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Annahme von Zuwendungen im Haushaltsjahr 2025
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Rheda-Wiedenbrück |
| Datum | 2026-09-28 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr .
V-174/2026
Der Bürgermeister
öffentliche
V O R L A G E
Fachbereich/Abteilung:
Örtliche Rechnungsprüfung
Erstellt durch: Frau Gehlhaus
Erstellt am: 08.06.2026
5
Beratungsfolge Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026
10
Tagesordnungspunkt:
Annahme von Zuwendungen im Haushaltsjahr 2025
15
1 Finanzielle Auswirkungen Nein Ja, Mitzeichnung Käm
dann auch: merer / FBL Finanzen
erforderlich
2 Im Haushaltsplan vorgese Nein Ja Produkt Sachkonto / Inv. Nr.
hen?
(Gesamt-)Betrag (auch wenn im
Haushalt vorgesehen)
20 Beschlussvorschlag:
Die Angelegenheit wird zur Kenntnis genommen.
25
30
Seite 1
Sachverhalt:
35
Die Stadt wird bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auch durch Zuwendungen Dritter unterstützt.
Dies kann in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen erfolgen.
Bei der Annahme von Zuwendungen in Form von Spenden, Sponsoring, Schenkungen oder
40 Werbung für die Erfüllung städtischer Aufgaben muss gewährleistet sein, dass damit keine
rechtswidrigen Ziele verfolgt werden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, die Stadt Rheda-
Wiedenbrück ließe sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von den Interessen der/des Zuwen
denden leiten.
45 Gemäß der Dienstanweisung für Sponsoring, Spenden, Schenkungen und Werbung sind dem
Haupt- und Finanzausschuss durch die Beauftragte für Antikorruption alle angenommenen
Zuwendungen über 1.000 € öffentlich bekannt zu geben.
Die im Jahr 2025 angenommenen Zuwendungen über 1.000 € sind der Anlage zu entnehmen.
50
Susanne Gehlhaus
55 Beauftragte für Antikorruption
Anlage
Aufstellung der Zuwendungen
60
Seite 2
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