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Änderung des gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirkes durch den Beitritt einer Kommune für die Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter gemäß § 85 Abs. 2 HSOG
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Calden |
| Datum | 2026-10-01 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
- öffentlich -
VL-89/2026
Fachbereich Finanzen, Personal,
Ordnungswesen
Federführendes Amt I/3 Vorzimmer Gemeinde Calden
Datum 10.09.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Gemeindevorstand der Gemeinde Calden 10.09.2026 vorberatend
Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026 vorberatend
Gemeindevertretung der Gemeinde Calden 01.10.2026 beschließend
Änderung des gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirkes durch den Beitritt einer
Kommune für die Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter gemäß § 85 Abs. 2
HSOG
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Fuldatal beabsichtigt, dem gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk zur
Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter mit Wirkung zum 01.01.2027 wieder beizutreten.
Der gemeinsame örtliche Ordnungsbehördenbezirk wird derzeit von den Städten und Gemeinden
Ahnatal, Bad Karlshafen, Breuna, Calden, Espenau, Grebenstein, Habichtswald, Hofgeismar,
Immenhausen, Liebenau, Reinhardshagen, Trendelburg, Vellmar, Wesertal und Zierenberg
gebildet. Die Aufgaben der gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehörde werden gemäß der
bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch den Bürgermeister der Stadt Hofgeismar
wahrgenommen.
Nach Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Kassel als zuständiger Aufsichtsbehörde erfolgt
der Wiedereintritt der Gemeinde Fuldatal durch eine Änderung des gemeinsamen örtlichen
Ordnungsbehördenbezirkes gemäß § 85 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche
Sicherheit und Ordnung (HSOG). Hierfür ist eine entsprechende Änderung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung sowie ein gleichlautender Beschluss aller beteiligten Städte und Gemeinden
erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt gemeinsam mit den Städten und Gemeinden Ahnatal, Bad
Karlshafen, Breuna, Calden, Espenau, Grebenstein, Habichtswald, Hofgeismar, Immenhausen,
Liebenau, Reinhardshagen, Trendelburg, Vellmar, Wesertal, Zierenberg sowie der Gemeinde
Fuldatal der Änderung des gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirkes für die
Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter gemäß § 85 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes
über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) mit Wirkung zum 01.01.2027 durch den Beitritt
der Gemeinde Fuldatal zuzustimmen. Der als Anlage beigefügten geänderten öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung wird zugestimmt.
Anlage(n):
1. öffentl. rechtl. Vereinbarung
Der Bürgermeister
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