der Umsetzungszeitraum der Gesamtmaßnahme bis zunächst zum 30. Juni 2033 festgesetzt (Durchführungszeitraum). Die Umsetzung der Planungen für den Klostergarten ist für die Jahre 2027 und 2028 vorgesehen. Die Umgestaltung der Bahnhofsunterführung und des Bahnhofsvorplatzes sollen im Jahr 2027 weiter qualifiziert werden, sodass eine voraussichtliche Umsetzung im Jahr 2028 anvisiert ist. Die Umsetzung des Rathausvorplatzes/Plaza steht in enger Abhängigkeit mit der Errichtung des City-Forums. Erst im Anschluss der Herstellung der Außenhülle kann mit der Errichtung der Plaza begonnen werden, sodass die Umsetzung für die Jahre 2030 bis 2032 vorgesehen ist. Weiteres Vorgehen Zum 30.10.2026 wird der erste Fortsetzungsantrag zur Aufnahme in das STEP 2027 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Zum Antrag gehören neben der Kosten- und Finanzierungsübersicht auch die Projektsteckbriefe und der Geltungsbereich (vgl. Anlagen). Im Auftrag Thorsten Sigglow Fachbereichsleitung Anlagen: - ISEK Geltungsbereich - Kosten- und Finanzierungsübersicht (Entwurf) - Projektsteckbriefe (Entwurf) 6

Text aus PDF extrahiert