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Neufassung der "Richtlinien über die Gewährung von Geld- und/oder Sachgeschenken bzw. Kranzspenden und Nachrufe"
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Wachtendonk |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
VERWALTUNGSVORLAGE
NR.: 146/12/2025-2030
Datum Sachgebiet Bearbeiter/-in
09.09.2026 Büro des Bürgermeisters Jutta Brey
Status öffentlich
Vorgesehene Beratungsfolge Termin
Haupt- und Finanzausschuss 24.09.2026
B E R A T U N G S G E G E N S T A N D
Neufassung der "Richtlinien über die Gewährung von Geld- und/oder Sachgeschenken bzw.
Kranzspenden und Nachrufe"
B E S C H L U S S V O R S C H L A G
Die neugefassten Richtlinien werden in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form be-
schlossen und treten am 25.09.2026 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien vom
10.11.2011 außer Kraft.
D A R S T E L L U N G
Die „Richtlinien über die Gewährung von Geld- und/oder Sachgeschenken bzw. Kranzspenden
und Nachrufe“ wurden mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss vom 10.11.2011 zu-
letzt aktualisiert.
Die Verwaltung schlägt vor, die Richtlinien wie folgt anzupassen:
A. Ehrung von EinwohnerInnen
Für Sachgeschenke zur Geburt von Kindern sowie für 80. und 85. Geburtstage soll der Betrag
von 10 bzw. 15 EUR auf 20 EUR angehoben werden.
B. Ratsmitglieder/Ortsvorstehende/Sonstige Repräsentanten
Bei Ausscheiden aus dem Rat erhalten Ratsmitglieder ein Sachgeschenk. Der Wert des Sach-
geschenks richtet sich nach der Dauer der Ratsmitgliedschaft und wird vom Bürgermeister
nach seinem Ermessen im Rahmen des Repräsentationsbudgets festgelegt.
Punkt 2 „Tod von Verwandten von Ratsmitgliedern“ und Punkt 3 „sonstige Anlässe“ werden
gestrichen.
C. Schulleitungen
Für Sachgeschenke zur Versetzung einer Schulleitung in den Ruhestand soll der Betrag von
25 EUR auf 35 EUR angehoben werden.
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VERWALTUNGSVORLAGE
NR.: 146/12/2025-2030
D. Bedienstete
Die „persönlichen“ Anlässe (Geburt eines Kindes, kirchliche Trauung, runde Geburtstage) sol-
len gestrichen werden; ebenso der Punkt 9 „Tod von Ehegatten, Eltern und Kindern sowie von
Angehörigen“.
Der Betrag für ein Sachgeschenk zum 40-jährigen Dienstjubiläum soll von 25 EUR auf 30 EUR
und für ein 50-jähriges Dienstjubiläum von 25 auf 35 EUR angehoben werden; der Betrag für
die Verabschiedung aus dem Dienst von 25 EUR auf 35 EUR (jeweils zuzüglich Blumen-
strauß).
E. Vereine
Die bisherige Regelung wird gestrichen. Vereine erhalten zu Ihrem Jubiläum – wenn dieses
gefeiert wird – eine Geldspende. Die Höhe wird vom Bürgermeister nach seinem Ermessen
festgelegt und aus dem Repräsentationsbudget gezahlt (Niederschrift HFA 08.05.2025).
F I N A N Z I E L L E A U S W I R K U N G E N
Das Repräsentationsbudget (Kostenträger 01.111.06, Sachkonto 543.161) wurde bereits im
Jahr 2011 auf 4.000 EUR jährlich eingefroren. Die Begrenzung der Mittel hat bisher nicht zu
Problemen geführt, da offizielle Besuche seltener gewünscht werden.
Darüber hinaus sind für Kranzspenden und Nachrufe Pauschalen von 3.000 EUR für Ratsmit-
glieder (Kostenträger 01.111.01, Sachkonto 543.191), 4.000 EUR für Ehrenringträger und
sonstige Repräsentanten (Kostenträger 01.111.06, Sachkonto 543.191) sowie 3.000 Euro für
Bedienstete (Kostenträger 01.111.07, Sachkonto 543.191) im Haushalt eingeplant.
A N L A G E N
(1) Richtlinien Geld- und Sachgeschenke, (Kranz-)Spenden und Nachrufe - neu
(2) Richtlinien Geld- u. Sachgeschenke, Kranzspenden, Nachrufe - alt
Paul Hoene
Bürgermeister
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