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Interkommunaler Gewerbepark Hüppcherhammer GmbH hier: Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Olpe
Datum2026-09-28
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Interkommunaler Gewerbepark Beschlussvorlage Hüppcherhammer GmbH - Aufsichtsrat - AZ: 802.43 X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 06.09.2026 164/2026 Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Aufsichtsrat Interkommunaler Ge- 28.09.2026 werbepark Hüppcherhammer GmbH Betreff: Interkommunaler Gewerbepark Hüppcherhammer GmbH hier: Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 Beschlussvorschlag: 1. Dem von der Geschäftsführung der „Interkommunaler Gewerbepark Hüppcherham- mer GmbH“ für das Geschäftsjahr 2026 aufgestellten Wirtschaftsplan wird in der als Anlage zur Niederschrift beigefügten Fassung zugestimmt. 2. Den Mitgliedern der Gesellschafterversammlung wird empfohlen, den Wirtschafts- plan 2026 festzustellen. Sachverhaltsdarstellung: Ziel/Problem: Zusammenfassung: Für die Interkommunaler Gewerbepark Hüppcherhammer GmbH wird der Wirtschaftsplan 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Wirtschaftsplan ist als Anlage beigefügt. Beratungshistorie keine Der von der Geschäftsführung der Interkommunaler Gewerbepark Hüppcherhammer GmbH aufgestellte Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 bedarf gem. § 11 Abs. 2 Ziff. 3 und § 15 des . . . Drucksachen-Nr. 164/2026 Seite 2 Gesellschaftsvertrages der Zustimmung des Aufsichtsrates, bevor er der Gesellschafterver- sammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird (§ 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages). Er beinhaltet für das Jahr 2026 die Veranschlagungen zur weiteren planmäßigen Realisie- rung des Interkommunalen Gewerbeparks Hüppcherhammer, insbesondere hinsichtlich der Erschließung des 2. und 3. Bauabschnittes. Wesentliche Kosten resultieren aus: - Erstellung des Grobplanums, - Herstellung der Löschwasserversorgung, - ökologischer Ausgleich, - Zinsen, Jahresabschlusserstellung und -prüfung, Werbe-, Rechts- und Beratungskosten, Grundsteuern, Niederschlagswassergebühren und Bürgschaftsgebühren etc. Für den mittelfristigen Planungszeitraum bis 2029 beinhaltet der Plan die Kosten für die weiteren Maßnahmen zur Erschließung des 2. und 3. Bauabschnittes und den Endausbau des 1. Bauabschnittes des Interkommunalen Gewerbeparks Hüppcherhammer sowie für den Gesellschaftszweck auskömmliche Erlöse aus der Veräußerung der Gewerbegrundstü- cke. Darüber hinaus ist im Wirtschaftsplan eine Gesamtbetrachtung für die Jahre 2011-2029 als kumulierte Plan-Gewinn-und-Verlustrechnung sowie eine kumulierte Liquiditätsbetrachtung enthalten. Eine Entscheidung zur Festsetzung des Grundstückspreises für die verbleibenden Flächen des 2. und 3. Bauabschnitts soll Ende 2026 / Anfang 2027 in Abhängigkeit von den tatsäch- lich zu erwartenden Tiefbaukosten sowie weitestgehender Klarheit über die Höhe der sei- tens der Kreisstadt Olpe festzusetzenden Erschließungsbeiträge getroffen werden. Rechtslage/Zuständigkeit: Der Wirtschaftsplan ist dem Aufsichtsrat zur Zustimmung (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 und § 15 Ge- sellschaftsvertrag) und der Gesellschaftsversammlung zur Feststellung (§ 14 Abs. 2 Gesell- schaftsvertrag) vorzulegen. Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung und die Aufsichtsratsmitglieder sind gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 und § 11 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages bei ihrer Entscheidung über den Wirtschaftsplan an die entsprechenden Beschlussfassungen der jeweiligen Räte gebunden. Die Räte der Städte Olpe und Drolshagen haben dem Wirtschaftsplan 2026 bereits zuge- stimmt. Folgen: Folgen ergeben sich unmittelbar aus dem Wirtschaftsplan. Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung: Keine finanziellen Auswirkungen . . . Drucksachen-Nr. 164/2026 Seite 3 Haushaltsposi- Nr. Bezeichnung tion Produkt - - Konto - Ergebnisplan 2026 2027 2028 2029 Aufwand Ertrag Investitions- 2026 2027 2028 2029 maßnahmen Auszahlung Einzahlung Haushaltsmittel stehen im Planjahr zur Verfügung Haushaltsmittel stehen im Planjahr nicht zur Verfügung Deckungsvorschlag ja bei Produkt teilweise bei Produkt nein Erläuterungen: 1 Anlage(n)

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