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Klimawandelanpassung in kommunalen KiTa-Gebäuden Ausgangslage, organisatorische und technische Möglichkeiten
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Gemeinde Linkenheim-Hochstetten |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Bearbeitendes Amt
Bauamt
Vorlagenersteller / Datum
Schäfer / 25.08.2026
Drucksachen-Nr.
DV-139/2026
Aktengruppe DRUCKVORLAGE
29 Kindertageseinrichtungen ÖFFENTLICH
Beratungsfolge
Verwaltungsausschuss TOP 14.09.2026 Vorberatung nichtöffentlich
Technischer Ausschuss TOP 21.09.2026 Vorberatung nichtöffentlich
Gemeinderat TOP 24.09.2026 Beschlussfassung öffentlich
Klimawandelanpassung in kommunalen KiTa-Gebäuden
Ausgangslage, organisatorische und technische Möglichkeiten
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat nimmt die dargestellte Entwicklung der sommerlichen Wärmebelastung sowie
die organisatorischen und technischen Handlungsmöglichkeiten für die kommunalen
Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
a. gemeinsam mit den Trägern die bestehenden organisatorischen Hitzeschutzkonzepte zu
evaluieren, zu optimieren und ein einrichtungsübergreifendes Temperaturmonitoring für
Gruppen-, Schlaf- und Ruheräume einzuführen sowie
b. die Umsetzungsmöglichkeit der Anpassung der Ganztagsbetreuungsstruktur mit den
Einrichtungsleitungen abzustimmen.
3. Für baulich-technische Maßnahmen wird folgende Prioritätenfolge festgelegt:
(1) Vermeidung bzw. Verringerung des Wärmeeintrags, insbesondere durch wirksamen
außenliegenden Sonnenschutz,
(2) Optimierung der Nacht- und Querlüftung,
(3) Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes von Dach, Fassade und Verglasung im Zuge
ohnehin anstehender Sanierungen,
(4) ergänzende aktive Kühlung dort, wo passive Maßnahmen aufgrund der Gebäudesituation und
Nutzungsdauer nicht ausreichen.
Bei dauerhaft erforderlicher aktiver Kühlung sind stationäre Systeme gegenüber mobilen
Monoblockgeräten zu bevorzugen.
4. Für die weitere Klimawandelanpassung der KiTa-Gebäude
a. werden keine Maßnahmen verfolgt,
b. wird ein gestuftes Vorgehen nach tatsächlicher thermischer Belastung, täglicher
Betreuungsdauer und langfristiger Nutzungsperspektive der Gebäude festgelegt,
c. sollen im Jahr 2027 alle KiTa-Gebäude mit Split-Klimaanlagen ausgestattet werden.
Druckvorlage DV-139/2026 Seite 2 von 13
Ziele der Vorlage mit Bezug zum GEK:
Die Vorlage dient der dauerhaften Anpassung der kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen an
zunehmende sommerliche Wärme- und Hitzeperioden und damit der Sicherung
gesundheitsverträglicher sowie verlässlicher Betreuungsbedingungen.
Sie setzt insbesondere das Handlungsfeld C „Bildung, Soziale Infrastruktur und Kultur“ mit der
Maßnahme C.1 „Sicherung und Qualifizierung von Bildungs- und Betreuungsangeboten“,
insbesondere C.1.1 „Ausbau und Qualifizierung von Ganztags- und Betreuungsangeboten“, um.
Ergänzend besteht ein unmittelbarer Bezug zu Maßnahme C.4 „Bedarfsgerechter Erhalt, Ausbau
und Rückbau von öffentlichen Einrichtungen und Freizeitinfrastruktur“ und dort insbesondere
C.4.1 „Regelmäßige Modernisierung und energetische Sanierung von öffentlichen Einrichtungen“.
Darüber hinaus entspricht die Vorlage dem Handlungsfeld E „Erholung, Natur und Klimaschutz“,
Maßnahme E.3 „Förderung von kommunalen Klimaschutzaktivitäten“ mit der ausdrücklichen
Zielsetzung „Anpassung an den Klimawandel“. E.3.1 sieht insbesondere die energetische Sanierung
und Erhöhung der Energieeffizienz kommunaler Gebäude vor. Zugleich wird die GEK-Leitlinie einer
gesunden Umwelt aufgegriffen, nach der kommunale Planungen auch hinsichtlich ihrer Auswirkungen
auf Gesundheit und Lebensqualität zu beurteilen sind.
Anlage(n):
1. Anfrage Bündnis90/DIE GRÜNEN
2. Checkliste Sonnenschutz Kita UKBW
3. Hygieneleitfaden Kita Landesgesundheitsamt (siehe Seite 78ff)
4. Rundschreiben KVJS vom 11.08.2026
5. Sonnenschutz in der Kindertagesbetreuung - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
6. Sanierungsfahrplan Kirchstraße
7. Sanierungsfahrplan Kirchstraße - Präsentation
8. Sanierungsfahrplan KiTa Schillerstraße
9. Sanierungsfahrplan KiTa Schillerstraße - Präsentation
Finanzielle Auswirkungen:
Die konkreten Investitionskosten können erst nach Festlegung der umzusetzenden Standorte und
einer technischen Planung abschließend bestimmt werden. Für die Haushaltsplanung sind die
Maßnahmen grundsätzlich beim Produkt 3650 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen/-
pflege und der jeweiligen objektbezogenen Kostenstelle der Kindertageseinrichtung abzubilden. Für
größere bauliche Maßnahmen wird je Gebäude eine eigene Investitionsmaßnahme eingerichtet
werden.
