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5. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2026-2030

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TypNotiz
GemeindeMünster
Datum2026-10-13
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Anlage 2: Rückblick Förderplan 2021–2025 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Fachthema: Digitalisierung Produktnummer: – Ziel: Förderung der Medienkompetenzen von Kindern, Jugendlichen, Eltern/Erziehungsberechtigten und Fachkräften Nr.: 3.1 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Videoworkshops für Multiplikator*innen und Vorträge zur Medienerziehung a. Fortbildungs-, Weiterbildungs- und Beratungsangebote für Kinder, finden jährlich statt. Von 2023–2025 stehen 60.000 Euro zum Ausbau der Jugendliche, Eltern/Erziehungsberechtigte und Fachkräfte inklusive digitalen Infrastruktur und zur Förderung der Medienkompetenz in der Bereitstellung von finanziellen Mitteln prüfen. Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit zur Verfügung b. Ein stadtweites Konzept zur Medienkompetenzförderung erarbeiten. (V0280/2022). c. Vernetzungs-, Austausch- und Qualifizierungstreffen zu Themen der b. Das Konzept für „Kinderpädagogik und digitale Medien“ liegt vor. Digitalisierung ausbauen. c. Eine Unterarbeitsgruppe „Digitalisierung“ hat sich aus der d. Informationsmaterialien für Kinder, Jugendliche, Eltern/Erziehungsberechtigte Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendarbeit nach § 78 SGB VIII gebildet. und Fachkräfte stetig aktualisieren. Im Jahr 2022 hat ein Qualitätszirkel für die Fachkräfte der offenen Kinder- e. Medienscouts im Rahmen des Projektes „Medienscouts NRW“ unter der und Jugendarbeit stattgefunden mit dem Titel „Fachthema Digitalisierung – Projektleitung der Landesmedienanstalt NRW ausbilden. Auf dem Weg zum Medienkonzept.“ d. Infomaterialien werden stetig aktualisiert und sind im Jugendinformations- und -bildungszentrum erhältlich. e. Das Projekt ist jährlich weiterhin aktiv in der Durchführung. Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 3.1 sind umgesetzt. 1 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Fachthema: Digitalisierung Produktnummer: – Ziel: Ausbau der digitalen Infrastruktur für die Leistungsfelder Nr.: 3.2 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für digitale Angebote (Ausstattung und a. Mit der Vorlage V/0280/2022 wurden finanzielle Mittel bereitgestellt. Personaleinsatz) überprüfen. Beantragt wurden vorrangig Mittel für digitale Ausstattungen und vereinzelt b. Einen Strategieplan zur Umsetzung und strukturellen Verankerung der auch für die Durchführung von pädagogischen Projekten. Die Förderung ist Digitalisierung in den Leistungsfeldern nachhaltig aufstellen. 2025 ausgelaufen. c. Stadtweite, digitale Anwendungen und Regularien für den sicheren b. Es wurde eine Bestandsanalyse zur Digitalisierung in den Leistungsfeldern Sozialdatenaustausch schaffen. durchgeführt. Das Fachthema Digitalisierung ist im Wirksamkeitsdialog und d. Den Zugang zu Messenger-Diensten sichern und für Kompatibilität der den Jahrgesprächen mit den Fachkräften strukturell verankert. Im digitalen Anwendungen auf Institutionsebene werben. Sachbericht der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit wird seit 2025 abgefragt, ob die Angebote digital, analog oder hybrid durchgeführt werden. c. Eine Überprüfung der Maßnahme in Bezug auf die aktuelle Bedarfslage und Aktualität wurde durchgeführt. d. Die Maßnahme wird trägerbezogen durchgeführt. Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 3.2 sind umgesetzt. 2 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Fachthema: Digitalisierung Produktnummer: – Ziel: Etablierung und Weiterentwicklung von medienpädagogischen Angeboten Nr.: 3.3 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Fachliche Standards im Hinblick auf die medienpädagogischen Angebote und a. Eine Bestands- und Bedarfsanalyse zum Thema medienpädagogische deren Ausstattung entwickeln. Angebote und deren Ausstattung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit b. Die medienpädagogischen Angebote zielgruppenorientiert und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit wurde durchgeführt. Fachliche sichern und weiterentwickeln. Standards sind noch nicht entwickelt worden. c. Die Verzahnung und Vernetzung im digitalen Raum eines b. Die medienpädagogischen Angebote werden jährlich zielgruppenorientiert Sozialraumes weiterentwickeln. geprüft und bei Bedarf angepasst. d. Erreichbarkeiten und niedrigschwellige Zugänge in Bezug c. Netzwerktreffen „Digitale Kinder- und Jugendarbeit“ der freien Träger fanden auf digitale Ausgestaltungen (Homepages, Online-Zugänge, bis 2022 regelmäßig statt. Derzeit finden keine Netzwerktreffen mehr statt. Erreichbarkeit via WhatsApp/Messenger-Dienste, Videoberatung etc.) d. Die finanzielle Förderung ist durch die Vorlage V/0280/2022 gesichert. Die überprüfen und anpassen. Umsetzung erfolgt nach trägerbezogenen IT-Maßgaben. e. Teilhabe junger Menschen mit Besonderheiten an digitaler e. Die Träger SeHT und NetzStecker der Lebenshilfe Münster setzen diese Kommunikation ermöglichen. Maßnahme bereits um. Das Jib ist am Netzwerk „Inklusion mit Medien“ beteiligt. Die Einrichtungen werden u. a. bei der inklusiveren Ausrichtung ihrer Homepages beraten. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 3.3 sind teilweise umgesetzt. 3 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Fachthema: Gender Produktnummer: – Ziel: Förderung und Akzeptanz für Gleichstellung aller Geschlechter und sexuellen Orientierungen Nr.: 3.4 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Angebotsstrukturen mit reflexivem Genderansatz/Genderpädagogik a. Alle Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und alle Angebote bedarfsgerecht ausgestalten. der aufsuchenden Jugendsozialarbeit erbringen Angebote der b. Besetzungen von Personalstellen hinsichtlich der Vielfalt der Genderpädagogik. Gesellschaft überprüfen. b. In größeren Einrichtungen wird eine vielfältige Besetzung von c. Regelmäßige Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte zu den Personalstellen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit / aufsuchenden Themen Gendersensibilität und Intersektionalität vorhalten. Jugendsozialarbeit weitgehend umgesetzt. Ausschreibungen sind d. Leistungsvereinbarungen, Konzepte und Kampagnen hinsichtlich der dementsprechend angepasst. Gleichwertigkeit von Kindern und Jugendlichen überprüfen und daraus c. Der Genderfachtag (Gender und Queerness in der Kinder- und Jugendarbeit) differenzierte Angebote geschlechtlicher und sexueller Vielfalt entwickeln. für alle Fachkräfte der freien Träger und des öffentlichen Trägers hat im Jahr e. Kooperations- und Netzwerkstrukturen prüfen. 2022 in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Münster, dem Amt für Gleichstellung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien stattgefunden. d. In Ergänzung fanden ein stadtweiter Qualitätszirkel und eine pädagogische Konferenz für die städtischen Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit zum Thema „Gender“ statt. Darüber hinaus hat sich der Arbeitskreis Streetwork sowie das Team der Kinder- und Jugendförderung zum Thema „Gender“ weitergebildet. e. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nahm an einer Arbeitsgruppe des Amtes für Gleichstellung teil, um ein nichtbinäres Angebot zum Girls‘ und Boys‘ Day für Münster zu entwickeln. Zudem hat die Arbeitsgruppe die Berichtsvorlage V/0289/2023 zum Thema klischeefreie und diversitätssensible Lebens- und Berufsplanung erstellt. f. Die Kooperations- und Netzwerkstrukturen wurden geprüft und angepasst. Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 3.4 sind umgesetzt. 