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Folgeantrag zur Fortführung der Gesamtmaßnahme "Lebendige Zentren - Innenstadt Rahden 2030" im Rahmen der Städtebauförderung
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Stadt Rahden |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT RAHDEN MITTEILUNGS-VORLAGE
Der Bürgermeister
- Bauen, Wohnen -
Aktenzeichen: FB III Du/--
öffentlich
Datum Drucksachen Nr.
10.09.2026 158/2026
Beratungsfolge Termin Abstimmungsergebnis
Bau-, Planungs- und 24.09.2026
Umweltausschuss
Betreff:
Folgeantrag zur Fortführung der Gesamtmaßnahme "Lebendige Zentren - Innenstadt
Rahden 2030" im Rahmen der Städtebauförderung
Mitteilung:
Die Gesamtmaßnahme „Lebendige Zentren – Innenstadt Rahden 2030“ wurde mit dem
Zuwendungsbescheid 2025 in die neue Städtebauförderrichtlinie 2023 überführt. Dieser Bescheid
beinhaltet folgende Einzelmaßnahmen:
1. Bildungsachse Am Brullfeld/ Wehme (bauliche Umsetzung ab 2027)
2. Neugestaltung multifunktionales Umfeld Sekundarschule/ Gymnasium (derzeit in baulicher
Umsetzung)
3. Abbruch Pavillon ehem. Realschule und klimaresiliente/multifunktionale Neugestaltung
Schulhof (bauliche Umsetzung 2027)
4. Durchgreifende Modernisierung und Instandsetzung Kirchringbebauung (Lange Str. 6+8;
bauliche Umsetzung ab 2028)
5. Haus- und Hofflächenprogramm
6. Verfügungsfonds
7. Innenstadtmanagement inkl. Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung
Zum 31.10.2026 soll nun der erste Folgeantrag zur Fortführung der Gesamtmaßnahme bei der
Bezirksregierung Detmold gestellt werden. Ziel ist es, die Förderung anschließend kontinuierlich
fortzuführen und die Umsetzung der im ISEK vorgesehenen Maßnahmen weiter voranzutreiben.
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Im Rahmen des ersten Folgeantrags werden die Planungen, Kosten und der Fördermittelbedarf
der einzelnen Maßnahmen entsprechend dem aktuellen Planungsstand aktualisiert. Für die
Baumaßnahmen 1-3 werden mit dem Folgeantrag Fördermittel für die laufenden bzw.
anstehenden Baumaßnahmen beantragt. Der Zwischenstand der Antragsübersicht ist in der
Anlage beigefügt. Demnach betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben insgesamt 4.175.000 €
bei einem Zuwendungsbedarf von 2.505.000 €. Der in der in Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 08.02.2024 beratene Finanzrahmen bzw. die Obergrenze für den
kommunalen Eigenanteil in Höhe von 1.670.000 € kann somit nach aktuellem Stand eingehalten
werden.
Förderobergrenze und weitere Finanzierungsplanung:
Für die Gesamtmaßnahme „Lebendige Zentren – Innenstadt Rahden 2030“ wurde mit der
Bezirksregierung Detmold abgestimmt, dass die Förderobergrenze nicht bereits mit dem ersten
Folgeantrag, sondern erst mit dem zweiten Folgeantrag zum 30.09.2027 festgelegt wird.
Der erste Folgeantrag dient somit zunächst der weiteren Fortführung der Gesamtmaßnahme und
der Beantragung der für die aktuellen Baumaßnahmen erforderlichen Fördermittel. Durch die
spätere Festlegung der Förderobergrenze besteht bis zum zweiten Folgeantrag die Möglichkeit,
die Planungen und insbesondere die Kosten der einzelnen Maßnahmen weiter zu konkretisieren.
Dadurch soll eine belastbare Grundlage für die spätere Festlegung der Förderobergrenze
geschaffen werden.
Mit der Festlegung der Förderobergrenze im Rahmen des zweiten Folgeantrages (30.09.2027)
wird dann der langfristige finanzielle Rahmen der Gesamtmaßnahme festgelegt. Eine
nachträgliche Erhöhung der für einzelne Maßnahmen vorgesehenen Fördermittel ist ab diesem
Zeitpunkt grundsätzlich ohne weiteres nicht mehr möglich. Die Fördermittel können jedoch
innerhalb des Gesamtmaßnahmenrahmens zwischen den Einzelmaßnahmen umgeschichtet
werden.
Anlage(n):
Antragsübersicht Programmjahr 2027
Rahden, 10.09.2026
(Bürgermeister) (Fachbereichsleiter) (Sachgebietsleiter)
Text aus PDF extrahiert