Für die derzeit konkretisierte Klimatisierung der Ganztagesräume in der Carl-Benz-Straße ist
zunächst mit einer Größenordnung von rund 25.000 € zu rechnen. Die Installation ist investiv im
Finanzhaushalt zu veranschlagen. Gleichzeitig sind im Ergebnishaushalt Wartungskosten in Höhe von
800-1.500 € p.a. pro zu klimatisierendem Gebäude einzuplanen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die in den vergangenen Jahren zunehmende sommerliche Wärmebelastung und insbesondere die
außergewöhnliche Hitzeentwicklung im Jahr 2026 geben Anlass, den Hitzeschutz in den
Kindertageseinrichtungen der Gemeinde systematisch zu betrachten.
Druckvorlage DV-139/2026 Seite 3 von 13
Die Druckvorlage enthält zunächst eine Darstellung der Klima-/Wetterentwicklung, zeigt den
rechtlichen Rahmen auf, stellt die bisherige Betreuungs- und Gebäudesituation mit Blick auf den
Hitzeschutz dar und zeigt Handlungsoptionen für Verwaltung und Gemeinderat auf. Sie nimmt somit
auch Bezug auf die beigefügte Anfrage von Bündnis 90/Die Grüne.
1. Wetter und Klimawandel
Zur Beurteilung der regionalen Hitzebelastung wurden die Messstationen Rheinstetten bei
Karlsruhe und Waghäusel-Kirrlach herangezogen. Beide Stationen liegen im wärmebegünstigten
Oberrheingraben und bilden die für die Region maßgeblichen sommerlichen Temperaturverhältnisse
gut ab.
Für die nachfolgende Betrachtung wurden vier Kennwerte unterschieden:
Kennwert Definition
Sommertag Tageshöchsttemperatur ≥ 25 °C
Heißer Tag Tageshöchsttemperatur ≥ 30 °C
Sehr heißer Tag Tageshöchsttemperatur ≥ 35 °C
Tropennacht nächtliche Tiefsttemperatur ≥ 20 °C
Hitzekennwerte 2026 – Stand einschließlich 17.08.2026
bisher höchste Sommertage ≥ heiße Tage sehr heiße Tropennächte ≥
Station
Temperatur 25 °C ≥ 30 °C Tage ≥ 35 °C 20 °C
Rheinstetten 40,5 °C 79 51 20 9
Waghäusel-
41,4 °C 82 52 22 18
Kirrlach
Damit hatten beide Stationen bereits Mitte August eine außergewöhnlich hohe Hitzebelastung
erreicht. Besonders ausgeprägt ist sie an der Station Waghäusel-Kirrlach. Dort wurden bis zum
17.08.2026 bereits 52 heiße Tage, davon 22 sehr heiße Tage mit mindestens 35 °C, sowie 18
Tropennächte registriert.
Am 27.06.2026 wurde in Waghäusel-Kirrlach eine Tageshöchsttemperatur von 41,4 °C gemessen.
Dies ist zugleich der höchste bislang an dieser Station ausgewiesene Temperaturwert. Rheinstetten
erreichte während derselben Hitzeperiode rund 40,5 °C.
Der Deutsche Wetterdienst charakterisierte bereits den Juni 2026 als außergewöhnlich trocken und
sonnig und als einen Monat, dessen Ende durch eine historische Hitzewelle geprägt war. Die
Stationswerte zeigen, dass sich die hohe Wärmebelastung anschließend in den Sommermonaten
fortsetzte.
Für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen ist dabei nicht allein die kurzfristige
Tageshöchsttemperatur entscheidend. Von besonderer Bedeutung ist das Zusammenwirken mehrerer
aufeinanderfolgender warmer beziehungsweise heißer Tage mit nur geringer nächtlicher Abkühlung.
Gerade Tropennächte sind für den Gebäudebetrieb relevant: Können Außenluft und Bauteile nachts
nicht ausreichend abkühlen, wird die während des Tages gespeicherte Wärme nur unzureichend
abgeführt. Bei länger andauernden Hitzeperioden steigt dadurch die Ausgangstemperatur der Räume
von Tag zu Tag. Gruppen-, Aufenthalts- und insbesondere Schlafräume können sich zunehmend
aufheizen.
Die Kombination aus 52 heißen Tagen, 22 sehr heißen Tagen und 18 Tropennächten an der
Station Kirrlach verdeutlicht die besondere thermische Belastung des Jahres 2026.