4 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Fachthema: Inklusion Produktnummer: –0602 /0603 Ziel: Weiterentwicklung und Ausbau barrierefreier Angebote und von Inklusion Nr.: 3.5 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Das Angebotsspektrum der inklusiven Ferienangebote für Kinder und a. Das Angebotsspektrum ist erhoben. Es gibt einzelne inklusive Angebote von Jugendliche evaluieren und ggf. erweitern. Trägern der Behindertenhilfe. Grundsätzlich wird eine inklusive Betreuung in b. Qualitätsstandards zur Förderung inklusiver Angebote in Einrichtungen und den außerschulischen Ferienangeboten in Münster durch das Amt für Kinder, Angeboten für Kinder und Jugendliche entwickeln. Jugendliche und Familien gefördert, um wohnortnahe Betreuung zu c. Den Bedarf der jungen Menschen mit Beeinträchtigungen und deren ermöglichen. Eltern/Erziehungsberechtigten auf die bestehenden Angebote, u. a. in b. – Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Kinder, Jugendliche, junge c. – Erwachsene der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit d. Die spezialisierten Angebote werden weiterhin vorgehalten und gefördert. Behinderungen (KIB), erheben. e. Die Leistungsbeschreibungen wurden entsprechend aktualisiert und d. Die spezialisierten Angebote den Bedarfen entsprechend für Kinder und nachgebessert. Jugendliche mit Beeinträchtigung vorhalten. f. Die Lebenshilfe Münster hat einrichtungsbezogene Fortbildungen für die e. Die Leistungsvereinbarungen auf die strukturelle Berücksichtigung des Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit angeboten und Themas „Inklusion“ und Partizipation von Kindern und Jugendlichen mit unterstützt bei der Überprüfung von Barrieren. Beeinträchtigung prüfen und ggf. nachbessern. g. – f. Die Fachkräfte im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit individuellen h. – Beeinträchtigungen qualifizieren. i. – g. Das Soziale Lernen sowie pädagogische Konzepte für alle Leistungsfelder in klarer und leichter Sprache weiterentwickeln. h. Standards zur Informations- und Vermittlungskompetenz von Fachkräften im Bereich Angebote für junge Menschen mit Beeinträchtigungen erarbeiten und etablieren. i. Die Kooperationsstrukturen zu den Angeboten anderer Rechtsbereiche/Rechtskreise prüfen. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 3.5 sind teilweise umgesetzt. 5 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Fachthema: Inklusion Produktnummer: – Ziel: Finanzielle Absicherung der barrierefreien Angebote und von Inklusion Nr.: 3.6 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Die finanzielle Ausstattung der Einrichtungen und Angebote zur a. – Gewährleistung einer gelingenden Inklusion prüfen. b. Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit wurden unter b. Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit hinsichtlich der Einbeziehung verschiedener Träger der offenen Kinder und Jugendarbeit, Umsetzung von Inklusion überprüfen der Jugendverbandsarbeit, der Sportjugend und Trägern der Behindertenhilfe im Jahr 2021 gemeinsam geprüft und überarbeitet. Mit der Beschlussvorlage V/0503/2021 wurde insbesondere im Bereich der Inklusion eine Verbesserung für die finanzielle Ausgestaltung von inklusiven Angeboten geschaffen. Ebenfalls wurde ein neuer Förderpunkt „Inklusionsförderung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit“ zur Förderung von inklusiven Angeboten in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit – außerhalb von Ferienprogrammen und ganztägiger Ferienbetreuung – aufgegriffen. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 3.6 sind teilweise umgesetzt. 6 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Fachthema: Schutz von Kindern und Jugendlichen Produktnummer: – Ziel: Weiterentwicklung des präventiven Kinder- und Jugendschutzes Nr.: 3.7 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Den Bestand an präventiven Kinder- und Jugendschutzkonzepten erheben. a. Die Erhebung erfolgte im Jahr 2021. Die Träger der freien und öffentlichen b. Stadtweite Kriterien zur Erstellung präventiver und beteiligungsorientierter Jugendhilfe, die Angebote gem. § 11–14 SGB VIII anbieten, hatten die Kinder- und Jugendschutzkonzepte mit den Akteuren entwickeln und Erstellung eines institutionellen Rechte- und Schutzkonzeptes (IRSK) implementieren. mindestens begonnen bzw. bereits abgeschlossen. Der abschließende Stand c. Die Fortbildungsbedarfe der Fachkräfte zum Thema „präventiver wurde im Jahr 2025 nicht mehr erhoben. Schutz von Kindern und Jugendlichen“ erheben und die finanziellen b. Stadtweite Kriterien zur Erstellung präventiver und beteiligungsorientierter Fördermöglichkeiten prüfen. institutioneller Rechte- und Schutzkonzepte wurden mit den Trägern der d. Die Kooperationsstrukturen prüfen und enger verzahnen. freien Jugendhilfe für die Leistungen gem. §§ 11, 12, 13, 13a, 14 SGB VIII e. Handlungs-, Maßnahmenkonzepte sowie Förderprogramme der erarbeitet, insbesondere die Bestandteile und deren Ausgestaltung wurden Landesregierung NRW und der Bundesregierung einbinden. bestimmt. f. Pädagogische Konzepte und Angebote richten sich an den Kinderrechten c. Fortbildungen und Beratung zur Erstellung von institutionellen Rechte- und (Förderung, Beteiligung und Schutz) aus. Schutzkonzepten für Träger der freien Jugendhilfe bietet seit 2022 die g. Die Fortbildungsbedarfe der Fachkräfte zum Thema „Stärkung Regionalstelle der Landesfachstelle Prävention sexualisierter Gewalt im der Kinder und Jugendlichen“ erheben und die finanziellen Regierungsbezirk Münster an. Fördermöglichkeiten prüfen. d. Durch das gemeinsame Qualifizierungsprogramm von 2022 bis 2023 und die h. Den Stand von Kinder- und Jugendschutzkonzepten erheben und die gemeinsame Erarbeitung von stadtweiten Kriterien zur Erstellung von IRSK Unterstützung von Erstellung jener Schutzkonzepte bei Vereinen und sind die Kooperationsbeziehungen gestärkt worden. Verbänden der Jugendarbeit prüfen. e. Finanzielle Mittel des „Landesprogramm Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“ wurden für das Qualifizierungsprogramm der freien Träger zur Erstellung eines institutionellen Rechte- und Schutzkonzeptes in den Jahren 2022, 2023 und 2024 eingesetzt. Einige freie Träger haben zur eigenen Qualifizierung Landesmittel erhalten. f. Das Qualifizierungsprogramm sowie die Erstellung einer Risiko- und Potenzialanalyse zur eigenen Einrichtung wurden von den freien Trägern und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe unter Beteiligung von jungen Menschen umgesetzt. Nun bedarf es einer Weiterführung der pädagogischen Konzepte entlang der Kinderrechte – zumal dies in der Praxis bereits gelebt wird. Diese Maßnahme wird daher im 5. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2026–2030 übernommen. g. Für den Bedarf zur Begegnung von reproduzierter Diskriminierung unter jungen Menschen wird mit Landesmitteln „GemeinsamMehrwert“ eine dreiteilige Fortbildung im Winter 2023/24 angeboten. 7 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 h. Der Stand von Kinder- und Jugendschutzkonzepten der Jugendverbände wurde im Jahr 2022 erhoben. In Kooperation mit dem Stadtjugendring Münster e.V. wurden 2023/24 Qualifizierungsveranstaltungen zum Thema IRSK für Jugendverbände angeboten. 2025 wurden gemeinsam mit den Jugendverbänden Münsteraner Qualitätsmerkmale für ein IRSK in der Jugendverbandsarbeit entwickelt. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 3.7 sind teilweise umgesetzt. 8 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Fachthema: Schutz von Kindern und Jugendlichen Produktnummer: – Ziel: Sicherung der Prozesse und Strukturen zur Gefährdungseinschätzung gem. § 8a, 8b SGB VIII Nr.: 3.8 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Die Vereinbarungen gem. § 8a SGB VIII prüfen und ggf. a. Die Verfahren zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB weiterentwickeln. VIII wurden vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien weiterentwickelt. b. Die Fortbildungsbedarfe der Fachkräfte zum Thema Die überarbeiteten Vereinbarungen gem. § 8a (4) SGB VIII sollen im Jahr „Umsetzung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen“ 2026 mit den Trägern der freien Jugendhilfe abgeschlossen werden. erheben und die finanziellen Fördermöglichkeiten prüfen. b. Im Zuge der abzuschließenden überarbeiteten Vereinbarungen gem. § 8a (4) c. Die Kooperationsstrukturen der Fachleute in Kinderschutzfragen unter SGB VIII bietet das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien den Einbeziehung des Fachdienst Kinderschutz prüfen und enger verzahnen. Fachkräften der Träger der freien Jugendhilfe kostenfreie Online-Schulungen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung im Jahr 2025 an. c. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat ein Netzwerk zur interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung gem. § 9 Landeskinderschutzgesetz NRW gebildet. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 3.7 sind teilweise umgesetzt. 9 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Offene Kinder- und Jugendarbeit Produktnummer: 060201 Ziel: Qualitative Weiterentwicklung von ehrenamtlichen und nicht-hauptamtlichen Strukturen in der offenen Kinder- und Nr.: 4.1 Jugendarbeit Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Die Qualifizierung und Gewinnung von ehrenamtlichen/nicht-hauptamtlichen a. In Abstimmung mit den freien Trägern wurde die angespannte Mitarbeitenden überprüfen und weiterentwickeln. Personalsituation in den Einrichtungen und die Gewinnung von neuen nicht- b. Einarbeitungskonzepte entwickeln. hauptamtlichen Mitarbeitenden für die offene Kinder- und Jugendarbeit c. Die Kooperations- und Netzwerkstrukturen mit Hochschulen, thematisiert und eine stadtweite Post- und Plakatkampagne, inklusive Social Fachhochschulen, Ausbildungsinstitutionen etc. ausbauen. Media, zur Personalgewinnung entwickelt und umgesetzt. b. – c. Auftaktgespräche mit der FH Münster / Fachbereich Sozialwesen und der KatHO-NRW / Abteilung Münster haben stattgefunden. Ziel ist es, die offene Kinder- und Jugendarbeit wieder präsenter an den Hochschulen zu platzieren. Lehrkooperationen erfolgen regelmäßig, auch in Kooperation mit freien Trägern. Eine Präsenz bei Fachtagen und Messen ist erfolgt. