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Kurzberichte der Schulsozialarbeit im Schuljahr 2025/26

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeGemeinde Steinhagen
Datum2026-09-23
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Gemeinde Steinhagen Mitteilungsvorlage Die Bürgermeisterin - öffentlich - Drucksache VL-219-2025/2030 Aktenzeichen: 40 federführendes Amt: 40 Amt für Schulen, Jugend, Sport und Kultur Vorlagenersteller/in: Frau Bonnah Schöne Datum: 16.09.2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Schulen, Jugend, 23.09.2026 Sport und Kultur Tagesordnungspunkt Kurzberichte der Schulsozialarbeit im Schuljahr 2025/26 Die Kurzberichte der Schulsozialarbeit im Schuljahr 2025/26 sind dieser Vorlage als Anlagen bei- gefügt. Die Wichtigkeit dieses Aufgabenbereiches zeigt sich nicht zuletzt durch die Verankerung der Schulsozialarbeit im § 13 a vom Achten Sozialen Gesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) in Verbindung mit der Ausführung zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG-KJHG – KJFöG). In der pädagogischen Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern aller gemeindlichen Schulen ist die Schulsozialarbeit in der Gemeinde Steinhagen ein nicht wegzudenkender Bestandteil. Einen Überblick über die Fachkräfte der Schulsozialarbeit an allen gemeindlichen Schulen zeigt die untenstehende Tabelle. Ab April 2026 wurde der Beschluss vom 11.02.2026 zur Ausweitung der Schulsozialarbeit an den vier gemeindlichen Grundschulen anteilig umgesetzt. Grundschule Steinhagen 1 Fachkraft 25 Std./Wo. Grundschule Brockhagen 1 Fachkraft 30 Std./Wo. Grundschule Laukshof 1 Fachkraft seit 04/26 34,5 Std./Wo. Grundschule Amshausen 1 Fachkraft 30 Std./Wo. Realschule Steinhagen 2 Fachkräfte 37 Std./Wo. 34,5 Std./Wo. Gymnasium Steinhagen 2 Fachkräfte 39 Std./Wo. 25 Std./Wo. Mitteilungsvorlage VL-219-2025/2030 Rückfragen können mit den in der Sitzung anwesenden Schulsozialarbeiterinnen und dem Schul- sozialarbeiter sowie Herrn Treptow von der AWO Gütersloh erörtert werden. Finanzielle Auswirkungen: Die Landesförderung von Schulsozialarbeit aus dem Weiterleitungsvertrag des Kreises Gütersloh für den Zeitraum vom 01.08.2025 – 31.07.2026 betrug rd. 47.800 EUR. Aufgrund der Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen wurde der Förderzeitraum für ein Jahr festgeschrieben. Die Landesförderung von Schulsozialarbeit aus dem Weiterleitungsvertrag des Kreises Gütersloh für den Zeitraum vom 01.08.2026 – 31.07.2027 beträgt rd. 48.071 EUR. In 2026 belaufen sich die gemeindlichen Zuwendungen für die Schulsozialarbeit an allen Schulen auf rd. 560.050 EUR. Mit enthalten ist der präventive Etat von 12.000 EUR für alle gemeindlichen Schulen sowie die anteilige Ausweitung der Schulsozialarbeit an den vier gemeindlichen Grund- schulen. Für 2027 sind auf der Grundlage der von der AWO eingereichten Finanzierungspläne 594.714 € im Haushaltsentwurf vorgesehen. Mit berücksichtigt sind der präventive Etat sowie die anteilige Ausweitung der Schulsozialarbeit an den vier gemeindlichen Grundschulen. Anlagen 1. Jahresbericht vom Gymnasium Steinhagen 2. Jahresbericht von der Realschule Steinhagen 3. Jahresbericht von der Grundschule Steinhagen 4. Jahresbericht von der Grundschule Amshausen 5. Jahresbericht von der Grundschule Brockhagen 6. Jahresbericht von der Grundschule Laukshof Finanzielle Auswirkungen: ☐ Ja ☒ Nein Finanzbedarf konsumtiv (Ergebnisplan): Finanzbedarf investiv (Finanzplan): Im Haushaltsjahr ……… eingeplant: Ungedeckter Finanzbedarf: Deckungsvorschlag: Jährliche Folgekosten: Stellenmehrbedarf: Sarah Süß Mitteilungsvorlage VL-219-2025/2030 Seite 2

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