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Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt Euskirchen Hier: Antragstellung des ersten Fortsetzungsantrags STEP 2027
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Euskirchen |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Fachbereich
09 - Stadtplanung/Bauordn.
Euskirchen, 31.08.2026
Beschlussvorlage
Drucksachen-Nr.: 177/2026
öffentlich
Betreff:
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt Euskirchen
Hier: Antragstellung des ersten Fortsetzungsantrags STEP 2027
Beratungsfolge:
Beschluss- abweichender
Gremium Sitzungsdatum: Einst.: Ja: Nein: Enth.: vorschlag Beschluss
UmPlanA 23.09.2026
Rat 13.10.2026
Beschlussvorschlag:
a) Der Geltungsbereich des ISEK wird beschlossen.
b) Die Maßnahmen mit der zugehörigen Kosten- und Finanzierungsübersicht werden beschlossen.
c) Die Verwaltung wird mit der Förderantragstellung beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen:
☒ Ja ☐ Nein
Produkt/Konto:
☒ investiv ☐ konsumtiv
Kosten der Maßnahme €
Im Haushalt veranschlagt ☐ Ja ☐ Nein €
Im Wirtschaftsplan veranschlagt ☐ Ja ☐ Nein €
Ggfs. Deckungsvorschlag
Erträge der Maßnahme €
Jährlicher Folgeaufwand/-ertrag €
Weiterer Folgeaufwand/- ertrag €
Auswirkungen auf den Stellenplan:
☐ Ja ☒ Nein
Gleichstellungsrelevant:
☐ Ja ☒ Nein
Klimaschutzrelevante Auswirkungen des Beschlusses:
Einschätzung der Klimarelevanz
Auswirkungen auf den Klimaschutz: klimaschützend klimaneutral klimagefährdend
☐ ☒ ☐
Fördermittel:
Name des Förderprogramms: Städtebauförderung, Lebendige Zentren
Eine Fördermöglichkeit wird noch geprüft ☐
Fördermittel können beantragt werden ☒ Ja ☐ Nein Fördersatz: 70 %
Für die Maßnahme sind Fördermittel beantragt ☐ Ja ☐ Nein Fördersatz:
Für die Maßnahme sind Fördermittel bewilligt ☐ Ja ☐ Nein Fördersatz:
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Sachdarstellung:
Die Städtebauförderung bietet der Stadt Euskirchen durch das Integrierte Städtebauliche
Entwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt die Möglichkeit umfassender Aufwertungs- und
städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen in der Kernstadt, welche ohne die damit verbundenen
Fördermittel durch den kommunalen Haushalt nicht finanzierbar wären.
Zum 30. September 2024 wurde auf Grundlage des Beschlusses im UmPlanA am 17.09.2024 sowie
im Rat am 08.10.2024 (DrsNr. 244/2024) der Überleitungsantrag zur Überführung der
Gesamtmaßnahme „ISEK Euskirchen Innenstadt“ in die neue Städtebauförderrichtlinie FRL 2023
bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Mit Übergabe des Zuwendungsbescheides für das
Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2025 am 29. August 2025 erfolgte die Erstbewilligung der
überführten Gesamtmaßnahme.
Mit dem Aufruf des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des
Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. April 2026 soll nun der erste Fortsetzungsantrag für das
anstehende STEP 2027 eingereicht werden. Antragsfrist ist der 30. Oktober 2026. Im Rahmen
dieses ersten Fortsetzungsantrages wird die endgültige Förderobergrenze für die
Gesamtmaßnahme, also die Summe aller Einzelmaßnahmen, festgelegt. Diese bildet zugleich die
Grundlage für die maximal mögliche Fördermittelbewilligung.
Die vorläufig bewilligte Förderobergrenze gemäß Zuwendungsbescheid STEP 2025 beträgt
11.244.751 € zuwendungsfähige Ausgaben, von denen nach aktuellem Fördersatz bis zu 70 %
durch Fördermittel gedeckt werden können. Es verbleibt ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von
30 %.
Die vorläufige Förderobergrenze basiert auf den zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden
Hochrechnungen und Kostenschätzungen, welche sich durch weitere Konkretisierung im
Planungsverlauf und der einhergehenden Detaillierung regelmäßig verändern. Dies entspricht auch
der Systematik der Städtebauförderrichtlinie die eine Festlegung der verbindlichen
Fördermittelobergrenze erst später – mit jetziger Antragstellung zum 30.10.2026 – vorsieht.
Anpassungen und Kostenentwicklungen werden entsprechend berücksichtigt.
