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Brandschutzbedarfsplan der Stadt Rheda-Wiedenbrück - Fortschreibung 2026-2031

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GemeindeStadt Rheda-Wiedenbrück
Datum2026-09-28
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Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr . V-241/2026 Der Bürgermeister öffentliche V O R L A G E Fachbereich/Abteilung: FB Sicherheit und Ordnung Erstellt durch: Herrn Otta Erstellt am: 03.09.2026 5  Beratungsfolge  Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026 Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück 12.10.2026 10 Tagesordnungspunkt: Brandschutzbedarfsplan der Stadt Rheda-Wiedenbrück - Fortschreibung 2026- 2031 15 1 Finanzielle Auswirkungen ￿ Nein  Ja,  Mitzeichnung Käm­ dann auch: merer / FBL Finanzen erforderlich 2 Im Haushaltsplan vorgese­ ￿ Nein  Ja Produkt Sachkonto / Inv. Nr. hen? 020201 (Gesamt-)Betrag (auch wenn im Haushalt vorgesehen) 3 Die Leistungen sind grund­ ￿ Freiwillig  Pflichtig durch Gesetz / Verordnung sätzlich 4 Veränderungen durch den Beschluss auf den zuletzt beschlossenen Haushalt (Erhöhung + / Reduzierung - ) Investiv (Finanzplan) 2024 2025 2026 2027 Einzahlung Auszahlung Konsumtiv (Ergebnisplan) 2024 2025 2026 2027 Ertrag Aufwand Beschlussvorschlag: 20 1. Der als Anlage beigefügte Brandschutzbedarfsplan der Stadt Rheda-Wiedenbrück für den Zeitraum 2026 bis 2031 wird beschlossen. Seite 1 25 2. Für planungszielrelevante Einsatzlagen (Brandeinsätze, Technische Hilfeleistungen und ABC-Einsätze) werden folgende Planungsziele festgelegt: • Innerhalb geschlossener Ortschaften treffen spätestens 12 Minuten nach der Alarmie­ 30 rung mindestens eine Staffel mit 6 Funktionen und ein Löschfahrzeug an der Einsatz­ stelle ein. Weitere 5 Minuten später treffen mindestens eine weitere Staffel mit 6 Funk­ tionen und ein weiteres Löschfahrzeug ein. • Außerhalb geschlossener Ortschaften treffen spätestens 14 Minuten nach der Alarmie­ 35 rung mindestens eine Staffel mit 6 Funktionen und ein Löschfahrzeug an der Einsatz­ stelle ein. Weitere 5 Minuten später treffen mindestens eine weitere Staffel mit 6 Funk­ tionen und ein weiteres Löschfahrzeug ein. Für beide Eintreffstufen gilt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften jeweils 40 ein Zielerreichungsgrad von mindestens 85 Prozent. Das Eintreffen zusätzlich erforderli­ cher Sonderfahrzeuge wird durch die Alarm- und Ausrückeordnung einsatzstichwortbezo­ gen geregelt. 3. Die im Brandschutzbedarfsplan beschriebenen Maßnahmen werden nach ihrer fachlichen 45 Priorität umgesetzt. Soweit sie zusätzliche Haushaltsmittel erfordern, werden sie den zu­ ständigen Gremien im Rahmen der Haushalts- und Investitionsplanung zur Entscheidung vorgelegt. 50 Sachverhalt: Anlass und gesetzlicher Auftrag 55 Nach § 3 Absatz 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastro­ phenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (BHKG) haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Zugleich sind nach § 3 Absatz 1 BHKG den örtlichen Verhältnissen 60 entsprechende leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten. Der bisherige Brandschutzbedarfsplan wurde im Jahr 2021 beschlossen. Mit der nun vorlie­ genden Fortschreibung werden die Entwicklung der vergangenen fünf Jahre, die örtliche Ge­ fährdungsstruktur, das Einsatzgeschehen, die personelle und technische Leistungsfähigkeit, 65 die Standortstruktur sowie die zukünftigen Handlungsbedarfe neu bewertet. Die Fortschreibung wurde fachlich durch Univ.