Druckvorlage DV-139/2026 Seite 4 von 13
Aus dem Vergleichszeitraum der letzten 20 Jahre treten insbesondere folgende Rekordwerte hervor:
regionaler
Kennwert Jahr / Stand
Vergleichswert
Sommertage ≥ 25 °C 109 Tage 2018
heiße Tage ≥ 30 °C bis 2025 50 Tage 2018 und 2022
heiße Tage ≥ 30 °C 52 Tage 2026
höchste Temperatur Kirrlach 41,4 °C 27.06.2026
sehr heiße Tage ≥ 35 °C 22 Tage 2026
Tropennächte 2026 18 Nächte bis 17.08.2026
Das noch nicht abgeschlossene Jahr 2026 hat diesen bisherigen vollständigen Jahresrekord
bereits am 17. August überschritten: Mit 52 heißen Tagen liegt Kirrlach schon zu diesem Zeitpunkt
über den vollständigen Jahren 2018 und 2022. Hinzu kommt, dass 2026 mit 41,4 °C einen neuen
außergewöhnlichen Temperaturspitzenwert für die Station gebracht hat.
Die besondere Stellung des Jahres 2026 wird außerdem durch die Zahl der sehr heißen Tage deutlich.
22 Tage mit mindestens 35 °C innerhalb eines noch nicht abgeschlossenen Jahres bedeuten eine
außergewöhnlich lange Exposition gegenüber sehr hohen Außentemperaturen.
Gleiches gilt für die 18 bereits registrierten Tropennächte in Kirrlach. Für die Bewertung des
sommerlichen Wärmeschutzes ist dieser Wert von besonderer Bedeutung, weil die Möglichkeit zur
nächtlichen Auskühlung des Gebäudes hierdurch erheblich eingeschränkt wird.
sehr heiße Tage und Tropennächte
25
22
20 18
15 13 13
11
10
9 9
10 8 8
7 7
6 66
55 5 5
4 4
5 3 33 3 3 3
2 2 2 2 2 22 22
1 1 1 1
0 0 0 0 0 0
0
8 2 3 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6
4 5 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2
9 9 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
sehr heiße Tage Tropennächte Linear (sehr heiße Tage)
2. Bedeutung von Klimawandels/Hitzeentwicklung für den
Gebäudebetrieb
Die beobachteten Werte sind in den längerfristigen klimatischen Zusammenhang einzuordnen. Das
Landesamt für Umwelt Baden-Württemberg weist darauf hin, dass im Zuge des Klimawandels
Häufigkeit, Intensität und Dauer von Hitzeperioden zunehmen. Besonders betroffen sind die
bereits heute wärmebelasteten Regionen des Oberrheingrabens.
Für Kindertageseinrichtungen ist nicht ausschließlich die Frage relevant, ob einzelne historische
Temperaturrekorde künftig erneut erreicht werden. Für den Gebäudebetrieb wesentlich bedeutsamer
ist die zunehmende Wahrscheinlichkeit von mehrtägigen Hitzeperioden, häufigeren sehr heißen
Tagen und Nächten ohne ausreichende Abkühlung.
Druckvorlage DV-139/2026 Seite 5 von 13
Das Jahr 2026 ist für die weitere Planung daher nicht lediglich als singuläres Wetterereignis zu
betrachten. Zwar werden einzelne Sommer auch künftig unterschiedlich ausfallen; die klimatische
Entwicklung spricht jedoch dafür, dass länger andauernde Wärme- und Hitzeperioden häufiger
auftreten und die sommerliche Wärmebelastung des Gebäudebestands zunimmt.
Die bisherige Entwicklung des Jahres 2026 verdeutlicht diese betriebliche Herausforderung besonders
anschaulich, was die Wetterdaten von Kirrlach belegen.
Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz, zur wirksamen Verschattung, zur Begrenzung
innerer Wärmelasten sowie zur möglichst effektiven Nachtkühlung sind deshalb nicht
ausschließlich als Reaktion auf das Extremjahr 2026 zu verstehen. Sie sind vielmehr Bestandteil einer
dauerhaften Anpassung des Gebäudebestands an die sich verändernden klimatischen
Randbedingungen.
3. rechtlicher Rahmen
Für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen ergibt sich die Verpflichtung zum Schutz vor
gesundheitlichen Gefährdungen nicht aus einem einzelnen speziell für Kindertagesstätten festgelegten
Temperaturgrenzwert. Maßgeblich ist vielmehr eine Kombination aus Kinder- und Jugendhilferecht,
Betreiberverantwortung sowie Arbeitsschutzrecht.
Die örtliche Bedarfsplanung benennt insbesondere die §§ 22 bis 26 SGB VIII, das
Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg, die Kindertagesstättenverordnung sowie § 45 SGB
VIII als rechtliche Grundlagen für den Betrieb der Einrichtungen.
Nach § 45 SGB VIII setzt die Betriebserlaubnis voraus, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen in
der Einrichtung gewährleistet ist. Hierzu gehören unter anderem geeignete räumliche
Voraussetzungen sowie eine gesundheitsförderliche Umgebung. Daraus folgt für den Träger bzw.
Betreiber die Pflicht, erkennbare gesundheitliche Gefährdungen durch außergewöhnliche Hitze zu
beurteilen und angemessene Gegenmaßnahmen zu treffen.
Das Landesjugendamt beim KVJS hat diese Betreiberverantwortung mit Rundschreiben Nr.
103/2026 vom 11.08.2026 ausdrücklich für besondere Wetterlagen einschließlich Hitze konkretisiert.
