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Annahme von Zuwendungen im Haushaltsjahr 2025

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TypNotiz
GemeindeStadt Rheda-Wiedenbrück
Datum2026-09-28
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Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr . V-174/2026 Der Bürgermeister öffentliche V O R L A G E Fachbereich/Abteilung: Örtliche Rechnungsprüfung Erstellt durch: Frau Gehlhaus Erstellt am: 08.06.2026 5  Beratungsfolge  Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026 10 Tagesordnungspunkt: Annahme von Zuwendungen im Haushaltsjahr 2025 15 1 Finanzielle Auswirkungen ￿ Nein ￿ Ja, ￿ Mitzeichnung Käm­ dann auch: merer / FBL Finanzen erforderlich 2 Im Haushaltsplan vorgese­ ￿ Nein ￿ Ja Produkt Sachkonto / Inv. Nr. hen? (Gesamt-)Betrag (auch wenn im Haushalt vorgesehen) 20 Beschlussvorschlag: Die Angelegenheit wird zur Kenntnis genommen. 25 30 Seite 1 Sachverhalt: 35 Die Stadt wird bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auch durch Zuwendungen Dritter unterstützt. Dies kann in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen erfolgen. Bei der Annahme von Zuwendungen in Form von Spenden, Sponsoring, Schenkungen oder 40 Werbung für die Erfüllung städtischer Aufgaben muss gewährleistet sein, dass damit keine rechtswidrigen Ziele verfolgt werden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, die Stadt Rheda- Wiedenbrück ließe sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von den Interessen der/des Zuwen­ denden leiten. 45 Gemäß der Dienstanweisung für Sponsoring, Spenden, Schenkungen und Werbung sind dem Haupt- und Finanzausschuss durch die Beauftragte für Antikorruption alle angenommenen Zuwendungen über 1.000 € öffentlich bekannt zu geben. Die im Jahr 2025 angenommenen Zuwendungen über 1.000 € sind der Anlage zu entnehmen. 50 Susanne Gehlhaus 55 Beauftragte für Antikorruption Anlage Aufstellung der Zuwendungen 60 Seite 2

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