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Antrag auf überplanmäßige Budgeterhöhung der Investitionsmaßnahme 7 1133 000 0002 Sachkonto 7821 0000 für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 100.000 € zum Erwerb landwirtschaftlicher Flächen

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TypNotiz
GemeindeGemeinde Linkenheim-Hochstetten
Datum2026-09-24
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Bearbeitendes Amt Rechnungsamt Vorlagenersteller / Datum Dahm / 24.08.2026 Drucksachen-Nr. DV-137/2026 Aktengruppe DRUCKVORLAGE 88 Allgemeines Grundvermögen ÖFFENTLICH Beratungsfolge Verwaltungsausschuss TOP 14.09.2026 Vorberatung nichtöffentlich Gemeinderat TOP 24.09.2026 Beschlussfassung öffentlich Antrag auf überplanmäßige Budgeterhöhung der Investitionsmaßnahme 7 1133 000 0002 Sachkonto 7821 0000 für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 100.000 € zum Erwerb landwirtschaftlicher Flächen Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt einer überplanmäßigen Budgeterhöhung in Höhe von 100.000 € der Investitionsmaßnahme 7 1133 0000 002 Sachkonto 7821 0000 für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen im Haushaltsjahr 2026 zu. Ziele der Vorlage mit Bezug zum GEK: Belange des GEK werden nicht unmittelbar berührt. Eines der vordringlichen Ziele des GEK ist im Handlungsfeld A -Städtebau und Wohnen- definiert. Dieser Beschluss kann zugleich einen wichtigen Beitrag dazu leisten, frühzeitig geeignete Flächen für den erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleich künftiger Neubaugebiete zu sichern und damit entsprechende Handlungsspielräume für die weitere städtebauliche Entwicklung zu schaffen. Da die Ausweisung und Erschließung neuer Baugebiete in der Regel mit einem entsprechenden Ausgleichsbedarf einhergeht, können auf diese Weise perspektivisch wertvolle Ressourcen für die Gemeinde vorgehalten werden. Finanzielle Auswirkungen: Im Haushalt waren zum allgemeinen Ankauf von Grundstücken 135.000 € pauschal angesetzt. Diese sind unter der Investitionsmaßnahme 7 1133 0000 002 und dem Sachkonto 7821 0000 zu verbuchen. Aufgrund erhöhtem Angebotsaufkommen im Jahr 2026 sollen überplanmäßig weitere 100.000 € zum Erwerb interessanter landwirtschaftlicher Flächen bereitgestellt werden. Beteiligungsmöglichkeit: Sachdarstellung und Begründung: Druckvorlage DV-137/2026 Seite 2 von 3 Erhöhtes Angebot an landwirtschaftlichen Flächen Im Rahmen des Netzausbaus zur Umsetzung der Energiewende plant die TransnetBW auf dem rund 80 Kilometer langen Abschnitt zwischen Weinheim und Karlsruhe die Verstärkung einer bestehenden 220- kV-Freileitung und deren Umstellung auf 380 kV. Das Gesamtvorhaben ist Teil einer übergreifenden Netzverstärkung zwischen Urberach, südlich von Frankfurt am Main, und Karlsruhe- Daxlanden und erstreckt sich daher auch auf Flächen der Gemarkung Linkenheim-Hochstetten. Im Zusammenhang mit der für den Netzausbau erforderlichen Grundstückssicherung haben die von TransnetBW beauftragten Unternehmen und deren Subunternehmen im Jahr 2026 verstärkt Kontakt zu Eigentümern landwirtschaftlicher Flächen aufgenommen. Die hierdurch ausgelösten Anfragen haben bei zahlreichen Eigentümern zu einer erhöhten Verkaufsbereitschaft geführt. In der Folge wurden der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten im Jahr 2026 erheblich mehr landwirtschaftliche Grundstücke zum Erwerb angeboten als im Vorjahr. Diese Entwicklung war zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2026 in dieser Form und in diesem Umfang nicht absehbar. Für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen wurde daher im Haushaltsplan 2026 zunächst ein pauschales Budget in Höhe von 135.000 € veranschlagt. Entwicklung und aktueller Stand des Budgets 2026 Bereits zum jetzigen Zeitpunkt zeichnet sich ab, dass der hierfür vorgesehene Haushaltsansatz möglicherweise nicht ausreichen wird. Zum 25.08.2026 wurden bereits Flächenankäufe mit einem Gesamtvolumen von rund 50.000 € getätigt und entsprechend verbucht. Darüber hinaus sind weitere Grundstücksankäufe mit einem Gesamtwert von rund 77.000 € bereits konkret avisiert. Zusätzlich liegen der