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Antrag des Allgemeinen Gehörlosen-Vereins von 1907 e.V. Herford und Gehörlosen-Sportvereins Herford 1946 e.V. auf finanzielle Förderung.

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TypNotiz
GemeindeStadt Herford
Datum2026-09-28
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HANSESTADT HERFORD Vorlage Die Bürgermeisterin öffentlich Abteilung Wohnen, Integration und Soziales Nummer: SO/6/2026 1. Ergänzung Herford, 17.08.2026 Vorblatt für Verwaltungsvorlage Beratungsfolge Termin Behandlung Sozialausschuss 09.06.2026 Beratung und Empfehlung Sozialausschuss 28.09.2026 Beratung und Empfehlung Haupt- und Finanzausschuss 03.11.2026 Beratung und Empfehlung Rat 06.11.2026 Beratung und Beschluss Beschlussvorschlag: Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat, zu beschließen, dem Allgemeinen Gehörlosen-Verein von 1907 e.V. Herford (AGV) und dem Gehörlosen-Sportverein 1946 e.V. (GSV) im Zeitraum 2027 bis 2032 einen Zuschuss in Höhe der jährlichen Mietaufwendungen für das als Gehörlosenzentrum genutzte Ladenlokal in der Tribenstraße 14 zu gewähren und die Verwaltung zu beauftragen, eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zu schließen. Thema/Beratungsgegenstand Antrag des Allgemeinen Gehörlosen-Vereins von 1907 e.V. Herford und Gehörlosen-Sportvereins Herford 1946 e.V. auf finanzielle Förderung. Rechtsgrundlage: Freiwillige Leistungen Fachliche Zielsetzung: Sicherstellung von Räumlichkeiten für die Vereinsarbeit Darstellung der Historie: 19.05.2021 Beratung und Empfehlung des Sozialausschusses (SO/7/2021) 25.06.2021 Beschlussfassung des Zuschusses in Höhe von 11.520,-€ durch den Rat (RA/95/2021). 09.06.2026 Beratung der Vorlage und Anmeldung der CDU-Fraktion zu Beratungsbedarf Perspektive: Siehe Vorlage Auswirkung auf den Klimaschutz / Ziele des Klimaschutzkonzeptes: keine Vorlage SO/6/2026 1. Ergänzung Seite 2 Finanzielle Auswirkungen Nein Ja Produkt/ Sachkonto /Wirtschaftsplan Bezeichnung/ Nr. KTR 005 003 001// SK 54990033 Ergebnisplan/ Erfolgsplan lfd. Jahr Folgejahr/e Erträge EUR Personalkosten (zusätzlich) Sachkosten 11.520,00 € 11.520,00 € Abschreibung Zinsaufwand Summe Aufwand EUR 11.520,00 € 11.520,00 € Saldo 11.520,00 € 11.520,00 € Produkt/ Sachkonto /Wirtschaftsplan Finanzplan/ Investitionsplan lfd. Jahr Folgejahr/e Bezeichnung/ Nr. Einzahlungen Fördermittel Einzahlungen Beiträge etc. investive Auszahlungen Saldo 0,00 € 0,00 € Im Plan vorgesehen ÜPL/APL bereitzustellen einzuplanen Folgejahr/e Anmerkungen KTR 005 003 001= Leistungen für Menschen mit Behinderungen SK 54990033 = Förderung der Gehörlosenvereine Ab 2027 bis 2032 müssen, wenn es zu einer Förderung kommt, jährlich 11.520,00 € auf dem oben genannten Sachkonto eingeplant werden. Erläuterungen zum Finanzkasten: 1. Es handelt sich um eine vereinfachte Darstellung. Bei Bedarf können Zeilen hinzugefügt werden. 2. Für die Folgejahre ist nur der Wert des ersten Jahres anzugeben. Gravierende Änderungen der Folgejahre können bei Anmerkungen benannt werden. 3. Personalkosten sollten nur angegeben werden, wenn die Aufgabe nicht mit vorhandenem Personal erledigt werden kann. Werte nach KGST. 4. Berechnung der Abschreibung nach dem Bewertungsleitfaden der Stadt Herford. ggfls. Rücksprache mit der Anbu 5. Für die Ermittlung des Zinsaufwandes sollte vereinfacht mit 2% Verzinsung gerechnet werden. F ormel: Anschaffungswert-Drittmittel/2 * 2% Verzinsung Vorlage SO/6/2026 1. Ergänzung Seite 3 Am 25.06.2021 beschloss der Rat, dem Allgemeinen Gehörlosen-Verein von 1907 e.V. Herford (AGV) und dem Gehörlosen-Sportverein 1946 e.V. (GSV) für den Zeitraum 2022 bis 2026 einen Zuschuss in Höhe der jährlichen Mietaufwendungen von 11.520,-€ zu gewähren. Hintergrund dieser Förderung ist die seinerzeitige Renovierung und Neukonzeption der Markthalle, aufgrund derer die Vereine die dortigen städtischen Kellerräume ab dem Jahr 2017 nicht mehr nutzen konnten. Diese standen zuvor über Jahrzehnte kostenfrei als „Gehörlosenzentrum“ zur Verfügung. Als Ersatzquartier wurde 2016 ein Ladenlokal in der Tribenstraße 14 angemietet. Eine alternativ vorgeschlagene Nutzung von Räumen im „Haus unter den Linden“ wurde von den Vereinen abgelehnt, da eine gemeinsame Nutzung mit hörenden Mitgliedern aufgrund massiver Kommunikationsbarrieren problematisch sei. Ein eigener Raum bedeutet für Gehörlose Schutz und Heimat, in