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Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“ hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Lennestadt |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Lennestadt VORLAGE
Der Bürgermeister mit 6 Anlage(n)
Stadtplanung
AZ: 51.10.00-2022/000008
X öffentlich
nichtöffentlich
Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
24.08.2026 3037/2026
Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Bemerkungen
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, 22.09.2026
Stadtentwicklung und Bauen
Rat 14.10.2026
Betreff:
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Bezug:
3025/2024 vom 27.08.2024
3028/2026 vom 23.06.2026
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtentwicklung und Bauen schlägt dem Rat der
Stadt Lennestadt vor,
1. über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) und der der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie sonstigen vorgetragenen Anregungen
zum Bebauungsplan Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“ wie in der Anlage 6 darge-
stellt zu beschließen.
2. aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 und in Verbindung mit § 7 und § 41 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, den
in der Anlage 1 beigefügten Bebauungsplan Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“ ein-
schließlich der Festsetzungen nach der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit
der in Anlage 2 beigefügten Begründung inkl. des in Anlage 3 beigefügten Umweltberichts
zu beschließen und die zugehörigen Erläuterungen und Gutachten in Anlage 4 und 5 zur
Kenntnis zu nehmen.
. . .
Vorlage 3037/2026 Seite 2
Der Rat der Stadt Lennestadt beschließt
1. über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) und der der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie sonstigen vorgetragenen Anregungen
zum Bebauungsplan Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“ wie in der Anlage 6 darge-
stellt.
2. aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 und in Verbindung mit § 7 und § 41 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, den
in der Anlage 1 beigefügten Bebauungsplan Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“ ein-
schließlich der Festsetzungen nach der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit
der in Anlage 2 beigefügten Begründung inkl. des in Anlage 3 beigefügten Umweltberichts
und nimmt die zugehörigen Erläuterungen und Gutachten in Anlage 4 und 5 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die Stadt Lennestadt beabsichtigt zur Deckung des Wohnflächenbedarfs das bestehende
Wohngebiet „Ober der Kirche“ in Oedingen um einen dritten Bauabschnitt zu erweitern.
Zur Herstellung der planungsrechtlichen Zulässigkeit ist die Aufstellung eines Bebauungsplans
erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kir-
che III“ wurde durch den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtentwicklung und Bauen am
27.08.2024 (Vorlage 3025/2024) gefasst.
Plangebiet
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 358, 407, 947, 995, 999, 1001, 1008
(tlw.), 1043, 1077, 1100 (tlw.) in der Gemarkung Oedingen, Flur 9. Die Fläche beläuft sich auf
21.007 m² und wird aktuell überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Der genaue Flächenumfang
ist in der Planzeichnung in Anlage 1 dargestellt.
Inhalt und Auswirkungen der Planung (Zusammenfassung)
Inhalt des Bebauungsplans sind u. a. die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets, von
überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen, einer maximal
eingeschossigen Bauweise, einer Grundflächenzahl bis 0,3, einer offenen Bauweise und einer
Begrenzung auf 2 Wohneinheiten je Gebäude. Weiterhin werden u. a. Verkehrsflächen, Versor-
gungsflächen und Grünflächen festgesetzt.
Die planungsrechtlichen Festsetzungen werden ergänzt um Festsetzungen auf Grundlage der
Bauordnung NRW (BauO NRW) zur Gestaltung von Dächern und Fassaden, zur Begrünung
von Gebäuden und Freiflächen und zu Geländeveränderungen.
Der südliche Teil des Plangebiets wird als landwirtschaftliches Grünland gesichert und dient
dem Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans gehen nach aktuellem Planstand keine relevanten
Wirkungen auf die Schutzgüter Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insge-
samt, Tiere, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Kulturgüter und sonstige Sachgüter aus.
Für die Schutzgüter Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden ergeben sich teilweise erheb-
liche Beeinträchtigungen, die jedoch bei Beachtung von Vermeidungs- sowie Kompensations-
maßnahmen ausgeglichen werden können.
. . .
Vorlage 3037/2026 Seite 3
Die Gesamtplanung ist in den Anlagen 1 bis 5 beigefügt.
Verfahren, Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Vollverfahren gemäß §§ 2ff Baugesetzbuch
(BauGB). Die Erstellung der Unterlagen liegt hausintern im Bereich Stadtplanung; mit der Er-
stellung von Gutachten und Fachplanungen sind externe Büros beauftragt.
