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Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Geschwindigkeitsmessungen
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bocholt |
| Datum | 2026-09-30 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr. 170/2026
Status - öffentlich -
Datum 10.07.2026
Dezernat II Erster Stadtrat Volmering
Federführende
20 Öffentliche Ordnung
Facheinheit
Leitung Martin Wolters
Vorlagen-
Martin Wolters
erstellung
Tagesordnungspunkt / Beratungsgegenstand
Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Geschwindigkeitsmessungen
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Ausschuss für Öffentliche Sicherheit, Ordnung und
29.09.2026 vorberatend
Feuerwehr
Stadtverordnetenversammlung 30.09.2026 beschließend
Beschlussvorschlag
Teilbeschluss 1
Die Stadt Bocholt beschließt:
Zur Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung
von Lichtzeichenanlagen an Gefahrenstellen wird eine zusätzliche semistationäre Anlage
beschafft. Die Verwaltung wird beauftragt, den für Betrieb und Auswertung erforderlichen
Personalbedarf bereitzustellen. Haushaltsmittel sind ab 2028 einzuplanen.
oder
Teilbeschluss 2
Die Stadt Bocholt beschließt:
Zur Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung
von Lichtzeichenanlagen an Gefahrenstellen wird für das vorhandene Radarfahrzeug eine
eigene Kamera beschafft. Die Verwaltung wird beauftragt, den für Betrieb und Auswertung
erforderlichen Personalbedarf bereitzustellen. Haushaltmittel sind ab 2028 einzuplanen.
Sachdarstellung
I. Sachverhalt
1. Ausgangslage
Gemäß § 48 OBG obliegt der Stadt die Aufgabe, durch eine Überwachung des fließenden Verkehrs
die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dieses geschieht derzeit durch den Einsatz von neun
Geschwindigkeitsanzeigetafeln (eine zehnte ist abgängig) sowie einer semistationären Anlage,
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welche je nach Einsatzort beide Fahrtrichtungen überwachen kann. Nunmehr ist zu entscheiden, ob
dieser Kontrollumfang den Anforderungen genügt oder erweitert werden soll.
Die semistationäre Anlage wird im Wochenturnus versetzt, da Transport, Aufstellen und
Inbetriebnahme größeren Personalaufwand erfordern. So müssen das Gerät an jedem Einsatzort
neu kalibriert und die Kameras ausgerichtet werden; Sonneneinstrahlung, parkende Fahrzeuge oder
herabhängende Äste beeinträchtigen bei falscher Positionierung den Betrieb und können zu nicht
verwertbaren Fotos führen. Auf Parkstreifen kann die Anlage zugeparkt und hierdurch die Kamera
blockiert werden, was insbesondere in Wohngebieten eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen
kann. An breiteren Straßen wird die Anlage hingegen sehr effizient betrieben.
Der vorhandene, derzeit vom Außendienst mitgenutzte Radarwagen wird gelegentlich und fast nur
in Wohngebieten mit einer der Kameras der semistationären Anlage bestückt. Hierdurch wird die
Kapazität der semistationären Anlage eingeschränkt, und durch den Rückbau der Kamera entsteht
zusätzlicher Installationsaufwand.
Beide Überwachungsformen erfordern personelle Begleitung. Fotos müssen eingelesen, auf
Qualität kontrolliert und nachbearbeitet werden; Halterabfragen beim Kraftfahrt-Bundesamt und
Fahrerermittlungen (Fotoabgleich mit dem Pass- und Personalausweisregister, Amtshilfeersuchen
an fremde Wohnorte, Vor-Ort-Überprüfungen) sind vielfach erforderlich. Verwarn-, Anhörungs- und
Bußgeldschreiben, Buchungsanordnungen und Einspruchsverfahren binden Personal. Der Versuch
einer Fremdvergabe der Bildbearbeitung musste im Frühjahr 2026 beendet werden, da der
erwünschte Personaleinsparungseffekt nicht eingetreten ist und eine erhebliche Fehlerquote
festzustellen war. Der Radarwagen muss zudem im Unterschied zur semistationären Anlage
während der gesamten Einsatzzeit besetzt sein, da die Messergebnisse andernfalls nicht
gerichtsverwertbar wären. Eine semistationäre Anlage kostet in der Beschaffung etwa 250.000 Euro
ohne Aufwand für Instandhaltung und Updates. Ihr Betrieb ist mit einem zusätzlichen
Personalaufwand von 0,22 Stellen im Außendienst und 1,06 Stellen im Innendienst möglich; die
Kosten hierzu betragen jährlich etwa 142.700 €.
Eine dritte Kamera, eingesetzt im vorhandenen Radarfahrzeug, erfordert etwa 50.000 Euro. Diese
kann mit 1,22 Stellen Fahrzeugbesatzung und 0,61 Stellen im Innendienst genutzt werden. Die
entstehenden Personalkosten liegen bei jährlich etwa 166.000 €. Da das Radarfahrzeug mit eigener
Kamera an fünf Wochentagen eingesetzt würde, wäre es für den Außendienst des FB 20 nicht länger
verfügbar und zöge insofern eine Ersatzbeschaffung nach sich.
Signifikante zusätzliche Zeitanteile im FB 40 für Verbuchungen, Mahnungen, Amtshilfeersuchen und
vergleichbare Tätigkeiten fallen aufgrund des weitgehend automatisierten Verfahrens nicht an.
2. Rechtliche Würdigung
Die Überwachung des fließenden Verkehrs, welche neben der Stadt auch von der Polizei und dem
Kreis Borken wahrgenommen wird, dient ausschließlich der Gefahrenbekämpfung, hier also der
Verhinderung von Unfällen und verkehrsgefährdendem Verhalten von Fahrzeugführern (§ 48 OBG).
