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Antrag des Allgemeinen Gehörlosen-Vereins von 1907 e.V. Herford und Gehörlosen-Sportvereins Herford 1946 e.V. auf finanzielle Förderung.
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Herford |
| Datum | 2026-09-28 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
HANSESTADT HERFORD Vorlage
Die Bürgermeisterin
öffentlich
Abteilung Wohnen, Integration und Soziales
Nummer: SO/6/2026
1. Ergänzung
Herford, 17.08.2026
Vorblatt für Verwaltungsvorlage
Beratungsfolge Termin Behandlung
Sozialausschuss 09.06.2026 Beratung und Empfehlung
Sozialausschuss 28.09.2026 Beratung und Empfehlung
Haupt- und Finanzausschuss 03.11.2026 Beratung und Empfehlung
Rat 06.11.2026 Beratung und Beschluss
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat, zu beschließen,
dem Allgemeinen Gehörlosen-Verein von 1907 e.V. Herford (AGV) und dem
Gehörlosen-Sportverein 1946 e.V. (GSV) im Zeitraum 2027 bis 2032 einen
Zuschuss in Höhe der jährlichen Mietaufwendungen für das als
Gehörlosenzentrum genutzte Ladenlokal in der Tribenstraße 14 zu gewähren
und die Verwaltung zu beauftragen, eine entsprechende
Kooperationsvereinbarung zu schließen.
Thema/Beratungsgegenstand
Antrag des Allgemeinen Gehörlosen-Vereins von 1907 e.V. Herford und
Gehörlosen-Sportvereins Herford 1946 e.V. auf finanzielle Förderung.
Rechtsgrundlage:
Freiwillige Leistungen
Fachliche Zielsetzung:
Sicherstellung von Räumlichkeiten für die Vereinsarbeit
Darstellung der Historie:
19.05.2021 Beratung und Empfehlung des Sozialausschusses (SO/7/2021)
25.06.2021 Beschlussfassung des Zuschusses in Höhe von 11.520,-€ durch den
Rat (RA/95/2021).
09.06.2026 Beratung der Vorlage und Anmeldung der CDU-Fraktion zu
Beratungsbedarf
Perspektive:
Siehe Vorlage
Auswirkung auf den Klimaschutz / Ziele des Klimaschutzkonzeptes:
keine
Vorlage SO/6/2026 1. Ergänzung Seite 2
Finanzielle Auswirkungen
Nein Ja
Produkt/ Sachkonto /Wirtschaftsplan
Bezeichnung/ Nr. KTR 005 003 001// SK 54990033
Ergebnisplan/ Erfolgsplan lfd. Jahr Folgejahr/e
Erträge EUR
Personalkosten (zusätzlich)
Sachkosten 11.520,00 € 11.520,00 €
Abschreibung
Zinsaufwand
Summe Aufwand EUR 11.520,00 € 11.520,00 €
Saldo 11.520,00 € 11.520,00 €
Produkt/ Sachkonto /Wirtschaftsplan
Finanzplan/ Investitionsplan lfd. Jahr Folgejahr/e
Bezeichnung/ Nr.
Einzahlungen Fördermittel
Einzahlungen Beiträge etc.
investive Auszahlungen
Saldo 0,00 € 0,00 €
Im Plan vorgesehen
ÜPL/APL bereitzustellen
einzuplanen Folgejahr/e
Anmerkungen
KTR 005 003 001= Leistungen für Menschen mit Behinderungen
SK 54990033 = Förderung der Gehörlosenvereine
Ab 2027 bis 2032 müssen, wenn es zu einer Förderung kommt, jährlich 11.520,00
€ auf dem oben genannten Sachkonto eingeplant werden.
Erläuterungen zum Finanzkasten:
1. Es handelt sich um eine vereinfachte Darstellung.
Bei Bedarf können Zeilen hinzugefügt werden.
2. Für die Folgejahre ist nur der Wert des ersten Jahres anzugeben.
Gravierende Änderungen der Folgejahre können bei Anmerkungen benannt werden.
3. Personalkosten sollten nur angegeben werden, wenn die Aufgabe nicht mit
vorhandenem Personal erledigt werden kann. Werte nach KGST.
4. Berechnung der Abschreibung nach dem Bewertungsleitfaden der Stadt Herford.
ggfls. Rücksprache mit der Anbu
5. Für die Ermittlung des Zinsaufwandes sollte vereinfacht mit 2% Verzinsung gerechnet werden.
F ormel: Anschaffungswert-Drittmittel/2 * 2% Verzinsung
Vorlage SO/6/2026 1. Ergänzung Seite 3
Am 25.06.2021 beschloss der Rat, dem Allgemeinen Gehörlosen-Verein von 1907 e.V.
Herford (AGV) und dem Gehörlosen-Sportverein 1946 e.V. (GSV) für den Zeitraum 2022
bis 2026 einen Zuschuss in Höhe der jährlichen Mietaufwendungen von 11.520,-€ zu
gewähren.
Hintergrund dieser Förderung ist die seinerzeitige Renovierung und Neukonzeption der
Markthalle, aufgrund derer die Vereine die dortigen städtischen Kellerräume ab dem
Jahr 2017 nicht mehr nutzen konnten. Diese standen zuvor über Jahrzehnte kostenfrei
als „Gehörlosenzentrum“ zur Verfügung. Als Ersatzquartier wurde 2016 ein Ladenlokal
in der Tribenstraße 14 angemietet. Eine alternativ vorgeschlagene Nutzung von Räumen
im „Haus unter den Linden“ wurde von den Vereinen abgelehnt, da eine gemeinsame
Nutzung mit hörenden Mitgliedern aufgrund massiver Kommunikationsbarrieren
problematisch sei. Ein eigener Raum bedeutet für Gehörlose Schutz und Heimat, in dem
sie ihre kulturelle Autonomie und sprachliche Identität ohne Anpassungsdruck an eine
hörende Mehrheitsgesellschaft leben können (siehe dazu auch den Antrag).