Danach sind geeignete organisatorische Maßnahmen vorzubereiten und umzusetzen. Genannt werden
unter anderem frühes Lüften, die Verlagerung von Außenaktivitäten in die Morgenstunden,
Vermeidung körperlich anstrengender Tätigkeiten, ausreichende Ruhephasen, fortlaufendes
Getränkeangebot, Beobachtung von Anzeichen einer Hitzebelastung sowie die Anpassung von
Ausflügen und Tagesabläufen. Sind einzelne Räume wegen Hitze zeitweise nicht nutzbar, können unter
Verantwortung des Trägers auch kühlere Räume außerhalb der Einrichtung, beispielsweise Gemeinde-
oder Turnhallen, genutzt werden. Die vollständige Verlagerung einer Gruppe bzw. Einrichtung ist
dagegen betriebserlaubnisrechtlich abzustimmen.
Die Unfallkasse Baden-Württemberg empfiehlt ergänzend, Hitze ausdrücklich in die
Gefährdungsbeurteilung einer Kindertageseinrichtung einzubeziehen. Neben organisatorischen
Maßnahmen werden dabei insbesondere außenliegender Sonnenschutz, ausreichende
Lüftungsmöglichkeiten und gegebenenfalls technische Kühlung – ausdrücklich auch mobile
Klimageräte – genannt.
Daneben ist die Kindertageseinrichtung Arbeitsplatz. Für die Beschäftigten gelten daher das
Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Der
Arbeitgeber hat Gefährdungen zu ermitteln, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, deren
Wirksamkeit zu überprüfen und die Maßnahmen erforderlichenfalls anzupassen.
Die ASR A3.5 „Raumtemperatur“ sieht für Arbeitsräume eine abgestufte Reaktion vor:
Druckvorlage DV-139/2026 Seite 6 von 13
• bei Überschreitung einer Raumtemperatur von 26 °C infolge Sonneneinstrahlung ist geeigneter
Sonnenschutz vorzusehen;
• bei Raumtemperaturen über 26 °C sollen zusätzliche Maßnahmen getroffen werden;
• bei mehr als 30 °C müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden;
• Räume mit mehr als 35 °C sind ohne zusätzliche besondere Schutzmaßnahmen grundsätzlich
nicht als Arbeitsraum geeignet.
Als Maßnahmen werden unter anderem wirksamer Sonnenschutz, Nacht- bzw. frühmorgendliche
Lüftung, Reduzierung innerer Wärmelasten und technische bzw. organisatorische Maßnahmen
genannt.
Wichtig ist die rechtliche Einordnung: Die Temperaturwerte der ASR A3.5 sind
arbeitsschutzrechtliche Werte für Beschäftigte und keine unmittelbar geltenden „Schließungsgrenzen“
für Kindergruppen. Für Kinder besteht derzeit kein vergleichbares bundeseinheitliches
Temperaturstufensystem. Dies entbindet den Betreiber jedoch nicht von seiner Schutzpflicht.
Es folgt daraus ein risikobasierter Handlungsansatz: Die tatsächlich auftretenden
Raumtemperaturen sind zu erfassen, vermeidbare Wärmeeinträge sind zu reduzieren und für länger
andauernde Hitzeperioden sind sowohl organisatorische als auch baulich-technische
Schutzmaßnahmen vorzuhalten.
4. Möglichkeiten der Gebäudeanpassung
Grundsätzlich sollte eine technische Kühlung nicht isoliert betrachtet werden. Sinnvoll ist eine
Kombination aus der Vermeidung von Wärmeeinträgen, der passiven bzw. nächtlichen
Wärmeabfuhr und – soweit dies nicht ausreicht – einer aktiven Kühlung.
In der nachfolgenden Tabelle wurden die gängigsten Ansätze zum Schutz von Hitze in Gebäuden
aufgelistet.
