Startseite › Kreis Viersen › Dokument

Beteiligung des Kreises Viersen an der Sport- und Freizeit gGmbH und der Sportstätten- und Freizeitgestaltungs-Betriebsgesellschaft mbH Grefrath

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeKreis Viersen
Datum2026-10-01
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Sitzungsvorlage - öffentlich - Organisationseinheit: Datum Vorlage Nr. Büro des Landrates 16.09.2026 171/2026  Beratungsweg  voraussichtlicher Sitzungstermin Kreisausschuss 24.09.2026 Kreistag 01.10.2026 Tagesordnungspunkt: Beteiligung des Kreises Viersen an der Sport- und Freizeit gGmbH und der Sportstätten- und Freizeitgestaltungs-Betriebsgesellschaft mbH Grefrath Berichterstattung: Landrat Gielen Beschluss- bzw. Protokollvorschlag: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, 1) sämtliche erforderlichen Schritte für eine Beteiligung des Kreises Viersen an der Sport- und Freizeit gGmbH und der Sportstätten- und Freizeitgestaltungs-Betriebsgesellschaft mbH Grefrath mit einer Beteiligungsquote von jeweils 51 % vorzubereiten. 2) die Beteiligungsabsichten gemäß § 115 Abs. 1 lit. b GO NRW der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Erläuterungen: Am 28.06.2018 wurde im Kreistag der gemeinsame Antrag von den Kreistagsfraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beschlossen. Darin wurde die Verwaltung beauftragt zu prü- fen, inwieweit eine finanzielle Unterstützung, insbesondere in Form einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an der Sport und Freizeit gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Sportstätten- und Freizeitgestaltungs-Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, beide mit Sitz in Grefrath, durch den Kreis Viersen möglich ist. Zu dieser Zeit standen umfangreiche Sanierungs- maßnahmen an, die weder die beiden Gesellschaften noch die Gemeinde als Gesellschafterin fi- nanzieren konnte. Die Verwaltung hat sich im Folgenden durch das Wirtschaftsprüfungsbüro dhpg (seinerzeit noch unter dem Namen RSM firmierend) beraten lassen, das ein Modell vorgeschlagen hat, welches darauf gründet, durch die Beteiligung des Kreises das Eigenkapital der Gesellschaften so weit zu erhöhen, dass die Sanierungen von den Gesellschaften finanziert werden können. Am 28.03.2019 (Sitzungsvorlage 43/2019) stellte die Verwaltung das Gutachten zur Prüfung einer möglichen Beteiligung vor. Die Verwaltung schlug jedoch vor, die Entscheidung zunächst zurückzu- stellen. Hintergrund dieser Entscheidung war seinerzeit, dass die Gemeinde Grefrath Bundesförder- mittel für die Sanierung des Eisstadions beantragt hatte. Durch eine Beteiligung des Kreises Viersen hätte die Gewährung dieser Fördermittel gefährdet werden können. Außerdem wurde am 28.03.2019 ein weiterer gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 18.03.2019 beschlossen (Sitzungsvorlage 62/2019). Darin wurde festgelegt, dass die Drucksache 171/2026 Seite - 2 - mögliche Beteiligungsquote mehr als 50 % betragen und durch eine Kapitalaufstockung erreicht werden soll. Da die Sanierung des Eisstadions zwischenzeitlich mithilfe der Fördermittel abgeschlossen werden konnte, haben die Verwaltungen der Gemeinde Grefrath und des Kreises Viersen sowie die Ge- schäftsführung des Eisstadions die Gespräche über eine mögliche Beteiligung des Kreises Viersen wieder aufgenommen. Um eine aktuelle Einschätzung der wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingun- gen sowie der möglichen Auswirkungen einer Beteiligung zu erhalten, wurde erneut dhpg mit der entsprechenden Prüfung