Startseite › Stadt Lennestadt › Dokument

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“ hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Notiz
TypNotiz
GemeindeStadt Lennestadt
Datum2026-09-22
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Stadt Lennestadt VORLAGE Der Bürgermeister mit 6 Anlage(n) Stadtplanung AZ: 51.10.00-2022/000008 X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 24.08.2026 3037/2026 Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Bemerkungen Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, 22.09.2026 Stadtentwicklung und Bauen Rat 14.10.2026 Betreff: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“ hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss Bezug: 3025/2024 vom 27.08.2024 3028/2026 vom 23.06.2026 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtentwicklung und Bauen schlägt dem Rat der Stadt Lennestadt vor, 1. über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie sonstigen vorgetragenen Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“ wie in der Anlage 6 darge- stellt zu beschließen. 2. aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 und in Verbindung mit § 7 und § 41 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, den in der Anlage 1 beigefügten Bebauungsplan Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“ ein- schließlich der Festsetzungen nach der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit der in Anlage 2 beigefügten Begründung inkl. des in Anlage 3 beigefügten Umweltberichts zu beschließen und die zugehörigen Erläuterungen und Gutachten in Anlage 4 und 5 zur Kenntnis zu nehmen. . . . Vorlage 3037/2026 Seite 2 Der Rat der Stadt Lennestadt beschließt 1. über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie sonstigen vorgetragenen Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“ wie in der Anlage 6 darge- stellt. 2. aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 und in Verbindung mit § 7 und § 41 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, den in der Anlage 1 beigefügten Bebauungsplan Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“ ein- schließlich der Festsetzungen nach der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit der in Anlage 2 beigefügten Begründung inkl. des in Anlage 3 beigefügten Umweltberichts und nimmt die zugehörigen Erläuterungen und Gutachten in Anlage 4 und 5 zur Kenntnis. Sachdarstellung: Die Stadt Lennestadt beabsichtigt zur Deckung des Wohnflächenbedarfs das bestehende Wohngebiet „Ober der Kirche“ in Oedingen um einen dritten Bauabschnitt zu erweitern. Zur Herstellung der planungsrechtlichen Zulässigkeit ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kir- che III“ wurde durch den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtentwicklung und Bauen am 27.08.2024 (Vorlage 3025/2024) gefasst. Plangebiet Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 358, 407, 947, 995, 999, 1001, 1008 (tlw.), 1043, 1077, 1100 (tlw.) in der Gemarkung Oedingen, Flur 9. Die Fläche beläuft sich auf 21.007 m² und wird aktuell überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Der genaue Flächenumfang ist in der Planzeichnung in Anlage 1 dargestellt. Inhalt und Auswirkungen der Planung (Zusammenfassung) Inhalt des Bebauungsplans sind u. a. die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets, von überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen, einer maximal eingeschossigen Bauweise, einer Grundflächenzahl bis 0,3, einer offenen Bauweise und einer Begrenzung auf 2 Wohneinheiten je Gebäude. Weiterhin werden u. a. Verkehrsflächen, Versor- gungsflächen und Grünflächen festgesetzt. Die planungsrechtlichen Festsetzungen werden ergänzt um Festsetzungen auf Grundlage der Bauordnung NRW (BauO NRW) zur Gestaltung von Dächern und Fassaden, zur Begrünung von Gebäuden und Freiflächen und zu Geländeveränderungen. Der südliche Teil des Plangebiets wird als landwirtschaftliches Grünland gesichert und dient dem Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans gehen nach aktuellem Planstand keine relevanten Wirkungen auf die Schutzgüter Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insge- samt, Tiere, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Kulturgüter und sonstige Sachgüter aus. Für die Schutzgüter Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden ergeben sich teilweise erheb- liche Beeinträchtigungen, die jedoch bei Beachtung von Vermeidungs- sowie Kompensations- maßnahmen