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Forderung einer fachgerechten Behebung von Straßenschäden hier: Ausarbeitung der Verwaltung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bad Münstereifel |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 24.06.2026
- Der Bürgermeister
Az: Nr. der Ratsdrucksache: 279-XII/Z-1
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Beratungsfolge Termin
Bau- und Feuerwehrausschuss 22.09.2026
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Forderung einer fachgerechten Behebung von Straßenschäden
hier: Ausarbeitung der Verwaltung
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Berichterstatter/in: Herr Lanzerath
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( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplan-
mäßig bereitgestellt werden.
Die Mittel stehen haushalts- ( ) Kostenstelle Konto
rechtlich zur Verfügung ________________ _____________
( ) ja / ( ) nein ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft _________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet:
GBA 20.1
PR AL
20 _________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BauA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 279-XII/Z-1
1. Sachverhalt:
Die CDU-Stadtratsfraktion beantragt mit Schreiben vom 22.06.2026 eine fachgerechte Behebung
der im Stadtgebiet vorhandenen Straßenschäden (Schlaglöcher, Setzungen an Gullideckeln und
Schiebern, Risse im Asphalt) durch eine zentrale Vergabe an eine spezialisierte Straßenbaufirma
anstelle der bisherigen provisorischen Ausbesserung mit Kaltasphalt durch den Bauhof.
Begründet wird dies mit der geringen Haltbarkeit der bisherigen Ausführung sowie den damit ver-
bundenen Haftungsrisiken bei Folgeschäden.
2. Rechtliche Würdigung
Eine fachgerechte und dauerhafte Instandsetzung reduziert das Haftungsrisiko der Stadt im Rah-
men der Verkehrssicherungspflicht bei Schäden durch Schlaglöcher.
3. Finanzielle Auswirkungen und Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept
Für eine gebündelte Vergabe im beantragten Umfang sind im laufendem Haushalt 2026 keine Mit-
tel veranschlagt. Für entsprechen Maßnahmen der allgemeinen Straßenunterhaltung wurden im
aktuellen Haushalt 80.000 € eingeplant (Produkt 12 541 100, Unterhaltung und Bewirtschaftung
von Straßen; Kostenstelle/Sachkonto: 5216010 Instandhaltung von Straßen).
Aktuell werden die laufen Unterhaltungsmaßnahmen des Bauhofes und des Tiefbaus über diese
Kostenstelle abgewickelt.
Eine notwendige belastbare Kostenschätzung liegt nicht vor, da hierfür zunächst eine Erhebung
der Schadstellen im Stadtgebiet sowie ein Leistungsverzeichnis erforderlich sind. Die Bereitstel-
lung entsprechender Haushaltsmittel wäre im Rahmen der Haushaltsplanberatung für das kom-
mende Jahr vorzusehen, sobald eine Kostenschätzung vorliegt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Vorbereitung einer zentralen Vergabe – Erhebung der Schadstellen, Erstellung eines Leis-
tungsverzeichnisses, Kostenberechnung und Durchführung des Vergabeverfahrens- erfordert per-
sonelle Kapazitäten im Bereich Tiefbau, die derzeit nicht zur Verfügung stehen. Die vorhandene
Kollegin und der Kollege sind vollständig durch die Betreuung laufender Projekte, unter anderem
im Bereich des Wiederaufbaus, gebunden. Für die durch die Vorbereitung, Durchführung, Betreu-
ung und Abrechnung eines Projektes dieser Größenordnung ist daher zunächst freie Kapazität zu
schaffen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Vorgeschlagen wird, den Antrag dem Grunde nach zu befürworten und die Umsetzung -Schadstel-
lenerhebung, Vergabevorbereitung und Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel- für das
kommende Haushaltsjahr vorzusehen, sobald die hierfür erforderlichen personellen Kapazitäten
geschaffen sind.
Alternativ käme entweder:
die Fortführung der bisherigen provisorischen Instandsetzung in Betracht. In diesem Zusammen-
hang möchte die Verwaltung betonen, dass der städt. Bauhof aktuell auch bereits eine Instandset-
zung mittels Heißasphalt, wenn auch im kleineren Umfang, durchführt. Dazu verfügt der Bauhof
über die entsprechenden Gerätschaften (Thermofass, Aufsitzwalze, Flächenrüttelplatte zu Asphalt-
einbau). Für Arbeiten dieser Größenordnung ist der Bauhof jedoch nicht ausgerüstet und personell
ausgestattet,
oder:
Maßnahmen des Wiederaufbaus werden zurückgestellt.
Seite 3 von Ratsdrucksache 279-XII/Z-1
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Auswirkungen auf den Klimawandel
keine
8. Beschlussvorschlag:
Alternative A laut Antrag der CDU-Fraktion:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Liste der Schäden zu erstellen
und ein Angebot für eine gebündelte Vergabe (ca. 10 Arbeitstage) einzuholen.
Dazu legt die Verwaltung auf Grundlage der oben ausgeführten Begründung folgenden Be-
schlussvorschlag als Alternative B vor:
Der Ausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und befürwortet die zentrale Vergabe der
Straßeninstandsetzung an eine spezialisierte Fachfirma dem Grunde nach. Die Verwaltung wird
beauftragt, sobald die erforderliche personelle Kapazität vorhanden ist, eine Schadstellenerhebung
durchzuführen und ein „Vergabeverfahren“ vorzubereiten. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmit-
tel sind im Rahmen der Haushaltsplanung für das kommende Jahr vorzusehen.
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