Liegenschaftsverwaltung weitere Angebote für landwirtschaftliche Grundstücke mit einem Gesamtvolumen von rund 76.000 € vor. Die Gemeinde hat damit aktuell die Möglichkeit, ihren landwirtschaftlichen Grundstücksbestand durch den Erwerb geeigneter Flächen gezielt zu ergänzen. Der Erwerb entsprechender Grundstücke kann zugleich zur langfristigen Sicherung kommunaler Entwicklungsmöglichkeiten und zur strategischen Weiterentwicklung des gemeindlichen Grundstücksbestandes beitragen. Aufgrund der unerwartet hohen Anzahl an Verkaufsangeboten reicht das im Haushaltsplan 2026 zur Verfügung stehende Budget für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen nicht aus, um sämtliche für die Gemeinde interessanten Erwerbsmöglichkeiten wahrnehmen zu können. Um den Erwerb der bereits angebotenen bzw. avisierten Flächen zu ermöglichen und gleichzeitig einen angemessenen finanziellen Puffer für weitere Grundstücksangebote im letzten Quartal des Haushaltsjahres 2026 vorzuhalten, ist daher eine überplanmäßige Erhöhung des Budgets um 100.000 € erforderlich. Die überplanmäßige Mittelbereitstellung soll der Gemeinde die notwendige Flexibilität geben, auf geeignete und wirtschaftlich sinnvolle Grundstücksangebote kurzfristig reagieren zu können. Gerade bei Grundstücksgeschäften ist eine solche Handlungsfähigkeit von Bedeutung, da Verkaufsbereitschaften häufig nur für einen begrenzten Zeitraum bestehen und sich entsprechende Erwerbsmöglichkeiten nicht zuverlässig im Rahmen der Haushaltsplanung im Voraus abbilden lassen. Der Erwerb von Grundstücken stellt zugleich eine nachhaltige Form der Vermögenssicherung dar. Grund und Boden ist als nicht beliebig vermehrbares Gut grundsätzlich wertbeständig und bildet einen Druckvorlage DV-137/2026 Seite 3 von 3 substantiellen Gegenwert für die eingesetzten finanziellen Mittel. Der gezielte Aufbau und die Sicherung kommunalen Grundbesitzes stärken daher langfristig die Vermögensposition der Gemeinde und eröffnen zugleich zukünftige Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund ist der Erwerb geeigneter Flächen grundsätzlich als langfristige und werthaltige Investition in das kommunale Vermögen zu betrachten. Tabellarische Darstellung zum Stichtag 25.08.2026 Position Summe bereits getätigte Ankäufe 50.000 € bereits avisierte Ankäufe 77.000 € weitere vorliegende Angebote 76.000 € Zwischensumme 203.000 € ursprünglich vorgesehener Planansatz 135.000 € Differenz 68.000 € beantragte überplanmäßige Erhöhung 100.000 € Puffer 32.000 € Die beantragte überplanmäßige Budgeterhöhung ist aufgrund der im Jahr 2026 deutlich gestiegenen Anzahl an Verkaufsangeboten landwirtschaftlicher Flächen erforderlich. Die zusätzlichen Mittel ermöglichen es der Gemeinde, die derzeit konkret bestehenden und für die Gemeinde interessanten Erwerbsmöglichkeiten wahrzunehmen und gleichzeitig eine angemessene Reserve für weitere Angebote bis zum Ende des Haushaltsjahres vorzuhalten. Da die erhöhte Verkaufsbereitschaft und die damit verbundene Anzahl an Grundstücksangeboten zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht vorhersehbar waren, konnte der hierfür erforderliche Mittelbedarf im Haushaltsplan 2026 nicht entsprechend berücksichtigt werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, der überplanmäßigen Budgeterhöhung in Höhe von 100.000 € zuzustimmen. Eine zeitnahe Bereitstellung der zusätzlichen Mittel ist insbesondere deshalb geboten, da ein Erwerb von Grundstücken nach Ausschöpfung der im Haushaltsplan 2026 vorgesehenen Mittel grundsätzlich erst wieder nach Inkrafttreten bzw. Genehmigung des Haushaltsplans 2027 möglich wäre. Mit einer Genehmigung des Haushaltsplans 2027 ist erfahrungsgemäß frühestens gegen Ende Februar 2027 zu rechnen. Die überplanmäßige Mittelbereitstellung dient somit dazu, die Handlungsfähigkeit der Gemeinde beim Erwerb geeigneter landwirtschaftlicher Flächen auch im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres 2026 sicherzustellen und wirtschaftlich bzw. strategisch sinnvolle Erwerbsgelegenheiten nicht aufgrund einer vorübergehenden Mittelbegrenzung ungenutzt verstreichen zu lassen.

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