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 4.1 sind teilweise ungesetzt. 10 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Offene Kinder- und Jugendarbeit Produktnummer: 060201 Ziel: Finanzielle Absicherung der Trägerlandschaft in der offenen Kinder- und Jugendarbeit Nr.: 4.2 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Den Mindeststandard an Personalstellen pro Einrichtung (Fachkräftegebot) a. – überprüfen. b. – b. Eingruppierungskriterien für die Leitungsfunktionen definieren. c. – c. Einen Personalschlüssel bezüglich des Einsatzes von nichthauptamtlichen d. Eine Projektgruppe der Unterarbeitsgruppe 3 nach § 78 SGB VIII beschäftigt Mitarbeitenden entwickeln. sich mit der Thematik. d. Die Förderkriterien und Standards für die Betriebskostenförderung anpassen. e. Die Richtlinien werden in Gänze neu überarbeitet, gemeinsam mit einer e. Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit hinsichtlich der Projektgruppe der Unterarbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII. Hierbei Förderposition „Fortbildungen“ überprüfen. werden alle Förderpositionen in den Blick genommen. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 4.2 sind teilweise umgesetzt. Die Umsetzung der Maßnahmen zum Ziel 4.2 stehen in Abhängigkeit zu den stadtweiten Entwicklungen zur Zuschussvergabe (Vorlage V0503/2022, V/0503/2022/1, V/0503/2022/2). 11 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Offene Kinder- und Jugendarbeit Produktnummer: 060201 Ziel: Entwicklung von stadtteilbezogenen bzw. stadtweiten Schnittstellen und Kooperationsstrukturen in der offenen Nr.: 4.3 Kinder- und Jugendarbeit Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Themenbezogene Netzwerke installieren. a. Themenbezogene Netzwerke werden bedarfsgerecht installiert. Im Rahmen b. Kooperationsstrukturen mit Schulen und Sportvereinen im Stadtteil des Wirksamkeitsdialogs wurde im Jahr 2025 das Netzwerk offene Kinder- intensivieren. und Jugendarbeit installiert, um einen inhaltlichen Austausch der Fachkräfte c. Die Strukturen zu den Schnittstelleninstitutionen der Kinder- und Jugendhilfe der offenen Kinder- und Jugendarbeit sicherzustellen. im Stadtteil optimieren. b. Es wurden zwei Etatanträge für stadtteilorientierte Sportangebote bewilligt, die gezielt die Kooperation zwischen Sportvereinen und der offenen Kinder- und Jugendarbeit fördern. Im Rahmen des OGS-Rechtsanspruchs haben stadtteilbezogene Netzwerktreffen zum Austausch mit Schulen, Sportvereinen und der offenen Kinder- und Jugendarbeit stattgefunden (siehe Maßnahme c). c. In den Stadtteilen werden regelmäßig die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und hier insbesondere die Ferienangebote abgestimmt. Durch eine Projektgruppe der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII wurde die Schnittstelle zwischen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der offenen Ganztagsschule noch einmal in Bezug auf Kooperationsstrukturen im Stadtteil/Sozialraum geprüft und ausgebaut. Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 4.3 sind umgesetzt. 12 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Offene Kinder- und Jugendarbeit Produktnummer: 060201 Ziel: Weiterentwicklung der Qualitätsentwicklung und Sicherung der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach Nr.: 4.4 § 79 a SGB VIII Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Die Instrumente des Qualitätsentwicklungs- und -sicherungssystems a. Die Überprüfung der Arbeitsgemeinschaftsstrukturen nach § 78 SGB VIII (Wirksamkeitsdialog) prüfen, überarbeiten und erweitern. wurde Ende 2023 abgeschlossen. Der Wirksamkeitsdialog der offenen b. Ein stadtweites Aufgabenprofil der offenen Kinder- und Jugendarbeit Kinder- und Jugendarbeit und aufsuchenden Jugendsozialarbeit wurde in erarbeiten. einer Projektgruppe der Unterarbeitsgemeinschaft 3 überarbeitet und verabschiedet. Die Fachthemen des Förderplans wurden im Berichtswesen ergänzt. Ebenfalls wurden Themen aus der Bundes- und Landesstatistik in den Sachbericht mitaufgenommen. b. Im Rahmen eines Qualitätszirkels wurde zum Thema „Sichtbarkeit der offenen Kinder- und Jugendarbeit und aufsuchenden Jugendsozialarbeit“ gearbeitet. Im Jahr 2024 gab es eine Sichtbarkeitswoche in Münster unter dem Slogan „Was wir tun, tun nur wir!“ mit stadtweiten Aktionen wie auch stadtteilbezogenen Veranstaltungen. Auch im Jahr 2025 wurden Sichtbarkeitstage unter demselben Motto durchgeführt. Zum Abschluss fand eine stadtweite Aktion mit Politik, Fachkräften und der Zielgruppe in der B- Side statt. c. Ebenfalls haben die Fachkräfte der offenen Kinder- und Jugendarbeit gemeinsam Leitprinzipien erarbeitet, die ebenfalls in der Unterarbeitsgemeinschaft 3 verabschiedet wurden. Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 4.4 sind umgesetzt. 13 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Offene Kinder- und Jugendarbeit Produktnummer: 060201 Ziel: Weiterentwicklung der bedarfsgerechten Infrastruktur- und Angebotsplanung für Kinder und Jugendliche Nr.: 4.5 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Das bedarfsorientierte Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder- a. Kontinuierlich werden die Indikatoren gestützte Berechnung der offenen und Jugendarbeit weiterentwickeln und überprüfen. Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit anhand b. Die Öffnungs- und Angebotszeiten am Wochenende prüfen und anpassen. der aktuellen Zahlen fortgeschrieben. Im Jahr 2025 wurde in Abstimmung mit den freien Trägern das Indikatoren-Tableau zur Verteilung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit zur Neuberechnung für den Kinder- und Jugendförderplan 2026–2030 überarbeitet und angepasst. b. Die Öffnungs- und Angebotszeiten werden jährlich im Rahmen der Jahresgespräche mit den freien Trägern der Jugendhilfe erhoben. In Vorbereitung für den nächsten Kinder- und Jugendförderplan wurden die Öffnungs- und Angebotsstunden in Form von Mindeststandards aktualisiert. Ebenfalls werden die Öffnungstage und -zeiten am Wochenende angepasst. Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 4.5 sind umgesetzt. 14 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Offenen Kinder- und Jugendarbeit Produktnummer: 060201 Ziel: Stärkung und Ausbau der Partizipation von Kindern und Jugendlichen Nr.: 4.6 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Die Qualitätsmerkmale von Partizipation anhand der Kriterien des a. – Grundlagenpapiers der Arbeitsgemeinschaft 2 nach § 78 SGB VIII in der offenen Kinder- und Jugendarbeit überprüfen und konzeptionell weiterentwickeln. Gesamtfazit: Die Maßnahme zum Ziel 4.6 ist nicht umgesetzt. 15 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Offene Kinder- und Jugendarbeit Produktnummer: 060201 Ziel: Ausbau von bedarfsgerechten Ferienangeboten für Kinder und Jugendliche Nr.: 4.7 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Konzepte für bedarfsgerechte Ferienangebote im Stadtteil/Sozialraum a. Die offene Kinder- und Jugendarbeit hält vielfältige, bedarfsgerechte entwickeln. Ferienangebote im Stadtteil/Sozialraum vor. In Absprache mit der Offenen b. Die Gestaltung von Ferienangeboten strukturell anpassen (Prüfung der Ganztagsschule unterstützt die offene Kinder- und Jugendarbeit, den OGS- Mindeststandards). Rechtsanspruch bezüglich der Ferienangebote umzusetzen. c. Die finanziellen Ressourcen für Ferienangebote überprüfen. b. Die einheitlichen Mindeststandards wurden geprüft. Diese sind aufgrund der veränderten Ferienbetreuungsstrukturen in den Offenen Ganztagsschulen veraltet. Eine strukturelle Anpassung gemeinsam mit den freien Trägern ist in Bearbeitung. c. Die finanzielle Ausstattung ist aktuell ausreichend. Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 4.7 sind teilweise umgesetzt. 16 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Offene Kinder- und Jugendarbeit Produktnummer: 060201 Ziel: Ausbau der Schnittstelle zur Offenen Ganztagsschule Nr.: 4.8 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Die Netzwerk- und Kooperationsstrukturen zwischen der offenen Kinder- und a. Es findet ein regelmäßiger Austausch mit allen Akteuren statt. In „Tandems“ Jugendarbeit und den Fachberatungen der Offenen Ganztagsschulen hat das Team Kinder- und Jugendförderung gemeinsam mit dem Fachdienst ausbauen. Offene Ganztagsschulen einen Fahrplan zur gemeinsamen Abstimmung der b. Die offene Kinder- und Jugendarbeit am Ausbau der erweiterten Ferienbetreuung im Sozialraum entwickelt. Betreuungszeiten beteiligen. b. Erweiterte Betreuungszeiten finden z. T. an den Standorten statt, wo die Kinder und Jugendeinrichtung in unmittelbarer Nähe zur Grundschule liegt. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 4.8 sind umgesetzt. 17 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendrat Produktnummer: 060201 Ziel: Überprüfung der Rahmenbedingungen des Jugendrats als Gremium Nr.: 4.9 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Die organisatorische Anbindung der hauptamtlichen Personalstelle prüfen. a. Anfang 2022 wurde die Fachkraftstelle zur Betreuung des Jugendrats in das b. Aufgaben und Umfang des Arbeitsplatzes der hauptamtlichen Personalstelle Team des Jugendinformations- und -bildungszentrums (jib) verlagert. prüfen. Aufgrund der Umstrukturierungen innerhalb des jib wird die zukünftige c. Ein Rederecht im Rat prüfen. organisatorische Anbindung im Jahr 2026 erneut geprüft. d. Die Altersstruktur des Jugendrats überprüfen. b. Der Stellenumfang der pädagogischen Begleitung wurde im Rahmen einer e. Ein beteiligungsorientiertes Konzept für die Jugendratswahl gemeinsam mit Anregung des Jugendrats (AJR/0003/2023), die eine Erhöhung auf 100 % den Schnittstellen entwickeln. und eine Teilung in zwei Stellen gefordert hatte, geprüft und durch die f. Das Budget für die pädagogische Arbeit überprüfen. Verwaltung abgelehnt (Stellungnahme vom 16. Oktober 2023). Diese g. Bedarf an Räumlichkeiten für den Jugendrat prüfen. Maßnahme wird im 5. Kinder- und Jugendförderplan erneut benannt. c. Ein Rederecht im Rat war bislang rechtlich nicht möglich. Mit der Änderung der Gemeindeordnung für das Land NRW ergeben sich neue Anforderungen und Möglichkeiten. So soll den Jugendvertretungen zukünftig ein Rede-, Anhörungs- und Anregungsrecht eingeräumt werden. Diese Neuerung befindet sich derzeit in Umsetzung. d. Die Altersstruktur wurde überprüft. Der Jugendrat spricht sich mit einem internen Beschluss vom 05. Juni 2023 für die Beibehaltung der Altersgrenzen aus. e. Die Wahlordnung zur Wahl des Jugendrates wurde unter Abstimmung mit dem Jugendrat erarbeitet. f. Das Budget des Jugendrats wurde ab dem Jahr 2024 auf 10.000 Euro erhöht. g. Der Jugendrat nutzt aktuell die Räumlichkeiten des jib. Diese sind aufgrund der Zugangsbarrieren aber nicht für den ganzen Jugendrat geeignet. Zudem wird sich durch die Umstrukturierung des jib auch die Verfügbarkeit der Räume ändern. Eine Prüfung ist aus diesem Grund sinnvoll und wird im 5. Kinder- und Jugendförderplan aufgegriffen. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 4.9 sind teilweise umgesetzt. 18 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendrat Produktnummer: 060201 Ziel: Entwicklung von Schnittstellen und Kooperationsstrukturen des Jugendrats Nr.: 4.10 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Austauschformate mit den kommunalpolitischen Gremien ausbauen und a. Vertreter*innen des Jugendrats nehmen an den Sitzungen verschiedener verzahnen. Ausschüsse teil. Etablierte Austauschformate gibt es darüber hinaus nicht. b. Einführung eines Mentoring-Programms prüfen. b. Die Steuerungsgruppe des Jugendrats lehnt das Konzept eines Mentoring- c. Zusammenarbeit mit den jugendpolitischen Sprecherinnen und Sprechern Programms ab, wünscht sich aber weiterhin eine personell breitere verstärken. Aufstellung der pädagogischen Begleitung. d. Landesweite Vernetzungsstrukturen zu anderen Jugendräten festigen. c. Mit dem neuen Jugendrat sind Kontakte verloren gegangen. Ein engerer e. Die öffentliche Verwaltung stärker für die Mitwirkungsrechte des Jugendrats Austausch mit den jugendpolitischen Sprecher*innen wird weiter angestrebt. sensibilisieren. d. Der Jugendrat ist landes-, bundes,- und europaweit vernetzt. (z. B. im Kinder- und Jugendrat NRW oder in der EUREGIO). e. Der Jugendrat wird grundsätzlich an politischen Vorlagen aus verschiedensten Ämtern beteiligt. Das Gremium sieht hier aber weiteren Handlungsbedarf, insbesondere um echte Beteiligung in frühen Phasen der Planungen zu ermöglichen. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 4.10 sind teilweise umgesetzt. 19 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendrat Produktnummer: 060201 Ziel: Umsetzung und Weiterentwicklung des pädagogischen Konzepts Nr.: 4.11 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Das Konzept für die Arbeit im Jugendrat überprüfen und weiterentwickeln. a. Der Jugendrat hat sich dafür ausgesprochen, dass jeder neu gewählte b. Einführungsworkshops zu Beginn der Amtszeit fest etablieren. Jugendrat selbst über seine Arbeitsweise, die flexibel angepasst werden c. Pädagogische Gruppenangebote für den Jugendrat durchführen. kann, entscheiden soll. Aus diesem Grunde wurde vom Beschluss eines d. Ein jugendgerechtes Glossar der kommunalpolitischen Begrifflichkeiten festen Konzepts abgesehen. Derzeit existieren projektorientierte entwickeln. Arbeitsgruppen, die allen Kindern und Jugendlichen offenstehen und interne Arbeitsgruppen, die der eigenen Organisation dienen. Mit der Evaluation der konzeptionellen Arbeit ist der Vorstand betraut. b. Zu Beginn der Amtszeit des neuen Jugendrats wurden im Juli 2024 Einführungsworkshops durchgeführt. Diese wurden positiv bewertet und sind als jährlicher Workshoptag fest etabliert. c. Der Jugendrat hat sich dafür ausgesprochen, pädagogische Gruppenangebote in Abstimmung mit der pädagogischen Begleitung bedarfsgerecht durchzuführen. Als regelmäßiges Format dient der jährliche Workshoptag mit Raum für Teambuilding und andere Formate. Darüber hinaus wurden z. B. internationale Fahrten und Fahrradtouren unternommen. d. – Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 4.11 sind teilweise umgesetzt. 20 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendverbandsarbeit Produktnummer: 060201 Ziel: Strukturelle und finanzielle Absicherung der Jugendverbandsarbeit Nr.: 4.12 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Die Einrichtung einer hauptamtlichen Personalstelle für die a. Der Etatantrag für eine Personalstelle für den Stadtjugendring ist ab Mitte Interessenvertretung und die Vernetzung prüfen. 2023–2026 bewilligt worden. Der Jugendring hat ein Büro in der Alten b. Die Finanzausstattung über die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Dechanei bezogen. Programmmittel sind ebenfalls eingestellt. Jugendarbeit (Raumbedarfe, Fortbildungen, Materialien, etc.) stetig anpassen b. Die Finanzausstattung über die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und und sichern sowie die strukturelle Förderung von Jugendverbänden, die auf Jugendarbeit wurde geprüft. Die Jugendverbände wurden bei der dem gesamten Stadtgebiet tätig sind, prüfen. budgetneutralen Anpassung dieser Förderrichtlinien beteiligt. Diese Maßnahme wird im 5. Kinder- und Jugendförderplan weiteraufgegriffen. Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 4.12 sind umgesetzt. 21 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendverbandsarbeit Produktnummer: 060201 Ziel: Sicherung der inhaltlichen Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Träger und den ehrenamtlichen Strukturen Nr.: 4.13 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Die bedarfsgerechten Formate zur Sicherstellung der a. Durch die Initiierung des Stadtjugendrings und der damit einhergehenden Kommunikationsstrukturen zwischen dem öffentlichen Träger und den strukturgeförderten Personalstelle ist eine Vernetzungsstruktur sichergestellt. Jugendverbänden weiterentwickeln. Die Jugendverbandsarbeit wird in allen Strukturen mitgedacht und ist b. Beteiligungsmöglichkeiten bei gemeinsamen Aktionen und Kampagnen der ebenfalls Mitglied der Unter-Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII und Kinder- und Jugendarbeit (z. B. Weltkindertag, thx-Party, JuLeiCa) im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vertreten. Das sicherstellen. Jahresgespräch der Jugendverbände wird gemeinsam mit dem c. Ein jugendgerechtes Glossar von Verwaltungsbegriffen erstellen. Stadtjugendring gestaltet. Antragstellung beim LWL (Entwicklung und Überprüfung von Schutzkonzepten in der Jugendverbandsarbeit): Der öffentliche Träger und der Stadtjugendring haben zusammen fünf Qualifizierungsveranstaltungen zum Thema Schutzkonzepte in der Jugendverbandsarbeit organisiert. Gemeinsam wurden Qualitätsmerkmale für Schutzkonzepte in der Münsteraner Jugendverbandsarbeit erstellt und veröffentlicht. b. Es findet eine gemeinsame Planung und Umsetzung von thx- Veranstaltungen statt. Ebenso erfolgt eine Beteiligung bei der Überarbeitung der Vergünstigungen im Rahmen der Jugendleitercard (JuLeiCa). c. – Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 4.13 sind teilweise umgesetzt. 