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Herstellung der Erschließungsanlagen im Neubaugebiet Ober der Kirche III in Oedingen hier: Ermächtigung zur Vergabe von Planungsleistungen (Generalplanung)
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Lennestadt |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Lennestadt VORLAGE
Der Bürgermeister mit 1 Anlage(n)
Stadtplanung
AZ: 51.10.50-2026/000007
X öffentlich
nichtöffentlich
Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
15.09.2026 4050/2026
Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Bemerkungen
Ausschuss für Stadtwerke und Tief- 23.09.2026
bau
Betreff:
Herstellung der Erschließungsanlagen im Neubaugebiet Ober der Kirche III in Oedingen
hier: Ermächtigung zur Vergabe von Planungsleistungen (Generalplanung)
Bezug:
3037/2026 vom 22.09.2026
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtwerke und Tiefbau ermächtigt den Bürgermeister – vorbehaltlich des
Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“ –, die Pla-
nungsleistungen für die Erschließungsanlagen im Neubaugebiet Ober der Kirche III in Oedingen
als Generalplanung bei geeigneten Ingenieurbüros anzufragen und an das Büro mit dem wirt-
schaftlichsten Angebot zu vergeben.
Sachdarstellung:
Das seit Sommer 2024 laufende Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
191 „Oedingen – Ober der Kirche III“ (Anlage 1) steht kurz vor dem Abschluss. Der Satzungs-
beschluss ist für die Ratssitzung am 14.10.2026 geplant.
Die städtebauliche Konzeption des Bebauungsplans sieht eine kleinteilige Bebauung mit ca. 10
freistehenden Einfamilienhäusern vor. Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets erfolgt
über eine neue Erschließungsstraße in Verlängerung des Kastanienwegs, welche durch eine
Verbindungsstraße auch an den Lilienweg angebunden wird. Der Ausbau ist als Wohnstraße
mit einseitigem Gehweg angedacht. In der Verkehrsplanung sind insbesondere auch die ÖPNV-
Befahrbarkeit mit Ersatzneubau der bestehenden Bushaltestelle sowie die Umlegung der Wirt-
schaftswege zu betrachten.
Aufgrund der bestehenden Nachfrage nach Bauplätzen in Oedingen soll die technische Aus-
bauplanung unmittelbar nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplans beginnen.
. . .
Vorlage 4050/2026 Seite 2
Hierzu sind die planungsbegleitende Vermessung sowie Planungsleistungen Verkehrsanlagen
sowie Ingenieurbauwerke extern zu vergeben. In Form einer stufenweisen Beauftragung wer-
den zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI beauftragt.
Auf Grundlage von Flächenwerten wird in der Grobkostenschätzung von Gesamtbaukosten
i.H.v. rd. 1,45 Mio. Euro ausgegangen. Darauf basierend ist für die planungsbegleitende Ver-
messung sowie die Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI von Kosten i.H.v. rd. 200.000 Euro auszuge-
hen, verteilt auf die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (alle Preise brutto).
Der erwartete Auftragswert liegt unterhalb des EU-Schwellenwerts. Der Vergabe erfolgt als Di-
rektauftrag mit beschränktem Bieterkreis. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot
erteilt. Das Ergebnis wird in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Stadtwerke
und Tiefbau bekanntgegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine unmittelbare haushaltsrechtliche Relevanz.
Durch den Beschluss entstehen
Auszahlungen im Haushaltsjahr in Höhe von
Aufwendungen im Haushaltsjahr in Höhe von rd. 53.000 €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt-/Auftragssachkonto: 400 116 (I/A/W)
Haushaltsansatz: 150.000 € (+ Verpflichtungsermächtigung 1,5 Mio. €)
Mittel müssen über- / außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Betrag:
Deckungsvorschlag:
Einzahlungen im Haushaltsjahr in Höhe von
Erträge im Haushaltsjahr in Höhe von
Durch den Beschluss entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen.
In Vertretung
Schürheck
Beigeordneter
Anlage(n):
(1) Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“ (Be-
schlussfassung)
Text aus PDF extrahiert