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Änderung des gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirkes durch den Beitritt einer Kommune für die Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter gemäß § 85 Abs. 2 HSOG

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Calden
Datum2026-10-01
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Beschlussvorlage - öffentlich - VL-89/2026 Fachbereich Finanzen, Personal, Ordnungswesen Federführendes Amt I/3 Vorzimmer Gemeinde Calden Datum 10.09.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Gemeindevorstand der Gemeinde Calden 10.09.2026 vorberatend Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026 vorberatend Gemeindevertretung der Gemeinde Calden 01.10.2026 beschließend Änderung des gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirkes durch den Beitritt einer Kommune für die Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter gemäß § 85 Abs. 2 HSOG Sachdarstellung: Die Gemeinde Fuldatal beabsichtigt, dem gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk zur Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter mit Wirkung zum 01.01.2027 wieder beizutreten. Der gemeinsame örtliche Ordnungsbehördenbezirk wird derzeit von den Städten und Gemeinden Ahnatal, Bad Karlshafen, Breuna, Calden, Espenau, Grebenstein, Habichtswald, Hofgeismar, Immenhausen, Liebenau, Reinhardshagen, Trendelburg, Vellmar, Wesertal und Zierenberg gebildet. Die Aufgaben der gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehörde werden gemäß der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch den Bürgermeister der Stadt Hofgeismar wahrgenommen. Nach Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Kassel als zuständiger Aufsichtsbehörde erfolgt der Wiedereintritt der Gemeinde Fuldatal durch eine Änderung des gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirkes gemäß § 85 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Hierfür ist eine entsprechende Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sowie ein gleichlautender Beschluss aller beteiligten Städte und Gemeinden erforderlich. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt gemeinsam mit den Städten und Gemeinden Ahnatal, Bad Karlshafen, Breuna, Calden, Espenau, Grebenstein, Habichtswald, Hofgeismar, Immenhausen, Liebenau, Reinhardshagen, Trendelburg, Vellmar, Wesertal, Zierenberg sowie der Gemeinde Fuldatal der Änderung des gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirkes für die Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter gemäß § 85 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) mit Wirkung zum 01.01.2027 durch den Beitritt der Gemeinde Fuldatal zuzustimmen. Der als Anlage beigefügten geänderten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird zugestimmt. Anlage(n): 1. öffentl. rechtl. Vereinbarung Der Bürgermeister

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