Startseite › Gemeinde Linkenheim-Hochstetten › Dokument
Neubau Alte Landstraße – Baubeschluss und Budgetfreigabe
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Gemeinde Linkenheim-Hochstetten |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Bearbeitendes Amt
Bauamt
Vorlagenersteller / Datum
Egen / 02.09.2026
Drucksachen-Nr.
DV-145/2026
Aktengruppe DRUCKVORLAGE
65 Straßen, Wege, Brücken ÖFFENTLICH
Beratungsfolge
Technischer Ausschuss TOP 21.09.2026 Vorberatung nichtöffentlich
Gemeinderat TOP 24.09.2026 Beschlussfassung öffentlich
Neubau Alte Landstraße – Baubeschluss und Budgetfreigabe
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat nimmt die geänderte Ausführungsplanung zum Neubau der Alten Landstraße zur
Kenntnis und stimmt dem Entfall der Querungshilfe sowie des nördlichen Rad-/Wirtschaftsweges zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der angepassten Planung die Ausschreibung und
Vergabe bis zu einem Gesamtbudget in Höhe von 2,5 Mio. € durchzuführen.
Ziele der Vorlage mit Bezug zum GEK:
Handlungsfeld D / Mobilität und technische Infrastruktur
Entwicklungsziele:
Verbesserung der verkehrlichen Situation durch Umbau und Neugestaltung von Straßen
Sukzessiver Ausbau der Barrierefreiheit bei Neuplanungen
Aufwertung bestehender Rad- und Fußwegeverbindungen
Maßnahme D 2 / Funktionale und attraktive Umgestaltung von Straßenräumen
Zielsetzung (Aufwertung des Ortsbilds, Ordnung des ruhenden Verkehrs, Erhöhung der
Verkehrssicherheit):
Gliederung und Umgestaltung der Straßenräume im Rahmen jeweils anstehender
Unterhaltungsmaßnahmen im Bestand
Ortsgerechter Ausbau der Straßen unter Berücksichtigung der Nutzungsintensität sowie der
Anforderungen an die Wohn- und Aufenthaltsqualität
Durchgängige Begrünung in Straßen mit ausreichendem Straßenquerschnitt in Kombination mit der
Ordnung des ruhenden Verkehrs unter der Zielsetzung einer mäandrierenden Verkehrsführung
Verzicht auf eine durchgängige Begrünung in Straßen mit geringem Straßenquerschnitt, stattdessen
Betonung bestimmter Raumsituationen
Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer
Berücksichtigung von Rollstuhl-, Kinderwagen-, und Rollatorennutzern beim Um- und Ausbau des
Straßenraums
Druckvorlage DV-145/2026 Seite 2 von 6
Anlage(n):
1. Übersichtsplan
2. Kostenberechnung v. 03.09.2026
3. Alte Landstraße - Förderaufteilung RP
Finanzielle Auswirkungen:
1. Bisheriger Planungsstand
Die mit Druckvorlage DV-110/2026 vorgelegte Ausführungsplanung vom 17.06.2026 wies
Gesamtkosten von rund 3.160.000,00 € brutto aus.
Die der Druckvorlage DV-110/2026 zugrunde liegende Kostenberechnung setzte sich wie folgt
zusammen:
Bestandteile Neubau Alte Landstraße Kosten
Sanierung Alte Landstraße einschließlich Querungshilfe Hebelstraße 1.390.250,00 €
Neubau Bushaltestelle A6.1 138.882,00 €
Kreiselumbauten und Fahrbahnsanierung 188.945,00 €
Rad-/Wirtschaftswegausbau NORD einschließlich Bepflanzung und 556.985,00 €
Radwegeeinschleifung
Nettosumme Baukosten 2.275.062,00 €
Ingenieurhonorar ca. 11 % (ohne Neubau A6.1, separater Vertrag) 219.987,00 €
Nettogesamtkosten 2.495.049,00 €
Umsatzsteuer 19 % 474.059,00 €
Gesamtkosten brutto 2.969.108,00 €
Bestandteil Wasserversorgung Hebelstraße (Eigenbetrieb) Kosten
Wasserleitungserneuerung Hebelstraße 129.995,00 €
Nettosumme Baukosten 129.995,00 €
Ingenieurhonorar ca. 15 % (separater Vertrag) 24.557,00 €
Nettogesamtkosten 154.552,00 €
Umsatzsteuer 19 % 29.364,00 €
Gesamtkosten brutto 183.916,00 €
2. Entfallende Bestandteile nach neuer Planung
Auf Grundlage der bisherigen Kosten- und Förderberechnungen können die Auswirkungen der
vorgesehenen Änderungen überschlägig wie folgt dargestellt werden:
Entfallender Bestandteil bisheriger Kostenansatz netto brutto
Querungshilfe 50.685,00 € 60.315,15 €
Rad-/Wirtschaftsweg NORD 492.980,00 €* 586.646,20 €*
Druckvorlage DV-145/2026 Seite 3 von 6
Summe Baukostenreduzierung 543.665,00 € 646.961,35 €
* Die aktuelle Kostenberechnung weist für den eigentlichen nördlichen Rad-/Wirtschaftswegausbau
492.980,00 € netto aus. Die Radwegeinschleifung NORD mit 64.005,00 € netto bleibt in der
Variante ohne nördlichen Rad-/Wirtschaftswegausbau weiterhin enthalten.
