Startseite › Stadt Rahden › Dokument

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 "Verbrauchermarkt Osnabrücker Straße" und 97. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rahden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Notiz
TypNotiz
GemeindeStadt Rahden
Datum2026-09-24
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

STADT RAHDEN BESCHLUSS-VORLAGE Der Bürgermeister - Bauen, Wohnen - Aktenzeichen: 61.26.02/111 u. 61.20.10/97 öffentlich Datum Drucksachen Nr. 20.07.2026 123/2026 Beratungsfolge Termin Abstimmungsergebnis Bau-, Planungs- und 24.09.2026 Umweltausschuss Rat 08.10.2026 Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 "Verbrauchermarkt Osnabrücker Straße" und 97. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rahden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Beschlussvorschlag: 1. Gemäß § 1 Abs. 3 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB, in der zzt. geltenden Fassung, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung -Bebauungsplan Nr. 111 „Verbrauchermarkt Osnabrücker Straße“ auf der Grundlage des in der Sitzung erörterten Vorentwurfes für einen Teilbereich der Flur 1 der Gemarkung Rahden beschlossen. Das Plangebiet wird entsprechend der in der Anlage beigefügten Grenzbeschreibung, die Bestandteil des Ratsbeschlusses ist, begrenzt. Der Bebauungsplan soll die Mindestfestsetzungen des § 30 BauGB enthalten. Als wesentlicher Inhalt der Aufstellung des Bebauungsplanes ist vorgesehen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes zu schaffen. Gleichzeitig wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB eine 97. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rahden durchgeführt. Das Plangebiet wird entsprechend der in der Anlage beigefügten Grenzbeschreibung, die Bestandteil des Ratsbeschlusses ist, begrenzt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Verbrauchermarkt Osnabrücker Straße“ und die beabsichtigte 97. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Abdruck des Geltungs- und Änderungsbereiches ortsüblich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Verbrauchermarkt Osnabrücker Straße“ wird in folgender Form durchgeführt: - Eingehende Erläuterung der vorgesehenen Pläne und Vorstellung der Vorentwürfe in einer öffentlichen Bürgerversammlung, - mindestens 7 Tage vor dem Termin Bekanntmachung der Bürgerversammlung in der Seite 2 Kiepe - mindestens 7 Tage vor dem Termin Hinweis auf die Bürgerversammlung im Bekanntmachungskasten am Rathaus, - nach dem Termin der Bürgerversammlung soll der Öffentlichkeit noch innerhalb einer vierzehntägigen Frist Gelegenheit gegeben werden, die Planungsabsichten in der Stadtverwaltung zu erörtern und Stellungnahmen zu der vorgesehenen Planung abzugeben. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 5. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die 97. Änderung des Flächennutzungsplanes ist ebenfalls in der für den Bebauungsplan Nr. 111 empfohlenen Form durchzuführen. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, für die anstehenden Bauleitplanverfahren einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen. Sachdarstellung: Auf der rd. 12 ha großen Ackerfläche Gemarkung Rahden Flur 1 Flurstück 217 an der Osnabrücker Straße soll neben der Schaffung von Wohnbauland der neue WEZ-Verbrauchermarkt errichtet werden. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Stadt Rahden derzeit noch als „landwirtschaftliche Nutzfläche“ mit dem Zusatz „Siedlungsschwerpunkt“ dargestellt. Im aktuellen Regionalplan ist diese Fläche als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB-Fläche) enthalten. Um hier Baurecht für einen Verbrauchermarkt zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit einer Darstellung als Sonderbaufläche erforderlich. Nordwestlich dieses Plangebietes wird derzeit die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Nördlich Osnabrücker Straße“ sowie die 89. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung weiterer Wohnbauflächen durchgeführt. Die Verwaltung wurde vom Rat auch mit der Einleitung der notwendigen Schritte zur Schaffung von Baurecht für den WEZ-Verbrauchermarkt als großflächigen Einzelhandelsstandort für die Nahversorgung beauftragt. Der Verbrauchermarkt ist mit einer Verkaufsfläche von ca. 2.040 m² und 131 Stellplätzen geplant. Die Zufahrt erfolgt aus Westen über die geplante Erschließungsstraße im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 100 „Nördlich Osnabrücker Straße“. Herr Karl Stefan Preuß als Sprecher des vom Mindener Familienunternehmen Karl Preuß betriebenen EDEKA WEZ wird in der Sitzung den aktuellen Planungsstand erläutern (s. beigefügten Lageplan, Grundriss der Verkaufsfläche und perspektivische Ansichtszeichnungen). In Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro und dem Vorhabenträger wurden Vorentwürfe für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Verbrauchermarkt Osnabrücker Straße“ und die 97. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Diese sind der Vorlage beigefügt und werden in der Sitzung eingehend erläutert. Für die anstehenden Planverfahren ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen. Parallel zur Ausweisung des neuen Verbrauchermarktes an der Osnabrücker Straße wird ein Konzept zur Nachnutzung des bisherigen WEZ-Standortes an der Lemförder Straße in Kleinendorf erarbeitet. Hier ist auf der Grundlage des Einzelhandelskonzeptes durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes in einem separaten Verfahren sicherzustellen, dass dort nach Inbetriebnahme des neuen Marktes keine Lebensmittel mehr angeboten werden. Den Stand der Überlegungen wird Herr Preuß ebenfalls erläutern. Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Für die Durchführung der Bauleitplanverfahren (Aufstellung Bebauungsplan und Änderung des Flächennutzungsplanes) entstehen lt. Angebot des Ingenieurbüros Kosten in Höhe von 34.226,68 €. Diese sind im Haushalt bereitzustellen. Dazu kommen die Kosten für Kompensationsmaßnahmen; diese ergeben sich erst im Laufe des Bauleitplanverfahrens. Die Kosten des Verfahrens sind vom Vorhabenträger zu tragen. Auswirkungen auf Klima und Umwelt - Umwandlung unversiegelter Ackerlandflächen in Bauland nach Durchführung und Umsetzung der Bauleitplanverfahren - Der ökologische Wertverlust auf der Fläche ist durch Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet auf dem Grundstück und ggf.durch externe Aufwertungsmaßnahmen auf der Grundlage des Umweltberichtes vollständig auszugleichen. Anlage(n): Übersichtsplan Geltungsbereich_BPlan Gesamtkonzept 97. Änderung Flächennutzungsplan -Vorentwurf- Bebauungsplan Nr. 111 "Verbrauchermarkt Osnabrücker Straße" -Vorentwurf- Lageplan Grundriss Perspektive Gesamt Ost 2023 Perspektive Gesamt West 2023 Perspektive Windfang 2023 Perspektive Eingang - Terrasse 2023 Perspektive Außenterassse 2023 Rahden, 11.09.2026 Gez. Bürgermeister gez. Fachbereichsleiter

Text aus PDF extrahiert