dem sie ihre kulturelle Autonomie und sprachliche Identität ohne Anpassungsdruck an eine hörende Mehrheitsgesellschaft leben können (siehe dazu auch den Antrag). Mit dem Ratsbeschluss (RA/95/2021) sind die Vereine auch aufgefordert worden, darauf hin zu arbeiten, den neuen Treffpunkt nach Ablauf der Förderdauer am 31.12.2026 wirtschaftlich eigenständig zu betreiben können, d.h. möglichst, ohne weitere öffentliche Förderung auszukommen. Die nun eingereichten Antragsunterlagen begründen, dass im Zeitraum von 2021 bis 2026 keine ausreichenden Rücklagen zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit gebildet werden konnten. Dies begründet sich in der Mitgliederstruktur mit hohem Seniorenanteil und geringen Einkommen mangels beruflicher Zugänge/Qualifizierungschancen. Zudem ist der Raum in der Tribenstraße durch klare Sichtachsen und eine offene Gestaltung speziell auf die Anforderungen der visuellen Kommunikation Gehörloser ausgerichtet. Mit Antrag vom 06.04.2026 bitten die Vereine daher um eine weitere Übernahme der Mietkosten für die Jahre 2027 bis 2032. Sie verweisen dabei auf die Problematik der Sprachdeprivation und des „Dinner-Table-Syndroms“, welches durch den Ausschluss aus der Kommunikation in der hörenden Gesellschaft zu Isolation führt. Das Zentrum bietet mit jährlich rund 1.300 Besucherinnen und Besuchern einen unverzichtbaren geschützten Raum für soziale Kontakte und Teilhabe. Die Prüfung der aktuellen Kassenberichte für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 sowie der gültigen Freistellungsbescheide der Finanzämter Herford und Detmold bestätigt die satzungsgemäße Mittelverwendung und die weiterhin bestehende Gemeinnützigkeit beider Vereine. Wirtschaftlich zeigt sich beim Allgemeinen Gehörlosen-Verein von 1907 e.V. (AGV) eine solide Stabilität, wenngleich im letzten Jahr auch mit rückläufiger Tendenz. Während im Jahr 2024 noch ein Überschuss erzielt wurde, schloss das Geschäftsjahr 2025 mit einem Fehlbetrag ab, was zu einer entsprechenden Verringerung des Kassenbestandes führte. Der Gehörlosen-Sportverein Herford 1946 e.V. (GSV) verzeichnete hingegen in beiden Berichtsjahren Defizite, wodurch das Gesamtvermögen weiter sank. Die detaillierten Zahlenreihen und Bestandsnachweise sind den beigefügten Kassenberichten zu entnehmen. Die Vereine leisten durch die Übernahme der Nebenkosten weiterhin einen bedeutenden Eigenanteil. Aus den vorliegenden Daten wird jedoch deutlich, dass eine Aufrechterhaltung des Gehörlosenzentrums, das als sozialer Treffpunkt aus vereinseigenen Mitteln – insbesondere im Hinblick auf die geringen Rücklagen des GSV – derzeit nicht möglich ist. Die Bezuschussung der Mietaufwendungen ist daher weiterhin erforderlich, um den Fortbestand dieser wichtigen sozialen Einrichtung in der Tribenstraße zu sichern. Vorlage SO/6/2026 1. Ergänzung Seite 4 Aus Sicht der Verwaltung ist eine weitere Unterstützung fachlich geboten und vertretbar. Besondere Berücksichtigung muss dabei die drohende soziale Ausgrenzung finden: Während hörenden Bürgerinnen und Bürgern in Herford eine Vielzahl an Vereinen offensteht, existieren für gehörlose Menschen lediglich diese zwei Vereine als Anlaufstelle. Ein Wegfall dieses Standorts würde unweigerlich zu einer massiven Isolation und dem Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben in Herford führen. Dabei erscheint der gewählte Ansatz eines exklusiven Versammlungsraums aufgrund der spezifischen Bedarfe dieser Zielgruppe als zwingend erforderlich und nachvollziehbar. In herkömmlichen öffentlichen Räumen führen Kommunikationsbarrieren und Anpassungsdruck dazu, dass eine echte Teilhabe behindert wird. Eigene Räumlichkeiten ermöglichen die notwendige kulturelle Autonomie und Selbstbestimmung. Dieser exklusive Raum wirkt somit inklusionsfördernd, indem er das Fundament an Sicherheit schafft, aus dem heraus weitere gesellschaftliche Teilhabe erst möglich wird. Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. i.V. Patrick Puls (Beigeordneter) Anlage(n) 20260422-Antrag des AGV von 1907 e.V. Herford und GSV Herford 1946 e.V. auf Mietübernahme für GLZ Herford in der Triebenstr. HF AGV_Freistellungsbescheid_2022-2024 2024_AGV Herford Kassenbericht Kassenbericht 2025 des AGV 2023_GSV Freistellungsbescheid_2020-2022 gilt bis 2026 2024_GSV Herford Kassenbericht Kassenbericht 2025 des GSV

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