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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Im Rodt“ für den Ortsteil Lenderscheid - Aufstellungsbeschluss

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Frielendorf
Datum2026-09-28
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Beschlussvorlage - öffentlich - VL-134/2026 Fachbereich Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt Fachdienst Planen Datum 18.06.2026 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Gemeindevorstand 29.06.2026 11 vorberatend Haupt- und Finanzausschuss 24.09.2026 6 vorberatend Gemeindevertretung 28.09.2026 7 beschließend Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Im Rodt“ für den Ortsteil Lenderscheid - Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für Gemeindevorstand und Haupt- und Finanzausschuss: Die Gemeindevertretung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Im Rodt“ für den Ortsteil Lenderscheid. Der Planbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Lenderscheid, Flur 1, Flurstück 30 mit einer Größe von 6.668 m². Der Planbereich soll als Mischgebiet (MI) und Fläche für die Landwirtschaft (Ausgleichsfläche) ausgewiesen werden. Der Gemeindevorstand wird mit der Durchführung des Verfahrens nach dem BauGB beauftragt. Der Flächennutzungsplan ist mit der Aufstellung anzupassen.“ Beschlussvorschlag für Gemeindevertretung: Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Im Rodt“ für den Ortsteil Lenderscheid. Der Planbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Lenderscheid, Flur 1, Flurstück 30 mit einer Größe von 6.668 m². Der Planbereich soll als Mischgebiet (MI) und Fläche für die Landwirtschaft (Ausgleichsfläche) ausgewiesen werden. Der Gemeindevorstand wird mit der Durchführung des Verfahrens nach dem BauGB beauftragt. Der Flächennutzungsplan ist mit der Aufstellung anzupassen. Erläuterungen: Der Eigentümer möchte das Grundstück Gemarkung Lenderscheid, Flur 1, Flurstück 30 (Im Rodt) mit einer Maschinenhalle und einem Wohnhaus bebauen. Das Grundstück liegt im Außenbereich des Ortsteils Lenderscheid in Verlängerung der Gemeinde- straße „Am Niederbach“. Seite 1 von 2 Das Bauvorhaben ist nicht nach § 35 BauGB privilegiert. Aus diesem Grund muss ein Bauleitplan- verfahren zur Umsetzung durchgeführt werden. Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2026 den Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages beschlossen. Der Vertrag regelt u. a. die Durchführung der Bauleitplanung zu Lasten des Vorhabenträgers. Dieser Vertrag wurde am 21. Mai 2026 unterzeichnet. Mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens kann somit durch diesen Aufstellungsbeschluss begonnen werden. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Beschlussvorlage VL-134/2026 Seite 2 von 2

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