Startseite › Stadt Kleve › Dokument
Kinder- und Jugendförderplan - Fortschreibung 2026 - 2030
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Stadt Kleve |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Kleve Drucksache Nr.: 248 /XII.
Der Bürgermeister XII. Ratsperiode
öffentliche Sitzung
Az.: 51.1.0601.002.001
Kinder- und Jugendförderplan - Fortschreibung 2026 - 2030
Beratungsweg Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss 23.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 30.09.2026
Rat 14.10.2026
Zuständige/r Dezernent/in Keysers, Klaus
Finanzielle Auswirkungen X JA NEIN
Im Haushaltsplan vorgesehen X JA NEIN
Teilergebnisplan Teilfinanzplan Investitionsmaßnahme
Produkt Nr.
Kontengruppe
Betrag
einmalige Erträge Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen
Insgesamt Insgesamt
Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter
Anteil Stadt Kleve Anteil Stadt Kleve
Teil des Klimaschutzfahrplans JA X NEIN
Handlungsfeld und Maßnahmentitel:
Erläuterungen:
1.Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Kleve beschließt den anliegenden Kinder- und Jugendförderplan –
Fortschreibung 2026 – 2030.
2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung
Auf den im Jugendhilfeausschuss am 17.06.2026 vorgestellten Bericht (Bericht/Mitteilung BM
39/XII) wird verwiesen.
Im Rahmen des in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.06.2026 vereinbarten
Online-Dialoges zur Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2026 – 2030 für
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und Fachkräfte der freien Träger sowie der Online-
Beteiligung zur Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2026 – 2030 für alle Kinder,
Jugendlichen und Erwachsenen der Stadt Kleve, wurden verschiedene Anregungen und
Veränderungsvorschläge zum Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans eingebracht.
An dem Online-Dialog beteiligten sich die CDU-Fraktion sowie die Fraktion SPD/Volt mit
jeweils mehreren Eingaben. Im Rahmen der Online-Beteiligung gab es eine Eingabe durch
einen Bürger und ebenfalls mehrere Anregungen und Veränderungsvorschläge die gesammelt
durch die Mitarbeiter/innen der Klever Jugendhäuser eingereicht wurden.
Die Anregungen/Veränderungsvorschläge wurden gesichtet und teilweise in den aktuellen
Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans aufgenommen. Veränderungen erfolgten an
folgenden Stellen:
Im Rahmen der Angebote des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes wurde folgende
Passage aufgenommen:
„Die Stadt Kleve begrüßt ausdrücklich die Nutzung und Erprobung überregionaler Programme,
Projekte und Konzepte durch freie Träger. Die Einbindung solcher Angebote kann dazu
beitragen, aktuelle fachliche Entwicklungen aufzugreifen, innovative Methoden zu erproben
und bestehende Angebote sinnvoll zu ergänzen. Beispielhaft sind Programme wie Elterntalk
NRW zu nennen. Die Stadt Kleve unterstützt freie Träger dabei, entsprechende
Fördermöglichkeiten zu nutzen und Kooperationen mit überregionalen Partnern einzugehen.“
Bzgl. der Öffnungszeiten der Jugendhäuser wurde die Formulierung wie folgt geändert.
„Schließzeiten der Einrichtung wegen Urlaub der Fachkraft (Betriebsferien), Freizeitausgleich
für geleistete Überstunden oder Teilnahme der Fachkraft an Fortbildungsveranstaltungen sind
förderunschädlich, sofern der Betrieb nicht durch andere qualifizierte Kräfte aufrechterhalten
werden kann. Schließungen wegen Erkrankung von Fachkräften sind bis zu einer Dauer von
sechs Wochen förderunschädlich.“
Im Hinblick auf die Förderung von Teilnehmern an Bildungsmaßnahmen, Ferienangeboten
sowie auch im Rahmen der Förderung der Jugendverbände wurde das förderfähige Alter von
18 auf 21 Jahre ausgeweitet.
Die weiteren Anregungen und Veränderungsvorschläge befassen sich weitestgehend
entweder mit sehr grundsätzlichen Fragen oder mit der Qualitätsentwicklung der Kinder- und
Jugendarbeit.
Die grundsätzlichen Veränderungsvorschläge bedürfen noch weiterer Beteiligungsschritte mit
den freien Trägern und weiteren Akteuren. Aus diesem Grund wird empfohlen, dass der
Kinder- und Jugendhilfeplan zunächst in der nun überarbeiteten Fassung beschlossen wird.
Gleichzeitig sollte die strukturelle und qualitative Weiterentwicklung der Kinder- und
Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder-. und Jugendschutzes im
Rahmen eines Projektes konkret vorangetrieben werden. Hierfür sprechen die kurzfristig nicht
mehr berücksichtigten Vorschläge aus dem Beteiligungsverfahren aber auch Fragen der
Wirksamkeit beim Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Auch der aktuelle
Gesetzentwurf für ein erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz macht es
Seite 2 von 3
erforderlich, die Jugendsozialarbeit zu stärken, damit die wünschenswerten finanziellen
Einsparungen bei gleichbleibender Eignung der Angebote auch so eintreten.
Zusammengefasst ergeben sich hieraus zwei Stufen:
1. Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderplanes in der aktuellen Fassung rückwirkend
zum 01.01.2026 und
2. Formulierung eines Projektauftrages zur Weiterentwicklung durch die Verwaltung. Der
Jugendhilfeausschuss könnte diesen Projektauftrag in der nächsten Sitzung im November
beschließen.
Kleve, den 14.09.2026
In Vertretung
(Keysers)
Erster Beigeordneter /
Stadtkämmerer
Seite 3 von 3
Text aus PDF extrahiert