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Schülerzahlprognose Sekundarstufe I: Schuljahre 2027/2028 – 2032/2033

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Pulheim
Datum2026-09-29
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Extrahierter Text

Vorlage Nr.: 266/2026 Aktenzeichen: II/40 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 29.09.2026 Betreff Schülerzahlprognose Sekundarstufe I: Schuljahre 2027/2028 – 2032/2033 V eranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Einzahlungen ja x nein bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ― bei Aus- ja x nein zahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: € (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Vorlage Nr.: 266/2026 . Seite 2 / 5 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKSF) nimmt die Schülerzahlprognose für die Sekundarstufe I zur Kenntnis und verzichtet zum jetzigen Zeitpunkt auf die Empfehlung schulorganisatorischer Maßnahmen. Erläuterungen Ausgangslage Grundlage der vorliegenden Schülerzahlprognose der Sekundarstufe I für die Schuljahre 2027/2028 – 2032/2033 bilden die historischen Schuljahre 2021/2022 bis 2026/2027, die hieraus ermittelten durchschnittlichen Einpendler (Schülerinnen und Schüler – SuS – aus anderen Kommunen) und Auspendler (Pulheimer SuS, die eine weiterführende Schule eines anderen Schulträgers besuchen). Dabei wird die Betrachtung mehrstufig vorgenommen: Zunächst werden die erforderli- chen Schulplätze nur für Pulheimer SuS ermittelt. In einem weiteren Schritt wird diese Prognose um die durchschnittlichen Auspendler bereinigt. Die durchschnittlichen Einpendler der weiterführenden Schulen aus anderen Kommunen, für die das sogenannte Stadtkinderprinzip beschlossen wurde1, werden nicht berücksichtigt; diese können nur einen Schulplatz er- halten, wenn an der jeweiligen Schule nicht alle vorhandenen Plätze durch Pulheimer SuS belegt wurden. Da nach der Beschlusslage der Stadt Frechen zukünftig auf dem Stadtgebiet Frechen eine Gesamtschule errichtet werden soll, ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung kein Erfordernis mehr, die Gesamtschülerinnen und -schüler aus Frechen in der Schülerzahlprognose zu berücksichtigen. Der Starttermin der neuen Gesamtschule verschiebt sich um ein Jahr. Die Stadt Frechen rechnet nun mit einer Eröffnung zum Schuljahr 2028/2029. Dies ist dem aktuellen Schulentwicklungsplan der Stadt Frechen zu entnehmen. Die nachstehende Darstellung der Ergebnisse erfolgt komprimiert, um Wiederholungen zu vermeiden, da die Herleitungs- systematik in den vergangenen Jahren ausführlich geschildert wurde. Schülerzahlprognose für die Sekundarstufe I Bei der Erstellung einer Schülerzahlprognose für die weiterführenden Schulen bestehen im Vergleich zur Schülerzahlpro- gnose für die Primarstufe die Besonderheiten, dass die Entwicklung der Schülerzahlen während der Grundschulzeit sowie die Zahl der Übertritte von einer zur nächsten Jahrgangsstufe von den Klassen 1 bis 4 zu berücksichtigen sind und dass das Schulwahlverhalten der Eltern bzgl. der künftigen Schulform vorhergesagt werden muss. Zur Ermittlung einer verlässlichen Übergangszahl, muss zunächst bekannt sein, wie sich die Schülerzahl während der vorangehenden Grundschulzeit entwickelt. Hierzu wurden die historischen Übergänge zwischen den einzelnen Klassen für die Schuljahre 2019/20 bis 2025/26 betrachtet. Jeweils für den Übergang von Klasse 1 zu 2, Klasse 2 zu 3 und Klasse 3 zu 4 wurde der Übergangsquotient berechnet, aus diesen Quotienten der Durchschnittswert gebildet. Anhand der so ermittelten Übergangsquotienten wurde dann auf Basis der Schülerzahlprognose für den Primarbereich die Prognose- rechnung für die kommenden Schuljahre erstellt. Auf diese Weise können sowohl unterjährige Zuzüge, Zurückstellungen oder weitere Seiteneinsteiger statistisch erfasst werden. Tabelle 1: Historische Übergänge in der Primarstufe sowie Eingangsphase der Sek.I Jahrgangsstufe: 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 Schüler Schüler Schüler Schüler Schüler Schüler Schüler 1 506 561 531 580 620 638 558 2 524 517 563 557 586 629 640 3 548 577 572 615 600 635 677 4 514 496 519 547 579 557 596 1 Vorlage 