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Klimawandelanpassung in kommunalen KiTa-Gebäuden Ausgangslage, organisatorische und technische Möglichkeiten

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GemeindeGemeinde Linkenheim-Hochstetten
Datum2026-09-24
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Bearbeitendes Amt Bauamt Vorlagenersteller / Datum Schäfer / 25.08.2026 Drucksachen-Nr. DV-139/2026 Aktengruppe DRUCKVORLAGE 29 Kindertageseinrichtungen ÖFFENTLICH Beratungsfolge Verwaltungsausschuss TOP 14.09.2026 Vorberatung nichtöffentlich Technischer Ausschuss TOP 21.09.2026 Vorberatung nichtöffentlich Gemeinderat TOP 24.09.2026 Beschlussfassung öffentlich Klimawandelanpassung in kommunalen KiTa-Gebäuden Ausgangslage, organisatorische und technische Möglichkeiten Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat nimmt die dargestellte Entwicklung der sommerlichen Wärmebelastung sowie die organisatorischen und technischen Handlungsmöglichkeiten für die kommunalen Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, a. gemeinsam mit den Trägern die bestehenden organisatorischen Hitzeschutzkonzepte zu evaluieren, zu optimieren und ein einrichtungsübergreifendes Temperaturmonitoring für Gruppen-, Schlaf- und Ruheräume einzuführen sowie b. die Umsetzungsmöglichkeit der Anpassung der Ganztagsbetreuungsstruktur mit den Einrichtungsleitungen abzustimmen. 3. Für baulich-technische Maßnahmen wird folgende Prioritätenfolge festgelegt: (1) Vermeidung bzw. Verringerung des Wärmeeintrags, insbesondere durch wirksamen außenliegenden Sonnenschutz, (2) Optimierung der Nacht- und Querlüftung, (3) Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes von Dach, Fassade und Verglasung im Zuge ohnehin anstehender Sanierungen, (4) ergänzende aktive Kühlung dort, wo passive Maßnahmen aufgrund der Gebäudesituation und Nutzungsdauer nicht ausreichen. Bei dauerhaft erforderlicher aktiver Kühlung sind stationäre Systeme gegenüber mobilen Monoblockgeräten zu bevorzugen. 4. Für die weitere Klimawandelanpassung der KiTa-Gebäude a. werden keine Maßnahmen verfolgt, b. wird ein gestuftes Vorgehen nach tatsächlicher thermischer Belastung, täglicher Betreuungsdauer und langfristiger Nutzungsperspektive der Gebäude festgelegt, c. sollen im Jahr 2027 alle KiTa-Gebäude mit Split-Klimaanlagen ausgestattet werden. Druckvorlage DV-139/2026 Seite 2 von 13 Ziele der Vorlage mit Bezug zum GEK: Die Vorlage dient der dauerhaften Anpassung der kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen an zunehmende sommerliche Wärme- und Hitzeperioden und damit der Sicherung gesundheitsverträglicher sowie verlässlicher Betreuungsbedingungen. Sie setzt insbesondere das Handlungsfeld C „Bildung, Soziale Infrastruktur und Kultur“ mit der Maßnahme C.1 „Sicherung und Qualifizierung von Bildungs- und Betreuungsangeboten“, insbesondere C.1.1 „Ausbau und Qualifizierung von Ganztags- und Betreuungsangeboten“, um. Ergänzend besteht ein unmittelbarer Bezug zu Maßnahme C.4 „Bedarfsgerechter Erhalt, Ausbau und Rückbau von öffentlichen Einrichtungen und Freizeitinfrastruktur“ und dort insbesondere C.4.1 „Regelmäßige Modernisierung und energetische Sanierung von öffentlichen Einrichtungen“. Darüber hinaus entspricht die Vorlage dem Handlungsfeld E „Erholung, Natur und Klimaschutz“, Maßnahme E.3 „Förderung von kommunalen Klimaschutzaktivitäten“ mit der ausdrücklichen Zielsetzung „Anpassung an den Klimawandel“. E.3.1 sieht insbesondere die energetische Sanierung und Erhöhung der Energieeffizienz kommunaler Gebäude vor. Zugleich wird die GEK-Leitlinie einer gesunden Umwelt aufgegriffen, nach der kommunale Planungen auch hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Gesundheit und Lebensqualität zu beurteilen sind. Anlage(n): 1. Anfrage Bündnis90/DIE GRÜNEN 2. Checkliste Sonnenschutz Kita UKBW 3. Hygieneleitfaden Kita Landesgesundheitsamt (siehe Seite 78ff) 4. Rundschreiben KVJS vom 11.08.2026 5. Sonnenschutz in der Kindertagesbetreuung - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 6. Sanierungsfahrplan Kirchstraße 7. Sanierungsfahrplan Kirchstraße - Präsentation 8. Sanierungsfahrplan KiTa Schillerstraße 9. Sanierungsfahrplan KiTa Schillerstraße - Präsentation Finanzielle