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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Im Rodt“ für den Ortsteil Lenderscheid - Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Frielendorf |
| Datum | 2026-09-28 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
- öffentlich -
VL-134/2026
Fachbereich Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt
Fachdienst Planen
Datum 18.06.2026
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion
Gemeindevorstand 29.06.2026 11 vorberatend
Haupt- und Finanzausschuss 24.09.2026 6 vorberatend
Gemeindevertretung 28.09.2026 7 beschließend
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Im Rodt“ für den Ortsteil Lenderscheid
- Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag für Gemeindevorstand und Haupt- und Finanzausschuss:
Die Gemeindevertretung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Im Rodt“ für den
Ortsteil Lenderscheid. Der Planbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Lenderscheid, Flur 1,
Flurstück 30 mit einer Größe von 6.668 m². Der Planbereich soll als Mischgebiet (MI) und Fläche
für die Landwirtschaft (Ausgleichsfläche) ausgewiesen werden.
Der Gemeindevorstand wird mit der Durchführung des Verfahrens nach dem BauGB beauftragt.
Der Flächennutzungsplan ist mit der Aufstellung anzupassen.“
Beschlussvorschlag für Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Im Rodt“ für den
Ortsteil Lenderscheid. Der Planbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Lenderscheid, Flur 1,
Flurstück 30 mit einer Größe von 6.668 m². Der Planbereich soll als Mischgebiet (MI) und Fläche
für die Landwirtschaft (Ausgleichsfläche) ausgewiesen werden.
Der Gemeindevorstand wird mit der Durchführung des Verfahrens nach dem BauGB beauftragt.
Der Flächennutzungsplan ist mit der Aufstellung anzupassen.
Erläuterungen:
Der Eigentümer möchte das Grundstück Gemarkung Lenderscheid, Flur 1, Flurstück 30 (Im Rodt)
mit einer Maschinenhalle und einem Wohnhaus bebauen.
Das Grundstück liegt im Außenbereich des Ortsteils Lenderscheid in Verlängerung der Gemeinde-
straße „Am Niederbach“.
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Das Bauvorhaben ist nicht nach § 35 BauGB privilegiert. Aus diesem Grund muss ein Bauleitplan-
verfahren zur Umsetzung durchgeführt werden.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2026 den Abschluss eines Städtebaulichen
Vertrages beschlossen. Der Vertrag regelt u. a. die Durchführung der Bauleitplanung zu Lasten des
Vorhabenträgers. Dieser Vertrag wurde am 21. Mai 2026 unterzeichnet. Mit der Durchführung des
Bauleitplanverfahrens kann somit durch diesen Aufstellungsbeschluss begonnen werden.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
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