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Folgeantrag zur Fortführung der Gesamtmaßnahme "Lebendige Zentren - Innenstadt Rahden 2030" im Rahmen der Städtebauförderung

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeStadt Rahden
Datum2026-09-24
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STADT RAHDEN MITTEILUNGS-VORLAGE Der Bürgermeister - Bauen, Wohnen - Aktenzeichen: FB III Du/-- öffentlich Datum Drucksachen Nr. 10.09.2026 158/2026 Beratungsfolge Termin Abstimmungsergebnis Bau-, Planungs- und 24.09.2026 Umweltausschuss Betreff: Folgeantrag zur Fortführung der Gesamtmaßnahme "Lebendige Zentren - Innenstadt Rahden 2030" im Rahmen der Städtebauförderung Mitteilung: Die Gesamtmaßnahme „Lebendige Zentren – Innenstadt Rahden 2030“ wurde mit dem Zuwendungsbescheid 2025 in die neue Städtebauförderrichtlinie 2023 überführt. Dieser Bescheid beinhaltet folgende Einzelmaßnahmen: 1. Bildungsachse Am Brullfeld/ Wehme (bauliche Umsetzung ab 2027) 2. Neugestaltung multifunktionales Umfeld Sekundarschule/ Gymnasium (derzeit in baulicher Umsetzung) 3. Abbruch Pavillon ehem. Realschule und klimaresiliente/multifunktionale Neugestaltung Schulhof (bauliche Umsetzung 2027) 4. Durchgreifende Modernisierung und Instandsetzung Kirchringbebauung (Lange Str. 6+8; bauliche Umsetzung ab 2028) 5. Haus- und Hofflächenprogramm 6. Verfügungsfonds 7. Innenstadtmanagement inkl. Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung Zum 31.10.2026 soll nun der erste Folgeantrag zur Fortführung der Gesamtmaßnahme bei der Bezirksregierung Detmold gestellt werden. Ziel ist es, die Förderung anschließend kontinuierlich fortzuführen und die Umsetzung der im ISEK vorgesehenen Maßnahmen weiter voranzutreiben. Seite 2 Im Rahmen des ersten Folgeantrags werden die Planungen, Kosten und der Fördermittelbedarf der einzelnen Maßnahmen entsprechend dem aktuellen Planungsstand aktualisiert. Für die Baumaßnahmen 1-3 werden mit dem Folgeantrag Fördermittel für die laufenden bzw. anstehenden Baumaßnahmen beantragt. Der Zwischenstand der Antragsübersicht ist in der Anlage beigefügt. Demnach betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben insgesamt 4.175.000 € bei einem Zuwendungsbedarf von 2.505.000 €. Der in der in Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.02.2024 beratene Finanzrahmen bzw. die Obergrenze für den kommunalen Eigenanteil in Höhe von 1.670.000 € kann somit nach aktuellem Stand eingehalten werden. Förderobergrenze und weitere Finanzierungsplanung: Für die Gesamtmaßnahme „Lebendige Zentren – Innenstadt Rahden 2030“ wurde mit der Bezirksregierung Detmold abgestimmt, dass die Förderobergrenze nicht bereits mit dem ersten Folgeantrag, sondern erst mit dem zweiten Folgeantrag zum 30.09.2027 festgelegt wird. Der erste Folgeantrag dient somit zunächst der weiteren Fortführung der Gesamtmaßnahme und der Beantragung der für die aktuellen Baumaßnahmen erforderlichen Fördermittel. Durch die spätere Festlegung der Förderobergrenze besteht bis zum zweiten Folgeantrag die Möglichkeit, die Planungen und insbesondere die Kosten der einzelnen Maßnahmen weiter zu konkretisieren. Dadurch soll eine belastbare Grundlage für die spätere Festlegung der Förderobergrenze geschaffen werden. Mit der Festlegung der Förderobergrenze im Rahmen des zweiten Folgeantrages (30.09.2027) wird dann der langfristige finanzielle Rahmen der Gesamtmaßnahme festgelegt. Eine nachträgliche Erhöhung der für einzelne Maßnahmen vorgesehenen Fördermittel ist ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich ohne weiteres nicht mehr möglich. Die Fördermittel können jedoch innerhalb des Gesamtmaßnahmenrahmens zwischen den Einzelmaßnahmen umgeschichtet werden. Anlage(n): Antragsübersicht Programmjahr 2027 Rahden, 10.09.2026 (Bürgermeister) (Fachbereichsleiter) (Sachgebietsleiter)

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