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Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW - Vorschlag zur Nutzung des Besuchs von Gurudev Sri Ravi Shankar in Köln am 19.06.2026 für ein Schulprojekt zur Entspannung und Konfliktbewältigung in Pulheim

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Pulheim
Datum2026-09-29
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Extrahierter Text

Vorlage Nr.: 305/2026 Aktenzeichen: 40/400 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 29.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss X 24.11.2026 Betreff Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW - Vorschlag zur Nutzung des Besuchs von Gurudev Sri Ravi Shankar in Köln am 19.06.2026 für ein Schulprojekt zur Entspannung und Konfliktbewältigung in Pulheim V eranlasser/in / Antragsteller/in Bürger Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: € (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Vorlage Nr.: 305/2026 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Bürge- rantrag gem. § 24 GO NRW mangels Zuständigkeit abzulehnen. Erläuterungen Mit Mail vom 20.05.2026 00:04 Uhr (ohne Anlagen) und 00:10 Uhr (inkl. Anlagen), bittet ein Bürger unter Verweis auf § 24 GO NRW um Nutzung des Besuchs von Gurudev Sri Ravi Shankar in Köln am 19.06.2026 für ein Schulprojekt zur Entspannung und Konfliktbewältigung in Pulheim. Da beide Mails inhaltlich identisch sind, die Mail von 00:10 Uhr inkl. Anlagen aber als am weitestgehender Antrag gewer- tet werden kann, wird im Folgenden nur der Antrag von 00:10 Uhr inkl. Anlagen als Grundlage für den Bürgerantrag her- angezogen. Bzgl. des Inhaltes der Bürgeranfrage wird auf die Anlagen verwiesen. Der Inhalt des Bürgerantrages betrifft innere Schulangelegenheiten (Stressbewältigung/-resilienz im Rahmen der Bil- dungs-/ Unterrichtsarbeit), so dass die Stadt als Schulträger mangels Zuständigkeit gegenüber den Schulen nicht tätig werden kann. Die Schulleitungen entscheiden eigenständig über mögliche Kooperationen mit anderen Partnerinnen/ Partnern und die Unterrichtsgestaltung. Der Bürger hatte den Inhalt des Bürgerantrages per Mail bereits am 15.05.2026 als Anfrage an die Verwaltung gestellt. Die Beantwortung am 21.05.2026 erfolgte, noch in Unkenntnis des Bürgerantrages nach § 24 GO NRW in gleicher Sa- che, durch die Amtsleitung für Schule, Kultur und Sport mit dem Hinweis, dass der Schulträger keine Veranstaltungen empfehlen oder bewerben darf, da die Gestaltung des Schulalltages den jeweiligen Schulen obliegt. Ergänzend wurde mitgeteilt, dass die Amtsleitung das Thema beim nächsten regelmäßigen Austausch der Schulleitungen mit der Verwal- tung zur Information ansprechen wird. Ebenso hatte das Ratsbüro in seiner Eingangsbestätigung am 21.05.2026 mit Verweis auf die Gremienabfolge für die Behandlung des Bürgerantrages dem Antragsteller geantwortet. Hier wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Stadt Pulheim als Schulträger in diesen Belangen keine Zuständigkeit habe, gestaltend in den Schulalltag der jeweiligen Schulen in ihrer Trägerschaft einzugreifen. Vor diesem Hintergrund wurde darauf hingewiesen, dass Ziffer 2 des Antra- ges mangels Zuständigkeit nicht umsetzbar sei. Mangels Zuständigkeit und der bereits dem Bürger vorliegenden Informationen zur Zuständigkeitsaufteilung bzw. zum weiteren Vorgehen (Hinweis sich direkt an die Schulleitungen zu wenden) wird empfohlen den Bürgerantrag abzulehnen.

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