Auswirkungen: Die konkreten Investitionskosten können erst nach Festlegung der umzusetzenden Standorte und einer technischen Planung abschließend bestimmt werden. Für die Haushaltsplanung sind die Maßnahmen grundsätzlich beim Produkt 3650 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen/- pflege und der jeweiligen objektbezogenen Kostenstelle der Kindertageseinrichtung abzubilden. Für größere bauliche Maßnahmen wird je Gebäude eine eigene Investitionsmaßnahme eingerichtet werden. Für die derzeit konkretisierte Klimatisierung der Ganztagesräume in der Carl-Benz-Straße ist zunächst mit einer Größenordnung von rund 25.000 € zu rechnen. Die Installation ist investiv im Finanzhaushalt zu veranschlagen. Gleichzeitig sind im Ergebnishaushalt Wartungskosten in Höhe von 800-1.500 € p.a. pro zu klimatisierendem Gebäude einzuplanen. Sachdarstellung und Begründung: Die in den vergangenen Jahren zunehmende sommerliche Wärmebelastung und insbesondere die außergewöhnliche Hitzeentwicklung im Jahr 2026 geben Anlass, den Hitzeschutz in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde systematisch zu betrachten. Druckvorlage DV-139/2026 Seite 3 von 13 Die Druckvorlage enthält zunächst eine Darstellung der Klima-/Wetterentwicklung, zeigt den rechtlichen Rahmen auf, stellt die bisherige Betreuungs- und Gebäudesituation mit Blick auf den Hitzeschutz dar und zeigt Handlungsoptionen für Verwaltung und Gemeinderat auf. Sie nimmt somit auch Bezug auf die beigefügte Anfrage von Bündnis 90/Die Grüne. 1. Wetter und Klimawandel Zur Beurteilung der regionalen Hitzebelastung wurden die Messstationen Rheinstetten bei Karlsruhe und Waghäusel-Kirrlach herangezogen. Beide Stationen liegen im wärmebegünstigten Oberrheingraben und bilden die für die Region maßgeblichen sommerlichen Temperaturverhältnisse gut ab. Für die nachfolgende Betrachtung wurden vier Kennwerte unterschieden: Kennwert Definition Sommertag Tageshöchsttemperatur ≥ 25 °C Heißer Tag Tageshöchsttemperatur ≥ 30 °C Sehr heißer Tag Tageshöchsttemperatur ≥ 35 °C Tropennacht nächtliche Tiefsttemperatur ≥ 20 °C Hitzekennwerte 2026 – Stand einschließlich 17.08.2026 bisher höchste Sommertage ≥ heiße Tage sehr heiße Tropennächte ≥ Station Temperatur 25 °C ≥ 30 °C Tage ≥ 35 °C 20 °C Rheinstetten 40,5 °C 79 51 20 9 Waghäusel- 41,4 °C 82 52 22 18 Kirrlach Damit hatten beide Stationen bereits Mitte August eine außergewöhnlich hohe Hitzebelastung erreicht. Besonders ausgeprägt ist sie an der Station Waghäusel-Kirrlach. Dort wurden bis zum 17.08.2026 bereits 52 heiße Tage, davon 22 sehr heiße Tage mit mindestens 35 °C, sowie 18 Tropennächte registriert. Am 27.06.2026 wurde in Waghäusel-Kirrlach eine Tageshöchsttemperatur von 41,4 °C gemessen. Dies ist zugleich der höchste bislang an dieser Station ausgewiesene Temperaturwert. Rheinstetten erreichte während derselben Hitzeperiode rund 40,5 °C. Der Deutsche Wetterdienst charakterisierte bereits den Juni 2026 als außergewöhnlich trocken und sonnig und als einen Monat, dessen Ende durch eine historische Hitzewelle geprägt war. Die Stationswerte zeigen, dass sich die hohe Wärmebelastung anschließend in den Sommermonaten fortsetzte. Für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen ist dabei nicht allein die kurzfristige Tageshöchsttemperatur entscheidend. Von besonderer Bedeutung ist das Zusammenwirken mehrerer aufeinanderfolgender warmer beziehungsweise heißer Tage mit nur geringer nächtlicher Abkühlung. Gerade Tropennächte sind für den Gebäudebetrieb relevant: Können Außenluft und Bauteile nachts nicht ausreichend abkühlen, wird die während des Tages gespeicherte Wärme nur unzureichend abgeführt. Bei länger andauernden Hitzeperioden steigt dadurch die Ausgangstemperatur der Räume von Tag zu Tag. Gruppen-, Aufenthalts- und insbesondere Schlafräume können sich zunehmend aufheizen. Die Kombination aus 52 heißen Tagen, 22 sehr heißen Tagen und 18 Tropennächten an der Station Kirrlach verdeutlicht die besondere thermische Belastung des Jahres 2026. Druckvorlage DV-139/2026 Seite 4 von 13 Aus dem Vergleichszeitraum der letzten 20 Jahre treten insbesondere folgende Rekordwerte hervor: regionaler Kennwert Jahr / Stand Vergleichswert Sommertage ≥ 25 °C 109 Tage 2018 heiße