Maßnahme Vorteile Nachteile / zu beachten
Außenliegender Sehr wirksam, da Sonnenenergie Windanfälligkeit, Wartungsbedarf,
Sonnenschutz – bereits vor der Verglasung teilweise Eingriff in Fassade;
Raffstores, Rollläden, abgefangen wird; geringer Nachrüstung konstruktiv nicht überall
Markisen, Lamellen Energiebedarf einfach
Druckvorlage DV-139/2026 Seite 7 von 13
Maßnahme Vorteile Nachteile / zu beachten
Vordächer / feste Wartungsarm; bei richtiger Wirksamkeit abhängig von
Verschattung Dimensionierung gute Himmelsrichtung und Geometrie; bei
Verschattung hoch stehender Ost-/Westfassaden begrenzt
Sommersonne
Bäume / bauliche Verdunstungskühlung, Langfristige Wirkung; Standort,
Verschattung des Verbesserung des Mikroklimas, Wurzelraum und Pflege zu beachten
Außenraums Verschattung von Fassade/
Außenbereich
Sonnenschutzverglas Dauerhafte Reduzierung solarer Kosten; teilweise Verringerung des
ung / Folien Wärmeeinträge Tageslichteinfalls und solarer Gewinne
im Winter; Folien begrenzte
Lebensdauer
Verbesserung Dach- Dauerhafte Verbesserung des Höhere Investition; meist nur sinnvoll
und Wandaufbau / sommerlichen und winterlichen im Zusammenhang mit
Dämmung Wärmeschutzes Sanierungsmaßnahmen
Dachbegrünung / Verringerung der Aufheizung der Statik, Abdichtung, Unterhalt und
helle Dachflächen; ggf. weitere brandschutztechnische Aspekte zu
Dachoberflächen ökologische Vorteile prüfen
Nacht- und Geringer Energieeinsatz; wirksam Wirkung bei tropischen Nächten
Querlüftung bei kühlen Nächten eingeschränkt; Einbruchschutz,
Insekten, Lärm und Regen müssen
berücksichtigt werden
Automatisierte Gezielte nächtliche Investitions- und Wartungsaufwand;
Fensterlüftung Gebäudeauskühlung ohne Sicherheits- und Wetterschutz
Personal erforderlich
Mechanische Gesicherter Luftwechsel und gute Eine Lüftungsanlage ist ohne aktive
Lüftungsanlage CO₂-Qualität; kontrollierbarer Kühlfunktion keine Klimaanlage; bei
Betrieb hohen Außentemperaturen nur
begrenzte Kühlwirkung
Stationäre Split- Hohe und verlässliche Investitionskosten, Stromverbrauch,
/Multisplit- Kühlleistung; vergleichsweise leise Außengeräte, Schall, Kondensatführung,
Klimaanlage bzw. in den Innenräumen; gezielte Wartung und Kältemitteltechnik, Kritik
reversible Kühlung einzelner Räume möglich aufgrund Austrocknung der
Wärmepumpe Schleimhäute
Mobile Klimageräte Kurzfristig beschaffbar und Meist geringere Effizienz und höhere
flexibel einsetzbar; geeignet für Geräuschbelastung; Abluftführung,
Übergangslösungen und einzelne Nachströmung warmer Luft, Kondensat
„Klimainseln“ und elektrische Anschlussleistung zu
beachten
Ventilatoren Geringe Investition, geringe Senken die Raumtemperatur nicht,
Leistungsaufnahme sondern verbessern lediglich das
Wärmeempfinden; bei sehr hohen
Temperaturen nur begrenzte Wirkung
Die ASR A3.5 nennt den außenliegenden Sonnenschutz ausdrücklich als geeignete technische
Maßnahme. Auch die UKBW empfiehlt zunächst Maßnahmen zur Begrenzung der solaren
Wärmeeinträge und nennt anschließend technische Kühlmöglichkeiten.
Druckvorlage DV-139/2026 Seite 8 von 13
Bei mobilen Klimageräten ist insbesondere zwischen einfachen Monoblockgeräten und stationären
Splitanlagen zu unterscheiden. Monoblockgeräte müssen die aufgenommene Wärme über einen
Abluftschlauch ins Freie abführen. Eine ungeeignete oder lediglich provisorisch geöffnete
Fensterführung kann zu einem erheblichen Nachstrom warmer Außenluft führen und die Effizienz
vermindern. Splitgeräte sind regelmäßig effizienter und im Innenraum leiser.
Im Übrigen muss bei der bauplanerischen Auslegung aktiver Kühlung die Absenkung gegenüber der
Außentemperatur maßvoll erfolgen. Als planerischer Orientierungswert kann eine
Temperaturdifferenz von etwa 6 K zwischen Außen- und Innenraum zugrunde gelegt werden. Neben
Komfort- und gesundheitlichen Gesichtspunkten sind dabei insbesondere Luftfeuchte, Taupunkt und
mögliche Kondensatbildung an Bauteilen zu berücksichtigen.
Die konkrete Auslegung ist deshalb jeweils im Rahmen der technischen und bauphysikalischen
Planung festzulegen. Bei einer einfachen Installation einer Klimaanlage ohne Mess-, Steuer- und
Regeltechnik sind bei unsachgemäßer Einstellung Bauschäden nicht auszuschließen. Daneben stehen
Klimaanlagen aufgrund der mit der Kühlung regelmäßig einhergehenden Entfeuchtung der Raumluft
und der damit möglichen Austrocknung von Haut und Schleimhäuten in der Kritik.
Für den kommunalen Gebäudebestand wird deshalb folgende technische Reihenfolge
empfohlen:
1. Wärmeeintrag soweit möglich vermeiden, insbesondere durch außenliegenden Sonnenschutz
2. Möglichkeiten der Nacht- und Querlüftung ausschöpfen (auch organisatorisch)
3. Bei Sanierungsmaßnahmen Dach, Fassade und Verglasungen im Hinblick auf sommerlichen
Wärmeschutz optimieren
4. In besonders belasteten und zeitlich langen belegten Gebäuden Lüftungsanlagen nutzen und
optimieren oder aktive Kühlung ergänzen
5. Stationäre Systeme gegenüber dauerhaft betriebenen mobilen Monoblockgeräten bevorzugen
5. Gebäudebestand in Linkenheim-Hochstetten
Die Gemeine Linkenheim-Hochstetten investiert nach und nach in den Gebäudebestand.