22 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301 Ziel: Qualitative Weiterentwicklung von nicht-Hauptamtlichen Strukturen in der aufsuchenden Jugendsozialarbeit Nr.: 5.1 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Die Qualifizierung und Gewinnung von nicht-hauptamtlichen Mitarbeitenden a. Der gemeinsame Qualitätszirkel mit der offenen Kinder- und Jugendarbeit im überprüfen und weiterentwickeln. ersten Quartal 2023 hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt, eine b. Einarbeitungskonzepte entwickeln. Kampagne entwickelt und durchgeführt. c. Die Kooperations- und Netzwerkstrukturen mit Hochschulen, b. – Fachhochschulen, Ausbildungsinstitutionen etc. ausbauen. c. Siehe Maßnahme 4.1. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.1 sind teilweise umgesetzt. 23 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301 Ziel: Finanzielle Absicherung der Trägerlandschaft in der aufsuchenden Jugendsozialarbeit Nr.: 5.2 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Einen Personalschlüssel bezüglich des Einsatzes von nicht-hauptamtlichen a. – Mitarbeitenden zur personellen Unterstützung der hauptamtlichen Fachkräfte b. Die Richtlinien werden in Gänze neu überarbeitet, gemeinsam mit einer entwickeln. Projektgruppe der Unter-Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII. Hierbei b. Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit hinsichtlich der werden alle Förderpositionen in den Blick genommen. Förderposition „Fortbildungen“ überprüfen. c. Die Zuwendungen für freie Träger werden derzeit in einer c. Den Mindeststandard an Personalstellen pro Angebot (Fachkräfteangebot) ämterübergreifenden Arbeitsgruppe grundständig überarbeitet. Siehe auch überprüfen. Vorlage V0503/2022 E. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.2 sind teilweise umgesetzt. 24 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301 Ziel: Entwicklung von stadtteilbezogenen Schnittstellen und Kooperationsstrukturen in der aufsuchenden Nr.: 5.3 Jugendsozialarbeit Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Fachtage und Austauschformate in Kooperation mit dem Jobcenter, der a. Gemeinsame Sitzungen mit dem Jobcenter zum § 16h SGB II und weiteren Drogenhilfe und weiteren Fachdiensten ausbauen und festigen. Akteuren finden nach Bedarf statt. Im Rahmen des Arbeitskreises Streetwork b. Kooperationsvereinbarungen im Hinblick auf Raumressourcen mit der offenen werden diese Themen ebenfalls mitaufgegriffen und bearbeitet. Kinder- und Jugendarbeit im Sozialraum abschließen. b. Die aufsuchende Jugendsozialarbeit nutzt die Räumlichkeiten der offenen c. Die Strukturen zu den Schnittstelleninstitutionen der Jugendhilfe im Stadtteil Kinder- und Jugendarbeit sozialraumbezogen und nach Bedarf. Schriftliche optimieren. Kooperationsvereinbarungen liegen hierbei in der Regel nicht vor. c. Die Strukturen zu den Schnittstelleninstitutionen werden anlassbezogen intensiviert. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.3 sind teilweise umgesetzt. 25 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301 Ziel: Weiterentwicklung der Qualitätsentwicklung und -sicherung der aufsuchenden Jugendsozialarbeit und der sozialen Nr.: 5.4 Gruppenarbeit nach § 79a SGB VIII Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Die Instrumente des Qualitätsentwicklungs- und -sicherungssystems a. Die Überprüfung der Arbeitsgemeinschaftsstrukturen nach § 78 SGB VIII (Wirksamkeitsdialog) prüfen, überarbeiten und erweitern. wurde Ende 2023 abgeschlossen. Der Wirksamkeitsdialog der offenen b. Die Angebote der sozialen Gruppenarbeit überprüfen. Kinder- und Jugendarbeit und aufsuchenden Jugendsozialarbeit wurde in c. Ein stadtweites Aufgabenprofil der aufsuchenden Jugendsozialarbeit einer Projektgruppe der Unter-Arbeitsgemeinschaft 3 überarbeitet und erarbeiten. verabschiedet. Ebenfalls wurden Themen aus der Bundes- und Landesstatistik mit in den Sachbericht aufgenommen. b. Die soziale Gruppenarbeit wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierungen im Jahr 2025 auf drei Angebote reduziert. Seit 2025 wird einmal jährlich ein „Qualitätszirkel“ der sozialen Gruppenarbeit durchgeführt (gemeinsam mit Jugendhilfe im Strafverfahren), um die stadtweite Struktur regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls inhaltlich weiterzuentwickeln. c. Ein Qualitätszirkel zum Thema „Aufgabenprofil der offenen Kinder- und Jugendarbeit/ aufsuchender Jugendsozialarbeit“ hat im Jahr 2023 stattgefunden. Im Jahr 2024 gab es eine Sichtbarkeitswoche in Münster unter dem Slogan „Was wir tun, tun nur wir!“ mit stadtweiten Aktionen wie auch stadtteilbezogenen Veranstaltungen. Auch im Jahr 2025 wurden Sichtbarkeitstage unter demselben Motto durchgeführt. Zum Abschluss fand eine stadtweite Aktion mit Politik, Fachkräften und der Zielgruppe in der B- Side statt. Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 5.4 sind umgesetzt. 26 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301 Ziel: Weiterentwicklung der bedarfsgerechten Infrastruktur- und Angebotsplanung für Jugendliche in Münster Nr.: 5.5 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Das bedarfsorientierte Steuerungs- und Förderkonzept der aufsuchenden a. Kontinuierlich wird die Indikatoren gestützte Berechnung der offenen Kinder- Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit weiterentwickeln und und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit anhand der überprüfen. aktuellen Zahlen (Bevölkerung/SGBII/JGH-Zahlen) fortgeschrieben. Im Jahr b. Qualitätsstandards in Bezug auf die Ausstattung der aufsuchenden 2025 wurde in Abstimmung mit den freien Trägern das Indikatoren-Tableau Jugendsozialarbeit entwickeln. zur Verteilung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden c. Die Angebotsfelder und Angebotszeiten am Wochenende prüfen und Jugendsozialarbeit zur Neuberechnung für den Kinder- und anpassen. Jugendförderplan 2026–2030 überarbeitet und angepasst. d. Die Zielgruppe in Bezug auf die Altersstruktur überprüfen. b. – e. Bedarfsgerechte Beteiligungsstrukturen von Kindern und Jugendlichen c. Die Öffnungs- und Angebotszeiten werden jährlich im Rahmen der sichern. Jahresgespräche mit den freien Trägern der Jugendhilfe erhoben. In Vorbereitung für den nächsten Kinder- und Jugendförderplan wurden die Öffnungs- und Angebotsstunden in Form von Mindeststandards aktualisiert. Ebenfalls werden die Öffnungstage und -zeiten am Wochenende angepasst. d. Im Rahmen der Jahresgespräche hat eine Überprüfung der Altersstruktur stattgefunden. Das bedarfsorientierte Steuerungs- und Förderkonzept hat die Altersstruktur ab 13 Jahren aufgegriffen. e. Im Jahr 2025 hat eine Jugendbefragung stattgefunden. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.5 sind teilweise umgesetzt. 27 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301 Ziel: Qualitätsentwicklung und -sicherung der freizeitpädagogischen Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche Nr.: 5.6 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Das Berichtswesen überprüfen und anpassen. a. Das Berichtswesen wurde überprüft und angepasst. b. Die Angebotsstrukturen gemeinsam mit den Trägern der offenen Kinder- und b. – Jugendarbeit analysieren. c. Der stadtweite Fachaustausch wurde gemeinsam mit dem Sozialdienst zur c. Fachaustausch der Mitarbeitenden installieren. Unterbringung und Begleitung von Geflüchteten im Jahr 2023 durchgeführt. d. Die Angebote im Sozialraum vernetzen. Ein regelmäßiger, jährlicher Fachaustausch findet statt. e. Schulungsangebote für Mitarbeitende etablieren. d. Die Einrichtungsleitungen der Sozialunterkünfte sind über die im Sozialraum in Frage kommenden stadtteilorientierten Arbeitskreise informiert und nehmen an den Sitzungen teil. e. Es stehen derzeit keine Mittel zur Verfügung, um Schulungsangebote durchzuführen. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.6 sind teilweise umgesetzt. 28 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301 Ziel: Konzeptionelle Weiterentwicklung der Leistungen für wohnungslose junge Menschen Nr.: 5.7 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Netzwerkstrukturen zu Wohnraumanbietenden aufbauen und a. Die Zusammenarbeit mit einzelnen Akteuren wurde intensiviert und führte Kooperationseinrichtungen als Zugangsmöglichkeit nutzen. vereinzelt zu Vermittlungen in Wohnraum. b. Alternative Wohnformen für junge Wohnungslose und die Einrichtung eines b. Die Einrichtung eines Kautionsfonds in Münster wurde geprüft. Sie ist als Kautionsfonds für junge Wohnungslose prüfen. nicht zielführend bewertet worden, da bei jungen Wohnungslosen in der c. Mediationsangebote zur Erhaltung von Treffpunkten bzw. Regel die Kaution entweder über das Sozialamt oder das Jobcenter (§ 22 Aufenthaltsmöglichkeiten im Innenstadtbereich ausbauen. SGB II) übernommen wird. Das Thema „Junge Wohnungslose“ wird derzeit d. Die zielgruppenspezifischen Angebote prüfen und ggf. neu ausrichten. im Rahmen der „Entwicklung eines ganzheitlichen gesamtstädtischen Konzepts für die Neuausrichtung der Hilfen für Menschen in Wohnungsnotlagen" in einer Unterarbeitsgruppe bearbeitet. c. Der Kontakt zu Institutionen und zur Kaufmannschaft an informellen Treffpunkten im Innenstadtbereich findet derzeit anlassbezogen statt. Die Streetwork als Ansprechpartner ist bekannt. Es finden regelmäßig Mediation zwischen den Szenen wie auch eine regelmäßige Abstimmung mit dem Kommunalen Ordnungsdienst und der Polizei statt. d. Das Angebot zur Job- und Wohnungssuche wurde von einem offenen Angebot zu einem individuellen Einzelangebot zielgruppenorientiert umgestaltet. Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 5.7 sind umgesetzt. 29 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301 Ziel: Konzeptionelle Weiterentwicklung der Jugendberatung in der Drogenhilfe (Jugendsuchtberatung) Nr.: 5.8 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Die Jugendsuchtberatung im Angebotsspektrum der Drogenhilfe verankern a. Die Jugendberatung hat sich zu einem eigenständigen Arbeitsbereich in der und profilieren. Drogenhilfe entwickelt, was sich auch in der Anzahl der Neukontakte und der b. Den systemischen Beratungsansatz in der Jugendsuchtberatung Altersverteilung der Klientel widerspiegelt. Für die Beratung junger fortschreiben. Jugendlicher wurden pädagogische Standards entwickelt. c. Coaching-Angebote für Eltern/Erziehungsberechtigte ausbauen. b. Der systemische Beratungsansatz in der Jugendberatung wurde konsequent d. Digitale Zugangswege weiterentwickeln und festschreiben. umgesetzt, Beratungen des Familiensystems bei Neukontakten forciert und neue Methoden in der Beratung erprobt. c. Das Gruppenangebot „Elterncoaching“ wurde bislang dreimal durchgeführt. Methodisch-didaktische Bausteine aus dem Coaching wurden in die Einzelfallberatung übertragen. d. Der Einsatz von pädagogischen Handys in der Jugendberatung zum Kontakthalten wurde eingeführt. Im Frühjahr 2025 wurde die vom Land NRW geförderte, digitale Beratungsplattform „DigiSucht“ als weiterer Zugangsweg in die Beratung eingeführt. Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 5.8 sind umgesetzt. 30 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301 Ziel: Ausbau von Netzwerkstrukturen mit Einrichtungen und Angeboten der Jugendhilfe (Jugendsuchtberatung) Nr.: 5.9 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Kooperationsbezüge mit Einrichtungen der ambulanten und stationären a. Die Durchführung verschiedener methodisch-didaktischer Schulungen für Jugendhilfe prüfen und ggf. systematisieren. Einrichtungen der erzieherischen Hilfen findet statt. Die Ausschreibung und b. Kooperationsstrukturen mit der aufsuchenden Jugendsozialarbeit Durchführung der dreitägigen Fortbildung „MOVE“ mit dem Schwerpunkt fortschreiben. Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung hat im Jahr 2023 ebenfalls stattgefunden. Die Veranstaltungsreihe „Gut aufgestellt“ zum Umgang mit Suchtmittelkonsum in der stationären Jugendhilfe wurde von Frühjahr bis Herbst 2024 erfolgreich durchgeführt. b. – Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.9 sind teilweise umgesetzt. 31 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301 Ziel: Konzeptionierung und Umsetzung des ganzheitlichen Lernens von Diversität und Demokratie Nr.: 5.10 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Die kontinuierlichen Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche ausbauen a. Die bisher bestehenden Gruppenangebote werden beibehalten. und strukturell absichern. b. Zur Begegnung und zum Schutz vor Diskriminierung von jungen Menschen b. Den Bedarf an Fortbildungen zur Förderung von Sprachsensibilität/Abbau von wurde eine dreiteilige Fortbildung im Winter 2023/2024 mit Landesmitteln aus Sprachbarrieren/Antidiskriminierung erheben. dem Programm „GemeinsamMehrwert“ von der Fachstelle c. Den Anteil von Fachkräften mit internationalem Hintergrund Jugendsozialarbeit für Fachkräfte des Amtes sowie der Träger der freien erhöhen. Jugendhilfe organisiert. c. Die Erhöhung des Anteils von Fachkräften mit internationalem Hintergrund in den Einrichtungen liegt in den jeweiligen Eigenverantwortungen der Träger. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.10 sind teilweise umgesetzt. 32 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301 Ziel: Weiterentwicklung von sozialraumbezogenen Angeboten der spezifischen Jugendsozialarbeit Nr.: 5.11 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Die sozialraumbezogenen, spezifischen Jugendsozialarbeitsangeboten prüfen a. Die spezifische Jugendsozialarbeit arbeitet sowohl sozialraumübergreifend und ggf. etablieren. als auch in ihrem standortbedingten Sozialraum. Die Angebote stehen b. Die räumliche Verortung von Angeboten spezifischer Jugendsozialarbeit in jungen Menschen stadtweit zur Verfügung. den Sozialräumen (Schulen, Stadtteileinrichtungen, etc.) sichern. b. – Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.11 sind teilweise umgesetzt. 33 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301 Ziel: Konzeptionelle Weiterentwicklung der Arbeit mit Eltern Erziehungsberechtigten in der spezifischen Nr.: 5.12 Jugendsozialarbeit Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Die niedrigschwelligen Angebote für Eltern/Erziehungsberechtigte (u. a. a. Es hat eine Angebotsprüfung und eine konzeptionelle Anpassung der Einbindung und proaktive Begleitung) prüfen und ggf. konzeptionell anpassen. Angebote stattgefunden. b. Die Angebote der Jugendsozialarbeit für Eltern/Erziehungsberechtigten analog b. - und digital bewerben. c. Es wurde davon abgesehen, Informationen in Druckform zu erstellen. c. Eine ämterübergreifende Begrüßungsmappe für Eltern/Erziehungsberechtigte d. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat an der Broschüre des mit Informationen über (Jugendhilfe)-Angebote im Rahmen der Amtes für Schule und Weiterbildung „Förderung und Hilfe in Münster. Einschulungsphase erstellen und versenden. Informationen für Schulen“ mitgewirkt. d. Einen ämterübergreifenden Brief für Eltern und Erziehungsberechtigte mit Informationen zu Tipps und Hilfen am Übergang Grundschule – weiterführende Schulen erstellen und versenden. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.12 sind teilweise umgesetzt. 34 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301 Ziel: Weiterentwicklung des Qualitätsentwicklungssystems für die spezifische Jugendsozialarbeit gem. § 79a SGB VIII Nr.: 5.13 Maßnahmen: Ergebnis 2023: a. Leitziele für die spezifische Jugendsozialarbeit entwickeln. a. – b. Stadtweite Qualitätsstandards für die spezifischen Angebote der b. – Jugendsozialarbeit weiterentwickeln. c. – c. Die Qualitätsinstrumente Leistungsvereinbarungen, Qualitätszirkel, d. Das Berichtswesen wurde zusammen mit den Trägern der freien Jugendhilfe Jahresgespräche mit Zielvereinbarungen prüfen und anpassen. weiterentwickelt. Die Überarbeitung des Sachberichts orientiert sich an der d. Ein Berichtswesen und Controlling Verfahren entwickeln und einführen. Qualitätsentwicklung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.13 sind teilweise umgesetzt. 35 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendhilfe an Schulen Produktnummer: 060302 Ziel: Bedarfsgerechte Verteilung und Ausstattung der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit und der Förderinseln Nr.: 6.1 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Die Indikatoren basierte Verteilung im Spannungsfeld Personalkontinuität/ a. Die Entwicklung von Indikatoren zur Verteilung der Schulsozialarbeit und die Verlängerung des Verteilerrhythmus und Bedarfsveränderungen prüfen und Neuverteilung der Schulsozialarbeit ist politisch beschlossen worden; siehe weiterentwickeln. V/0007/2025. Die Umsetzung erfolgt nach Abstimmung mit den freien b. Systematische Koordinationsstrukturen für das nicht-lehrende pädagogische Trägern und Schulen ab dem 1. Januar 2026. Personal ausbauen. b. Mit der Bildung der Unter-Arbeitsgemeinschaft 5 Schulnahe Jugendhilfe im c. Raumressourcen für die Schulsozialarbeit und die Förderinseln prüfen und ggf. Rahmen der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII wurde ein Gremium ergänzende Bedarfe benennen. zum Austausch zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien d. Die finanzielle Förderung zur Ausstattung der digitalen Infrastruktur für die und den freien Trägern der Jugendhilfe in den Tätigkeitsfeldern geschaffen. Förderinseln prüfen. Weiterhin besteht dazu eine Steuerungsgruppe, um die Aktivitäten der Schulsozialarbeit zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und dem Amt für Schule und Weiterbildung abzustimmen. Zusätzlich wurde eine Arbeitsgruppe innerhalb des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zum fortlaufenden, regelmäßigen Austausch geschaffen. c. Weitere Raumressourcen konnten für die Schulsozialarbeit und die Förderinseln nicht gefunden werden. Das grundsätzliche Raumkonzept für Grundschulneu-/umbauten gem. V/0238/2017/1 wurde seitdem nicht wieder neu beschlossen. d. Eine schriftliche Abfrage zur Notwendigkeit einer digitalen Infrastruktur für Förderinseln wurde bei Trägern und Fachkräften durchgeführt. Sowohl Träger als auch Fachkräfte sehen den Zugang zur digitalen Infrastruktur für Fachkräfte der Förderinseln als zwingend notwendig. Dieses Thema soll mit einer grundlegenden Entscheidung zum gesamtstädtischen Zuschusswesen, Stichwort Sachkostenpauschale, beantwortet werden. Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 6.1 sind umgesetzt. 36 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendhilfe an Schulen Produktnummer: 060302 Ziel: Weiterentwicklung des Produkts „Jugendhilfe an Schule“ Nr.: 6.2 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Die Qualitätsentwicklungssysteme für die Schulsozialarbeit und die a. Das Berichtswesen und die Jahresgespräche für die Schulsozialarbeit Förderinseln prüfen und weiter etablieren. wurden zusammen mit dem Amt für Schule und Weiterbildung und den b. Qualitätsstandards für die kommunal finanzierte Schulsozialarbeit im Rahmen Trägern der freien Jugendhilfe weiterentwickelt. Das Berichtswesen und die eines kommunalen Gesamtkonzepts ämterübergreifend erarbeiten. Jahresgespräche für die Förderinseln wurden zusammen mit den Trägern c. Qualitätsstandards zum sozialpädagogischen Anforderungsprofil „Jugendhilfe der freien Jugendhilfe weiterentwickelt. Die Überarbeitungen der an Schulen“ (Selbstverständnis, Methoden, Verfahren und Prozesse) Sachberichte orientiert sich an der Qualitätsentwicklung des Amtes für weiterentwickeln. Kinder, Jugendliche und Familien. d. Die pädagogischen Konzepte (Neue Autorität, Reckahner Reflexionen zur b. Verbindliche Qualitätsstandards zur kommunalen Schulsozialarbeit finden Ethik pädagogischer Beziehungen) einführen. sich in den Kooperationsvereinbarungen zur Schulsozialarbeit, die mit den e. Das Einarbeitungskonzept für neue Fachkräfte in der kommunal finanzierten jeweiligen Schulen und freien Trägern abgeschlossen wurden und fortlaufend Schulsozialarbeit weiterentwickeln. aktualisiert werden. Weitere Beschreibungen von Qualitätsstandards sind in f. Fortbildungskriterien/-standards entwickeln und in den der Leistungsvereinbarung für Schulsozialarbeit aufgenommen worden. Zu Leistungsvereinbarungen festschreiben. den Qualitätsstandards siehe auch 6.2 c. g. Den Bereich „Jugendhilfe an Schulen“ in den Arbeitsgemeinschaften nach § c. Ein Kompetenzprofil für die kommunal finanzierte Schulsozialarbeit wurde mit 78 SGB VIII stärker verorten. dem Amt für Schule und Weiterbildung und den Trägern der freien Jugendhilfe erarbeitet. Es wurde in der Unter-Arbeitsgemeinschaft 5 Schulnahe Jugendhilfen gem. § 78 SGB VIII beschlossen. d. Die Jugendhilfe, Sonderpädagogik und Lehrkräfte an der Kompass-Schule haben die „Reckahner Reflexionen“ als Konzeptbaustein eingeführt. Die Umsetzung in der Praxis wird stetig eingeübt sowie mit Supervision begleitet. e. Ein Einarbeitungskonzept für die kommunal finanzierte Schulsozialarbeit wurde zusammen mit dem Amt für Schule und Weiterbildung und den Trägern der freien Jugendhilfe erarbeitet. Das Einarbeitungskonzept ist sehr umfangreich gestaltet worden und bietet auch Informationen für etablierte Schulsozialarbeiter*innen. Die Informationen sind für alle Fachkräfte, unabhängig davon, welchem Träger sie angehören, über das Internet abrufbar. f. – g. Die stärkere Verortung der Jugendhilfe an Schulen ist mit der „Weiterentwicklung der Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII“ (V/0145/2024) erfüllt worden. Die Unter-Arbeitsgemeinschaft 5 Schulnahe Jugendhilfe gem. § 78 SGB VIII gibt es erstmalig seit 2024. In der Unter- 37 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Arbeitsgemeinschaft 5 sind verortet: Schulsozialarbeit, Offene Ganztagsschulen, Förderinseln und weitere Jugendhilfen an Schulen. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 6.2 sind teilweise umgesetzt. 38 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendhilfe an Schulen Produktnummer: 060302 Ziel: Qualitative Weiterentwicklung der Beratungs- und Vermittlungskompetenz innerhalb des Hilfesystems / der Nr.: 6.3 Zuständigkeiten Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Standards zur Informations- und Vermittlungskompetenz von Fachkräften im a. Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit der Arbeitsgemeinschaft Nord haben Bereich Jugendhilfe an Schulen erarbeiten. Informationen zur Vermittlung an weitergehenden Unterstützungsangebote b. Die Vernetzungsstrukturen der schulspezifischen Ansprechpartner aus den gesammelt. Bereichen der Gesundheit, Schule, Jugendhilfe systematisieren. b. Die Vernetzungsstruktur ist implementiert und benötigt keine weitere c. Das Leistungsprofil „Jugendhilfe an Schulen“ in Ausbildung, Fortbildung und Systematisierung. Weiterbildung von Lehrkräften verankern. c. – Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 6.3 sind teilweise umgesetzt. 39 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendhilfe an Schulen Produktnummer: 060302 Ziel: Abbau von Schulabsentismus Nr.: 6.4 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Den im „Netzwerk Schulabsentismus“ und in der regionalen a. Der Handlungsleitfaden wurde im Jahr 2022 marginal verändert. Inhalte und Schulaufsichtskonferenz „abgestimmten Handlungsleitfaden bei Verfahren wurden in den Arbeitskreisen der Schulsozialarbeit vorgestellt. Der Schulabsentismus“ etablieren. Handlungsleitfaden und der Angebotsflyer Fachberatung bei b. Die fachliche Zusammenarbeit der Fachberatung Schulverweigerung mit den Schulverweigerung ist an alle Schulen übermittelt worden. Fachkräften der Schulsozialarbeit weiterentwickeln. b. Auf der Grundlage der Ergebnisse von Befragungen der Fachkräfte in der c. Ein kontinuierliches Monitoring (Daten zu Schulformwechseln, zu Schulsozialarbeit sowie einem Workshop wurde die fachliche Schulformempfehlungen, Bußgeldverfahren, Schulabsentismus) aufbauen, Zusammenarbeit weiterentwickelt. fachlich analysieren und operativ umsetzen. c. – d. Ein gesamtstädtisches Konzept zum Umgang mit Schulabsentismus d. Der Rat der Stadt Münster hat mit Wirkung zum 1. August 2023 die ämterübergreifend entwickeln. Umsetzung der Angebote des Gesamtkonzepts Schulabsentismus beschlossen (V/2022/0798). Die Umsetzung des Konzepts erfolgt durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gemeinsam mit dem Amt für Schule und Weiterentwicklung und der Schulaufsicht. Die Fallclearingstelle Schulabsentismus, die Werkstattschule Münster sowie die Villa Interim mit einem Angebot in flexibler, digitaler oder präsenter Kommunikation werden häufig angefragt und haben sich qualitativ vernetzt etabliert. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 6.4 sind teilweise umgesetzt. 40 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendhilfe an Schulen Produktnummer: 060302 Ziel: Förderung von Strategien zur Vermeidung eskalierender Konflikte in Schulen Nr.: 6.5 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Das Projekt „Limit“ konzeptionell fortschreiben und die strukturelle a. Die Schulen sehen keinen Bedarf mehr für das Projekt „Limit“. Verankerung prüfen. b. – b. Ein institutionalisiertes Ablaufverfahren eines externen Konfliktmanagements c. - erarbeiten und etablieren. c. Bestehende Präventions- und Interventionsmaßnahmen durch schriftliche Vereinbarungen von Zielen und Leitlinien frühzeitiger einbinden. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 6.5 sind nicht umgesetzt. 41 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendhilfe an Schulen Produktnummer: 060302 Ziel: Aufbau und Weiterentwicklung von Übergangskonzepten Nr.: 6.6 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Pädagogische Standards für die Begleitung von Übergängen entlang der a. – Bildungsbiografie analysieren und weiterentwickeln. b. Eine Erhebung unter Fachkräften der Schulsozialarbeit in der Sekundarstufe b. Die Übergangsbegleitung für Schulformwechslerinnen und Schulformwechsler I ergab, dass Schulen über ein Konzept der Willkommenskultur und ab der sechsten Klasse intensivieren. Übergangsbegleitung für Schulformwechsler*innen verfügen. c. Das individuelle Jugendhilfeangebot im Übergang von der c. Die Evaluation hat ergeben, dass Kinder im letzten Kindergartenjahr im Kindertageseinrichtung in die Grundschulen für den Stadtteil Coerde Übergang zur Schule gefördert werden konnten. Eltern, die wenig evaluieren und die Übertragbarkeit auf andere Stadtteile prüfen. Ressourcen zur Unterstützung der Bildung ihrer Kinder haben, wurden unterstützt. Das Modellvorhaben Schulkindprojekt „Rückenwind“ wird nun in seiner Zielgruppe auf alle Kita-Kinder erweitert. Die Einführung von „Kita- Sozialarbeit“ in Coerde wurde gem. V/0538/2024 beschlossen. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 6.6 sind teilweise umgesetzt. 