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Kinder- und Jugendförderplan - Fortschreibung 2026 - 2030

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeStadt Kleve
Datum2026-09-23
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Stadt Kleve Drucksache Nr.: 248 /XII. Der Bürgermeister XII. Ratsperiode öffentliche Sitzung Az.: 51.1.0601.002.001 Kinder- und Jugendförderplan - Fortschreibung 2026 - 2030 Beratungsweg Sitzungstermin Jugendhilfeausschuss 23.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss 30.09.2026 Rat 14.10.2026 Zuständige/r Dezernent/in Keysers, Klaus Finanzielle Auswirkungen X JA NEIN Im Haushaltsplan vorgesehen X JA NEIN Teilergebnisplan Teilfinanzplan Investitionsmaßnahme Produkt Nr. Kontengruppe Betrag einmalige Erträge Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen Insgesamt Insgesamt Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter Anteil Stadt Kleve Anteil Stadt Kleve Teil des Klimaschutzfahrplans JA X NEIN Handlungsfeld und Maßnahmentitel: Erläuterungen: 1.Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Kleve beschließt den anliegenden Kinder- und Jugendförderplan – Fortschreibung 2026 – 2030. 2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung Auf den im Jugendhilfeausschuss am 17.06.2026 vorgestellten Bericht (Bericht/Mitteilung BM 39/XII) wird verwiesen. Im Rahmen des in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.06.2026 vereinbarten Online-Dialoges zur Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2026 – 2030 für Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und Fachkräfte der freien Träger sowie der Online- Beteiligung zur Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2026 – 2030 für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen der Stadt Kleve, wurden verschiedene Anregungen und Veränderungsvorschläge zum Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans eingebracht. An dem Online-Dialog beteiligten sich die CDU-Fraktion sowie die Fraktion SPD/Volt mit jeweils mehreren Eingaben. Im Rahmen der Online-Beteiligung gab es eine Eingabe durch einen Bürger und ebenfalls mehrere Anregungen und Veränderungsvorschläge die gesammelt durch die Mitarbeiter/innen der Klever Jugendhäuser eingereicht wurden. Die Anregungen/Veränderungsvorschläge wurden gesichtet und teilweise in den aktuellen Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans aufgenommen. Veränderungen erfolgten an folgenden Stellen: Im Rahmen der Angebote des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes wurde folgende Passage aufgenommen: „Die Stadt Kleve begrüßt ausdrücklich die Nutzung und Erprobung überregionaler Programme, Projekte und Konzepte durch freie Träger. Die Einbindung solcher Angebote kann dazu beitragen, aktuelle fachliche Entwicklungen aufzugreifen, innovative Methoden zu erproben und bestehende Angebote sinnvoll zu ergänzen. Beispielhaft sind Programme wie Elterntalk NRW zu nennen. Die Stadt Kleve unterstützt freie Träger dabei, entsprechende Fördermöglichkeiten zu nutzen und Kooperationen mit überregionalen Partnern einzugehen.“ Bzgl. der Öffnungszeiten der Jugendhäuser wurde die Formulierung wie folgt geändert. „Schließzeiten der Einrichtung wegen Urlaub der Fachkraft (Betriebsferien), Freizeitausgleich für geleistete Überstunden oder Teilnahme der Fachkraft an Fortbildungsveranstaltungen sind förderunschädlich, sofern der Betrieb nicht durch andere qualifizierte Kräfte aufrechterhalten werden kann. Schließungen wegen Erkrankung von Fachkräften sind bis zu einer Dauer von sechs Wochen förderunschädlich.“ Im Hinblick auf die Förderung von Teilnehmern an Bildungsmaßnahmen, Ferienangeboten sowie auch im Rahmen der Förderung der Jugendverbände wurde das förderfähige Alter von 18 auf 21 Jahre ausgeweitet. Die weiteren Anregungen und Veränderungsvorschläge befassen sich weitestgehend entweder mit sehr grundsätzlichen Fragen oder mit der Qualitätsentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit. Die grundsätzlichen Veränderungsvorschläge bedürfen noch weiterer Beteiligungsschritte mit den freien Trägern und weiteren Akteuren. Aus diesem Grund wird empfohlen, dass der Kinder- und Jugendhilfeplan zunächst in der nun überarbeiteten Fassung beschlossen wird. Gleichzeitig sollte die strukturelle und qualitative Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder-. und Jugendschutzes im Rahmen eines Projektes konkret vorangetrieben werden. Hierfür sprechen die kurzfristig nicht mehr berücksichtigten Vorschläge aus dem Beteiligungsverfahren aber auch Fragen der Wirksamkeit beim Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Auch der aktuelle Gesetzentwurf für ein erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz macht es Seite 2 von 3 erforderlich, die Jugendsozialarbeit zu stärken, damit die wünschenswerten finanziellen Einsparungen bei gleichbleibender Eignung der Angebote auch so eintreten. Zusammengefasst ergeben sich hieraus zwei Stufen: 1. Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderplanes in der aktuellen Fassung rückwirkend zum 01.01.2026 und 2. Formulierung eines Projektauftrages zur Weiterentwicklung durch die Verwaltung. Der Jugendhilfeausschuss könnte diesen Projektauftrag in der nächsten Sitzung im November beschließen. Kleve, den 14.09.2026 In Vertretung (Keysers) Erster Beigeordneter / Stadtkämmerer Seite 3 von 3

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