Startseite › Stadt Euskirchen › Dokument
ISEK Innenstadt Hier: Entwurfsplanung Klostergarten (LPH 3) und weiteres Vorgehen
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Stadt Euskirchen |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Fachbereich
09 - Stadtplanung/Bauordn.
Euskirchen, 31.08.2026
Mitteilungsvorlage
Drucksachen-Nr.: 176/2026
öffentlich
Betreff:
ISEK Innenstadt
Hier: Entwurfsplanung Klostergarten (LPH 3) und weiteres Vorgehen
Beratungsfolge:
Beschluss- abweichender
Gremium Sitzungsdatum Einst Ja Nein Enth. vorschlag Beschluss
.
UmPlanA 23.09.2026
Mitteilung:
Der aktuelle Stand der Entwurfsplanung (LPH 3) und das weitere Vorgehen in der Planungsphase
(LPH 4-8) werden zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
☒ Ja ☐ Nein
Produkt/Konto: 0978520 „SK Tiefbaumaßnahmen“
☒ investiv ☐ konsumtiv
Kosten der Maßnahme €
Im Haushalt veranschlagt ☒ Ja ☐ Nein €
Im Wirtschaftsplan veranschlagt ☐ Ja ☐ Nein €
Ggfs. Deckungsvorschlag
Erträge der Maßnahme €
Jährlicher Folgeaufwand/-ertrag €
Weiterer Folgeaufwand/- ertrag €
Auswirkungen auf den Stellenplan:
☐ Ja ☒ Nein
Gleichstellungsrelevant:
☐ Ja ☒ Nein
Klimaschutzrelevante Auswirkungen des Beschlusses:
Einschätzung der Klimarelevanz
Auswirkungen auf den Klimaschutz: klimaschützend klimaneutral klimagefährdend
☐ ☒ ☐
Fördermittel:
Name des Förderprogramms: Städtebauförderung, Lebendige Zentren
Eine Fördermöglichkeit wird noch geprüft ☐
Fördermittel können beantragt werden ☒ Ja ☐ Nein Fördersatz: 70 %
Für die Maßnahme sind Fördermittel beantragt ☒ Ja ☐ Nein Fördersatz:
Für die Maßnahme sind Fördermittel bewilligt ☒ Ja ☐ Nein Fördersatz:
2
Sachdarstellung:
Der Klostergarten ist eine zentrale Maßnahme des ISEK Innenstadt und soll eine umfassende
Neugestaltung und Aufwertung erfahren. Dabei wird das Ziel verfolgt, die aktuell unterrepräsentierte
und gestalterisch heterogene Freifläche in eine lebendige, grüne Oase mit hoher Aufenthaltsqualität
zu transformieren und so zur städtebaulichen und freiräumlichen Aufwertung der Euskirchener
Innenstadt beizutragen.
Für die Realisierung der Maßnahme waren ursprünglich die rückwärtig gelegenen Grünbereiche des
City-Forums vorgesehen, das nach der Flut 2021 abgerissen werden musste. Hierdurch und durch
die Einbeziehung der neu gewonnenen Freifläche für den Klostergarten muss der ursprüngliche
Planungsraum erweitert und einer neuen, großzügigeren Nutzung als lebendiger Grünraum
zugeführt werden.
Reallabor
Als Grundlage für diese Planung wurde ein Reallabor auf dem Klostergarten durchgeführt. Dieses
diente dazu, die Anforderungen und Potenziale der nach dem Abriss der Veranstaltungshalle
entstandenen innerstädtischen Freifläche zu identifizieren und bestmöglich die Bedarfe der
Bürgerinnen und Bürger zu ermitteln (Drucksache Nr. 54/2026 und 138/2026). Der Fokus der
Untersuchungen lag hierbei auf der Verknüpfung der räumlichen Aspekte wie Bewegungsmuster
und Sichtbeziehungen mit sozialen Dynamiken, dem alltäglichen Nutzungsverhalten der
verschiedenen Nutzergruppen sowie den Erkenntnissen aus den öffentlichen Workshops.
Auf dieser Grundlage wurde ein übergeordneter Entwurfsansatz abgeleitet, der fünf Leitlinien für das
darauf aufbauende Raumgefüge umfasst: Platz für Familien und Kinder schaffen, Offenheit und
Aneignung sichern, Überlagerung statt Trennung, sozialen Charakter stärken, Sichtbarkeit und
Identität stärken.
Entwurfsplanung
Nach Abschluss des Reallabors erfolgte zwischenzeitlich der Einstieg in die eigentliche
Planungsphase. Hierfür liegt vom Büro RMP SL nun die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) vor.
Diese sieht die Schaffung einer barrierefreien Grünanlage zur Wohnumfeldverbesserung, die
Wiederherstellung und ökologische Aufwertung von Vegetationsflächen sowie die Etablierung eines
klimaresilienten innerstädtischen Aufenthaltsbereichs vor, die unterschiedliche soziale
Nutzungsansprüche vereint. Durch die Planung werden die innerstädtischen Wegebeziehungen
optimiert und die Zugangsbereiche Richtung Klosterplatz, Hochstraße und Neutorwall barrierefrei
aufgewertet. Um das bestehende Angstraumpotenzial des Areals konsequent abzubauen, wird im
Zuge der Planung auf eine verbesserte Einsehbarkeit des Geländes geachtet. Neue, altersgerechte
Spielangebote runden das Konzept ab und tragen zur generationenübergreifenden Belebung und
Attraktivitätssteigerung bei.