Tage ≥ 30 °C bis 2025 50 Tage 2018 und 2022 heiße Tage ≥ 30 °C 52 Tage 2026 höchste Temperatur Kirrlach 41,4 °C 27.06.2026 sehr heiße Tage ≥ 35 °C 22 Tage 2026 Tropennächte 2026 18 Nächte bis 17.08.2026 Das noch nicht abgeschlossene Jahr 2026 hat diesen bisherigen vollständigen Jahresrekord bereits am 17. August überschritten: Mit 52 heißen Tagen liegt Kirrlach schon zu diesem Zeitpunkt über den vollständigen Jahren 2018 und 2022. Hinzu kommt, dass 2026 mit 41,4 °C einen neuen außergewöhnlichen Temperaturspitzenwert für die Station gebracht hat. Die besondere Stellung des Jahres 2026 wird außerdem durch die Zahl der sehr heißen Tage deutlich. 22 Tage mit mindestens 35 °C innerhalb eines noch nicht abgeschlossenen Jahres bedeuten eine außergewöhnlich lange Exposition gegenüber sehr hohen Außentemperaturen. Gleiches gilt für die 18 bereits registrierten Tropennächte in Kirrlach. Für die Bewertung des sommerlichen Wärmeschutzes ist dieser Wert von besonderer Bedeutung, weil die Möglichkeit zur nächtlichen Auskühlung des Gebäudes hierdurch erheblich eingeschränkt wird. sehr heiße Tage und Tropennächte 25 22 20 18 15 13 13 11 10 9 9 10 8 8 7 7 6 66 55 5 5 4 4 5 3 33 3 3 3 2 2 2 2 2 22 22 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 8 2 3 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 4 5 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 9 9 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 sehr heiße Tage Tropennächte Linear (sehr heiße Tage) 2. Bedeutung von Klimawandels/Hitzeentwicklung für den Gebäudebetrieb Die beobachteten Werte sind in den längerfristigen klimatischen Zusammenhang einzuordnen. Das Landesamt für Umwelt Baden-Württemberg weist darauf hin, dass im Zuge des Klimawandels Häufigkeit, Intensität und Dauer von Hitzeperioden zunehmen. Besonders betroffen sind die bereits heute wärmebelasteten Regionen des Oberrheingrabens. Für Kindertageseinrichtungen ist nicht ausschließlich die Frage relevant, ob einzelne historische Temperaturrekorde künftig erneut erreicht werden. Für den Gebäudebetrieb wesentlich bedeutsamer ist die zunehmende Wahrscheinlichkeit von mehrtägigen Hitzeperioden, häufigeren sehr heißen Tagen und Nächten ohne ausreichende Abkühlung. Druckvorlage DV-139/2026 Seite 5 von 13 Das Jahr 2026 ist für die weitere Planung daher nicht lediglich als singuläres Wetterereignis zu betrachten. Zwar werden einzelne Sommer auch künftig unterschiedlich ausfallen; die klimatische Entwicklung spricht jedoch dafür, dass länger andauernde Wärme- und Hitzeperioden häufiger auftreten und die sommerliche Wärmebelastung des Gebäudebestands zunimmt. Die bisherige Entwicklung des Jahres 2026 verdeutlicht diese betriebliche Herausforderung besonders anschaulich, was die Wetterdaten von Kirrlach belegen. Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz, zur wirksamen Verschattung, zur Begrenzung innerer Wärmelasten sowie zur möglichst effektiven Nachtkühlung sind deshalb nicht ausschließlich als Reaktion auf das Extremjahr 2026 zu verstehen. Sie sind vielmehr Bestandteil einer dauerhaften Anpassung des Gebäudebestands an die sich verändernden klimatischen Randbedingungen. 3. rechtlicher Rahmen Für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen ergibt sich die Verpflichtung zum Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen nicht aus einem einzelnen speziell für Kindertagesstätten festgelegten Temperaturgrenzwert. Maßgeblich ist vielmehr eine Kombination aus Kinder- und Jugendhilferecht, Betreiberverantwortung sowie Arbeitsschutzrecht. Die örtliche Bedarfsplanung benennt insbesondere die §§ 22 bis 26 SGB VIII, das Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg, die Kindertagesstättenverordnung sowie § 45 SGB VIII als rechtliche Grundlagen für den Betrieb der Einrichtungen. Nach § 45 SGB VIII setzt die Betriebserlaubnis voraus, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Hierzu gehören unter anderem geeignete räumliche Voraussetzungen sowie eine gesundheitsförderliche Umgebung. Daraus folgt für den Träger bzw. Betreiber die Pflicht, erkennbare gesundheitliche Gefährdungen durch außergewöhnliche Hitze zu beurteilen und angemessene Gegenmaßnahmen zu treffen. Das Landesjugendamt beim KVJS hat diese