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Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Geschwindigkeitsmessungen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bocholt
Datum2026-09-30
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Beschlussvorlage Vorlage Nr. 170/2026 Status - öffentlich - Datum 10.07.2026 Dezernat II Erster Stadtrat Volmering Federführende 20 Öffentliche Ordnung Facheinheit Leitung Martin Wolters Vorlagen- Martin Wolters erstellung Tagesordnungspunkt / Beratungsgegenstand Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Geschwindigkeitsmessungen Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Ausschuss für Öffentliche Sicherheit, Ordnung und 29.09.2026 vorberatend Feuerwehr Stadtverordnetenversammlung 30.09.2026 beschließend Beschlussvorschlag Teilbeschluss 1 Die Stadt Bocholt beschließt: Zur Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen an Gefahrenstellen wird eine zusätzliche semistationäre Anlage beschafft. Die Verwaltung wird beauftragt, den für Betrieb und Auswertung erforderlichen Personalbedarf bereitzustellen. Haushaltsmittel sind ab 2028 einzuplanen. oder Teilbeschluss 2 Die Stadt Bocholt beschließt: Zur Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen an Gefahrenstellen wird für das vorhandene Radarfahrzeug eine eigene Kamera beschafft. Die Verwaltung wird beauftragt, den für Betrieb und Auswertung erforderlichen Personalbedarf bereitzustellen. Haushaltmittel sind ab 2028 einzuplanen. Sachdarstellung I. Sachverhalt 1. Ausgangslage Gemäß § 48 OBG obliegt der Stadt die Aufgabe, durch eine Überwachung des fließenden Verkehrs die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dieses geschieht derzeit durch den Einsatz von neun Geschwindigkeitsanzeigetafeln (eine zehnte ist abgängig) sowie einer semistationären Anlage, Seite 1 von 4 welche je nach Einsatzort beide Fahrtrichtungen überwachen kann. Nunmehr ist zu entscheiden, ob dieser Kontrollumfang den Anforderungen genügt oder erweitert werden soll. Die semistationäre Anlage wird im Wochenturnus versetzt, da Transport, Aufstellen und Inbetriebnahme größeren Personalaufwand erfordern. So müssen das Gerät an jedem Einsatzort neu kalibriert und die Kameras ausgerichtet werden; Sonneneinstrahlung, parkende Fahrzeuge oder herabhängende Äste beeinträchtigen bei falscher Positionierung den Betrieb und können zu nicht verwertbaren Fotos führen. Auf Parkstreifen kann die Anlage zugeparkt und hierdurch die Kamera blockiert werden, was insbesondere in Wohngebieten eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen kann. An breiteren Straßen wird die Anlage hingegen sehr effizient betrieben. Der vorhandene, derzeit vom Außendienst mitgenutzte Radarwagen wird gelegentlich und fast nur in Wohngebieten mit einer der Kameras der semistationären Anlage bestückt. Hierdurch wird die Kapazität der semistationären Anlage eingeschränkt, und durch den Rückbau der Kamera entsteht zusätzlicher Installationsaufwand. Beide Überwachungsformen erfordern personelle Begleitung. Fotos müssen eingelesen, auf Qualität kontrolliert und nachbearbeitet werden; Halterabfragen beim Kraftfahrt-Bundesamt und Fahrerermittlungen (Fotoabgleich mit dem Pass- und Personalausweisregister, Amtshilfeersuchen an fremde Wohnorte, Vor-Ort-Überprüfungen) sind vielfach erforderlich. Verwarn-, Anhörungs- und Bußgeldschreiben, Buchungsanordnungen und Einspruchsverfahren binden Personal. Der Versuch einer Fremdvergabe der Bildbearbeitung musste im Frühjahr 2026 beendet werden, da der erwünschte Personaleinsparungseffekt nicht eingetreten ist und eine erhebliche Fehlerquote festzustellen war. Der Radarwagen muss zudem im Unterschied zur semistationären Anlage während der gesamten Einsatzzeit besetzt sein, da die Messergebnisse andernfalls nicht gerichtsverwertbar wären. Eine semistationäre Anlage kostet in der Beschaffung etwa 250.000 Euro ohne Aufwand für Instandhaltung und Updates. Ihr Betrieb ist mit einem zusätzlichen Personalaufwand von 0,22 Stellen im Außendienst und 1,06 Stellen im Innendienst möglich; die Kosten hierzu betragen jährlich etwa 142.700 €. Eine dritte Kamera, eingesetzt im vorhandenen Radarfahrzeug, erfordert etwa 50.000 Euro. Diese kann mit 1,22 Stellen Fahrzeugbesatzung und 0,61 Stellen im Innendienst genutzt werden. Die entstehenden Personalkosten liegen bei jährlich etwa 166.000 €. Da das Radarfahrzeug mit eigener Kamera an fünf Wochentagen eingesetzt würde, wäre es für den Außendienst des FB 20 nicht länger verfügbar und zöge insofern eine Ersatzbeschaffung nach sich. Signifikante zusätzliche Zeitanteile im FB 40 für Verbuchungen, Mahnungen, Amtshilfeersuchen und vergleichbare Tätigkeiten fallen aufgrund des weitgehend automatisierten Verfahrens nicht an. 2. Rechtliche Würdigung Die Überwachung des fließenden Verkehrs, welche neben der Stadt auch von der Polizei und dem Kreis Borken wahrgenommen wird, dient ausschließlich der Gefahrenbekämpfung, hier also der Verhinderung von Unfällen und verkehrsgefährdendem Verhalten von Fahrzeugführern (§ 48 OBG). 