ausgeglichen werden können. . . . Vorlage 3037/2026 Seite 3 Die Gesamtplanung ist in den Anlagen 1 bis 5 beigefügt. Verfahren, Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Vollverfahren gemäß §§ 2ff Baugesetzbuch (BauGB). Die Erstellung der Unterlagen liegt hausintern im Bereich Stadtplanung; mit der Er- stellung von Gutachten und Fachplanungen sind externe Büros beauftragt. Die frühzeitige Beteiligung erfolgte in Form einer Bürgerversammlung am 06.02.2025 sowie einer öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 07.02.2025 bis 20.03.2025. In der Bürgerver- sammlung wurden Rückfragen zu verschiedensten Themenbereichen gestellt. In der Auslegung wurden zwei ergänzende Stellungnahmen vorgetragen. Die Beteiligung der Behörden und Trä- ger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 07.02.2025 mit Fristsetzung bis zum 20.03.2025 durchgeführt. Hierbei wurden 15 Stellungnahmen vorgetragen. Die Stellungnahmen beziehen sich im Wesentlichen auf Grundstücksvergaben, Klima- und Umweltschutz, Belange der Landwirtschaft und Leitungslagen. Nach Beratung und Beschlussfassung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtent- wicklung und Bauen vom 23.06.2026 (Vorlage 3028/2026) erfolgte die Beteiligung der Öffent- lichkeit im Zeitraum vom 08.07.2026 bis 10.08.2026. Hierbei sind keine Stellungnahmen einge- gangen. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 08.07.2026 mit einer Fristsetzung bis zum 10.08.2026. Hierbei wurden 14 Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen sind thematisch vergleichbar zum vorherigen Verfahrens- schritt. Außerhalb der regulären Beteiligungsverfahren wurden weitere 14 Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen sowie die Berücksichtigung bzw. Abwägungsempfehlung sind in Anlage 6 beigefügt. Weiteres Verfahren Zum Abschluss des Verfahrens sind die öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Absatz 7 Baugesetzbuch (BauGB) gegeneinander und untereinander abzuwägen und der Bebauungs- plan inkl. der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen als Satzung zu beschließen. Aufgrund der bestehenden Nachfrage nach Bauplätzen in Oedingen soll die weitere Ausbau- planung unmittelbar nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplans beginnen. Mit Abschluss der städtebaulichen Planung und des Bauleitplanverfahrens wechselt die Zuständigkeit für die weitere technische Verkehrs- und Ingenieurplanung vom Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtentwicklung und Bauen in den Ausschuss für Stadtwerke und Tiefbau. Finanzielle Auswirkungen: Der Beschluss hat keine unmittelbare haushaltsrechtliche Relevanz. Durch den Beschluss entstehen Auszahlungen im Haushaltsjahr in Höhe von Aufwendungen im Haushaltsjahr in Höhe von Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt-/Auftragssachkonto: Haushaltsansatz: Mittel müssen über- / außerplanmäßig bereitgestellt werden. Betrag: Deckungsvorschlag: Einzahlungen im Haushaltsjahr in Höhe von Erträge im Haushaltsjahr in Höhe von Durch den Beschluss entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen. . . . Vorlage 3037/2026 Seite 4 In Vertretung Schürheck Beigeordneter Anlage(n): (1) Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“ (2) Begründung zum Bebauungsplan Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“ (3) Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“ (4) Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“ (5) Baugrunduntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“ (6) Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 191 „Oedingen – Ober der Kirche III“ Hinweis zu den Anlagen Im Vergleich zum Planstand zur Vorlage 3028/2026 haben sich in den Anlagen folgende Ände­ rungen ergeben: – Anlage 1: Ergänzungen gemäß Beschluss zur Vorlage 3028/2026, Ergänzungen zu Schutzmaßnahmen entlang der Hochspannungstrasse, Ergänzungen zur bodenkundlichen Baubegleitung, redaktionelle Fortschreibung und Ergänzung, Fortschreibung Verfahrens­ vermerke. – Anlage 2: Ergänzungen gemäß Beschluss zur Vorlage 3028/2026, Ergänzungen zur bo­ denkundlichen Baubegleitung, redaktionelle Fortschreibung und Ergänzung, Fortschreibung Verfahrensvermerke. – Anlage 6: Fortschreibung der Stellungnahmen der Beteiligung sowie der Berücksichti­ gungs-/Abwägungsvorschläge, redaktionelle Fortschreibung und Ergänzung. Im Übrigen sind die Unterlagen unverändert. Bindend für den Beschluss sind allein die dieser Vorlage beigefügten Anlagen!

Text aus PDF extrahiert