Gegenüber den mit DV-110/2026 ausgewiesenen Gesamtkosten von 3.158.660,14 € brutto ergibt
sich auf Grundlage der aktualisierten Kostenberechnung eine Gesamtkostenreduzierung von
882.412,14 € brutto.
Damit belaufen sich die aktuellen Gesamtkosten für die Maßnahme Alte Landstraße einschließlich
Bushaltestelle A6.1 auf 2.276.248,00 € brutto und setzt sich nach aktualisierter Kostenberechnung
des Ingenieurbüros Leuze Stand 03.09.2026 wie folgt zusammen:
Bestandteile Neubau Alte Landstraße nach neuer Planung Kosten netto
Sanierung Alte Landstraße ohne Querungshilfe Hebelstraße 1.339.565,00 €
Neubau Bushaltestelle A6.1 138.882,00 €
Kreiselumbauten und Fahrbahnsanierung 188.945,00 €
Radwegeinschleifung NORD 64.005,00 €
Nettosumme Baukosten 1.731.397,00 €
Ingenieurhonorar (ohne Neubau A6.1, separater Vertrag) 181.417,00 €
Nettogesamtkosten 1.912.814,00 €
Umsatzsteuer 19 % 363.434,00 €
Gesamtkosten brutto 2.276.248,00 €
Auswirkungen auf die LGVFG-Förderung
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Schreiben vom 12.05.2026 die Aufnahme des
Vorhabens „Rad- & Fußverkehrsmaßnahmen und Bushaltestelle im Zuge der Alten Landstraße“ in
das LGVFG-Förderprogramm 2026–2030 bestätigt.
Der Programmaufnahme liegen folgende vorläufige Werte zugrunde:
• Gesamtkosten: 2.227.894 €
• davon zuwendungsfähige Investitionskosten: 1.820.100 €
• und pauschale Planungskosten: 364.020 €
• zuwendungsfähige Gesamtkosten: 2.184.120 €
• Fördersätze: 50 % bzw. 75 %
• vorläufige Zuwendung: 1.235.760 €
Die Programmaufnahme erfolgte auf Grundlage eines früheren Planungs- und Kostenstandes. Eine
schlussendliche Bewilligung der Fördermittel liegt noch nicht vor.
Das Regierungspräsidium hat für die Programmaufnahme die einzelnen Fördertatbestände mit
unterschiedlichen Fördersätzen bewertet. Dabei wurden unter anderem der Neubau der
Querungshilfe sowie der Ausbau des nördlichen Rad-/Wirtschaftsweges berücksichtigt.
Bei Entfall dieser beiden Maßnahmenbestandteile entfällt dementsprechend auch deren bisher
angesetzter Förderanteil.
Druckvorlage DV-145/2026 Seite 4 von 6
Auf Grundlage der bisherigen Berechnung des Regierungspräsidiums ergibt sich überschlägig
folgende Änderung:
bisher zuwendungsfähige bisherige
Fördertatbestand Fördersatz
Kosten Zuwendung
Querungshilfe 196.593 € 50 % 98.297 €
Planungskosten hierzu 39.319 € 50 % 19.660 €
Rad-/Wirtschaftsweg NORD 492.980 € 50 % 246.490 €
Planungskosten hierzu 98.596 € 50 % 49.298 €
Entfallende Zuwendung
403.745 €
überschlägig
Die in Aussicht gestellte Zuwendung aus der Programmaufnahme von rund 1.235.760,00 € würde
sich damit auf rund 832.000,00 € reduzieren.
