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Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachungen und Einrichtung einer kommunalen Bußgeldstelle im Rahmen Interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ) mit den Gemeinden Uedem und Weeze
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Stadt Goch |
| Datum | 2026-09-30 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Goch Beschlussdrucksache
Der Bürgermeister - öffentlich -
124/2026
II.32 - 32 72 11 / IKZ
Aktenzeichen
Geschwindigkeitsüberwachung
Federführende Abteilung Ordnung
Datum 26.08.2026
Beratungsfolge Sitzungsdatum
Ausschuss für Umwelt und Verkehr 30.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2026
Rat 15.10.2026
Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachungen und Einrichtung einer kommunalen
Bußgeldstelle im Rahmen Interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ) mit den Gemeinden
Uedem und Weeze
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Goch beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Gemeinden Uedem und Weeze eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung der Geschwindigkeits-
überwachung und Einrichtung einer gemeinsamen kommunalen Bußgeldstelle zu erarbeiten und
abzuschließen. Die Stadt Goch übernimmt die Funktion als Trägerkommune.
2. Die erforderlichen rechtlichen, organisatorischen, personellen und technischen Voraus-
setzungen für einen Beginn der Interkommunalen Zusammenarbeit im nächsten Kalenderjahr
und die Aufnahme der Geschwindigkeitsmessungen sind vorzubereiten.
3. Die zur Umsetzung erforderlichen Ertrags- und Aufwandspositionen sowie Stellenbedarfe sind
bereits im Rahmen der Haushalts- und Stellenplanungen für das Jahr 2027 zu berücksichtigen.
Begründung:
1. Ausgangslage
Vor dem Hintergrund der im landesweiten Vergleich hohen Unfallbelastung im Kreis Kleve und
der weiterhin überdurchschnittlich hohen Zahl an Verkehrstoten kommt der Verbesserung der
Verkehrssicherheit eine besondere Bedeutung zu.
Dabei stellt die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten ein
wesentliches Instrument zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dar. Insbesondere an
Unfallhäufungsstellen, in Bereichen mit einem erhöhten Schutzbedürfnis schwächerer
Verkehrsteilnehmer – beispielsweise im Umfeld von Schulen oder Kindertageseinrichtungen –
sowie auf Strecken mit erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen kann eine verstärkte
Überwachung einen Beitrag zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit und damit
zur Reduzierung von Gefahren leisten.
Die ergänzende kommunale Geschwindigkeitsüberwachung wird dabei als geeignetes
Instrument angesehen, die bestehenden Kontrollen von Polizei und Kreis zu unterstützen. Durch
regelmäßige und wiederkehrende Geschwindigkeitskontrollen sollen Verkehrsteilnehmende
nachhaltig für die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sensibilisiert werden.
Hierdurch soll insbesondere unangepassten und überhöhten Geschwindigkeiten
entgegengewirkt und damit ein Beitrag zur Vermeidung von Verkehrsunfällen und zur
Reduzierung möglicher Unfallfolgen geleistet werden.
Mit Schnellbrief 158/2024 informierte der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
darüber, dass die Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung im Wege einer
interkommunalen Zusammenarbeit mittlerer und sonstiger kreisangehöriger Kommunen
rechtlich möglich ist. Zwischenzeitlich wurde zudem § 48 Abs. 2 OBG NRW geändert. Hierdurch
wurde die Möglichkeit für die übrigen Gemeinden erweitert, auf Antrag selbst eine Zuständigkeit
für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten an Gefahrenstellen
und von Lichtzeichenanlagen (sog. ‚Rotlichtverstöße‘) zu erhalten.
Vor diesem Hintergrund haben zwischen den Kommunen Goch, Uedem und Weeze bereits
mehrere Gespräche auf Verwaltungsebene stattgefunden. Im Ergebnis besteht bei den drei
Kommunen grundsätzliches Interesse daran, die Aufgabe gemeinsam wahrzunehmen.
2. Vorteile der Interkommunalen Zusammenarbeit
Die Durchführung einer eigenständigen Geschwindigkeitsüberwachung erfordert neben der
eigentlichen Messtechnik insbesondere personelle Kapazitäten für den Messbetrieb, die
Auswertung der Messdaten und die anschließende Bearbeitung der Verwarn- und
Bußgeldverfahren.
Durch eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung können diese Ressourcen gebündelt werden.
Insbesondere können
• die erforderliche Messtechnik gemeinsam genutzt,
• Mess- und Auswertungspersonal zentral beschäftigt,
• eine gemeinsame Fachkompetenz aufgebaut,
• eine zentrale Bußgeldstelle betrieben und
• Vertretungs- und Ausfallzeiten besser aufgefangen
werden.
