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Kurzberichte der Schulsozialarbeit im Schuljahr 2025/26
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Gemeinde Steinhagen |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Steinhagen Mitteilungsvorlage
Die Bürgermeisterin - öffentlich -
Drucksache VL-219-2025/2030
Aktenzeichen: 40
federführendes Amt: 40
Amt für Schulen, Jugend, Sport und Kultur
Vorlagenersteller/in: Frau Bonnah Schöne
Datum: 16.09.2026
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Ausschuss für Schulen, Jugend, 23.09.2026
Sport und Kultur
Tagesordnungspunkt
Kurzberichte der Schulsozialarbeit im Schuljahr 2025/26
Die Kurzberichte der Schulsozialarbeit im Schuljahr 2025/26 sind dieser Vorlage als Anlagen bei-
gefügt.
Die Wichtigkeit dieses Aufgabenbereiches zeigt sich nicht zuletzt durch die Verankerung der
Schulsozialarbeit im § 13 a vom Achten Sozialen Gesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII)
in Verbindung mit der Ausführung zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG-KJHG
– KJFöG).
In der pädagogischen Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern aller gemeindlichen Schulen ist
die Schulsozialarbeit in der Gemeinde Steinhagen ein nicht wegzudenkender Bestandteil.
Einen Überblick über die Fachkräfte der Schulsozialarbeit an allen gemeindlichen Schulen zeigt
die untenstehende Tabelle. Ab April 2026 wurde der Beschluss vom 11.02.2026 zur Ausweitung
der Schulsozialarbeit an den vier gemeindlichen Grundschulen anteilig umgesetzt.
Grundschule Steinhagen 1 Fachkraft 25 Std./Wo.
Grundschule Brockhagen 1 Fachkraft 30 Std./Wo.
Grundschule Laukshof 1 Fachkraft seit 04/26 34,5 Std./Wo.
Grundschule Amshausen 1 Fachkraft 30 Std./Wo.
Realschule Steinhagen 2 Fachkräfte 37 Std./Wo.
34,5 Std./Wo.
Gymnasium Steinhagen 2 Fachkräfte 39 Std./Wo.
25 Std./Wo.
Mitteilungsvorlage VL-219-2025/2030
Rückfragen können mit den in der Sitzung anwesenden Schulsozialarbeiterinnen und dem Schul-
sozialarbeiter sowie Herrn Treptow von der AWO Gütersloh erörtert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Landesförderung von Schulsozialarbeit aus dem Weiterleitungsvertrag des Kreises Gütersloh
für den Zeitraum vom 01.08.2025 – 31.07.2026 betrug rd. 47.800 EUR. Aufgrund der Richtlinie
über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen wurde der Förderzeitraum für ein
Jahr festgeschrieben.
Die Landesförderung von Schulsozialarbeit aus dem Weiterleitungsvertrag des Kreises Gütersloh
für den Zeitraum vom 01.08.2026 – 31.07.2027 beträgt rd. 48.071 EUR.
In 2026 belaufen sich die gemeindlichen Zuwendungen für die Schulsozialarbeit an allen Schulen
auf rd. 560.050 EUR. Mit enthalten ist der präventive Etat von 12.000 EUR für alle gemeindlichen
Schulen sowie die anteilige Ausweitung der Schulsozialarbeit an den vier gemeindlichen Grund-
schulen. Für 2027 sind auf der Grundlage der von der AWO eingereichten Finanzierungspläne
594.714 € im Haushaltsentwurf vorgesehen. Mit berücksichtigt sind der präventive Etat sowie die
anteilige Ausweitung der Schulsozialarbeit an den vier gemeindlichen Grundschulen.
Anlagen
1. Jahresbericht vom Gymnasium Steinhagen
2. Jahresbericht von der Realschule Steinhagen
3. Jahresbericht von der Grundschule Steinhagen
4. Jahresbericht von der Grundschule Amshausen
5. Jahresbericht von der Grundschule Brockhagen
6. Jahresbericht von der Grundschule Laukshof
Finanzielle Auswirkungen:
☐
Ja
☒
Nein
Finanzbedarf konsumtiv (Ergebnisplan):
Finanzbedarf investiv (Finanzplan):
Im Haushaltsjahr ……… eingeplant:
Ungedeckter Finanzbedarf:
Deckungsvorschlag:
Jährliche Folgekosten:
Stellenmehrbedarf:
Sarah Süß
Mitteilungsvorlage VL-219-2025/2030 Seite 2
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