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Antrag auf überplanmäßige Budgeterhöhung der Investitionsmaßnahme 7 1133 000 0002 Sachkonto 7821 0000 für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 100.000 € zum Erwerb landwirtschaftlicher Flächen
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Gemeinde Linkenheim-Hochstetten |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Bearbeitendes Amt
Rechnungsamt
Vorlagenersteller / Datum
Dahm / 24.08.2026
Drucksachen-Nr.
DV-137/2026
Aktengruppe DRUCKVORLAGE
88 Allgemeines Grundvermögen ÖFFENTLICH
Beratungsfolge
Verwaltungsausschuss TOP 14.09.2026 Vorberatung nichtöffentlich
Gemeinderat TOP 24.09.2026 Beschlussfassung öffentlich
Antrag auf überplanmäßige Budgeterhöhung der Investitionsmaßnahme
7 1133 000 0002 Sachkonto 7821 0000 für das Haushaltsjahr 2026 in
Höhe von 100.000 € zum Erwerb landwirtschaftlicher Flächen
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt einer überplanmäßigen Budgeterhöhung in Höhe von 100.000 € der
Investitionsmaßnahme 7 1133 0000 002 Sachkonto 7821 0000 für den Erwerb landwirtschaftlicher
Flächen im Haushaltsjahr 2026 zu.
Ziele der Vorlage mit Bezug zum GEK:
Belange des GEK werden nicht unmittelbar berührt. Eines der vordringlichen Ziele des GEK ist im
Handlungsfeld A -Städtebau und Wohnen- definiert. Dieser Beschluss kann zugleich einen wichtigen
Beitrag dazu leisten, frühzeitig geeignete Flächen für den erforderlichen naturschutzrechtlichen
Ausgleich künftiger Neubaugebiete zu sichern und damit entsprechende Handlungsspielräume für die
weitere städtebauliche Entwicklung zu schaffen. Da die Ausweisung und Erschließung neuer Baugebiete
in der Regel mit einem entsprechenden Ausgleichsbedarf einhergeht, können auf diese Weise
perspektivisch wertvolle Ressourcen für die Gemeinde vorgehalten werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt waren zum allgemeinen Ankauf von Grundstücken 135.000 € pauschal angesetzt. Diese
sind unter der Investitionsmaßnahme 7 1133 0000 002 und dem Sachkonto 7821 0000 zu verbuchen.
Aufgrund erhöhtem Angebotsaufkommen im Jahr 2026 sollen überplanmäßig weitere 100.000 € zum
Erwerb interessanter landwirtschaftlicher Flächen bereitgestellt werden.
Beteiligungsmöglichkeit:
Sachdarstellung und Begründung:
Druckvorlage DV-137/2026 Seite 2 von 3
Erhöhtes Angebot an landwirtschaftlichen Flächen
Im Rahmen des Netzausbaus zur Umsetzung der Energiewende plant die TransnetBW auf dem rund 80
Kilometer langen Abschnitt zwischen Weinheim und Karlsruhe die Verstärkung einer bestehenden
220- kV-Freileitung und deren Umstellung auf 380 kV. Das Gesamtvorhaben ist Teil einer
übergreifenden Netzverstärkung zwischen Urberach, südlich von Frankfurt am Main, und Karlsruhe-
Daxlanden und erstreckt sich daher auch auf Flächen der Gemarkung Linkenheim-Hochstetten.
Im Zusammenhang mit der für den Netzausbau erforderlichen Grundstückssicherung haben die von
TransnetBW beauftragten Unternehmen und deren Subunternehmen im Jahr 2026 verstärkt Kontakt
zu Eigentümern landwirtschaftlicher Flächen aufgenommen. Die hierdurch ausgelösten Anfragen haben
bei zahlreichen Eigentümern zu einer erhöhten Verkaufsbereitschaft geführt. In der Folge wurden der
Gemeinde Linkenheim-Hochstetten im Jahr 2026 erheblich mehr landwirtschaftliche Grundstücke zum
Erwerb angeboten als im Vorjahr.
Diese Entwicklung war zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2026 in dieser
Form und in diesem Umfang nicht absehbar. Für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen wurde daher
im Haushaltsplan 2026 zunächst ein pauschales Budget in Höhe von 135.000 € veranschlagt.
Entwicklung und aktueller Stand des Budgets 2026
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt zeichnet sich ab, dass der hierfür vorgesehene Haushaltsansatz
möglicherweise nicht ausreichen wird. Zum 25.08.2026 wurden bereits Flächenankäufe mit einem
Gesamtvolumen von rund 50.000 € getätigt und entsprechend verbucht. Darüber hinaus sind weitere
Grundstücksankäufe mit einem Gesamtwert von rund 77.000 € bereits konkret avisiert. Zusätzlich
liegen der Liegenschaftsverwaltung weitere Angebote für landwirtschaftliche Grundstücke mit einem
Gesamtvolumen von rund 76.000 € vor. Die Gemeinde hat damit aktuell die Möglichkeit, ihren
landwirtschaftlichen Grundstücksbestand durch den Erwerb geeigneter Flächen gezielt zu ergänzen.