Betreiberverantwortung mit Rundschreiben Nr. 103/2026 vom 11.08.2026 ausdrücklich für besondere Wetterlagen einschließlich Hitze konkretisiert. Danach sind geeignete organisatorische Maßnahmen vorzubereiten und umzusetzen. Genannt werden unter anderem frühes Lüften, die Verlagerung von Außenaktivitäten in die Morgenstunden, Vermeidung körperlich anstrengender Tätigkeiten, ausreichende Ruhephasen, fortlaufendes Getränkeangebot, Beobachtung von Anzeichen einer Hitzebelastung sowie die Anpassung von Ausflügen und Tagesabläufen. Sind einzelne Räume wegen Hitze zeitweise nicht nutzbar, können unter Verantwortung des Trägers auch kühlere Räume außerhalb der Einrichtung, beispielsweise Gemeinde- oder Turnhallen, genutzt werden. Die vollständige Verlagerung einer Gruppe bzw. Einrichtung ist dagegen betriebserlaubnisrechtlich abzustimmen. Die Unfallkasse Baden-Württemberg empfiehlt ergänzend, Hitze ausdrücklich in die Gefährdungsbeurteilung einer Kindertageseinrichtung einzubeziehen. Neben organisatorischen Maßnahmen werden dabei insbesondere außenliegender Sonnenschutz, ausreichende Lüftungsmöglichkeiten und gegebenenfalls technische Kühlung – ausdrücklich auch mobile Klimageräte – genannt. Daneben ist die Kindertageseinrichtung Arbeitsplatz. Für die Beschäftigten gelten daher das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Der Arbeitgeber hat Gefährdungen zu ermitteln, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, deren Wirksamkeit zu überprüfen und die Maßnahmen erforderlichenfalls anzupassen. Die ASR A3.5 „Raumtemperatur“ sieht für Arbeitsräume eine abgestufte Reaktion vor: Druckvorlage DV-139/2026 Seite 6 von 13 • bei Überschreitung einer Raumtemperatur von 26 °C infolge Sonneneinstrahlung ist geeigneter Sonnenschutz vorzusehen; • bei Raumtemperaturen über 26 °C sollen zusätzliche Maßnahmen getroffen werden; • bei mehr als 30 °C müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden; • Räume mit mehr als 35 °C sind ohne zusätzliche besondere Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht als Arbeitsraum geeignet. Als Maßnahmen werden unter anderem wirksamer Sonnenschutz, Nacht- bzw. frühmorgendliche Lüftung, Reduzierung innerer Wärmelasten und technische bzw. organisatorische Maßnahmen genannt. Wichtig ist die rechtliche Einordnung: Die Temperaturwerte der ASR A3.5 sind arbeitsschutzrechtliche Werte für Beschäftigte und keine unmittelbar geltenden „Schließungsgrenzen“ für Kindergruppen. Für Kinder besteht derzeit kein vergleichbares bundeseinheitliches Temperaturstufensystem. Dies entbindet den Betreiber jedoch nicht von seiner Schutzpflicht. Es folgt daraus ein risikobasierter Handlungsansatz: Die tatsächlich auftretenden Raumtemperaturen sind zu erfassen, vermeidbare Wärmeeinträge sind zu reduzieren und für länger andauernde Hitzeperioden sind sowohl organisatorische als auch baulich-technische Schutzmaßnahmen vorzuhalten. 4. Möglichkeiten der Gebäudeanpassung Grundsätzlich sollte eine technische Kühlung nicht isoliert betrachtet werden. Sinnvoll ist eine Kombination aus der Vermeidung von Wärmeeinträgen, der passiven bzw. nächtlichen Wärmeabfuhr und – soweit dies nicht ausreicht – einer aktiven Kühlung. In der nachfolgenden Tabelle wurden die gängigsten Ansätze zum Schutz von Hitze in Gebäuden aufgelistet. Maßnahme Vorteile Nachteile / zu beachten Außenliegender Sehr wirksam, da Sonnenenergie Windanfälligkeit, Wartungsbedarf, Sonnenschutz – bereits vor der Verglasung teilweise Eingriff in Fassade; Raffstores, Rollläden, abgefangen wird; geringer Nachrüstung konstruktiv nicht überall Markisen, Lamellen Energiebedarf einfach Druckvorlage DV-139/2026 Seite 7 von 13 Maßnahme Vorteile Nachteile / zu beachten Vordächer / feste Wartungsarm; bei richtiger Wirksamkeit abhängig von Verschattung Dimensionierung gute Himmelsrichtung und Geometrie; bei Verschattung hoch stehender Ost-/Westfassaden begrenzt Sommersonne Bäume / bauliche Verdunstungskühlung, Langfristige Wirkung; Standort, Verschattung des Verbesserung des Mikroklimas, Wurzelraum und Pflege zu beachten Außenraums Verschattung von Fassade/ Außenbereich Sonnenschutzverglas Dauerhafte Reduzierung solarer Kosten; teilweise Verringerung des ung / Folien Wärmeeinträge