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Bekanntgabe der gemäß § 83 II GO NRW geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für Januar 2026 bis August 2026 für das Jahr 2025

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TypNotiz
GemeindeStadt Rheda-Wiedenbrück
Datum2026-09-28
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Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr . V-255/2026 Der Bürgermeister öffentliche V O R L A G E Fachbereich/Abteilung: FB Finanzen Erstellt durch: Frau Beckmann Erstellt am: 07.09.2026 5  Beratungsfolge  Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026 Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück 12.10.2026 10 Tagesordnungspunkt: Bekanntgabe der gemäß § 83 II GO NRW geleisteten über- und außerplanmäßi- gen Aufwendungen und Auszahlungen für Januar 2026 bis August 2026 für das 15 Jahr 2025 1 Finanzielle Auswirkungen X Nein ￿ Ja, ￿ Mitzeichnung Käm­ dann auch: merer / FBL Finanzen erforderlich 20 Beschlussvorschlag: 25 Die im Anhang ausgeführten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen werden zur Kennt­ nis genommen. 30 Seite 1 35 Sachverhalt: Der Kämmerer hat gemäß § 83 I Satz 3 GO NRW über die Leistungen von unerheblichen über- 40 und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu entscheiden. In den Bewirt­ schaftungsregeln der Haushaltspläne 2021 bis 2026 ist die Erheblichkeitsgrenze auf 50.000,- € festgesetzt worden. Die durch den Kämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Aus­ 45 zahlungen sind dem Rat zur Kenntnis zu bringen (§ 83 II GO NRW). In der Anlage sind die genehmigten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen in einzelnen Übersichten aufgeführt. 50 In Vertretung Christoph Krahn 55 Erster Beigeordneter | Stadtkämmerer Anlagen Anlage 1: Übersicht über die konsumtiven Mittelbereitstellungen 60 Seite 2

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