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Präsentation des Verkehrsverbundes VVOWL über die Modelle und Kosten der Schülerbeförderung für die Gemeinde Steinhagen

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeGemeinde Steinhagen
Datum2026-09-23
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Gemeinde Steinhagen Mitteilungsvorlage Die Bürgermeisterin - öffentlich - Drucksache VL-223-2025/2030 Aktenzeichen: 40 federführendes Amt: 40 Amt für Schulen, Jugend, Sport und Kultur Vorlagenersteller/in: Frau Kersting Datum: 14.09.2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Schulen, Jugend, 23.09.2026 Sport und Kultur Tagesordnungspunkt Präsentation des Verkehrsverbundes VVOWL über die Modelle und Kosten der Schülerbe- förderung für die Gemeinde Steinhagen In der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Jugend, Sport und Kultur vom 28.01.2026 wurde der Verwaltung der Prüfauftrag zur Erhebung eines Eigenanteils auf der Grundlage des CDU-Antrages vom 22.01.2026 erteilt. Die Ergebnisse dazu wurden in der Sitzung vom 29.04.2026 vorgestellt (VL-152-2025/2030). Auf der Grundlage der dieser Vorlage in der Anlage beigefügten Präsentation werden in der heuti- gen Sitzung von Vertretern des Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe (VVOWL) und der OWL Ver- kehr GmbH die unterschiedlichen Modelle und die damit verbundenen Kosten beispielhaft darge- stellt. In der zweiten Anlage werden die verschieden Varianten noch einmal in Kurzform mit ihren Vor- und Nachteilen aufgelistet. Im Vorfeld wurde von der Gemeinde Steinhagen zum Zeitpunkt Mitte Juli (Ende des Schuljahres 25/26) ermittelt, wie hoch ungefähr der Anteil der anspruchsberechtigten SuS bzw. wie hoch der Anteil der nicht anspruchsberechtigten SuS ist. Dies ist notwendig, da aufgrund des aktuell genutzten Schülertickets Westfalen im Solidarmodell keine Anspruchsprüfung durchgeführt wird. Hierzu wurde anhand der laut Schülerfahrtkostenverordnung vorgegebenen Entfernungsgrenzen auf Grundlage der zum 01.08.2026 ausgegebenen Fahrkarten ermittelt, welche SuS anspruchsbe- rechtigt sind. Diese Prüfung ist eine ungefähre Ermittlung anhand der Wohnadressen. Für die exakte Prüfung müssten SuS einzeln überprüft werden, da es um die genaue Entfernung des Fußweges zwischen Wohnort und Schule geht. Gemäß der Verordnung zu § 97 (4) SchulG NRW (Schülerfahrtkostenverordnung) gelten folgende Vorgaben: Fahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg nach § 7 Abs. 1 in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe mehr als 2 km, der Sekundarstufe I sowie der Mitteilungsvorlage VL-223-2025/2030 Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mehr als 3,5 km und der Sekundarstufe II mehr als 5 km be- trägt. Zu beachten ist allerdings, dass aktuell allen SuS der weiterführenden Schulen aufgrund des Be- schlusses des Rates vom 24.03.2021 (VL-89-2020/2025) ein kostenloses Schülerticket Westfalen zur Verfügung gestellt wird und den Grundschülern seit dem Schuljahr 2023/24 aus Kostengrün- den Westfalentickets zur Verfügung gestellt werden. Zusammenfassend ergeben sich anhand der Präsentation folgende Varianten: 1. Schulwegticket 2. Deutschlandticket für Anspruchsberechtigte SuS 3. Landesmodell „Deutschlandticket Schule“ 4. Schülerticket Westfalen im Fakultativmodell 5. Schülerticket Westfalen im Solidarmodell 6. Deutschlandticket im Solidarmodell Die Vor- und Nachteile sowie die Kosten sind der Präsentation und der angehängten Auflistung zu entnehmen. Ein möglicher Wechsel zu einem anderen als dem in Variante 6 aktuell genutzten Schülerticket Westfalen im Solidarmodell ist zum 31.07. eines Schuljahres möglich, wenn bis zum 30.04. des Jahres der laufende Vertrag mit der OWL Verkehr GmbH und der TWV Teutoburger Wald Verkehr (TWV) gekündigt wird. Finanzielle Auswirkungen: ☐ Ja ☒ Nein Finanzbedarf konsumtiv (Ergebnisplan): Finanzbedarf investiv (Finanzplan): Im Haushaltsjahr ……… eingeplant: Ungedeckter Finanzbedarf: Deckungsvorschlag: Jährliche Folgekosten: Stellenmehrbedarf: Sarah Süß Mitteilungsvorlage VL-223-2025/2030 Seite 2

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