Die frühzeitige Beteiligung erfolgte in Form einer Bürgerversammlung am 06.02.2025 sowie
einer öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 07.02.2025 bis 20.03.2025. In der Bürgerver-
sammlung wurden Rückfragen zu verschiedensten Themenbereichen gestellt. In der Auslegung
wurden zwei ergänzende Stellungnahmen vorgetragen. Die Beteiligung der Behörden und Trä-
ger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 07.02.2025 mit Fristsetzung bis zum
20.03.2025 durchgeführt. Hierbei wurden 15 Stellungnahmen vorgetragen. Die Stellungnahmen
beziehen sich im Wesentlichen auf Grundstücksvergaben, Klima- und Umweltschutz, Belange
der Landwirtschaft und Leitungslagen.
Nach Beratung und Beschlussfassung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtent-
wicklung und Bauen vom 23.06.2026 (Vorlage 3028/2026) erfolgte die Beteiligung der Öffent-
lichkeit im Zeitraum vom 08.07.2026 bis 10.08.2026. Hierbei sind keine Stellungnahmen einge-
gangen. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben
vom 08.07.2026 mit einer Fristsetzung bis zum 10.08.2026. Hierbei wurden 14 Stellungnahmen
abgegeben. Die Stellungnahmen sind thematisch vergleichbar zum vorherigen Verfahrens-
schritt.
Außerhalb der regulären Beteiligungsverfahren wurden weitere 14 Stellungnahmen abgegeben.
Die Stellungnahmen sowie die Berücksichtigung bzw. Abwägungsempfehlung sind in Anlage 6
beigefügt.
Weiteres Verfahren
Zum Abschluss des Verfahrens sind die öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Absatz 7
Baugesetzbuch (BauGB) gegeneinander und untereinander abzuwägen und der Bebauungs-
plan inkl. der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen als Satzung zu beschließen.
Aufgrund der bestehenden Nachfrage nach Bauplätzen in Oedingen soll die weitere Ausbau-
planung unmittelbar nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplans beginnen. Mit Abschluss
der städtebaulichen Planung und des Bauleitplanverfahrens wechselt die Zuständigkeit für die
weitere technische Verkehrs- und Ingenieurplanung vom Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt,
Stadtentwicklung und Bauen in den Ausschuss für Stadtwerke und Tiefbau.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine unmittelbare haushaltsrechtliche Relevanz.
Durch den Beschluss entstehen
Auszahlungen im Haushaltsjahr in Höhe von
Aufwendungen im Haushaltsjahr in Höhe von
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt-/Auftragssachkonto:
Haushaltsansatz:
Mittel müssen über- / außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Betrag:
Deckungsvorschlag:
Einzahlungen im Haushaltsjahr in Höhe von
Erträge im Haushaltsjahr in Höhe von
Durch den Beschluss entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen.
. . .
Vorlage 3037/2026 Seite 4
In Vertretung
Schürheck
Beigeordneter
Anlage(n):
(1) Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“
(2) Begründung zum Bebauungsplan Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“
(3) Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“
(4) Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“
(5) Baugrunduntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“
(6) Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 191 „Oedingen –
Ober der Kirche III“
Hinweis zu den Anlagen
Im Vergleich zum Planstand zur Vorlage 3028/2026 haben sich in den Anlagen folgende Ände
rungen ergeben:
– Anlage 1: Ergänzungen gemäß Beschluss zur Vorlage 3028/2026, Ergänzungen zu
Schutzmaßnahmen entlang der Hochspannungstrasse, Ergänzungen zur bodenkundlichen
Baubegleitung, redaktionelle Fortschreibung und Ergänzung, Fortschreibung Verfahrens
vermerke.
– Anlage 2: Ergänzungen gemäß Beschluss zur Vorlage 3028/2026, Ergänzungen zur bo
denkundlichen Baubegleitung, redaktionelle Fortschreibung und Ergänzung, Fortschreibung
Verfahrensvermerke.
– Anlage 6: Fortschreibung der Stellungnahmen der Beteiligung sowie der Berücksichti
gungs-/Abwägungsvorschläge, redaktionelle Fortschreibung und Ergänzung.
Im Übrigen sind die Unterlagen unverändert.
Bindend für den Beschluss sind allein die dieser Vorlage beigefügten Anlagen!
Text aus PDF extrahiert