Mit der Sanierung der Blankenlocher Straße 14 und dem Neubau der Robert-Bosch-Straße wurden
energetisch sehr gut gedämmte Gebäude geschaffen und – da für den normalen Luftaustausch
erforderlich – mit einer entsprechenden Lüftungsanlage ausgestattet.
Der sanierte/neue Gebäudebestand führt thermisch zu einer langsameren Aufheizung der Gebäude im
Sommer. Die nunmehr eingestellten und optimierten Lüftungsprogramme ermöglichen eine leichte
Nachtauskühlung vor allem in lauen Sommernächten.
Eine normale KiTa-Lüftung wird auf Luftqualität und Personen ausgelegt. Soll die Anlage
nennenswert kühlen, muss sie auf die Kühllast ausgelegt werden. Dafür können mehrfach höhere
Luftmengen erforderlich werden – mit entsprechend größeren Kanälen, Ventilatoren und Auslässen
sowie Sommerbypass und eigener Regelstrategie. Eine hygienische Lüftungsanlage kann also nicht
automatisch als wirksame Kühlanlage vorausgesetzt werden.
Insgesamt wurden zurückliegend auch immer weitergehende Ausstattungen nicht vorgenommen; um
das Investitionsbudget nicht über Gebühr zu überfordern.
Druckvorlage DV-139/2026 Seite 9 von 13
Die Gebäude Schillerstraße und Kirchstraße erfordern neben der Sanierung der Gebäudehülle auch
weitere Anpassungen in der Gebäudetechnik und Ausstattung (Heizung, Elektrik, etc.). Zur
Heidelberger Straße ist eine eigenständige Betrachtung erforderlich, da die Gemeinde hier nur Mieter
ist und ein laufendes Rechtsverfahren anhängig ist. Mit der neuen KiTa Virchowstraße soll die
Einrichtung in der Hans-Thoma-Straße entfallen.
Bei einer Ausstattung aller erhaltenswerter Gebäude mit Klima-Split-Anlagen rechnet die Verwaltung
mit Gesamtkosten in Höhe von rund 170.0000 €.
6. Organisatorische Maßnahmen
Unabhängig von baulichen Investitionen ist ein einheitlicher organisatorischer Hitzeschutz für alle
Einrichtungen erforderlich. Dieser sollte insbesondere das frühzeitige Aktivieren der Verschattung,
intensive Lüftung in den kühleren Morgenstunden, möglichst geschlossene Fenster bei deutlich
höherer Außen- als Innentemperatur, die Verlagerung körperlich anstrengender Tätigkeiten und von
Außenaktivitäten in die Morgenstunden, ein dauerhaft verfügbares Getränkeangebot, häufige
Trinkimpulse, angepasste Kleidung, zusätzliche Ruhezeiten sowie die Beobachtung besonders
gefährdeter Kinder umfassen. Die Empfehlungen entsprechen den aktuellen Hinweisen von KVJS und
UKBW. Ergänzend sollte ein einfaches, einrichtungsübergreifendes Temperaturmonitoring
eingeführt werden. In den besonders relevanten Gruppen-, Schlaf- und Ruheräumen sollten während
Hitzeperioden morgens, mittags und am späteren Nachmittag Raumtemperaturen dokumentiert
werden. Erst damit kann die tatsächliche thermische Belastung der einzelnen Gebäude und Räume
belastbar miteinander verglichen und eine technische Prioritätenliste erstellt werden.
Seitens der Träger bestehen Hitzeschutzkonzepte, die im Spätjahr evaluiert werden sollen. Der Ansatz
des Diakonievereins sieht dabei vor bei Erreichen einer Außentemperatur von 35°C den Betrieb um 14
Uhr frühzeitig einzustellen. Dies war im Jahr 2026 insgesamt vier Mal der Fall. Auf die
organisatorischen Maßnahmen seitens der Gebäudenutzer hat die Gemeinde selbst kaum
Einflussmöglichkeit. Die Hauptamtsverwaltung nutzt jedoch den stetigen Austausch und versucht
unterstützend und vermittelnd tätig zu sein
6.1 Mobile Klimageräte und „Klimainseln“
Druckvorlage DV-139/2026 Seite 10 von 13
Mobile Geräte können insbesondere kurzfristig zur Einrichtung sogenannter Klimainseln eingesetzt
werden. Darunter ist ein Raum zu verstehen, der während der heißesten Tageszeiten zuverlässig auf
einem gegenüber den übrigen Gruppenräumen deutlich niedrigeren Temperaturniveau gehalten
werden kann. Er kann insbesondere für Ruhephasen, schlafende Kinder, besonders hitzeempfindliche
Kinder sowie zeitweise für eine kleinere Gruppe genutzt werden. Das Landesjugendamt eröffnet
darüber hinaus die Möglichkeit, bei zeitweiser Unbenutzbarkeit einzelner Räume unter
Verantwortung des Trägers auch geeignete kühlere Räume außerhalb der eigentlichen Einrichtung –
beispielsweise Gemeindehaus oder Turnhalle – zu nutzen. Bei einer vollständigen Verlagerung des
Betriebs ist eine betriebserlaubnisrechtliche Abstimmung erforderlich. Mobile Monoblock-
Klimageräte sollten dabei als kurzfristige oder ergänzende Lösung, nicht als dauerhafter Ersatz für
geeignete bauliche Maßnahmen bzw. stationäre Kühltechnik betrachtet werden.