Aufgrund der Größe und der vorhandenen Verwaltungsstruktur soll die Stadt Goch als
Trägerkommune tätig werden. Die notwendigen Beschäftigten werden bei der Stadt Goch
geführt. Gleiches gilt für die Beschaffung bzw. Anmietung der erforderlichen Fahrzeuge,
Messtechnik, Software sowie sonstigen Sachmittel.
Die Stadt Goch übernimmt darüber hinaus die zentrale Bearbeitung der aus den Messungen
resultierenden Verwarn- und Bußgeldverfahren im Rahmen einer gemeinsamen kommunalen
Bußgeldstelle.
3. Einsatzkonzeption und Aufteilung der Messzeiten
Für die Zusammenarbeit ist zu klären, wie die Nutzungszeit der Messtechnik aufgeteilt wird. Hier
bietet sich als Ermittlungsgrundlage die Aufteilung nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl an.
Diese beträgt derzeit (IT.NRW, Stand 31.12.2025) 34.825 Einwohner in Goch (~63 %), 8.084
Einwohner in Uedem (~15 %) und 12.364 Einwohner in Weeze (~22 %).
Auf dieser Grundlage wird folgende Aufteilung der Nutzungszeit angestrebt:
• 3/5 Stadt Goch,
• 1/5 Gemeinde Uedem und
• 1/5 Gemeinde Weeze
Die Einsätze sollen innerhalb der jeweiligen Zeitkontingente flexibel geplant werden. Hierdurch
kann untere anderem auf aktuelle Erkenntnisse aus Verkehrsmessungen, besondere
Gefahrenlagen, Beschwerden aus der Bevölkerung sowie zeitlich begrenzte Situationen reagiert
werden.
Beschlussdrucksache 124/2026 Seite 2 von 5
Auch die konkreten Messzeiten sollen entsprechend der jeweiligen örtlichen Situation variieren
können.
Die jeweiligen Kommunen wirken bei der Auswahl und Priorisierung der Messstellen innerhalb
ihres Gemeindegebietes mit. Voraussetzung für eine Messung ist stets, dass der jeweilige
Standort die rechtlichen Anforderungen an eine geeignete Messstelle erfüllt.
4. Technische Ausstattung
Zunächst soll ein mobiles Messfahrzeug mit entsprechender Geschwindigkeitsmesstechnik
eingesetzt werden.
Ein mobiles Messfahrzeug bietet gerade für die Einführungsphase wesentliche Vorteile:
• hohe Flexibilität: Unterschiedliche Messstellen innerhalb der drei Gemeindegebiete
können kurzfristig angefahren werden.
• bedarfsgerechter Einsatz: Die Messtätigkeit kann auf Grundlage aktueller Verkehrsdaten
und örtlicher Schwerpunktsetzungen angepasst werden.
• Erprobung unterschiedlicher Messstellen: Vor einer späteren Erweiterung der Technik
können zunächst Erfahrungen darüber gesammelt werden, welche Standorte und
Einsatzzeiten besonders relevant sind.
• geringere Anfälligkeit gegen Vandalismus: Anders als ein über längere Zeit
unbeaufsichtigt im öffentlichen Verkehrsraum abgestellter Messanhänger befindet sich
das Fahrzeug während des Messbetriebes grundsätzlich unter Betreuung und kann nach
Beendigung des Einsatzes an einem gesicherten Standort abgestellt werden.
• flexiblere Reaktion auf Veränderungen: Baustellen, Veranstaltungen, geänderte
Verkehrsführungen oder neue Gefahrenstellen können kurzfristig in die Einsatzplanung
aufgenommen werden.
Nach Sammlung erster praktischer Erfahrungen soll geprüft werden, ob die Messtechnik durch
einen semistationären Geschwindigkeitsmessanhänger (Enforcement-Trailer) ergänzt werden
soll.
Ein derartiges Gerät kann insbesondere an dauerhaft relevanten Gefahrenstellen eingesetzt
werden und ermöglicht längere Messzeiträume, ohne dass während der gesamten Messdauer
Personal unmittelbar am Messstandort eingesetzt werden muss.
Ob und zu welchem Zeitpunkt eine solche Erweiterung wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll
ist, soll auf Grundlage der tatsächlichen Erfahrungen aus dem zunächst aufgenommenen
mobilen Messbetrieb entschieden werden.
5. Personalbedarf und gemeinsame Bußgeldstelle
Für den Betrieb der Geschwindigkeitsüberwachung entstehen insbesondere Personalbedarfe für
• Durchführung der Geschwindigkeitsmessungen,
• Auswertung und Aufbereitung der Messdaten,
• Bearbeitung der Verwarn- und Bußgeldverfahren,
• Leitung und Koordination sowie
• anteilige Leistungen weiterer Verwaltungsbereiche, insbesondere Finanzbuchhaltung,
Kasse und Vollstreckung.