341/2018, Rat 18.12.2018 und Vorlage 379/2021, Rat 07.12.2021 Vorlage Nr.: 266/2026 . Seite 3 / 5 Ermittlung der durchschnittlichen Auspendler Zur mehrstufigen Ermittlung der Schülerzahlprognose sind die durchschnittlichen Auspendler zu beachten, also die Pul- heimer Grundschüler, die an einer weiterführenden Schule eines anderen Schulträgers angemeldet werden. Tabelle 2: Ermittlung der Auspendler für den Jahrgang 5 (Durchschnittswerte gerundet) Schuljahr 2021/2022 2022/2023 2023/2024 2024/2025 2025/2026 2026/2027 Durchschnitt SuS am Ende der Klasse 4 des vorheri- 496 519 547 579 557 596 549 gen Schuljahres davon SuS, wohnhaft 15 5 3 5 9 7 7 außerhalb von Pulheim erfasste Anmeldungen an weiterf. Schulen au- ßerhalb der Träger- 91 113 100 111 90 94 100 schaft der Stadt Pul- heim von Pulheimer Grundschülern davon SuS, wohnhaft 6 4 3 5 4 2 4 außerhalb von Pulheim Auspendler (Pulheimer Grundschüler, die in Pulheim wohnen und eine weiterf. Schule au- 85 109 97 106 86 92 96 ßerhalb der Träger- schaft der Stadt Pul- heim besuchen) prozentualer Anteil an 17,14% 21,00% 17,73% 18,31% 15,44% 15,44% 17,46% Viertklässlern Die vorstehenden Daten wurden bei den Pulheimer Grundschulen abgefragt. Beim Übergang von der Primar- in die Se- kundarstufe I wird die Überwachung der Schulpflicht durch die Grundschulen wahrgenommen. Insofern kontrollieren die Grundschulen die Anmeldungen ihrer Viertklässler an einer weiterführenden Schule. Um auch hier den Bedarf für Pulheimer SuS zu ermitteln, wurden die Schülerdaten um die auswärtigen Kinder bereinigt. Im Durchschnitt der letzten Jahre wählen rd. 17,5% der verbleibenden Viertklässler eine weiterführende Schule außerhalb der Trägerschaft der Stadt Pulheim. Dies sind insbesondere die Erzbischöfliche Papst-Johannes XXIII-Gesamtschule in Stommeln oder das private katholische Norbert-Gymnasium Knechtsteden. Zügigkeiten und daraus resultierende Schulplätze an den weiterführenden Schulen Für die weitere Berechnung sind die maximal zu belegenden Schulplätze an den weiterführenden Schulen zu beachten. Diese ergeben sich aus den beschlossenen und genehmigten Zügigkeiten. Bei den weiterführenden Schulen ist ein Klassenfrequenzrichtwert von 27 SuS/Klasse zu berücksichtigen. Dieser Richtwert kann in einer Bandbreite von -2/+2 abweichen. Werden in Klassen des Gemeinsamen Lernens pro Parallelklasse mindes- tens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen, kann die Bandbreite verändert werden. Ab vier Parallelklassen/Jahrgang kann diese Bandbreite an Gymnasien und Realschulen um -1/+1 und an Gesamtschulen um -1 verändert werden. Bei dem Geschwister-Scholl-Gymnasium, dem Abteigymna- sium und der Marion-Dönhoff Realschule ist also maximal eine Klassenfrequenz von 30 SuS/Klasse möglich. Die maxi- malen Schülerzahlen der Gesamtschule Pulheim und der Marion-Dönhoff-Realschule weichen infolge der vorgenannten Erläuterungen als Schulen des Gemeinsamen Lernens von dieser Berechnung ab. Die Bandbreite der Gesamtschule Pulheim darf lediglich um 1 verringert werden, eine Überschreitung der Bandbreite ist nicht zulässig. Aufgrund der Vielzahl an Anmeldungen an der Marion-Dönhoff-Realschule wurde in Absprache mit der zuständigen Schul- leitung eine Mehrklasse für die aktuelle Jahrgangsstufe 5 bei der oberen Schulaufsichtsbehörde beantragt, welche auch genehmigt wurde. Somit standen an der Marion-Dönhoff-Realschule für das aktuelle Schuljahr insgesamt 135 Schulplätze Vorlage Nr.: 266/2026 . Seite 4 / 5 zur Verfügung. Bei einer Mehrklasse handelt es sich lediglich um eine vorübergehende Erhöhung der Zahl der Parallel- klassen, welche somit ausschließlich für das aktuelle Schuljahr relevant ist und stellt keine Zügigkeitserweiterung dar. Im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2027/2028 werden an der Marion-Dönhoff-Realschule wieder vier Klassen gebildet, sodass sich die Schulplätze entsprechend der Zügigkeit wieder reduzieren. Aus den derzeitigen Zügigkeiten lassen sich für das Schuljahr 2026/2027 folgende verfügbare Schulplätze je Jahrgang ableiten: Tabelle 3: verfügbare Schulplätze Züge Schulplätze Marion-Dönhoff-Realschule 4 135 Geschwister-Scholl-Gymnasium 6 180 Abtei-Gymnasium 4 120 Gesamtschule Pulheim 5 135 Summe 