-Prof. Dipl.-Chem. Dr. Roland Goertz, Leitender Branddirektor a. D., begleitet. In die Untersuchung wurden insbesondere die Einsatzdaten, Ortsbesichtigungen sämtlicher Feuerwehrhäuser, eine räumliche Gefährdungs- und Erreich­ 70 barkeitsanalyse sowie Abstimmungen mit Feuerwehr und Verwaltung einbezogen. Ergebnisse der Untersuchung 75 Die bestehende Struktur aus fünf ehrenamtlichen Löschzügen in Rheda, Wiedenbrück, Baten­ horst, Lintel und St. Vit sowie der werktags von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr mit vier Funktionen besetzten hauptamtlichen Wache gewährleistet eine leistungsfähige Gefahrenabwehr im ge­ Seite 2 samten Stadtgebiet. Die Auswertung des tatsächlichen Einsatzgeschehens bestätigt insge­ samt sehr gute Ausrück- und Eintreffzeiten. Auch die personelle Verfügbarkeit und die Vertei­ 80 lung der Einsatzkräfte auf die einzelnen Standorte unterstreichen, dass sich die bestehende Kombination aus starkem Ehrenamt und gezielter hauptamtlicher Unterstützung bewährt hat. Die fünf Feuerwehrstandorte sind räumlich zweckmäßig verteilt. Die Überschneidung der Er­ reichbarkeitsbereiche von Rheda und Wiedenbrück ist wegen der dortigen Bevölkerungs-, Ob­ 85 jekt- und Einsatzschwerpunkte feuerwehrtaktisch sinnvoll. Ein zusätzlicher Feuerwehrstandort oder eine Verlagerung bestehender Standorte ist nicht erforderlich. Für das interkommunale Gewerbe- und Industriegebiet AUREA ist der Brandschutz durch die Feuerwehr Rheda-Wie­ denbrück in Verbindung mit der ergänzenden Unterstützung der Feuerwehr Oelde insgesamt auf hohem Niveau sichergestellt. Zwischen Rheda-Wiedenbrück und Oelde gibt es hierfür eine 90 öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Die Vereinbarung ist unter Berücksichtigung der zwischen­ zeitlichen Entwicklungen in beiden Kommunen zu aktualisieren. Die hauptamtliche Wache ergänzt die ehrenamtliche Struktur insbesondere während der ein­ satzstarken Tagesstunden mit vier Funktionen zwischen 07:00 Uhr und 19:00 Uhr werktags. 95 Diese Kombination hat sich bewährt und soll fortgeführt werden. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass Brandschutz und Hilfeleistung mit dieser Organisationsstruktur gewährleistet sind, und empfiehlt deshalb die Fortführung der Ausnahme nach § 10 BHKG von der Verpflich­ tung zum Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache. 100 Die Freiwillige Feuerwehr ist personell insgesamt leistungsfähig aufgestellt. Die Anzahl der aktiven Einsatzkräfte bewegt sich seit mehreren Jahren auf einem insgesamt stabilen, hohen Niveau. Während im vorherigen Brandschutzbedarfsplan für das Jahr 2020 insgesamt 298 aktive Einsatzkräfte ausgewiesen wurden, gehören der Freiwilligen Feuerwehr zum Stand De­ zember 2025 insgesamt 306 aktive Einsatzkräfte an. Mitgliedergewinnung, langfristige Bin­ 105 dung, Qualifikation und die Sicherung der Tagesverfügbarkeit bleiben gleichwohl dauerhafte Aufgaben. Die Tagalarmgruppen im Rathaus sowie am Standort der Westag AG leisten hierzu bereits einen wichtigen Beitrag. Das Ehrenamt bleibt die tragende Säule des Brandschutzes und ist weiterhin gezielt zu fördern. Dabei soll auch geprüft werden, ob bei der Entwicklung von Wohnraum in Form von Baugrundstücken oder von kommunalen Wohnbauprojekten das 110 ehrenamtliche Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr Rheda-Wiedenbrück gestärkt wer­ den kann. Der Fahrzeugbestand ist insgesamt leistungsfähig und den örtlichen Gefährdungen angemes­ sen. Als wichtigste kurzfristige Maßnahme soll der hauptamtlichen Wache ein eigenes Hilfe­ 115 leistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 dauerhaft zugeordnet werden. Dadurch wird zugleich die Fahrzeugverfügbarkeit des Löschzuges Wiedenbrück verbessert. Im Zuge künftiger Er­ satzbeschaffungen soll die Löschfahrzeugstruktur schrittweise und bedarfsgerecht auf HLF 10 vereinheitlicht werden. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung sollen dabei wei­ terhin der technische Zustand, die Einsatzbereitschaft, die Ersatzteilversorgung und die Wirt­ 120 schaftlichkeit sein, nicht allein starre Alters- und Abschreibungsgrenzen. Die Feuerwehrhäuser befinden sich insgesamt in einem guten bis sehr guten baulichen und funktionalen Zustand. Gravierende Defizite wurden nicht festgestellt. Der größte Handlungs­ bedarf besteht am Standort Wiedenbrück und betrifft insbesondere das Zugangskonzept, die 125 Umkleidesituation und den Hallenboden. In St. Vit ist das vorhandene Umbaukonzept zur funk­ tionalen Trennung von Umkleide- und Fahrzeughallenbereich umzusetzen sowie die verkehr­ liche Anbindung (Kurvenradius und Ausfahrtsituation) zu optimieren. In Rheda ist die aus­ schließliche Nutzung der Alarmparkplätze durch Feuerwehrangehörige sicherzustellen und der Kameradschaftsbereich zu modernisieren. Standortübergreifend soll die Einrichtung eines 130 zentralen Materiallagers und eines zentralen Katastrophenschutzlagers weiterverfolgt werden. Seite 3 Gesamtergebnis: Die Feuerwehr Rheda-Wiedenbrück ist den örtlichen Verhältnissen entsprechend in hohem Maße leistungsfähig, zweckmäßig organisiert und bedarfsge- recht ausgestattet. Die Untersuchung bestätigt die bestehende einsatztaktische Grund- 135 struktur und die bedarfsgerechte Verteilung der Feuerwehrstandorte. Davon unberührt bleiben organisatorische Weiterentwicklungen innerhalb der Feuerwehr. Planungsziele 140 Ein wesentliches Ergebnis der Fortschreibung ist die Neuausrichtung der Planungsziele. Seit dem Brandschutzbedarfsplan 2021 haben sich die fachlichen Grundlagen der Brandschutzbe­ darfsplanung weiterentwickelt. Das Beiblatt der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF Bund) aus dem Jahr 2023 und die unter maßgeblicher Beteili­ 145 gung des mit der Fortschreibung beauftragten Prof. Goertz erarbeitete gemeinsame Handrei­ chung des Verbandes der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen (VdF NRW) und des Städte- und Gemeindebundes NRW mit Stand März 2026 beschreiben einen Paradigmenwechsel: An die Stelle eines starren, für das gesamte Stadtgebiet einheitlichen Zeitwertes tritt eine räumlich differenzierte und am tatsächlichen Gefährdungspotential ausgerichtete Betrachtung. 150 Diese Herangehensweise entspricht dem aktuellen fachlichen Orientierungsrahmen der Brandschutzbedarfsplanung in Nordrhein-Westfalen. Die gemeinsame Handreichung von VdF NRW und Städte- und Gemeindebund NRW konkretisiert ihn für kreisangehörige Städte und Gemeinden. Ziel ist es, die örtlich erforderliche Leistungsfähigkeit der Feuerwehr realistischer 155 zu bestimmen und bei unterschiedlichen Siedlungs- und Gebäudestrukturen ein vergleichba­ res Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Für die Sicherheit ist nicht allein maßgeblich, wann das erste Feuerwehrfahrzeug die Einsatz­ stelle erreicht. Entscheidend ist vielmehr, wann nach dem Schadenseintritt wirksame Maßnah­ 160 men, insbesondere zur Menschenrettung und Brandbekämpfung, beginnen können. Zwischen dem Eintreffen und dem Wirksamwerden liegen die Erkundung der Einsatzstelle und die Ent­ wicklung des Einsatzes. Nach den Untersuchungen der