Maßnahmenplan und Finanzierungsabschnitt zum Förderantrag STEP 2027
Die Gesamtmaßnahme des ISEK Innenstadt unterteilt sich in mehrere Teilmaßnahmen, die bis zum
Ende des festgelegten Durchführungszeitraums am 30.06.2033 umzusetzen sind. Im Folgenden
werden die Projektstände der zu beantragenden Projekte und Maßnahmen (Maßnahmenplan) kurz
erläutert:
1) Architektonisch-freiraumplanerischer Wettbewerb Cityforum + Plaza
Der Wettbewerb wurde bereits im Jahr 2024 durchgeführt. Mit der Bewilligung der Maßnahme
konnten anteilig die Ausgaben für den Wettbewerbsanteil Freiraum refinanziert werden.
2) Neugestaltung des Klostergartens
Im Nachgang des Reallabors liegt für die umfassende Neugestaltung und Aufwertung des
Klostergartens eine Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) vor. Auf Grundlage dieser
Planung wird die Förderung der umsetzungsreifen Maßnahme im Rahmen des
Finanzierungsabschnitts STEP 2027 beantragt, um eine zügige Umsetzung zu gewährleisten.
Weiterführende Informationen zum aktuellen Planungsstand werden in einer separaten Vorlage
(DrsNr. 176/2026) behandelt.
3) Gestaltung Rathausvorplatz, Plaza
Mit der neuen Plaza soll das öffentliche Herz der City Süd entstehen: ein repräsentativer, grüner
und vielfältig nutzbarer Stadtraum, der Rathaus, City-Forum, Bahnhofsumfeld und angrenzende
Quartiere zu einem zusammenhängenden Stadtbaustein verbindet. Mit dem Einreichen der
Leistungsphase 3 liegt für die Plaza nunmehr eine Entwurfsplanung vor, in der die
Anforderungen an die Nutzung, Barrierefreiheit, Feuerwehr, Entwässerung, Vegetation,
Veranstaltungen, Sicherheit, Betrieb und technische Ausstattung erstmals umfassend dargestellt
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und berücksichtigt werden. Einige der aufgeführten Positionen sowie einzelne Planungs- und
Kostengruppen lagen in der ersten Kostenschätzung noch nicht vor und konnten erst nach
Beauftragung der erforderlichen Fachplanungen und auf Grundlage des zwischenzeitlich
erreichten Planungsstandes ermittelt werden. Dies führte zu einer erforderlichen Anpassung von
Kosten, die nun den tatsächlichen Umfang der Maßnahme abbilden und die hierfür
erforderlichen Positionen berücksichtigen.
Die vorliegende Kostenaufstellung ist vor diesem Hintergrund als maximaler Kostenansatz zur
Festlegung der Förderobergrenze zu verstehen. Im Rahmen der weiteren Planberatungen wird
diese fortgeschrieben und entsprechend angepasst. Eine Reduzierung der derzeit
ausgewiesenen Kosten ist im weiteren Planungsverlauf aus fördertechnischer Sicht möglich und
wird einer Prüfung unterzogen werden.
Insbesondere bei Ausstattung und Qualität bestehen Reduzierungsmöglichkeiten. Diese werden
dem UmPlanA und zur Entscheidung vorgelegt. Spielräume bestehen insbesondere bei den
geplanten Qualitätsstandards der Oberflächenmaterialien, der Einbindung und Größenordnung
eines Wasserspiels und der Berücksichtigung einer szenischen Beleuchtung auf der Plaza
Sofern sich bis zum Zeitpunkt der Antragseinreichung noch Anpassungen für die Maßnahme
Rathausvorplatz/Plaza ergeben, sind diese in den Projektsteckbriefen und der Kosten- und
Finanzierungsübersicht zu berücksichtigen.
Die Bedeutung der Plaza für den gesamten Entwicklungsbereich City-Süd mit dem Rathaus,
City-Forum, P&R Parkhaus, Fahrradparkhaus und dem neuen Urbanen Gebiet ist herausragend
und daher nochmal besonders zu betonen. Das Gesamt-Investitionsvolumen an getätigten und
noch beabsichtigten öffentlichen und privaten Investitionen in die bauliche Entwicklung der City-
Süd wird derzeit auf über 450 Mio.€ geschätzt. Mit Blick auf die Bedeutung der Plaza dienen die
dortigen Investitionen der Prägung des Quartiers, seiner urbanen Qualität und seiner
langfristigen städtebaulichen Entwicklung.
4) Umgestaltung Fußgängerunterführung
Die Bahnhofsunterführung stellt die zentrale Fußwegeverbindung zwischen der
Kernstadt/Fußgängerzone und dem Entwicklungsbereich der City-Süd dar, welche sich mit jeder
weiteren baulichen Entwicklung im Bereich City-Süd und auf den ehemaligen Westdeutschen
Steinzeugwerke sowie der Inbetriebnahme des neuen City Forum nochmals verstärken wird.
