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Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der endgültigen Herstellung und Widmung der Gemeindestraße „Haferweg“

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Spenge
Datum2026-09-22
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Beschlussvorlage X öffentlich nichtöffentlich Datum Vorlagen-Nr. 09.09.2026 95/2026 Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Betriebs- und Verkehrsinfra- 22.09.2026 strukturausschuss Hauptausschuss 01.10.2026 Rat 15.10.2026 Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Gemeindestraße „Haferweg“ Sachdarstellung: Mit dem am 18.12.2018 zwischen der Stadt Spenge und dem Erschließungsträger geschlosse- nen Erschließungsvertrag wurde dieser verpflichtet, den Ausbau der Gemeindestraße „Hafer- weg“ vorzunehmen. Die vorgenannte Gemeindestraße ist zwischenzeitlich ausgebaut worden. Die Anlieger dieser Gemeindestraße haben die Grundstücke vom Erschließungsträger erwor- ben. Mit dem Kaufpreis der Grundstücke wurden bereits die Beiträge für den Straßenausbau gezahlt. Die Erschließungsbeiträge für den Ausbau der Straße gelten somit als abgelöst und sind nicht mehr zu fordern. Beschlussvorschlag: Der Betriebs- und Verkehrsinfrastruktur empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat be- schließt die Widmung Die Gemeindestraße „Haferweg“ (Gemarkung Lenzinghausen, Flur 8, Flurstücke 558) wird ohne Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 95/2026, vom 09.09.2026 | Seite 1 von 2 gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 23.09.1995 (GV. NRW S. 1028) in der zurzeit geltenden Fassung dem öffentlichen Ver- kehr als Gemeindestraßen gewidmet. Das Flurstück 572, Gemarkung Lenzinghausen, Flur 8, wird ebenfalls gemäß § 6 StrWG NRW in der vorgenannten Fassung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Widmung wird hinsichtlich der Benutzungsarten auf den Fußgängerverkehr und den Radver- kehr beschränkt. Die genaue Lage der gewidmeten Flurstücke ergibt sich aus dem dieser Widmungsverfügung als Anlage beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Widmungsverfügung ist. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden, Königswall 8, 32423 Minden, erhoben werden. federf. Abt./Verfasser: II / 1 Abt. Stadtentwicklung, Infrastruktur, Umwelt/ Frau Sabrina Held Frau Annika Koch (Dumcke) Bürgermeister Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 95/2026, vom 09.09.2026 | Seite 2 von 2

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