Die tatsächliche zukünftige Förderhöhe kann hiervon abweichen, da das Regierungspräsidium
die Förderung auf Grundlage der überarbeiteten Planung, der aktualisierten Kosten und der
endgültig zuwendungsfähigen Kosten neu festsetzen muss.
So können sich insbesondere Änderungen im Bereich Bauaufsichts- und Bauplanungskosten sowie
Pauschalansätzen ergeben.
Beteiligungsmöglichkeit:
Die Planung wurde abgestimmt mit
• Landratsamt Karlsruhe / Amt für Straßenverkehr
• Polizeipräsidium Karlsruhe / Sachbereich Verkehr
• KVV / Abt.: K4-VQ1 - Verkehrsplanung / Qualitätsmanagement | Angebotsplanung Bus
und Schiene
• Netze BW GmbH / Öffentliche Beleuchtung
• Netze-Gesellschaft Südwest mbH / Bau & Betrieb (Gasleitung)
• Regierungspräsidium Karlsruhe / Referat 45 / Regionales Mobilitätsmanagement
Sachdarstellung und Begründung:
Der Neubau der Alten Landstraße wurde nach Vorberatung im TA am 24.03.2025 vom Gemeinderat in
öffentlicher Sitzung vom 25.09.2025 mit 16 zu 2 Stimmen beschlossen und gleichzeitig die damals
vorgelegte Entwurfsplanung freigegeben. Aufgrund der kurzfristig aufgekommenen Förderfrage
wurde die Verwaltung beauftragt, aus den Elementen Straßenbegrünung, Radwegeausbau und
eigentlichem Neubau der Straße einen Ausbauvorschlag zu präsentieren.
In seiner Sitzung vom 13. Juli 2026 äußerte der Technische Ausschuss erhebliche Bedenken aufgrund
der durch die Querungshilfe Höhe Hebelstraße dargestellten Senke von bis zu 50cm, fehlendem
Straßenbegleitgrün und dem Gesamtvolumen bzw. bereits hinterfragtem Radwegeausbau ab
Kreisverkehr Hauptstraße/Waldstraße bis Kreisverkehr Anschlussstelle B36.
Druckvorlage DV-145/2026 Seite 5 von 6
Die bisherige Ausführungsplanung umfasste neben der grundhaften Erneuerung der Alten Landstraße
unter anderem die Querungshilfe im Bereich der Hebelstraße, den Neubau der Bushaltestelle A6.1,
Anpassungen an den Kreisverkehren, sowie den Ausbau des nördlichen Rad-/Wirtschaftsweges.
Die Wasserleitungserneuerung Hebelstraße erfolgt als eigenständige Maßnahme des
Wasserversorgungsbetriebes und wird über einen gesonderten Ingenieurvertrag abgerechnet.
Der Neubau der Bushaltestelle A6.1 wird ebenfalls über den gesonderten Ingenieurvertrag „Umbau
Bushaltestellen“ abgerechnet. Zwischen den Maßnahmen bestehen punktuelle räumliche und
terminliche Schnittstellen, die zur Nutzung von Synergieeffekten koordiniert werden.
Planungsvarianten und räumliche Rahmenbedingungen
Im Vorfeld und in der Abstimmung mit den beteiligten Fachstellen, Versorgungsträgern und sonstigen,
auch internen Beteiligten wurden mehr als acht Planungsvarianten entwickelt und bewertet. Im
Mittelpunkt standen insbesondere Begrünung und Bepflanzung, Radwegführungen, Querschnitte und
Abgrenzungen sowie die Anforderungen an die Barrierefreiheit. Unter Berücksichtigung der
fachlichen, räumlichen und eigentumsrechtlichen Rahmenbedingungen verblieb letztlich nur die nun
vorliegende Variante.
Die zentrale planerische Schwierigkeit besteht trotz der unmittelbar angrenzenden Freiflächen in dem
tatsächlich verfügbaren Raum. Die Flächen östlich der Alten Landstraße sind in zahlreiche kleine
Flurstücke aufgeteilt, die überwiegend nicht im Eigentum der Gemeinde stehen. Ohne den erheblichen
zusätzlichen Aufwand eines Umlegungsverfahrens können sie nicht in ausreichendem Umfang
einbezogen werden. Damit lässt sich der Straßenraum einschließlich Geh- und Radwegen nicht so
erweitern, dass zugleich ausreichend große, zusammenhängende und (schon gar keine) erlebbaren
Grünflächen entstehen.
