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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 "Verbrauchermarkt Osnabrücker Straße" und 97. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rahden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Rahden |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT RAHDEN BESCHLUSS-VORLAGE
Der Bürgermeister
- Bauen, Wohnen -
Aktenzeichen: 61.26.02/111 u. 61.20.10/97
öffentlich
Datum Drucksachen Nr.
20.07.2026 123/2026
Beratungsfolge Termin Abstimmungsergebnis
Bau-, Planungs- und 24.09.2026
Umweltausschuss
Rat 08.10.2026
Betreff:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 "Verbrauchermarkt Osnabrücker Straße" und 97.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rahden im Parallelverfahren gemäß § 8
Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorschlag:
1. Gemäß § 1 Abs. 3 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB, in der zzt. geltenden Fassung, wird die
Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung -Bebauungsplan Nr. 111
„Verbrauchermarkt Osnabrücker Straße“ auf der Grundlage des in der Sitzung erörterten
Vorentwurfes für einen Teilbereich der Flur 1 der Gemarkung Rahden beschlossen. Das
Plangebiet wird entsprechend der in der Anlage beigefügten Grenzbeschreibung, die
Bestandteil des Ratsbeschlusses ist, begrenzt. Der Bebauungsplan soll die
Mindestfestsetzungen des § 30 BauGB enthalten. Als wesentlicher Inhalt der Aufstellung
des Bebauungsplanes ist vorgesehen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Ansiedlung eines Verbrauchermarktes zu schaffen.
Gleichzeitig wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB eine 97. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Rahden durchgeführt. Das Plangebiet wird entsprechend
der in der Anlage beigefügten Grenzbeschreibung, die Bestandteil des Ratsbeschlusses ist,
begrenzt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
111 „Verbrauchermarkt Osnabrücker Straße“ und die beabsichtigte 97. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit Abdruck des Geltungs- und Änderungsbereiches ortsüblich
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 111 „Verbrauchermarkt Osnabrücker Straße“ wird in folgender Form
durchgeführt:
- Eingehende Erläuterung der vorgesehenen Pläne und Vorstellung der Vorentwürfe in
einer öffentlichen Bürgerversammlung,
- mindestens 7 Tage vor dem Termin Bekanntmachung der Bürgerversammlung in der
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Kiepe
- mindestens 7 Tage vor dem Termin Hinweis auf die Bürgerversammlung im
Bekanntmachungskasten am Rathaus,
- nach dem Termin der Bürgerversammlung soll der Öffentlichkeit noch innerhalb einer
vierzehntägigen Frist Gelegenheit gegeben werden, die Planungsabsichten in der
Stadtverwaltung zu erörtern und Stellungnahmen zu der vorgesehenen Planung
abzugeben.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
5. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange für die 97. Änderung des Flächennutzungsplanes ist ebenfalls in der
für den Bebauungsplan Nr. 111 empfohlenen Form durchzuführen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, für die anstehenden Bauleitplanverfahren einen
städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Sachdarstellung:
Auf der rd. 12 ha großen Ackerfläche Gemarkung Rahden Flur 1 Flurstück 217 an der
Osnabrücker Straße soll neben der Schaffung von Wohnbauland der neue WEZ-Verbrauchermarkt
errichtet werden.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Stadt Rahden derzeit noch als „landwirtschaftliche
Nutzfläche“ mit dem Zusatz „Siedlungsschwerpunkt“ dargestellt. Im aktuellen Regionalplan ist
diese Fläche als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB-Fläche) enthalten. Um hier Baurecht für einen
Verbrauchermarkt zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie eine Änderung
des Flächennutzungsplanes mit einer Darstellung als Sonderbaufläche erforderlich. Nordwestlich
dieses Plangebietes wird derzeit die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Nördlich
Osnabrücker Straße“ sowie die 89. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung
weiterer Wohnbauflächen durchgeführt. Die Verwaltung wurde vom Rat auch mit der Einleitung der
notwendigen Schritte zur Schaffung von Baurecht für den WEZ-Verbrauchermarkt als
großflächigen Einzelhandelsstandort für die Nahversorgung beauftragt.
Der Verbrauchermarkt ist mit einer Verkaufsfläche von ca. 2.040 m² und 131 Stellplätzen geplant.
Die Zufahrt erfolgt aus Westen über die geplante Erschließungsstraße im Bereich des in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 100 „Nördlich Osnabrücker Straße“.
Herr Karl Stefan Preuß als Sprecher des vom Mindener Familienunternehmen Karl Preuß
betriebenen EDEKA WEZ wird in der Sitzung den aktuellen Planungsstand erläutern (s.
beigefügten Lageplan, Grundriss der Verkaufsfläche und perspektivische Ansichtszeichnungen).
In Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro und dem Vorhabenträger wurden Vorentwürfe für die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Verbrauchermarkt Osnabrücker Straße“ und die 97.
Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Diese sind der Vorlage beigefügt und werden in
der Sitzung eingehend erläutert.
Für die anstehenden Planverfahren ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger
abzuschließen.
Parallel zur Ausweisung des neuen Verbrauchermarktes an der Osnabrücker Straße wird ein
Konzept zur Nachnutzung des bisherigen WEZ-Standortes an der Lemförder Straße in Kleinendorf
erarbeitet. Hier ist auf der Grundlage des Einzelhandelskonzeptes durch die Aufstellung eines
Bebauungsplanes in einem separaten Verfahren sicherzustellen, dass dort nach Inbetriebnahme
des neuen Marktes keine Lebensmittel mehr angeboten werden. Den Stand der Überlegungen
wird Herr Preuß ebenfalls erläutern.
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Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung der Bauleitplanverfahren (Aufstellung Bebauungsplan und Änderung des
Flächennutzungsplanes) entstehen lt. Angebot des Ingenieurbüros Kosten in Höhe von 34.226,68
€. Diese sind im Haushalt bereitzustellen. Dazu kommen die Kosten für
Kompensationsmaßnahmen; diese ergeben sich erst im Laufe des Bauleitplanverfahrens. Die
Kosten des Verfahrens sind vom Vorhabenträger zu tragen.
Auswirkungen auf Klima und Umwelt
- Umwandlung unversiegelter Ackerlandflächen in Bauland nach Durchführung und
Umsetzung der Bauleitplanverfahren
- Der ökologische Wertverlust auf der Fläche ist durch Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet
auf dem Grundstück und ggf.durch externe Aufwertungsmaßnahmen auf der Grundlage des
Umweltberichtes vollständig auszugleichen.
Anlage(n):
Übersichtsplan
Geltungsbereich_BPlan
Gesamtkonzept
97. Änderung Flächennutzungsplan -Vorentwurf-
Bebauungsplan Nr. 111 "Verbrauchermarkt Osnabrücker Straße" -Vorentwurf-
Lageplan
Grundriss
Perspektive Gesamt Ost 2023
Perspektive Gesamt West 2023
Perspektive Windfang 2023
Perspektive Eingang - Terrasse 2023
Perspektive Außenterassse 2023
Rahden, 11.09.2026
Gez. Bürgermeister gez. Fachbereichsleiter
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