Tageslichteinfalls und solarer Gewinne im Winter; Folien begrenzte Lebensdauer Verbesserung Dach- Dauerhafte Verbesserung des Höhere Investition; meist nur sinnvoll und Wandaufbau / sommerlichen und winterlichen im Zusammenhang mit Dämmung Wärmeschutzes Sanierungsmaßnahmen Dachbegrünung / Verringerung der Aufheizung der Statik, Abdichtung, Unterhalt und helle Dachflächen; ggf. weitere brandschutztechnische Aspekte zu Dachoberflächen ökologische Vorteile prüfen Nacht- und Geringer Energieeinsatz; wirksam Wirkung bei tropischen Nächten Querlüftung bei kühlen Nächten eingeschränkt; Einbruchschutz, Insekten, Lärm und Regen müssen berücksichtigt werden Automatisierte Gezielte nächtliche Investitions- und Wartungsaufwand; Fensterlüftung Gebäudeauskühlung ohne Sicherheits- und Wetterschutz Personal erforderlich Mechanische Gesicherter Luftwechsel und gute Eine Lüftungsanlage ist ohne aktive Lüftungsanlage CO₂-Qualität; kontrollierbarer Kühlfunktion keine Klimaanlage; bei Betrieb hohen Außentemperaturen nur begrenzte Kühlwirkung Stationäre Split- Hohe und verlässliche Investitionskosten, Stromverbrauch, /Multisplit- Kühlleistung; vergleichsweise leise Außengeräte, Schall, Kondensatführung, Klimaanlage bzw. in den Innenräumen; gezielte Wartung und Kältemitteltechnik, Kritik reversible Kühlung einzelner Räume möglich aufgrund Austrocknung der Wärmepumpe Schleimhäute Mobile Klimageräte Kurzfristig beschaffbar und Meist geringere Effizienz und höhere flexibel einsetzbar; geeignet für Geräuschbelastung; Abluftführung, Übergangslösungen und einzelne Nachströmung warmer Luft, Kondensat „Klimainseln“ und elektrische Anschlussleistung zu beachten Ventilatoren Geringe Investition, geringe Senken die Raumtemperatur nicht, Leistungsaufnahme sondern verbessern lediglich das Wärmeempfinden; bei sehr hohen Temperaturen nur begrenzte Wirkung Die ASR A3.5 nennt den außenliegenden Sonnenschutz ausdrücklich als geeignete technische Maßnahme. Auch die UKBW empfiehlt zunächst Maßnahmen zur Begrenzung der solaren Wärmeeinträge und nennt anschließend technische Kühlmöglichkeiten. Druckvorlage DV-139/2026 Seite 8 von 13 Bei mobilen Klimageräten ist insbesondere zwischen einfachen Monoblockgeräten und stationären Splitanlagen zu unterscheiden. Monoblockgeräte müssen die aufgenommene Wärme über einen Abluftschlauch ins Freie abführen. Eine ungeeignete oder lediglich provisorisch geöffnete Fensterführung kann zu einem erheblichen Nachstrom warmer Außenluft führen und die Effizienz vermindern. Splitgeräte sind regelmäßig effizienter und im Innenraum leiser. Im Übrigen muss bei der bauplanerischen Auslegung aktiver Kühlung die Absenkung gegenüber der Außentemperatur maßvoll erfolgen. Als planerischer Orientierungswert kann eine Temperaturdifferenz von etwa 6 K zwischen Außen- und Innenraum zugrunde gelegt werden. Neben Komfort- und gesundheitlichen Gesichtspunkten sind dabei insbesondere Luftfeuchte, Taupunkt und mögliche Kondensatbildung an Bauteilen zu berücksichtigen. Die konkrete Auslegung ist deshalb jeweils im Rahmen der technischen und bauphysikalischen Planung festzulegen. Bei einer einfachen Installation einer Klimaanlage ohne Mess-, Steuer- und Regeltechnik sind bei unsachgemäßer Einstellung Bauschäden nicht auszuschließen. Daneben stehen Klimaanlagen aufgrund der mit der Kühlung regelmäßig einhergehenden Entfeuchtung der Raumluft und der damit möglichen Austrocknung von Haut und Schleimhäuten in der Kritik. Für den kommunalen Gebäudebestand wird deshalb folgende technische Reihenfolge empfohlen: 1. Wärmeeintrag soweit möglich vermeiden, insbesondere durch außenliegenden Sonnenschutz 2. Möglichkeiten der Nacht- und Querlüftung ausschöpfen (auch organisatorisch) 3. Bei Sanierungsmaßnahmen Dach, Fassade und Verglasungen im Hinblick auf sommerlichen Wärmeschutz optimieren 4. In besonders belasteten und zeitlich langen belegten Gebäuden Lüftungsanlagen nutzen und optimieren oder aktive Kühlung ergänzen 5. Stationäre Systeme gegenüber dauerhaft betriebenen mobilen Monoblockgeräten bevorzugen 5. Gebäudebestand in Linkenheim-Hochstetten Die Gemeine Linkenheim-Hochstetten investiert nach und nach in den Gebäudebestand. Mit der Sanierung der Blankenlocher Straße 14 und dem Neubau der