AGBF beträgt dieser Zeitanteil abhän­ gig von Bebauung, Gebäudeart und Brandgeschoss im Mittel zwischen drei und acht Minuten. In geschlossener, mehrgeschossiger Bebauung sind die Erkundung, die Festlegung der Zu­ 165 gangs- und Angriffswege und das Erreichen eines oberen Brandgeschosses regelmäßig zeit­ aufwendiger. Bei niedrigen Gebäuden in offener Bauweise sind die Verhältnisse meist schnel­ ler überschaubar und die Wege kürzer. Daher kann dort auch bei einer längeren Anfahrtszeit insgesamt zum gleichen Zeitpunkt eine wirksame Einsatzmaßnahme beginnen. Eine längere Eintreffzeit bedeutet in solchen Bereichen folglich nicht ein geringeres Sicherheitsniveau. 170 Die VdF-Handreichung ordnet den aus der Gefahrenpotentialanalyse abgeleiteten Bereichen beispielhaft gestufte Eintreffzeiten zu. Der Orientierungsrahmen reicht dabei - abhängig von der jeweiligen Gefahrenklasse - von bis zu acht Minuten über acht bis zehn und zehn bis zwölf Minuten bis zu zwölf bis fünfzehn Minuten in Bereichen mit geringem Gefahrenpotential. Dabei 175 handelt es sich nicht um pauschale gesetzliche Fristen, sondern um fachliche Orientierungs­ werte, die anhand der örtlichen Risiko- und Raumanalyse konkret auszugestalten sind. Für Rheda-Wiedenbrück zeigt die Raumanalyse insgesamt ein überwiegend sehr geringes bis geringes Gefährdungspotential. Dies gilt nicht nur für die Außenbereiche, sondern auch für 180 den weitaus größten Teil der Flächen innerhalb der geschlossenen Ortschaften. Bereiche mit einem im örtlichen Vergleich höheren Gefährdungspotential konzentrieren sich nahezu aus­ schließlich auf einzelne dichter besiedelte Kernbereiche von Rheda und Wiedenbrück. Gerade diese Bereiche liegen im besonders gut erreichbaren zentralen Stadtgebiet, in dem sich die Abdeckungsbereiche mehrerer Feuerwehrstandorte überlagern. Dort werden deshalb regel­ 185 mäßig tatsächliche Eintreffzeiten von deutlich unter zehn Minuten erreicht. Außerhalb der ge­ schlossenen Ortslagen dominieren ebenfalls sehr geringe bis geringe Gefährdungsklassen, eine geringere Einwohnerdichte und überwiegend offene, niedrige Bebauung. Sonderobjekte Seite 4 wurden ergänzend einzeln betrachtet und begründen aufgrund ihrer konkreten Schutzvorkeh­ rungen keine höhere Einstufung des Gefährdungspotentials. 190 Auf dieser Grundlage wird für schutzzielrelevante Einsatzlagen (Brandeinsätze, Technische Hilfeleistungseinsätze und ABC-Einsätze) folgendes Planungsziel festgelegt: • Innerhalb geschlossener Ortschaften treffen spätestens 12 Minuten nach der Alar­ 195 mierung mindestens eine Staffel mit 6 Funktionen und ein Löschfahrzeug an der Einsatzstelle ein. Weitere 5 Minuten später treffen mindestens eine weitere Staffel mit 6 Funktionen und ein weiteres Löschfahrzeug ein. • Außerhalb geschlossener Ortschaften treffen spätestens 14 Minuten nach der Alar­ 200 mierung mindestens eine Staffel mit 6 Funktionen und ein Löschfahrzeug an der Einsatzstelle ein. Weitere 5 Minuten später treffen mindestens eine weitere Staffel mit 6 Funktionen und ein weiteres Löschfahrzeug ein. Für beide Eintreffstufen gilt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften jeweils ein 205 Zielerreichungsgrad von mindestens 85 Prozent. Das Eintreffen der ggf. erforderlichen Son­ derfahrzeuge regelt die Alarm- und Ausrückeordnung stichwortbezogen. Beide Planungsziele bewegen sich innerhalb des fachlichen Orientierungsrahmens der aktu­ ellen VdF-Handreichung und werden aus der konkreten Gefährdungs- und Siedlungsstruktur 210 Rheda-Wiedenbrücks abgeleitet. Die Staffel besteht