Nach den bislang betrachteten Vergleichsmodellen ist für den Start der Zusammenarbeit von
mehreren zusätzlichen Vollzeitäquivalenten auszugehen. Die abschließende Stellenbemessung
und Stellenbewertung wird im weiteren Projektverlauf konkretisiert und im Stellenplan 2027
entsprechend berücksichtigt.
Beschlussdrucksache 124/2026 Seite 3 von 5
Die Stadt Goch soll das erforderliche Personal als Trägerkommune beschäftigen und die
notwendigen organisatorischen Strukturen innerhalb des Ordnungsamtes schaffen.
Die Personalbedarfsermittlung basiert auf den bei der Kreisverwaltung Kleve bestehenden
personellen Strukturen im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung und Bußgeldbearbeitung
sowie auf den im Rahmen vergleichbarer interkommunaler Geschwindigkeitsüberwachungen
kreisangehöriger Kommunen (hier IKZ mit den Trägerkommunen Kleve und Straelen)
vorgesehenen Personalbedarfen.
6. Finanzierung und jährliche Abrechnung
Die finanzielle Abwicklung soll über die Stadt Goch als Trägerkommune erfolgen.
Hierzu werden die der Interkommunalen Zusammenarbeit zuzurechnenden Erträge und
Aufwendungen zusammengeführt. Zu berücksichtigen sind insbesondere
• Personal- und Personalnebenkosten,
• Sach- und Gemeinkosten der Arbeitsplätze,
• Fahrzeug- und Messtechnikkosten,
• Software- und Lizenzkosten,
• laufende Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie
• weitere unmittelbar der Geschwindigkeitsüberwachung zurechenbare Aufwendungen.
Den Aufwendungen werden die Erträge aus Verwarn- und Bußgeldern gegenübergestellt.
Nach Abschluss eines Kalenderjahres wird durch die Stadt Goch eine Gesamtabrechnung
erstellt. Das sich ergebende Jahresergebnis wird anhand der Einwohnerzahlen des jeweiligen
Vorjahres auf die drei beteiligten Kommunen verteilt. Als Berechnungsgrundlage dienen die
Bevölkerungszahlen des statistischen Landesamts Nordrhein-Westfalens zum 30.06. des
Vorjahres.
Die Verteilung der finanziellen Ergebnisse nach Einwohnerzahlen ist bewusst von der Aufteilung
der Fahrzeugnutzungszeit im Verhältnis 3/5: 1/5: 1/5 zu unterscheiden. Während die
Nutzungsanteile eine verlässliche Einsatzplanung gewährleisten sollen, berücksichtigt der
jährlich aktualisierte Einwohnerschlüssel die unterschiedliche Größe der beteiligten Kommunen.
Die tatsächlich erzielbaren Einnahmen hängen im Wesentlichen von den späteren Messstellen,
Messzeiten und festgestellten Verstößen ab. Für die Haushaltsplanung ist daher von einer
vorsichtigen Ertragsschätzung auszugehen. Nach den bisherigen Erfahrungswerten ist jedoch
davon auszugehen, dass die im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung erzielten Erträge
die hierfür entstehenden Aufwendungen übersteigen werden.
7. Weiteres Vorgehen und zeitlicher Ablauf
Nach positiver Grundsatzentscheidung in den drei beteiligten Kommunen soll die öffentlich-
rechtliche Vereinbarung abschließend zwischen den Verwaltungen abgestimmt werden.
Parallel sind insbesondere
• die notwendigen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen,
• die konkrete Organisationsstruktur,
• die Personalbedarfe,
• die haushalterische Abbildung,
• die technischen Anforderungen an Fahrzeug und Messtechnik,
• das erforderliche Vergabe- bzw. Beschaffungsverfahren,
• die benötigten Softwarelösungen und Schnittstellen sowie
• die Vorbereitung und Abstimmung der Messstellen
Beschlussdrucksache 124/2026 Seite 4 von 5
weiter auszuarbeiten.
Die notwendigen finanziellen Mittel und Stellen sollen bereits in den Haushalts- und
Stellenplanentwurf 2027 aufgenommen werden.
Der formelle Beginn der Interkommunalen Zusammenarbeit wird für das erste Quartal 2027
angestrebt. Unter Berücksichtigung der notwendigen Beschaffungs- und Personalverfahren soll
die Aufnahme der tatsächlichen Geschwindigkeitsmessungen im dritten Quartal 2027 erfolgen.
Im Auftrage:
gez. Wolfgang Peiter
Fachbereichsleiter
Beschlussdrucksache 124/2026 Seite 5 von 5
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