Robert-Bosch-Straße wurden energetisch sehr gut gedämmte Gebäude geschaffen und – da für den normalen Luftaustausch erforderlich – mit einer entsprechenden Lüftungsanlage ausgestattet. Der sanierte/neue Gebäudebestand führt thermisch zu einer langsameren Aufheizung der Gebäude im Sommer. Die nunmehr eingestellten und optimierten Lüftungsprogramme ermöglichen eine leichte Nachtauskühlung vor allem in lauen Sommernächten. Eine normale KiTa-Lüftung wird auf Luftqualität und Personen ausgelegt. Soll die Anlage nennenswert kühlen, muss sie auf die Kühllast ausgelegt werden. Dafür können mehrfach höhere Luftmengen erforderlich werden – mit entsprechend größeren Kanälen, Ventilatoren und Auslässen sowie Sommerbypass und eigener Regelstrategie. Eine hygienische Lüftungsanlage kann also nicht automatisch als wirksame Kühlanlage vorausgesetzt werden. Insgesamt wurden zurückliegend auch immer weitergehende Ausstattungen nicht vorgenommen; um das Investitionsbudget nicht über Gebühr zu überfordern. Druckvorlage DV-139/2026 Seite 9 von 13 Die Gebäude Schillerstraße und Kirchstraße erfordern neben der Sanierung der Gebäudehülle auch weitere Anpassungen in der Gebäudetechnik und Ausstattung (Heizung, Elektrik, etc.). Zur Heidelberger Straße ist eine eigenständige Betrachtung erforderlich, da die Gemeinde hier nur Mieter ist und ein laufendes Rechtsverfahren anhängig ist. Mit der neuen KiTa Virchowstraße soll die Einrichtung in der Hans-Thoma-Straße entfallen. Bei einer Ausstattung aller erhaltenswerter Gebäude mit Klima-Split-Anlagen rechnet die Verwaltung mit Gesamtkosten in Höhe von rund 170.0000 €. 6. Organisatorische Maßnahmen Unabhängig von baulichen Investitionen ist ein einheitlicher organisatorischer Hitzeschutz für alle Einrichtungen erforderlich. Dieser sollte insbesondere das frühzeitige Aktivieren der Verschattung, intensive Lüftung in den kühleren Morgenstunden, möglichst geschlossene Fenster bei deutlich höherer Außen- als Innentemperatur, die Verlagerung körperlich anstrengender Tätigkeiten und von Außenaktivitäten in die Morgenstunden, ein dauerhaft verfügbares Getränkeangebot, häufige Trinkimpulse, angepasste Kleidung, zusätzliche Ruhezeiten sowie die Beobachtung besonders gefährdeter Kinder umfassen. Die Empfehlungen entsprechen den aktuellen Hinweisen von KVJS und UKBW. Ergänzend sollte ein einfaches, einrichtungsübergreifendes Temperaturmonitoring eingeführt werden. In den besonders relevanten Gruppen-, Schlaf- und Ruheräumen sollten während Hitzeperioden morgens, mittags und am späteren Nachmittag Raumtemperaturen dokumentiert werden. Erst damit kann die tatsächliche thermische Belastung der einzelnen Gebäude und Räume belastbar miteinander verglichen und eine technische Prioritätenliste erstellt werden. Seitens der Träger bestehen Hitzeschutzkonzepte, die im Spätjahr evaluiert werden sollen. Der Ansatz des Diakonievereins sieht dabei vor bei Erreichen einer Außentemperatur von 35°C den Betrieb um 14 Uhr frühzeitig einzustellen. Dies war im Jahr 2026 insgesamt vier Mal der Fall. Auf die organisatorischen Maßnahmen seitens der Gebäudenutzer hat die Gemeinde selbst kaum Einflussmöglichkeit. Die Hauptamtsverwaltung nutzt jedoch den stetigen Austausch und versucht unterstützend und vermittelnd tätig zu sein 6.1 Mobile Klimageräte und „Klimainseln“ Druckvorlage DV-139/2026 Seite 10 von 13 Mobile Geräte können insbesondere kurzfristig zur Einrichtung sogenannter Klimainseln eingesetzt werden. Darunter ist ein Raum zu verstehen, der während der heißesten Tageszeiten zuverlässig auf einem gegenüber den übrigen Gruppenräumen deutlich niedrigeren Temperaturniveau gehalten werden kann. Er kann insbesondere für Ruhephasen, schlafende Kinder, besonders hitzeempfindliche Kinder sowie zeitweise für eine kleinere Gruppe genutzt werden. Das Landesjugendamt eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit, bei zeitweiser Unbenutzbarkeit einzelner Räume unter Verantwortung des Trägers auch geeignete kühlere Räume außerhalb der eigentlichen Einrichtung – beispielsweise Gemeindehaus oder Turnhalle – zu nutzen. Bei einer vollständigen Verlagerung des Betriebs ist eine betriebserlaubnisrechtliche Abstimmung erforderlich. Mobile Monoblock- Klimageräte sollten dabei als kurzfristige oder ergänzende Lösung, nicht als dauerhafter Ersatz für geeignete bauliche Maßnahmen bzw. stationäre Kühltechnik betrachtet werden. 