20 570 Schülerzahlprognose für Pulheimer SuS, bereinigt um voraussichtliche Auspendler Auf Grundlage der vorstehenden Ermittlungen wurde die nachstehende Schülerzahlprognose erstellt. Auf die mehrstufige Betrachtung wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet; die Systematik hat sich gegenüber den Vorjahren nicht verändert. Tabelle 4: voraussichtliche Erstanmeldungen auf Grundlage des durchschnittlichen Anmeldeverhaltens der Eltern Schuljahr 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31 2031/32 2032/33 voraussichtliche Viertklässler im ab- laufenden Schuljahr 628 647 574 628 654 588 davon voraussichtliche Auspendler 110 113 100 110 114 103 verbleibende Viertklässler, die vor- aussichtlich eine weiterf. Schule in städtischer Trägerschaft besuchen 519 534 474 519 540 486 durchschnittliche Einpendler aus Fre- chen an der Gesamtschule 35 voraussichtliche Erstanmeldungen 553 534 474 519 540 486 Delta zu 555 verfügbaren Schul­ plätzen 2 21 81 36 15 69 Schulformempfehlungen Die Schulformempfehlungen werden durch die Grundschulen zum Ende des 1. Halbjahres des vierten Schuljahres erteilt und dienen den Eltern zur Orientierung bei Wahl einer weiterführenden Schule. Sie sind für die Eltern nicht bindend, die Schulwahl ist frei. Auf den Schulformempfehlungen erfolgt auch immer die Empfehlung einer Gesamtschule, da diese alle Schulformen des dreigliedrigen Schulsystems (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) vereint. Durchschnittlich erhalten Pulheimer Viertklässler zu • 41,68 % eine Gymnasialempfehlung (= 222 SuS) • 17,25 % eine eingeschränkte Gymnasialempfehlung (= 92 SuS) • 29,42 % eine Realschulempfehlung (= 157 SuS) • 4,09% eine eingeschränkte Realschulempfehlung (= 22 SuS) • 4,71% eine Hauptschulempfehlung (= 25 SuS) • 1,96% ein AO-SF mit zieldifferenter Förderung (= 11 SuS) Unter Beachtung der Drittelparität und der GL-Plätze an der Marion-Dönhoff-Realschule und der Gesamtschule Pulheim verfügt die Schullandschaft Pulheim für das Schuljahr 2026/2027 über Vorlage Nr.: 266/2026 . Seite 5 / 5 • 340 Gymnasialschulplätze, • 160 Realschulplätze, • 40 Hauptschulplätze und • 30 GL-Plätze zieldifferent Tabelle 5: Verteilung der voraussichtlichen Erstanmeldungen anhand der Ø Schulformempfehlungen Schuljahr 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31 2031/32 2032/33 voraussichtliche Erstanmeldungen 553 534 474 519 540 486 davon mit Gymnasialempfehlung (41,68%) 231 223 198 217 226 203 davon mit eingeschränkter Gymnasi- alempfehlung (17,25%) 96 93 82 90 94 84 davon mit Realschulempfehlung (29,42%) 163 158 140 153 159 143 davon mit eingeschränkter Realschul empfehlung (4,09%) 23 22 20 22 23 20 davon mit Hauptschulempfehlung (4,71%) 27 26 23 25 26 23 davon mit AO-SF zieldifferent (1,96%) 11 11 10 11 11 10 Auf Grundlage der durchschnittlichen Schulformempfehlungen erfolgte eine Verteilung der prognostizierten Erstanmel- dungen. Unter Berücksichtigung der verfügbaren Schulplätze an den weiterführenden Schulen kann eine ausreichende Anzahl von Schulplätzen an den benötigten Schulformen angenommen werden. Fazit Ausgehend von der Schülerzahlprognose (s. Tabelle 4, voraussichtliche Erstanmeldungen) ergeben sich im Vergleich zu den beschlossenen Zügigkeiten und damit verbundenen Schulplätzen an den weiterführenden Schulen im Stadtgebiet ausreichende Schulplätze. Durch die zahlreichen neuen Schulen in umliegenden Kommunen, die entweder bereits in Betrieb sind oder noch errichtet werden, werden sich die Anmeldezahlen an den städtischen weiterführenden Schulen, insbesondere der sogenannten Einpendler, voraussichtlich verändern. Die Angaben zu den durchschnittlichen Einpendlern aus Frechen an der Gesamts- chule in Pulheim wurden in der Planung nur noch für das Schuljahr 2027/2028 berücksichtigt, da eine Gesamtschule in Frechen gegründet werden soll. Da eine Versorgung der ermittelten SuS mit Schulplätzen in der Sekundarstufe I gesichert ist, ergeben sich keine dringenden Handlungsbedarfe. Durch das für alle Schulen beschlossene sogenannte Stadtkinder- prinzip ist eine Ablehnung von Pulheimer SuS nicht möglich, sofern die Schulplätze ausreichend vorhanden sind.

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