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Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der endgültigen Herstellung und Widmung der Gemeindestraße „Haferweg“
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Spenge |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
X öffentlich
nichtöffentlich
Datum Vorlagen-Nr.
09.09.2026 95/2026
Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent
Betriebs- und Verkehrsinfra- 22.09.2026
strukturausschuss
Hauptausschuss 01.10.2026
Rat 15.10.2026
Betreff:
Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Gemeindestraße „Haferweg“
Sachdarstellung:
Mit dem am 18.12.2018 zwischen der Stadt Spenge und dem Erschließungsträger geschlosse-
nen Erschließungsvertrag wurde dieser verpflichtet, den Ausbau der Gemeindestraße „Hafer-
weg“ vorzunehmen.
Die vorgenannte Gemeindestraße ist zwischenzeitlich ausgebaut worden.
Die Anlieger dieser Gemeindestraße haben die Grundstücke vom Erschließungsträger erwor-
ben. Mit dem Kaufpreis der Grundstücke wurden bereits die Beiträge für den Straßenausbau
gezahlt. Die Erschließungsbeiträge für den Ausbau der Straße gelten somit als abgelöst und
sind nicht mehr zu fordern.
Beschlussvorschlag:
Der Betriebs- und Verkehrsinfrastruktur empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat be-
schließt die
Widmung
Die Gemeindestraße „Haferweg“ (Gemarkung Lenzinghausen, Flur 8, Flurstücke 558) wird
ohne Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise
Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 95/2026, vom 09.09.2026 | Seite 1 von 2
gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
vom 23.09.1995 (GV. NRW S. 1028) in der zurzeit geltenden Fassung dem öffentlichen Ver-
kehr als Gemeindestraßen gewidmet.
Das Flurstück 572, Gemarkung Lenzinghausen, Flur 8, wird ebenfalls gemäß § 6 StrWG NRW
in der vorgenannten Fassung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die
Widmung wird hinsichtlich der Benutzungsarten auf den Fußgängerverkehr und den Radver-
kehr beschränkt.
Die genaue Lage der gewidmeten Flurstücke ergibt sich aus dem dieser Widmungsverfügung
als Anlage beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Widmungsverfügung ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Klage
vor dem Verwaltungsgericht Minden, Königswall 8, 32423 Minden, erhoben werden.
federf. Abt./Verfasser:
II / 1 Abt. Stadtentwicklung, Infrastruktur, Umwelt/ Frau Sabrina Held Frau Annika Koch
(Dumcke)
Bürgermeister
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