3. Tatsächliche Auswirkungen
Ziel der Überwachung ist das erzieherische Einwirken auf Verkehrsteilnehmer durch Hinweise
(Anzeigetafeln) und durch das Festsetzen von Bußgeldern; ein Eintrag im Fahreignungsregister
(„Punkte“ beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg) kann Begleitfolge sein. Die Einnahmen
(Prognose 2026: ca. 467.000,00 €) dürften sich nach verwaltungsseitiger Einschätzung bei
unveränderter Ausstattung leicht rückläufig entwickeln, da beabsichtigte Lern- und
Steuerungseffekte tatsächlich eingetreten sind.
II. Maßnahmen
1. Vorschlag
Die Kontrolldichte wird durch eine zweite Semistationäre Anlage ausgeweitet.
2. Alternativen
2a. Es verbleibt beim Status quo.
Beschlussvorlage 170/2026 Seite 2 von 4
2b. Das vorhandene Radarfahrzeug wird bislang nur sporadisch mit einer der beiden
semistationären Kameras bestückt, wenn die semistationäre Anlage aufgrund örtlicher
Gegebenheiten nur in eine Richtung überwachen kann (z. B. in Einbahnstraßen). Hier besteht die
Option, den Radarwagen mit einer eigenen, dritten Kamera nachzurüsten.
3. Zeitplan
Ein Ausbau der Überwachung in beiden Varianten könnte mit dem Haushaltsjahr 2028 umgesetzt
werden.
III. Finanzielle Auswirkungen
1. Einmalige Kosten / Investitionen
Eine semistationäre Anlage kostet in der Beschaffung derzeit etwa 250.000,00 €. Eine dritte Kamera
erfordert einen Investivaufwand von etwa 50.000,00 €.
2. Laufende Kosten / Unterhaltung
Neben Instandhaltungs- und eventuellen Reparaturkosten fallen in beiden Handlungsalternativen
Personalkosten an. Nach einer ersten Einschätzung durch den FB 10 erfordert eine dritte Kamera
voraussichtlich 1,83 zusätzliche Ganztagsstellen, davon 1,22 Fahrzeugbesatzung und 0,61
Innendienstsachbearbeitung; in der Summe entspricht das etwa 166.000 € jährlich. Diese
Handlungsoption erhöht die Verkehrssicherheit, arbeitet aufgrund gestiegener Personalkosten
jedoch nicht völlig kostendeckend.
Eine weitere semistationäre Anlage könnte mit voraussichtlich 1,24 Zusatzstellen betrieben werden,
davon 0,22 Stelle für den Vor-Ort-Einsatz und 1,02 Stelle im Innendienst, was jährlich etwa
142.700 € erfordert. Die Beschaffungskosten amortisieren sich nach einer Betriebszeit von etwa 1,2
Jahren. In beiden Alternativen ist mit vollständiger Kostendeckung durch Zusatzeinnahmen zu
rechnen, wobei (siehe oben I 3) mit leicht rückgängigem Einnahmeniveau zu rechnen ist. Eine
semistationäre Anlage würde durch den ESB beschafft, während der FB 20 diesem die konsumtiven
Abschreibungs- und Betriebskosten erstattet. Diese belaufen sich derzeit auf etwa 59.000 € jährlich
für 1 semistationäre Anlage und 1 Radarfahrzeug.
3. Fördermittelangaben
Keine.
IV. Berührung strategischer Ziele
1. Controlling / Verschuldung
Die Investition wird durch entsprechende Mehreinnahmen refinanziert.
2. Nachhaltigkeit der Maßnahme
Die Betriebszeit von semistationärer Anlage oder dritter Kamera ist jeweils auf mehrere Jahre
ausgelegt.
3. Klimaschutz / Klimafolgenanpassung
Die Überwachung des fließenden Verkehrs dient dem angepassten Fahrverhalten sowie der
Verhinderung überhöhter Geschwindigkeiten und trägt insofern zu einem geringeren CO -Ausstoß
2
bei.
4. Soziale Folgen / soziale Gerechtigkeit / Demografie
Die erhöhte Verkehrssicherheit kommt sämtlichen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern
gleichermaßen zugute. Festgestellte Verstöße werden ohne Ansehen der Person nach Katalog
geahndet.
xsc
Kategorie der Aufgabe
☒ Pflichtaufgabe mit eigenem höherem
☐ Pflichtaufgabe ☐ Freiwillige Aufgabe
Standard
Beschlussvorlage 170/2026 Seite 3 von 4
Entscheidungsalternativen
☒ Ja ☐ Nein (Alternativ allein Nicht-Handeln)
Finanzielle Auswirkungen
☐ Nein
☒ Ja, ab 2028 wie dargestellt.
Produkt 022023 Konto
Einmalig EUR
Gesamt EUR
Jährlich / laufend EUR
Haushaltsjahr Gesamtbetrag Über-/Außerplanmäßig
Laufendes Jahr EUR EUR
Einmaliger Betrag
EUR EUR
Folgejahre
Gesamt EUR EUR
Fördermittel
☒ Nein
☐ Ja
☐ Beantragung ☐ Bewilligung
Erwartung Fördermittelhöhe EUR
Voraussichtl. Zahlungseingang Haushaltsjahr
Prüftätigkeit FB Finanzen und Compliance
☐ Finanzwirtschaftliche Prüfung ☐ Compliance-Prüfung
Klimaschutz / Klimafolgen
☒ positive ☐ negative
☐ Keine / keine messbaren Auswirkungen
Auswirkungen Auswirkungen
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