42 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendhilfe an Schulen Produktnummer: 060302 Ziel: Entwicklung von niedrigschwelligen Informationsformaten Nr.: 6.7 Maßnahmen: Ergebnis 2023: a. Die Informationen zu den Angeboten der Jugendhilfe an Schulen a. Die städtische Homepage bietet eine mehrsprachige Übersetzung an. mehrsprachig und/oder in einfacher Sprache verfassen und veröffentlichen. b. Aus finanziellen Gründen wurde dieses Teilziel nicht weiterverfolgt. b. Einen ämterübergreifenden Informationsflyer über die Angebote der Schulsozialarbeit in Münster veröffentlichen. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 6.7 sind teilweise umgesetzt. 43 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Jugendhilfe an Schulen Produktnummer: 060302 Ziel: Systematische Implementierung von Mitbestimmungsprozessen von Schülerinnen und Schülern Nr.: 6.8 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Die Beteiligungskultur der sozialpädagogischen Angebote für/mit Schülerinnen a. Die Beteiligungskultur ist regelmäßig Bestandteil der sozialpädagogischen und Schülern ausbauen. Arbeit in der Schulsozialarbeit, in den Förderinseln und in weiteren b. Spezifische Beteiligungsformen und -methoden der sozialpädagogischen Jugendhilfen an Schulen. Arbeit überprüfen und weiterentwickeln. b. Beteiligungsformen und -methoden der sozialpädagogischen Arbeit wurden im Kompetenzprofil Schulsozialarbeit aufgenommen. Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 6.8 sind umgesetzt. 44 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Produktnummer: 060504 Ziel: Fortschreibung der Beratungsarbeit im Leistungsbereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Nr.: 7.1 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Die Mitarbeitenden der Jugendhilfe in Fragen der Gewaltprävention und bei a. Die Beratung wird seit 2024 durch das „Netzwerk Gewaltprävention Münster“ der Fortschreibung von Bildungsbausteinen beraten. gewährleistet. b. Beratungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und/oder b. Zusammen mit den Beratungsstellen (Wegweiser, mobim u. a.) und den Erziehungsberechtigten zu den Themenfeldern der Extremismusprävention Netzwerken Gewaltprävention und dem Netzwerk „Rassismuskritik Münster“ ausbauen. wird bei Bedarf passgenau vermittelt. Vorhandene Konzepte und Bausteine c. Aufklärungsmaterialien über Gefährdungen bereitstellen. werden regelmäßig fortgeschrieben. d. Pädagogische Lösungskonzepte entwickeln. c. Die Bereitstellung von Aufklärungsmaterialien erfolgt kontinuierlich. d. In Facharbeitskreisen werden neue Konzepte thematisiert und auf Übertragbarkeit geprüft. Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 7.1 sind umgesetzt. 45 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Produktnummer: 060504 Ziel: Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus Jugendhilfe, Schule und Sport zu Themen im Nr.: 7.2 Leistungsbereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Informations-/Fachtagungen in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk a. Die Fachveranstaltungen „Blut muss fließen“ / „Rechtsextremismus“ haben „Rassismuskritik Münster“, dem „Netzwerk Gewaltprävention Münster“, im Jahr 2022 stattgefunden. Die Fortbildung „Pädagogisch professioneller „mobim“ (Mobile Beratung im Regierungsbezirk Münster), „Wegweiser“ und Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus - Handlungsmöglichkeiten dem Kommunalen Integrationszentrum durchführen. für die Soziale Arbeit“ hat im Jahr 2023 stattgefunden. b. Schulungen zur Zivilcourage im Rahmen der „Aktion Noteingang“ in b. Die Schulungen werden regelmäßig fortgesetzt. Zusammenarbeit mit dem „Netzwerk Gewaltprävention Münster“ regelmäßig c. Auf Anfrage werden Noteingangsschulungen inhouse für pädagogische fortsetzen. Institutionen durchgeführt. c. Inhouse-Schulungen in Zusammenarbeit mit dem „Netzwerk Gewaltprävention d. Die Plakatkampagnen konnten aufgrund fehlender finanzieller Mittel vom Münster“ zum Thema „Aktion Noteingang“ durchführen. Netzwerk nicht durchgeführt werden. Alternativ sind Informationspakete an d. Plakatkampagnen zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ durch das Schulen versandt worden und sind auch weiterhin dort erhältlich. Die „Netzwerk Gewaltprävention Münster“ durchführen. Kampagne „Pass auf, was deine Hände tun“, ist im Netzt veröffentlicht unter: e. Stadteilorientierte Aktionswochen in Kooperation mit dem „Netzwerk https://www.gewaltpraevention-muenster.de. Gewaltprävention Münster“ vorhalten. e. Die Aktionswochen sind aufgrund fehlender finanzieller Förderung/Drittmittel bislang nicht möglich. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 7.2 sind teilweise umgesetzt. 46 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Produktnummer: 060504 Ziel: Förderung von Maßnahmen zur demokratischen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen Nr.: 7.3 Maßnahmen: Ergebnis 2023: a. Drittmittel für Träger der Jugendhilfe zur Durchführung von Projekten a. – akquirieren. b. Das Projekt „Formen der demokratischen Beteiligung von Kindern, b. Das Projekt „Formen der demokratischen Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wertschätzen und stärken“ wurde im Jugendlichen und jungen Erwachsenen wertschätzen und stärken“ auswerten Jahr 2022 abgeschlossen und ausgewertet. und ggf. verlängern. Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 7.3 sind teilweise umgesetzt. 47 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Produktnummer: 060504 Ziel: Fortschreibung und Weiterentwicklung der Leistungen der Suchtprävention in Münster Nr.: 7.4 Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Die Kampagne „Voll ist out“ evaluieren und konzeptionell anpassen. a. Die Ergebnisse der Befragung der Zielgruppe im Rahmen des 18-jährigen b. Die Akquise der Klientinnen und Klienten im „Krankenhausprojekt HaLT“ Geburtstags der Kampagne (570 Rückläufe) haben keine Erkenntnisse für überprüfen und konzeptionell fortschreiben. konkrete Veränderungen geliefert. Die Cannabislegalisierung im April 2024 c. Das Seminar-Angebot „Kita-MOVE“ für pädagogische Fachkräfte aus erforderte eine Verlagerung der Prioritäten des Fachdiensts Suchtprävention Kindertageseinrichtungen einführen. zugunsten der Cannabisprävention. Die erfolgreichen Bausteine von „Voll ist d. Maßnahmen zur Cannabisprävention in Schule, Jugendsozialarbeit, offener out“ wie die aufsuchende Peerarbeit bei öffentlichen Trinkanlässen und die Kinder- und Jugendarbeit und weiteren Institutionen der Jugendhilfe regelmäßigen Angebote in Schulen und Jugendhilfe werden fortgeführt. weiterentwickeln und verstetigen. b. Jährliche Evaluationstreffen mit den beteiligten Kooperationspartnern aus den Krankenhäusern finden statt. Ziel ist aktuell die Erörterung und Umsetzung von Maßnahmen, um Reibungsverluste bei der Adressatenvermittlung zu verringern. Die konzeptionelle Fortschreibung des Angebots und Erweiterung der Zielgruppe auf mit Cannabis oder illegalen Substanzen intoxikierte Jugendliche wurde geprüft. c. Das Kooperationsprojekt von Schulkindprojekt „Rückenwind“ und dem Fachdienst Suchtprävention der Drogenhilfe Münster wurde als dreitägige Fortbildung in den Jahren 2022, 2024 und 2025 durchgeführt. d. Der „Parcours zur Cannabisprävention“ als primärpräventives Regel-Angebot für die Jahrgangsstufe neun an weiterführenden Schulen in Münster ist inzwischen etabliert. Er wird jährlich an 13 bis 15 Schulen durchgeführt, regelmäßig evaluiert und kontinuierlich weiterentwickelt. Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 7.4 sind umgesetzt. 48 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Produktnummer: 060504 Ziel: Professionalisierung im Umgang mit konsumbezogenen Auffälligkeiten in den Ambulanten und stationären Nr.: 7.5 Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung Maßnahmen: Ergebnis 2025: a. Die Veranstaltungsreihe „Gut aufgestellt“ mit Bausteinen zur a. Die aus sieben Bausteinen bestehende Veranstaltungsreihe wurde konzipiert Professionalisierung des Umgangs mit konsumbezogenen Auffälligkeiten in und im Jahr 2024 mit elf Einrichtungen erfolgreich durchgeführt. den Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung durchführen. b. Regelmäßige methodisch-didaktische Schulungen für Einrichtungen der b. Die Implementierung suchtpräventiver Maßnahmen unterstützen und erzieherischen Hilfen auf Anfrage finden statt. Die dreitägige Fortbildung begleiten. MOVE mit dem Schwerpunkt Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung wurde erfolgreich durchgeführt. Einrichtungen wurden bei der Erstellung von Regelwerken zum Umgang mit konsumierenden Jugendlichen in den Einrichtungen begleitet und beraten. Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 7.5 sind umgesetzt. 49 Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

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