Das Herzstück der Planung bildet die offene „Rasenlichtung“ im Zentrum der Grünfläche. Die
Lichtung wird bewusst offen und ohne feste Elemente gestaltet, sodass die Fläche vollkommen
flexibel von den Menschen als Aktions-, Begegnungs- und Erholungsraum genutzt werden kann.
Der Holzkubus, der während des Reallabors errichtet wurde, soll weiterhin genutzt und zukünftig als
Bühne für kleinere kulturelle und soziale Veranstaltungen dienen.
Die Lichtung wird westlich und östlich durch Spiel- und Sitzelemente flankiert, die eine
multifunktionale und generationenübergreifende Nutzbarkeit gewährleisten. Sie sind so positioniert,
dass sie als verbindendes Element zwischen den einzelnen Grünräumen fungieren und Nutzerinnen
und Nutzer dazu einlädt, von den Hauptlauflinien abzuschweifen und sich intuitiv ins Grüne leiten zu
lassen.
Im rückwärtigen Bereich der Galeria wird durch eine offene, aber klar strukturierte Gestaltung eine
Verbindung zwischen dem öffentlichen Grünraum und den privaten Flächen geschaffen. Durch den
Rückbau der bisherigen Hochbeete und einzelner Gehölze entsteht eine offene Vorplatzfläche, die
den Zugangsbereich zum Klosterplatz öffnet.
3
Im nördlichen Bereich, Richtung C&A-Gebäude, werden die bisherigen Aufenthaltsbereiche erhalten
und in Form von urbanen Spielelementen (Tischtennisplatten) aufgewertet. Die bestehenden
Hochbeete werden baulich für eine bessere Einsehbarkeit geöffnet und mit Sitzkanten ausgestattet.
Das Vegetationskonzept greift den Grundgedanken von überlappenden statt getrennten Bereichen
auf und erzeugt zusammen mit den Spielgeräten einen fließenden Übergang zwischen den
Aktionsräumen.
Weiterführende Informationen zur Entwurfsplanung, darunter das Vegetations- und Wegekonzept,
das Raumprogramm, das Entwässerungskonzept sowie Angaben zur Ausstattung und Materialität
sind dem Erläuterungsbericht zu entnehmen (vgl. Anlage).
Die Entwurfsplanung wurde dem Gestaltungsbeirat in seiner Sitzung am 07.09.2026 zur Beratung
vorgelegt. Der Beirat hat sowohl den Prozess, die Gestaltung über das Reallabor an den Wünschen
der Bürgerinnen und Bürger Euskirchens auszurichten, als auch die Entwurfsplanung als Ergebnis
positiv und als beispielgebend herausgehoben. Es wurde angeregt, die Bepflanzung unmittelbar
hinter dem C&A-Gebäude so transparent wie möglich zu gestalten und die Öffnung zwischen den
Baumstandorten zum Neutorwall hin unter Betrachtung der Blickbeziehung auf die Gebäude und die
historische Stadtmauer auf die richtige Positionierung zu überprüfen. Die Verwaltung wird die
Empfehlungen in den weiteren Planungsprozess einpflegen.
Auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs wurde eine Kostenberechnung erstellt. Für die
Herstellung der Maßnahme sind unter Bezugnahme des aktuellen Planstands rund 1,9 Mio. € (netto)
veranschlagt. Darin enthalten sind neben der Herstellung der erforderlichen technischen Anlagen
und Einbauten für die Freianlagen auch der für die vorgesehene Vegetation partiell erforderliche
Bodenabtrag und -austausch. Im Zuge der anstehenden Leistungsphasen wird die
Kostenberechnung unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ausstattungsqualitäten konkretisiert
und fortgeschrieben.
Eine Beschlussfassung der Entwurfsplanung für den Klostergarten erfolgt im Rahmen des
Beschlusses für den Förderantrag (Drucksache Nr. 177/2026). Die darin enthaltene Kosten- und
Finanzierungsübersicht (KuF) berücksichtigt die Gesamtkosten der ISEK-Teilmaßnahme. Neben
dem o.g. Ansatz für die Herstellung des Klostergartens sind darüber hinaus auch die mit dem Projekt
einhergehenden Planungs- und Gutachterkosten enthalten. Darunter auch die Aufwendungen für
die Durchführung des Reallabors.
Ausblick
Mit dem Abschluss der Leistungsphase 3 werden die Ergebnisse des Reallabors sowie die
erarbeiteten Planungsunterlagen an ein Ausführungsbüro übertragen, das die weiterführende
Planung und Umsetzung der Maßnahmen ab der Leistungsphase 4 übernimmt.
Im Zuge des Fortsetzungsantrags wird die Umsetzung des Klostergartens beantragt. Ein Baubeginn
wird derzeit für Ende 2027/Anfang 2028 anvisiert.
Ein Baubeschluss wird entsprechend den Zuständigkeiten im ATUV erfolgen. Dieses erfolgt nach
Vorliegen der Ausführungsplanung.
Im Auftrag
Thorsten Sigglow
Fachbereichsleiter
Anlage:
- Entwurfsplanung
- Schnitte
- Detailplanung – Weg
- Detailplanung - Hochbeete
- Erläuterungsbericht
4
Text aus PDF extrahiert