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Bekanntgabe der gemäß § 83 II GO NRW geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für Januar 2026 bis August 2026 für das Jahr 2025
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Rheda-Wiedenbrück |
| Datum | 2026-09-28 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr .
V-255/2026
Der Bürgermeister
öffentliche
V O R L A G E
Fachbereich/Abteilung:
FB Finanzen
Erstellt durch: Frau Beckmann
Erstellt am: 07.09.2026
5
Beratungsfolge Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026
Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück 12.10.2026
10
Tagesordnungspunkt:
Bekanntgabe der gemäß § 83 II GO NRW geleisteten über- und außerplanmäßi-
gen Aufwendungen und Auszahlungen für Januar 2026 bis August 2026 für das
15 Jahr 2025
1 Finanzielle Auswirkungen X Nein Ja, Mitzeichnung Käm
dann auch: merer / FBL Finanzen
erforderlich
20
Beschlussvorschlag:
25
Die im Anhang ausgeführten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen werden zur Kennt
nis genommen.
30
Seite 1
35
Sachverhalt:
Der Kämmerer hat gemäß § 83 I Satz 3 GO NRW über die Leistungen von unerheblichen über-
40 und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu entscheiden. In den Bewirt
schaftungsregeln der Haushaltspläne 2021 bis 2026 ist die Erheblichkeitsgrenze auf 50.000,- €
festgesetzt worden.
Die durch den Kämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Aus
45 zahlungen sind dem Rat zur Kenntnis zu bringen (§ 83 II GO NRW).
In der Anlage sind die genehmigten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen in einzelnen
Übersichten aufgeführt.
50 In Vertretung
Christoph Krahn
55 Erster Beigeordneter | Stadtkämmerer
Anlagen
Anlage 1: Übersicht über die konsumtiven Mittelbereitstellungen
60
Seite 2
Text aus PDF extrahiert