Entsprechend soll die Unterführung durch eine qualitätvolle Erneuerung von Material, Farben
und Beleuchtung aufgewertet, ein verbessertes Sicherheitsgefühl erzeugt und städtebaulich
reizvolleres Entree geschaffen werden. Im Austausch mit der Deutschen Bahn wurde hierfür die
vertragliche Grundlage zur Umgestaltung der Unterführung geschlossen, um die grundsätzliche
Förderfähigkeit der Maßnahme sicherzustellen. Im Zuge der anstehenden Planung werden die
konkreten Gestaltungsanforderungen der DB weiter konkretisiert. Im nächsten Schritt soll ein
externes Büro beauftragt werden, um in Abstimmung mit der DB eine attraktive Gestaltung der
Unterführung unter besonderer Betrachtung der Oberflächenmaterialien und der
Beleuchtungsqualität zu entwickeln.
Eine frühzeitige und ganzheitliche Einbindung in die Gesamtentwicklung der City-Süd ist dabei
zwingend erforderlich, um eine funktional und zeitlich abgestimmte Entwicklung des gesamten
Bereichs sicherzustellen.
5) Umgestaltung Bahnhofsvorplatz
Der Bahnhofsvorplatz dient nicht nur als städtebaulicher Ankunftsbereich für den regionalen Bus-
und Bahnverkehr, sondern stellt darüber hinaus auch eine zentrale und hochfrequentierte
Verbindungsachse zwischen der Kernstadt und der City-Süd dar. Vor diesem Hintergrund soll
eine barrierefreie, sichere und gestalterisch klar erkennbare Wegeführung zwischen der
Bahnunterführung, dem Busbahnhof und der Fußgängerzone entwickelt werden. Ziel ist es, den
gesamten Vorplatzbereich als zusammenhängenden Stadtraum erlebbar zu machen und die
vorherrschenden Fußverkehre auch stadtgestalterisch zu stärken.
Eine Umsetzung der Maßnahme wird seitens der SVE und der Deutschen Bahn ausdrücklich
begrüßt. Für den Bereich des mit Zweckbindungsfristen belegten Busbahnhofs wurde eine
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grundsätzliche Umsetzbarkeit der Maßnahme seitens Go.Rheinland bereits zugesagt. Damit
sind die Voraussetzungen für eine Förderung der Maßnahme grundsätzlich gegeben. Im
nächsten Schritt soll ein externes Planungsbüro mit der Planung und weiteren Konkretisierung
der Maßnahme beauftragt werden.
Eine frühzeitige und ganzheitliche Einbindung in die Gesamtentwicklung der City-Süd ist dabei
zwingend erforderlich, um eine funktional und zeitlich abgestimmte Entwicklung des gesamten
Bereichs sicherzustellen.
6) Öffentlichkeitsarbeit
Bürgerinnen und Bürger sollen regelmäßig über aktuelle Sachstände zu den einzelnen
Maßnahmen informiert und beteiligt werden. Dies erfolgte zuletzt insbesondere im Zuge des
Reallabors auf dem Klostergarten. Bei der Umsetzung der übrigen Maßnahmen sollen sich
zukünftig weitere Beteiligungsformate anschließen.
7) Projektmanagement
Nach erfolgreicher EU-weiter Ausschreibung unterstützt das Büro DSK GmbH weiterhin die
Verwaltung in der Betreuung, Vorbereitung und Abwicklung der Gesamtmaßnahme. Die
Beauftragung erfolgte zunächst zeitlich befristet bis Ende 2030. In Abhängigkeit der zeitlichen
Umsetzung der Gesamtmaßnahme wird ggf. eine vergabekonforme Fortführung des
Projektmanagements über diesen Zeitpunkt hinaus bis zur Einreichungen des
Schlussverwendungsnachweises erforderlich sein.
8) Verkehrszählung Bahnhofsumfeld
Die Verkehrszählung wurde bereits im Jahr 2024 durchgeführt. Mit der Bewilligung der
Maßnahme kann eine Refinanzierung der bisherigen Kosten erfolgen. Die Erkenntnisse der
Verkehrszählung werden in den Planungsprozess für die Teilmaßnahme Bahnhofsvorplatz
einfließen.
9) Kunst am Bau
In Verbindung mit der Plaza soll die Platzierung eines Kunstwerkes als verbindendes Element
zwischen neuem Rathaus und City-Forum erfolgen. Im Rahmen der Freianlagen- und
Objektplanung werden weiterhin entsprechende Möglichkeiten geprüft.