6.2 Betreuungsstruktur der Kindertageseinrichtungen Die Betreuungsangebote in Linkenheim-Hochstetten umfassen sowohl Angebote für Kinder unter drei Jahren (U3) als auch für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt (Ü3). Die Betreuung erfolgt im Wesentlichen in verlängerter Öffnungszeit (VÖ) sowie in Ganztagesbetreuung (GT). Eine eigenständige reguläre Betreuungsform „vormittags“ besteht in den Kindertageseinrichtungen grundsätzlich nicht. Kürzere Betreuungszeiten werden insbesondere über die Spielgruppen in der Heussstraße angeboten. Für die weitere Betrachtung ist insbesondere die unterschiedliche tägliche Anwesenheitsdauer von Bedeutung. Während Kinder in VÖ-Angeboten die Einrichtung regelmäßig bereits am frühen bzw. mittleren Nachmittag verlassen, erstreckt sich die Betreuung in den GT-Gruppen bis in den späteren Nachmittag. Gerade in den Sommermonaten betrifft die höchste thermische Belastung eines Gebäudes daher in besonderem Maße die Ganztagesgruppen Bei den Ü3-Angeboten stehen nach der für 2026/27 vorgesehenen Struktur insgesamt 23 Gruppen mit 500 Plätzen zur Verfügung. Davon entfallen 340 Plätze auf VÖ- und 160 Plätze auf GT-Angebote. Für das Betreuungsjahr 2026/27 stellt sich die Angebotsstruktur im Wesentlichen wie folgt dar: Geplante Weiterentwicklung im U3-Bereich – Sharingplätze Am Pfarrgarten Aufgrund einer derzeit geringen Belegung einer Krippengruppe in der Einrichtung Am Pfarrgarten wird ein sogenanntes Sharing-Modell für VÖ-Plätze im U3-Bereich erprobt. Druckvorlage DV-139/2026 Seite 11 von 13 Nach der hierzu vorliegenden Information sind in einer Krippengruppe derzeit lediglich drei Kinder angemeldet. Da die personellen und betrieblichen Grundkosten der Gruppe unabhängig von dieser geringen Belegung weitgehend bestehen bleiben, soll die vorhandene Betreuungskapazität flexibler genutzt werden. Vorgesehen ist, einen regulären VÖ-Platz tageweise aufzuteilen. Eltern sollen dabei zwischen zwei festen Modellen wählen können: Modell A: Betreuung Montag bis Mittwoch; Elternbeitrag entsprechend 3/5 eines regulären VÖ-U3- Platzes, derzeit 285 Euro. Modell B: Betreuung Donnerstag und Freitag; Elternbeitrag entsprechend 2/5 eines regulären VÖ-U3- Platzes, derzeit 195 Euro. Das Angebot soll zunächst innerhalb der bereits bestehenden Gruppe erprobt werden. Je nach Nachfrage wäre eine schrittweise Ausweitung zunächst auf bis zu 14 und perspektivisch auf maximal 20 tageweise belegte Sharingplätze vorgesehen. Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Kinder bleibt dabei durch die zulässige Gruppengröße begrenzt. Reguläre Betreuungsplätze haben weiterhin Vorrang. Besteht Bedarf an einem durchgängigen VÖ- bzw. regulären Krippenplatz, soll dieser gegenüber einer tageweisen Sharingbelegung priorisiert werden. Das Sharing-Modell stellt damit keine neue Betriebsform und keine Erweiterung der genehmigten Gruppenkapazität dar, sondern eine flexiblere Nutzung vorhandener Kapazitäten. Für die spätere Bewertung des Hitzeschutzes sollte deshalb nicht allein auf die Zahl der genehmigten Gruppen abgestellt werden. Maßgeblich sind vielmehr Betreuungsform, tatsächliche Belegung und insbesondere die Anwesenheit von Kindern während der heißen Nachmittagsstunden. Auf dieser Grundlage können Einrichtungen mit Ganztagesangebot anschließend gezielt den ausschließlich oder überwiegend vormittags bzw. im VÖ-Betrieb genutzten Einrichtungen gegenübergestellt werden. Verschiebungen des Ganztagesbetriebs Aus der Verbindung der rechtlichen Betreiberpflichten, der hohen Vulnerabilität von Kleinkindern, der außergewöhnlichen Hitzeentwicklung des Jahres 2026 und der langen täglichen Aufenthaltsdauer in Ganztagesgruppen erscheint eine prioritäre technische Verbesserung der Ganztageseinrichtungen sachgerecht. Dabei wird nicht vorgeschlagen, kurzfristig sämtliche Räume aller Kindertageseinrichtungen vollflächig zu klimatisieren. Als erster Schritt sollte vielmehr das Klimainselprinzip mit stationärer Kühltechnik verfolgt werden. Das Hauptamt stimmt derzeit mit den Trägern Änderungen in der Betreuungsstruktur