aus einer Staffelführerin bzw. einem Staffelführer und fünf weiteren Ein­ satzkräften. Sie ist die kleinste taktische Einheit, die selbstständig eingesetzt werden kann. Mit ihr können unmittelbar erste wirksame Maßnahmen eingeleitet werden, insbesondere die Er­ 215 kundung, die Menschenrettung, ein erster Löschangriff oder Maßnahmen der technischen Hil­ feleistung. Zugleich kann sie die Einsatzstelle bis zum Eintreffen der entsprechend der Alarm- und Ausrückeordnung bereits alarmierten weiteren Kräfte stabilisieren. Die Schutzzieldefini­ tion knüpft damit bewusst an die frühestmögliche Verfügbarkeit einer eigenständig handlungs­ fähigen Einheit an. 220 Die Festlegung verändert weder die tatsächliche Einsatzbereitschaft noch das bewährte ope­ rative Handeln der Feuerwehr. Alarmierung, Ausrücken, Anfahrt und Einsatzmaßnahmen er­ folgen weiterhin unverzüglich und mit der gebotenen Eile. Die Auswertung der tatsächlichen Ausrück- und Eintreffzeiten für das Jahr 2025 dokumentiert eine sehr hohe Leistungsfähigkeit 225 der Feuerwehr Rheda-Wiedenbrück. Sowohl die ehrenamtlichen Löschzüge als auch die hauptamtliche Wache erreichen Gesamt-Eintreffzeiten, die als sehr gut zu bewerten sind. Die Ergebnisse belegen eindrucksvoll die hohe Motivation und Einsatzbereitschaft der ehrenamt­ lichen Einsatzkräfte sowie die sehr leistungsfähige Organisation der Feuerwehr insgesamt. Insbesondere die Tatsache, dass sämtliche Löschzüge mediane Gesamt-Eintreffzeiten von 230 rund zehn Minuten oder darunter erreichen, unterstreicht die hohe Qualität der Gefahrenab­ wehr im Stadtgebiet. Die neue Planungszieldefinition stellt damit eine fachlich begründete Präzisierung auf Grund­ lage der örtlichen Risikoanalyse und der aktuellen Empfehlungen des VdF NRW dar. 235 Fazit Der Brandschutzbedarfsplan bestätigt, dass die Feuerwehr Rheda-Wiedenbrück ihre gesetz­ 240 lichen Aufgaben zuverlässig erfüllt und für die kommenden Jahre leistungsfähig aufgestellt ist. Die vorhandene Feuerwehrstruktur mit fünf bedarfsgerecht verteilten Standorten, starken eh­ renamtlichen Einheiten und der ergänzenden hauptamtlichen Besetzung mit vier Funktionen werktags von 07:00 bis 19:00 Uhr hat sich bewährt. Ein grundlegender Ausbau hauptamtlicher Seite 5 Strukturen oder die Einrichtung zusätzlicher Feuerwehrstandorte ist nach den Ergebnissen der 245 Untersuchung nicht erforderlich. Die vorgesehenen Maßnahmen entwickeln das bestehende System gezielt weiter. Im Mittel­ punkt stehen die dauerhafte Stärkung des Ehrenamtes, eine bedarfsgerechte Fahrzeug- und Gebäudestruktur sowie die Beseitigung einzelner funktionaler Defizite. Damit werden Sicher­ 250 heit, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen berücksichtigt. Die differenzierten Planungsziele von 12 Minuten innerhalb und 14 Minuten außerhalb ge­ schlossener Ortschaften entsprechen der neuen risikoorientierten Herangehensweise der Brandschutzbedarfsplanung. Sie bilden die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse realistisch ab 255 und gewährleisten ein angemessenes, vergleichbares Schutzniveau. Der vorliegende Entwurf wurde am 1.09.2026 mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt. Die Ver­ treter des Kreises Gütersloh und der Bezirksregierung Detmold haben keine Einwände erho­ ben. 260 Die Verwaltung empfiehlt daher, den Brandschutzbedarfsplan 2026 bis 2031 einschließlich der festgelegten Planungsziele zu beschließen. In Vertretung 265 Dr. Ina Epkenhans-Behr Beigeordnete Geschäftsbereich II 270 Seite 6

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