3. Tatsächliche Auswirkungen Ziel der Überwachung ist das erzieherische Einwirken auf Verkehrsteilnehmer durch Hinweise (Anzeigetafeln) und durch das Festsetzen von Bußgeldern; ein Eintrag im Fahreignungsregister („Punkte“ beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg) kann Begleitfolge sein. Die Einnahmen (Prognose 2026: ca. 467.000,00 €) dürften sich nach verwaltungsseitiger Einschätzung bei unveränderter Ausstattung leicht rückläufig entwickeln, da beabsichtigte Lern- und Steuerungseffekte tatsächlich eingetreten sind. II. Maßnahmen 1. Vorschlag Die Kontrolldichte wird durch eine zweite Semistationäre Anlage ausgeweitet. 2. Alternativen 2a. Es verbleibt beim Status quo. Beschlussvorlage 170/2026 Seite 2 von 4 2b. Das vorhandene Radarfahrzeug wird bislang nur sporadisch mit einer der beiden semistationären Kameras bestückt, wenn die semistationäre Anlage aufgrund örtlicher Gegebenheiten nur in eine Richtung überwachen kann (z. B. in Einbahnstraßen). Hier besteht die Option, den Radarwagen mit einer eigenen, dritten Kamera nachzurüsten. 3. Zeitplan Ein Ausbau der Überwachung in beiden Varianten könnte mit dem Haushaltsjahr 2028 umgesetzt werden. III. Finanzielle Auswirkungen 1. Einmalige Kosten / Investitionen Eine semistationäre Anlage kostet in der Beschaffung derzeit etwa 250.000,00 €. Eine dritte Kamera erfordert einen Investivaufwand von etwa 50.000,00 €. 2. Laufende Kosten / Unterhaltung Neben Instandhaltungs- und eventuellen Reparaturkosten fallen in beiden Handlungsalternativen Personalkosten an. Nach einer ersten Einschätzung durch den FB 10 erfordert eine dritte Kamera voraussichtlich 1,83 zusätzliche Ganztagsstellen, davon 1,22 Fahrzeugbesatzung und 0,61 Innendienstsachbearbeitung; in der Summe entspricht das etwa 166.000 € jährlich. Diese Handlungsoption erhöht die Verkehrssicherheit, arbeitet aufgrund gestiegener Personalkosten jedoch nicht völlig kostendeckend. Eine weitere semistationäre Anlage könnte mit voraussichtlich 1,24 Zusatzstellen betrieben werden, davon 0,22 Stelle für den Vor-Ort-Einsatz und 1,02 Stelle im Innendienst, was jährlich etwa 142.700 € erfordert. Die Beschaffungskosten amortisieren sich nach einer Betriebszeit von etwa 1,2 Jahren. In beiden Alternativen ist mit vollständiger Kostendeckung durch Zusatzeinnahmen zu rechnen, wobei (siehe oben I 3) mit leicht rückgängigem Einnahmeniveau zu rechnen ist. Eine semistationäre Anlage würde durch den ESB beschafft, während der FB 20 diesem die konsumtiven Abschreibungs- und Betriebskosten erstattet. Diese belaufen sich derzeit auf etwa 59.000 € jährlich für 1 semistationäre Anlage und 1 Radarfahrzeug. 3. Fördermittelangaben Keine. IV. Berührung strategischer Ziele 1. Controlling / Verschuldung Die Investition wird durch entsprechende Mehreinnahmen refinanziert. 2. Nachhaltigkeit der Maßnahme Die Betriebszeit von semistationärer Anlage oder dritter Kamera ist jeweils auf mehrere Jahre ausgelegt. 3. Klimaschutz / Klimafolgenanpassung Die Überwachung des fließenden Verkehrs dient dem angepassten Fahrverhalten sowie der Verhinderung überhöhter Geschwindigkeiten und trägt insofern zu einem geringeren CO -Ausstoß 2 bei. 4. Soziale Folgen / soziale Gerechtigkeit / Demografie Die erhöhte Verkehrssicherheit kommt sämtlichen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern gleichermaßen zugute. Festgestellte Verstöße werden ohne Ansehen der Person nach Katalog geahndet. xsc Kategorie der Aufgabe ☒ Pflichtaufgabe mit eigenem höherem ☐ Pflichtaufgabe ☐ Freiwillige Aufgabe Standard Beschlussvorlage 170/2026 Seite 3 von 4 Entscheidungsalternativen ☒ Ja ☐ Nein (Alternativ allein Nicht-Handeln) Finanzielle Auswirkungen ☐ Nein ☒ Ja, ab 2028 wie dargestellt. Produkt 022023 Konto Einmalig EUR Gesamt EUR Jährlich / laufend EUR Haushaltsjahr Gesamtbetrag Über-/Außerplanmäßig Laufendes Jahr EUR EUR Einmaliger Betrag EUR EUR Folgejahre Gesamt EUR EUR Fördermittel ☒ Nein ☐ Ja ☐ Beantragung ☐ Bewilligung Erwartung Fördermittelhöhe EUR Voraussichtl. Zahlungseingang Haushaltsjahr Prüftätigkeit FB Finanzen und Compliance ☐ Finanzwirtschaftliche Prüfung ☐ Compliance-Prüfung Klimaschutz / Klimafolgen ☒ positive ☐ negative ☐ Keine / keine messbaren Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Beschlussvorlage 170/2026 Seite 4 von 4

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