ab. Ziel der laufenden Abstimmung ist es, den Ganztagesbetrieb künftig auf die frisch sanierten bzw. neu gebauten Einrichtungen Blankenlocher Straße, Robert-Bosch-Straße, Virchowstraße sowie die mit Klimaanlagen ausgestatte Einrichtung Am Pfarrgarten und die im EG nachzurüstende Klimaanlage in der Carl-Benz- Straße zu konzentrieren. Die Abstimmung ist noch nicht abgeschlossen; die nachfolgende technische Zielsetzung steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden betrieblichen und trägerbezogenen Festlegung. Die Konzentration des Ganztagesbetriebs auf diese Standorte würde es ermöglichen, die dauerhaft erforderliche technische Kühlung auf eine begrenzte Zahl baulich gut geeigneter und langfristig genutzter Einrichtungen zu fokussieren. Dies ist insbesondere deshalb sachgerecht, weil Druckvorlage DV-139/2026 Seite 12 von 13 Ganztagesgruppen die Gebäude bis in die regelmäßig besonders warmen Nachmittagsstunden nutzen und Schlaf- bzw. Ruhephasen teilweise in diese Zeiten fallen. Schwerpunktstandort Aktueller Ansatz / Zielbild Ganztag Blankenlocher Straße Nachtauskühlung optimiert und in Betrieb Robert-Bosch-Straße Nachtauskühlung optimiert und in Betrieb Gruppen- und Schlafräume sind bereits aufgrund der schlechten Am Pfarrgarten Lüftungsmöglichkeiten klimatisiert worden. im Erdgeschoss ist für den Ganztagesbetrieb der Einbau einer Carl-Benz-Straße Klima-Split-Anlage vorgesehen. Gruppen- und Schlafräume sind in die Kühlkonzeption einzubeziehen. Die zwischenzeitlich angeschafften mobilen Klimageräte könnten damit den anderen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, und diese damit einzelne Räume besser kühlen und sogenannte Kühlinseln einrichten. 7. Fazit Die Gemeinde hat in den vergangenen Jahren alle KiTa-Gebäude mit Beschattungsmöglichkeiten ausgestattet, defekte Anlagen instand setzen lassen und bestehende optimiert. Die Entwicklung der heißen Tage und tropischen Nächte zeigt, dass die Investitionen in die Einrichtungen der Kinderbetreuung begründet sein kann. In Hitzewellen wie der zurückliegenden sind die bisherigen Gebäudeausstattungen – vor allem aufgrund der älteren Baujahre – nicht ausreichend, um dauerhaft Temperaturen von unter 29°C in den Räumlichkeiten auszuschließen. Ein deutliches Unterschreiten dieser Temperaturschwelle ist nur durch weitere energetische Sanierungen und in extremen Perioden wie im Juni 2026 durch aktive Kühltechnik in Form von fest eingebauten Klimaanlagen möglich. Ob dieser Standard gesetzt wird, ist eine politische Entscheidung, die dem Gemeinderat obliegt. In allen Bereichen unseres täglichen Lebens ist eine den Umständen angepasste (Tages-) Planung unverzichtbar, auch beim Thema Kinderbetreuung. Die organisatorische Seite bei Anpassungsprozessen muss daher immer mitbedacht werden. Für das Jahr 2026 wurden allen KiTa- (und Hort-)Einrichtungen im Rahmen des Haushaltsplanungen Budget-Genehmigungen zur Anschaffung von mobilen Klimageräten erteilt. Eine Verschiebung der Ganztagesbetreuungsstruktur würde ein gestuftes technisches Vorgehen ermöglichen. Für eine Klimatisierung der beiden GT-Gruppen (im EG) der Carl-Benz-Straße rechnet die Verwaltung grob mit 30.000 €. Diese Beträge würden auch für die Einrichtungen Blankenlocher Straße und Robert-Bosch-Straße zutreffen. Eine Sanierung der Schillerstraße könnte im Jahr 2029 angegangen werden, in der Kirchstraße könnte planerisch ab dem Jahr 2031 gestartet werden. Bezüglich der Klimatisierung bestehen aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich drei grobe Handlungsalternativen: Druckvorlage DV-139/2026 Seite 13 von 13 1. Beibehaltung des status quo 2. Ausstattung aller KiTa-Gebäude mit Klima-Split-Anlagen 3. gestuftes Vorgehen nach täglicher Betreuungsdauer a. Nutzung von Lüftungsanlagen in Gebäuden mit neuem hohen energetischen Baustandard bzw. b. Einbau von Klimasplit-Anlagen in den restlichen KiTa-Gebäuden mit Ganztagesbetreuung (nach Konzentration und Neuordnung des Ganztagesbetriebs) Die Verwaltung bittet aufgrund des aktuell laufenden Haushaltsplanungsprozesses eine Wegweisung des Gemeinderats, um im November schon belastbare und vorabgestimmte Haushaltszahlen vorlegen zu können.

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