Auf Grundlage des aufgezeigten Maßnahmenportfolios wird im Rahmen des STEP 2027 der
Finanzierungsabschnitt beantragt. Bestandteil des Finanzierungsabschnittes können ausschließlich
umsetzungsreife Teilmaßnahmen sein, die eine zeitnahe und zügige Durchführbarkeit erwarten
lassen. Für den aktuellen Finanzierungsabschnitt werden konkret die Teilmaßnahmen
„Neugestaltung des Klostergartens“ sowie der „Grunderwerb“ zur Umsetzung beantragt.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich bleibt im Wesentlichen bestehen und erfährt nur im Bereich der City-Süd eine
kleine Erweiterung. Zwischen dem City-Forum, der Kita und der Straße „An der Vogelrute“ sowie in
Richtung des geplanten P&R-Parkhauses, wurde der Planbereich erweitert, um die Schnittstellen
zum Bestand sinnvoll zu berücksichtigen. Im angepassten Geltungsbereich werden die Änderungen
der qualifizierten Freianlagen- und Verkehrsplanung berücksichtigt.
Kosten- und Finanzierungsübersicht
Die dargestellten Projekte und Maßnahmen des ISEK Innenstadt sind gemäß Vorgaben des Landes
NRW in eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) überführt worden.
Die KuF ist dem Förderantrag als Planungs-, Steuerungs-, Kontroll- und Koordinierungsinstrument
beizufügen und dient als maßgebliche Grundlage für die Förderentscheidungen der
Bewilligungsbehörde im Rahmen der Gesamtmaßnahme. Darin berücksichtigt sind neben den
kalkulierten Maßnahmenkosten auch die förderbedingte Aufteilung der Projekte auf die kommenden
Jahre sowie eine baupreis-indexierte Kostensteigerung der investiven Maßnahmen bis zum Jahr der
vorgesehenen Umsetzung.
Die Besonderheit des vorliegenden Fortsetzungsantrags ist, dass auf Grundlage der KuF auch die
Förderobergrenze festgelegt wird. Das bedeutet, dass die darin enthaltenen Angaben zu
zuwendungsfähigen Ausgaben sowie der Fördersumme für die Gesamtmaßnahme festgelegt und
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damit gedeckelt wird. Sollten in einer Teilmaßnahme Mehrkosten auftreten, muss dies in einer
anderen Teilmaßnahme durch Minderausgaben kompensiert werden.
Finanzierung und Umsetzung
Die bisherige Veranschlagung von Haushaltsmitteln wird in den aktuell stattfindenden
Haushaltsbesprechungen an die aktualisierte Maßnahmenplanung angepasst und im
Haushaltsentwurf für 2027 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Um die
gesicherte Finanzierung und damit die planmäßige und zügige Durchführung der
Gesamtmaßnahme nachzuweisen, ist im Förderantrag ein Passus enthalten, mit dem die Stadt
bestätigt, dass die Finanzierung der Eigenanteile nach jetzigem Planungsstand gesichert ist.
Mit dem Zuwendungsbescheid STEP 2025 wurde der Umsetzungszeitraum der Gesamtmaßnahme
bis zunächst zum 30. Juni 2033 festgesetzt (Durchführungszeitraum).
Die Umsetzung der Planungen für den Klostergarten ist für die Jahre 2027 und 2028 vorgesehen.
Die Umgestaltung der Bahnhofsunterführung und des Bahnhofsvorplatzes sollen im Jahr 2027
weiter qualifiziert werden, sodass eine voraussichtliche Umsetzung im Jahr 2028 anvisiert ist.
Die Umsetzung des Rathausvorplatzes/Plaza steht in enger Abhängigkeit mit der Errichtung des
City-Forums. Erst im Anschluss der Herstellung der Außenhülle kann mit der Errichtung der Plaza
begonnen werden, sodass die Umsetzung für die Jahre 2030 bis 2032 vorgesehen ist.
Weiteres Vorgehen
Zum 30.10.2026 wird der erste Fortsetzungsantrag zur Aufnahme in das STEP 2027 bei der
Bezirksregierung Köln eingereicht. Zum Antrag gehören neben der Kosten- und
Finanzierungsübersicht auch die Projektsteckbriefe und der Geltungsbereich (vgl. Anlagen).
Im Auftrag
Thorsten Sigglow
Fachbereichsleitung
Anlagen:
- ISEK Geltungsbereich
- Kosten- und Finanzierungsübersicht (Entwurf)
- Projektsteckbriefe (Entwurf)
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