Mit dem Ratsbeschluss (RA/95/2021) sind die Vereine auch aufgefordert worden, darauf
hin zu arbeiten, den neuen Treffpunkt nach Ablauf der Förderdauer am 31.12.2026
wirtschaftlich eigenständig zu betreiben können, d.h. möglichst, ohne weitere
öffentliche Förderung auszukommen. Die nun eingereichten Antragsunterlagen
begründen, dass im Zeitraum von 2021 bis 2026 keine ausreichenden Rücklagen zur
wirtschaftlichen Eigenständigkeit gebildet werden konnten. Dies begründet sich in der
Mitgliederstruktur mit hohem Seniorenanteil und geringen Einkommen mangels
beruflicher Zugänge/Qualifizierungschancen.
Zudem ist der Raum in der Tribenstraße durch klare Sichtachsen und eine offene
Gestaltung speziell auf die Anforderungen der visuellen Kommunikation Gehörloser
ausgerichtet. Mit Antrag vom 06.04.2026 bitten die Vereine daher um eine weitere
Übernahme der Mietkosten für die Jahre 2027 bis 2032. Sie verweisen dabei auf die
Problematik der Sprachdeprivation und des „Dinner-Table-Syndroms“, welches durch
den Ausschluss aus der Kommunikation in der hörenden Gesellschaft zu Isolation führt.
Das Zentrum bietet mit jährlich rund 1.300 Besucherinnen und Besuchern einen
unverzichtbaren geschützten Raum für soziale Kontakte und Teilhabe.
Die Prüfung der aktuellen Kassenberichte für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 sowie
der gültigen Freistellungsbescheide der Finanzämter Herford und Detmold bestätigt die
satzungsgemäße Mittelverwendung und die weiterhin bestehende Gemeinnützigkeit
beider Vereine. Wirtschaftlich zeigt sich beim Allgemeinen Gehörlosen-Verein von 1907
e.V. (AGV) eine solide Stabilität, wenngleich im letzten Jahr auch mit rückläufiger
Tendenz. Während im Jahr 2024 noch ein Überschuss erzielt wurde, schloss das
Geschäftsjahr 2025 mit einem Fehlbetrag ab, was zu einer entsprechenden
Verringerung des Kassenbestandes führte. Der Gehörlosen-Sportverein Herford 1946
e.V. (GSV) verzeichnete hingegen in beiden Berichtsjahren Defizite, wodurch das
Gesamtvermögen weiter sank. Die detaillierten Zahlenreihen und Bestandsnachweise
sind den beigefügten Kassenberichten zu entnehmen.
Die Vereine leisten durch die Übernahme der Nebenkosten weiterhin einen bedeutenden
Eigenanteil. Aus den vorliegenden Daten wird jedoch deutlich, dass eine
Aufrechterhaltung des Gehörlosenzentrums, das als sozialer Treffpunkt aus
vereinseigenen Mitteln – insbesondere im Hinblick auf die geringen Rücklagen des GSV
– derzeit nicht möglich ist. Die Bezuschussung der Mietaufwendungen ist daher
weiterhin erforderlich, um den Fortbestand dieser wichtigen sozialen Einrichtung in der
Tribenstraße zu sichern.
Vorlage SO/6/2026 1. Ergänzung Seite 4
Aus Sicht der Verwaltung ist eine weitere Unterstützung fachlich geboten und
vertretbar. Besondere Berücksichtigung muss dabei die drohende soziale Ausgrenzung
finden: Während hörenden Bürgerinnen und Bürgern in Herford eine Vielzahl an
Vereinen offensteht, existieren für gehörlose Menschen lediglich diese zwei Vereine als
Anlaufstelle. Ein Wegfall dieses Standorts würde unweigerlich zu einer massiven
Isolation und dem Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben in Herford führen. Dabei
erscheint der gewählte Ansatz eines exklusiven Versammlungsraums aufgrund der
spezifischen Bedarfe dieser Zielgruppe als zwingend erforderlich und nachvollziehbar.
In herkömmlichen öffentlichen Räumen führen Kommunikationsbarrieren und
Anpassungsdruck dazu, dass eine echte Teilhabe behindert wird. Eigene Räumlichkeiten
ermöglichen die notwendige kulturelle Autonomie und Selbstbestimmung. Dieser
exklusive Raum wirkt somit inklusionsfördernd, indem er das Fundament an Sicherheit
schafft, aus dem heraus weitere gesellschaftliche Teilhabe erst möglich wird.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
i.V. Patrick Puls
(Beigeordneter)
Anlage(n)
20260422-Antrag des AGV von 1907 e.V. Herford und GSV Herford 1946 e.V. auf
Mietübernahme für GLZ Herford in der Triebenstr. HF
AGV_Freistellungsbescheid_2022-2024
2024_AGV Herford Kassenbericht
Kassenbericht 2025 des AGV
2023_GSV Freistellungsbescheid_2020-2022 gilt bis 2026
2024_GSV Herford Kassenbericht
Kassenbericht 2025 des GSV
Text aus PDF extrahiert