Der Erwerb entsprechender Grundstücke kann zugleich zur langfristigen Sicherung kommunaler
Entwicklungsmöglichkeiten und zur strategischen Weiterentwicklung des gemeindlichen
Grundstücksbestandes beitragen.
Aufgrund der unerwartet hohen Anzahl an Verkaufsangeboten reicht das im Haushaltsplan 2026 zur
Verfügung stehende Budget für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen nicht aus, um sämtliche für die
Gemeinde interessanten Erwerbsmöglichkeiten wahrnehmen zu können. Um den Erwerb der bereits
angebotenen bzw. avisierten Flächen zu ermöglichen und gleichzeitig einen angemessenen finanziellen
Puffer für weitere Grundstücksangebote im letzten Quartal des Haushaltsjahres 2026 vorzuhalten, ist
daher eine überplanmäßige Erhöhung des Budgets um 100.000 € erforderlich.
Die überplanmäßige Mittelbereitstellung soll der Gemeinde die notwendige Flexibilität geben, auf
geeignete und wirtschaftlich sinnvolle Grundstücksangebote kurzfristig reagieren zu können. Gerade
bei Grundstücksgeschäften ist eine solche Handlungsfähigkeit von Bedeutung, da
Verkaufsbereitschaften häufig nur für einen begrenzten Zeitraum bestehen und sich entsprechende
Erwerbsmöglichkeiten nicht zuverlässig im Rahmen der Haushaltsplanung im Voraus abbilden lassen.
Der Erwerb von Grundstücken stellt zugleich eine nachhaltige Form der Vermögenssicherung dar.
Grund und Boden ist als nicht beliebig vermehrbares Gut grundsätzlich wertbeständig und bildet einen
Druckvorlage DV-137/2026 Seite 3 von 3
substantiellen Gegenwert für die eingesetzten finanziellen Mittel. Der gezielte Aufbau und die Sicherung
kommunalen Grundbesitzes stärken daher langfristig die Vermögensposition der Gemeinde und
eröffnen zugleich zukünftige Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund ist der
Erwerb geeigneter Flächen grundsätzlich als langfristige und werthaltige Investition in das kommunale
Vermögen zu betrachten.
Tabellarische Darstellung zum Stichtag 25.08.2026
Position Summe
bereits getätigte Ankäufe 50.000 €
bereits avisierte Ankäufe 77.000 €
weitere vorliegende Angebote 76.000 €
Zwischensumme 203.000 €
ursprünglich vorgesehener Planansatz 135.000 €
Differenz 68.000 €
beantragte überplanmäßige Erhöhung 100.000 €
Puffer 32.000 €
Die beantragte überplanmäßige Budgeterhöhung ist aufgrund der im Jahr 2026 deutlich gestiegenen
Anzahl an Verkaufsangeboten landwirtschaftlicher Flächen erforderlich. Die zusätzlichen Mittel
ermöglichen es der Gemeinde, die derzeit konkret bestehenden und für die Gemeinde interessanten
Erwerbsmöglichkeiten wahrzunehmen und gleichzeitig eine angemessene Reserve für weitere
Angebote bis zum Ende des Haushaltsjahres vorzuhalten. Da die erhöhte Verkaufsbereitschaft und die
damit verbundene Anzahl an Grundstücksangeboten zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht
vorhersehbar waren, konnte der hierfür erforderliche Mittelbedarf im Haushaltsplan 2026 nicht
entsprechend berücksichtigt werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, der überplanmäßigen
Budgeterhöhung in Höhe von 100.000 € zuzustimmen.
Eine zeitnahe Bereitstellung der zusätzlichen Mittel ist insbesondere deshalb geboten, da ein Erwerb
von Grundstücken nach Ausschöpfung der im Haushaltsplan 2026 vorgesehenen Mittel grundsätzlich
erst wieder nach Inkrafttreten bzw. Genehmigung des Haushaltsplans 2027 möglich wäre. Mit einer
Genehmigung des Haushaltsplans 2027 ist erfahrungsgemäß frühestens gegen Ende Februar 2027 zu
rechnen.
Die überplanmäßige Mittelbereitstellung dient somit dazu, die Handlungsfähigkeit der Gemeinde beim
Erwerb geeigneter landwirtschaftlicher Flächen auch im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres 2026
sicherzustellen und wirtschaftlich bzw. strategisch sinnvolle Erwerbsgelegenheiten nicht aufgrund
einer vorübergehenden Mittelbegrenzung ungenutzt verstreichen zu lassen.
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