für die beiden Gesellschaften beauftragt. Die Kanzlei hat daraufhin die Da- ten aus den Jahren 2018 und 2019 für die Folgejahre fortgeschrieben und ist zu dem Ergebnis ge- kommen, dass der Kreis Viersen unter Berücksichtigung des Stammkapitals der beiden Gesellschaf- ten eine Stärkung des Eigenkapitals in Höhe von TEUR 2.770 vornehmen und in entsprechender Höhe neue Gesellschaftsanteile übernehmen müsste, um eine Beteiligung von insgesamt 51 % zu erreichen. Durch die geplante Stärkung des Eigenkapitals und die Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung kann die wirtschaftliche Grundlage der Gesellschaft nachhaltig verbessert und das Fortbestehen der bei- den Gesellschaften gesichert werden. Nach derzeitigem Stand wären darüber hinaus in den nächs- ten 10 Jahren keine weiteren Einlagen erforderlich. Bei dieser Einschätzung wurden die vorliegen- den Planungsunterlagen entsprechend berücksichtigt. Nicht planbare Sondereffekte sind davon dementsprechend nicht erfasst. Damit wird das alte Modell „Eigenkapital zur Sanierung“ gleichsam fortgeschrieben zu einem Modell „Eigenkapital zur Sicherung des Geschäftsbetriebs“. Nach dem Beschluss des Kreistages werden die für die Beteiligung erforderlichen weiteren Schritte eingeleitet und fortgeführt, sodass eine Beteiligung des Kreises Viersen im Jahr 2027 umgesetzt werden könnte. In der Zwischenzeit wären zudem die erforderlichen formalen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu gehört beispielsweise die Anpassung der Satzungen der Sport- und Freizeit gGmbH sowie der Sportstätten- und Freizeitgestaltungs-Betriebsgesellschaft mbH Grefrath. Dar- über hinaus wäre die geplante Beteiligung vor ihrer Durchführung der zuständigen Bezirksregierung anzuzeigen. Schließlich bedarf es einer verbindlichen Aussage der Förderbehörde, dass durch den Einstieg des Kreises keine Rückforderung von Fördermitteln droht. Vor der endgültigen Umsetzung der Beteiligung wird der Kreistag einen weiteren Beschluss fassen müssen. In diesem wären insbesondere die angepassten Satzungen sowie die Besetzung der vor- gesehenen Gremien zu beschließen. Die Finanzierung der Beteiligung in Höhe von TEUR 2.770 ist als investive Maßnahme im Entwurf für das Haushaltsjahr 2027 vorgesehen. Da hierfür keine Eigenmittel zur Verfügung stehen, müsste der erforderliche Betrag vollständig über eine Fremdfinanzierung bereitgestellt werden. Bei einem derzeitigen Zinsniveau von rund 4 % und einer Kreditlaufzeit von 30 Jahren entsteht ein Zinsaufwand in Höhe von rund 2 Mio. EUR. Etwaige Verluste der Gesellschaften führen zu Wertverlusten der Beteiligungen mit der Folge auße- rplanmäßiger Abschreibungen im Jahresabschluss gemäß § 36 Abs. 6 KomHVO NRW und einer Minderung des Eigenkapitals. Zur Vermeidung der außerplanmäßigen Abschreibungen wären jähr- liche Verlustausgleiche in Höhe der aufgelaufenen Defizite notwendig. Diese müssten zu 51 % vom Kreis Viersen getragen werden. Zusätzlich zur Beteiligungshöhe wurden 50.000 EUR für anfallende Anschaffungsnebenkosten so- wie Beratungsleistungen berücksichtigt. Drucksache 171/2026 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Produkt(e) / Kostenstelle(n) Keine. Ja, bereits berücksichtigt. lfd. HHJ X Ja, folgende Abweichung: lfd. HHJ lfd. HHJ + 1 lfd. HHJ + 3 + 2 Aufwendungen / Auszahlungen 0 2.820.000 € * 0* 0* Erträge / Einzahlungen Erläuterung zur finanziellen Abweichung (einschl. Rechtsgrundlage für die Aufgabe, Deckung etc.): * zuzüglich Zinsaufwand (siehe Erläuterungstext oben) G i e l e n Landrat

Text aus PDF extrahiert