Auch schmale Grünstreifen und Baumpflanzungen wurden geprüft. Ein lediglich etwa 0,50 m breiter
Grünstreifen zwischen Radweg und Fahrbahn ist weder wirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll, v.a.
durch den Winterdienst können diese Flächen nicht bewirtschaftbar angelegt werden.
Baumpflanzungen sind innerhalb des beengten Straßenquerschnitts nicht darstellbar: Im Westen
würden Bäume entweder in die privaten Grundstücke hinein oder in das Lichtraumprofil der Straße
wachsen; auf der Seite der Freiflächen schränkt zusätzlich ein etwa 6 m breiter Schutzstreifen der
Gashochdruckleitung größeren Gehölzaufwuchs ein.
Als gestalterischer und ökologischer Ausgleich war daher entlang des nördlichen Rad-
/Wirtschaftsweges gegenüber dem Gewerbegebiet Römeräcker eine Baumallee vorgesehen. Die
Herauslösung dieses Wegeabschnitts bedeutet jedoch noch keine Aufgabe dieses Planteils, sie wird
lediglich auf eine spätere Ausführungszeit verschoben.
Für den Entfall der beiden vorgenannten Bestandteile liegt seitens des Landratsamtes Karlsruhe eine
mündliche Zustimmung vor.
Vor diesem Hintergrund soll die Planung vor einer weiteren Bearbeitung und insbesondere vor einer
Ausschreibung entsprechend angepasst werden. Dabei ist insbesondere zu klären, welche
Auswirkungen der geänderte Maßnahmenumfang auf die bestehende Programmaufnahme nach
LGVFG hat und welche Fördermittel für den verbleibenden Maßnahmenumfang tatsächlich in Aussicht
gestellt beziehungsweise bewilligt werden können.
Darüber hinaus hat das Regierungspräsidium im Rahmen der bisherigen Abstimmung verschiedene
fachliche Anforderungen an die Planung benannt. Hierzu gehören unter anderem die barrierefreie
Ausführung von Querungshilfen, die Planung der Ausleitung des Radverkehrs sowie die Vorlage eines
Förderplans mit Zuordnung der einzelnen Flächen zu den jeweiligen Fördertatbeständen.
Druckvorlage DV-145/2026 Seite 6 von 6
Da die Querungshilfe nunmehr entfallen soll, sind diese Anforderungen für den geänderten
Planungsumfang entsprechend neu zu bewerten.
Kostenentwicklung
Die Maßnahme hat sich seit Beginn der Planung mehrfach hinsichtlich ihres Umfangs verändert:
Kostenschätzung Vorplanung 27.03.2025: ca. 1.820.000 € brutto
Kostenberechnung 01.09.2025: ca. 2.750.000 € brutto
Kostenberechnung 01.10.2025: ca. 2.905.000 € brutto
Kostenberechnung Ausführungsplanung 17.06.2026: 3.158.660 € brutto
Die wesentlichen Erweiterungen gegenüber der ursprünglichen Planung waren insbesondere die
Querungshilfe, die Bushaltestelle, die Kreisverkehrsumbauten, der nördliche Rad-/Wirtschaftsweg
sowie später die Radwegeeinschleifung.
Mit der nun vorgesehenen Reduzierung des Maßnahmenumfangs soll das Bauprojekt wieder auf die
aus Sicht des Gemeinderates erforderlichen Kernbestandteile konzentriert werden.
Abwasserleitungen
Der unter der Alten Landstraße verlaufende Kanal DN600 / DN 1000 (Durchpressung vom
Gewerbegebiet Römeräcker) aus 2010 ist aufgrund des noch jungen Alters und nach den
Erkenntnissen der EKVO nicht sanierungsbedürftig. Es besteht somit kein Anlass in diesen Bereich
einzugreifen. Lediglich die Fahrbahnentwässerung der Alten Landstraße, welche im Bereich des
Kreisverkehrs Waldstraße endet, wird im Zuge des Neubaus mit erneuert; sie ist seit den
Vorstellungen in 2025 Bestandteil der Planung.
Text aus PDF extrahiert