6.2 Betreuungsstruktur der Kindertageseinrichtungen
Die Betreuungsangebote in Linkenheim-Hochstetten umfassen sowohl Angebote für Kinder unter drei
Jahren (U3) als auch für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt (Ü3). Die Betreuung erfolgt im
Wesentlichen in verlängerter Öffnungszeit (VÖ) sowie in Ganztagesbetreuung (GT). Eine eigenständige
reguläre Betreuungsform „vormittags“ besteht in den Kindertageseinrichtungen grundsätzlich nicht.
Kürzere Betreuungszeiten werden insbesondere über die Spielgruppen in der Heussstraße angeboten.
Für die weitere Betrachtung ist insbesondere die unterschiedliche tägliche Anwesenheitsdauer von
Bedeutung. Während Kinder in VÖ-Angeboten die Einrichtung regelmäßig bereits am frühen bzw.
mittleren Nachmittag verlassen, erstreckt sich die Betreuung in den GT-Gruppen bis in den späteren
Nachmittag. Gerade in den Sommermonaten betrifft die höchste thermische Belastung eines Gebäudes
daher in besonderem Maße die Ganztagesgruppen Bei den Ü3-Angeboten stehen nach der für 2026/27
vorgesehenen Struktur insgesamt 23 Gruppen mit 500 Plätzen zur Verfügung. Davon entfallen 340
Plätze auf VÖ- und 160 Plätze auf GT-Angebote.
Für das Betreuungsjahr 2026/27 stellt sich die Angebotsstruktur im Wesentlichen wie folgt dar:
Geplante Weiterentwicklung im U3-Bereich – Sharingplätze Am Pfarrgarten
Aufgrund einer derzeit geringen Belegung einer Krippengruppe in der Einrichtung Am Pfarrgarten
wird ein sogenanntes Sharing-Modell für VÖ-Plätze im U3-Bereich erprobt.
Druckvorlage DV-139/2026 Seite 11 von 13
Nach der hierzu vorliegenden Information sind in einer Krippengruppe derzeit lediglich drei Kinder
angemeldet. Da die personellen und betrieblichen Grundkosten der Gruppe unabhängig von dieser
geringen Belegung weitgehend bestehen bleiben, soll die vorhandene Betreuungskapazität flexibler
genutzt werden.
Vorgesehen ist, einen regulären VÖ-Platz tageweise aufzuteilen. Eltern sollen dabei zwischen zwei
festen Modellen wählen können:
Modell A: Betreuung Montag bis Mittwoch; Elternbeitrag entsprechend 3/5 eines regulären VÖ-U3-
Platzes, derzeit 285 Euro.
Modell B: Betreuung Donnerstag und Freitag; Elternbeitrag entsprechend 2/5 eines regulären VÖ-U3-
Platzes, derzeit 195 Euro.
Das Angebot soll zunächst innerhalb der bereits bestehenden Gruppe erprobt werden. Je nach
Nachfrage wäre eine schrittweise Ausweitung zunächst auf bis zu 14 und perspektivisch auf maximal
20 tageweise belegte Sharingplätze vorgesehen. Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Kinder bleibt
dabei durch die zulässige Gruppengröße begrenzt.
Reguläre Betreuungsplätze haben weiterhin Vorrang. Besteht Bedarf an einem durchgängigen VÖ-
bzw. regulären Krippenplatz, soll dieser gegenüber einer tageweisen Sharingbelegung priorisiert
werden. Das Sharing-Modell stellt damit keine neue Betriebsform und keine Erweiterung der
genehmigten Gruppenkapazität dar, sondern eine flexiblere Nutzung vorhandener Kapazitäten.
Für die spätere Bewertung des Hitzeschutzes sollte deshalb nicht allein auf die Zahl der genehmigten
Gruppen abgestellt werden. Maßgeblich sind vielmehr Betreuungsform, tatsächliche Belegung und
insbesondere die Anwesenheit von Kindern während der heißen Nachmittagsstunden. Auf dieser
Grundlage können Einrichtungen mit Ganztagesangebot anschließend gezielt den ausschließlich oder
überwiegend vormittags bzw. im VÖ-Betrieb genutzten Einrichtungen gegenübergestellt werden.
Verschiebungen des Ganztagesbetriebs
Aus der Verbindung der rechtlichen Betreiberpflichten, der hohen Vulnerabilität von Kleinkindern, der
außergewöhnlichen Hitzeentwicklung des Jahres 2026 und der langen täglichen Aufenthaltsdauer in
Ganztagesgruppen erscheint eine prioritäre technische Verbesserung der
Ganztageseinrichtungen sachgerecht.
Dabei wird nicht vorgeschlagen, kurzfristig sämtliche Räume aller Kindertageseinrichtungen
vollflächig zu klimatisieren. Als erster Schritt sollte vielmehr das Klimainselprinzip mit stationärer
Kühltechnik verfolgt werden.
Das Hauptamt stimmt derzeit mit den Trägern Änderungen in der Betreuungsstruktur ab. Ziel der
laufenden Abstimmung ist es, den Ganztagesbetrieb künftig auf die frisch sanierten bzw. neu gebauten
Einrichtungen Blankenlocher Straße, Robert-Bosch-Straße, Virchowstraße sowie die mit Klimaanlagen
ausgestatte Einrichtung Am Pfarrgarten und die im EG nachzurüstende Klimaanlage in der Carl-Benz-
Straße zu konzentrieren. Die Abstimmung ist noch nicht abgeschlossen; die nachfolgende technische
Zielsetzung steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden betrieblichen und trägerbezogenen
Festlegung.
Die Konzentration des Ganztagesbetriebs auf diese Standorte würde es ermöglichen, die dauerhaft
erforderliche technische Kühlung auf eine begrenzte Zahl baulich gut geeigneter und langfristig
genutzter Einrichtungen zu fokussieren. Dies ist insbesondere deshalb sachgerecht, weil
Druckvorlage DV-139/2026 Seite 12 von 13
Ganztagesgruppen die Gebäude bis in die regelmäßig besonders warmen Nachmittagsstunden nutzen
und Schlaf- bzw. Ruhephasen teilweise in diese Zeiten fallen.
Schwerpunktstandort
Aktueller Ansatz / Zielbild
Ganztag
Blankenlocher Straße Nachtauskühlung optimiert und in Betrieb
Robert-Bosch-Straße Nachtauskühlung optimiert und in Betrieb
Gruppen- und Schlafräume sind bereits aufgrund der schlechten
Am Pfarrgarten
Lüftungsmöglichkeiten klimatisiert worden.
im Erdgeschoss ist für den Ganztagesbetrieb der Einbau einer
Carl-Benz-Straße Klima-Split-Anlage vorgesehen. Gruppen- und Schlafräume sind in
die Kühlkonzeption einzubeziehen.
Die zwischenzeitlich angeschafften mobilen Klimageräte könnten damit den anderen Einrichtungen
zur Verfügung gestellt werden, und diese damit einzelne Räume besser kühlen und sogenannte
Kühlinseln einrichten.
7. Fazit
Die Gemeinde hat in den vergangenen Jahren alle KiTa-Gebäude mit Beschattungsmöglichkeiten
ausgestattet, defekte Anlagen instand setzen lassen und bestehende optimiert.
Die Entwicklung der heißen Tage und tropischen Nächte zeigt, dass die Investitionen in die
Einrichtungen der Kinderbetreuung begründet sein kann. In Hitzewellen wie der zurückliegenden sind
die bisherigen Gebäudeausstattungen – vor allem aufgrund der älteren Baujahre – nicht ausreichend,
um dauerhaft Temperaturen von unter 29°C in den Räumlichkeiten auszuschließen. Ein deutliches
Unterschreiten dieser Temperaturschwelle ist nur durch weitere energetische Sanierungen und in
extremen Perioden wie im Juni 2026 durch aktive Kühltechnik in Form von fest eingebauten
Klimaanlagen möglich. Ob dieser Standard gesetzt wird, ist eine politische Entscheidung, die dem
Gemeinderat obliegt.
In allen Bereichen unseres täglichen Lebens ist eine den Umständen angepasste (Tages-) Planung
unverzichtbar, auch beim Thema Kinderbetreuung. Die organisatorische Seite bei
Anpassungsprozessen muss daher immer mitbedacht werden. Für das Jahr 2026 wurden allen KiTa-
(und Hort-)Einrichtungen im Rahmen des Haushaltsplanungen Budget-Genehmigungen zur
Anschaffung von mobilen Klimageräten erteilt.
Eine Verschiebung der Ganztagesbetreuungsstruktur würde ein gestuftes technisches Vorgehen
ermöglichen. Für eine Klimatisierung der beiden GT-Gruppen (im EG) der Carl-Benz-Straße rechnet
die Verwaltung grob mit 30.000 €. Diese Beträge würden auch für die Einrichtungen Blankenlocher
Straße und Robert-Bosch-Straße zutreffen.
Eine Sanierung der Schillerstraße könnte im Jahr 2029 angegangen werden, in der Kirchstraße könnte
planerisch ab dem Jahr 2031 gestartet werden.
Bezüglich der Klimatisierung bestehen aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich drei grobe
Handlungsalternativen:
Druckvorlage DV-139/2026 Seite 13 von 13
1. Beibehaltung des status quo
2. Ausstattung aller KiTa-Gebäude mit Klima-Split-Anlagen
3. gestuftes Vorgehen nach täglicher Betreuungsdauer
a. Nutzung von Lüftungsanlagen in Gebäuden mit neuem hohen energetischen
Baustandard bzw.
b. Einbau von Klimasplit-Anlagen in den restlichen KiTa-Gebäuden mit
Ganztagesbetreuung (nach Konzentration und Neuordnung des Ganztagesbetriebs)
Die Verwaltung bittet aufgrund des aktuell laufenden Haushaltsplanungsprozesses eine Wegweisung
des Gemeinderats, um im November schon belastbare und vorabgestimmte Haushaltszahlen vorlegen
zu können.
Text aus PDF extrahiert