Startseite › Stadt Kleve › Dokument
Antrag der DLRG Ortsgruppe Kleve e.V. auf Baubeihilfe für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Stadt Kleve |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Kleve Drucksache Nr.: 218 /XII.
Der Bürgermeister XII. Ratsperiode
öffentliche Sitzung
Az.: 40.1.0801.002.001
Antrag der DLRG Ortsgruppe Kleve e.V. auf Baubeihilfe für Instandsetzungs- und
Modernisierungsmaßnahmen
Beratungsweg Sitzungstermin
Sportausschuss 23.09.2026
Haupt- und Finanzausschuss 30.09.2026
Rat 14.10.2026
Zuständige/r Dezernent/in Dahmen, Markus
Finanzielle Auswirkungen X JA NEIN
Im Haushaltsplan vorgesehen X JA NEIN
X Teilergebnisplan X Teilfinanzplan Investitionsmaßnahme
Produkt Nr. 1.100.08.01
Kontengruppe 53160010
Betrag 216.458,83 EUR
einmalige Erträge X Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen
Insgesamt 216.458,83 EUR Insgesamt
Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter
Anteil Stadt Kleve 216.458,83 EUR Anteil Stadt Kleve
Teil des Klimaschutzfahrplans JA X NEIN
Handlungsfeld und Maßnahmetitel:
Erläuterungen:
1.Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Kleve beschließt, der DLRG Ortsgruppe Kleve e.V. gem. Ziffer 3.6 der
Richtlinien zur Förderung des Sports eine Beihilfe in Höhe von bis zu 216.458,83 € zu
gewähren. Der Beschluss wird vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt für das Jahr
2027 und der Erbringung des Nachweises der tatsächlichen Eigentumsübertragung des
Grundstücks gefasst.
2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung
Die Stadt Kleve gewährt den Sportvereinen nach Ziffer 3.6 der Sportförderrichtlinie eine
Beihilfe zum Bau und/oder größeren Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen zur
Erweiterung von vereinseigenen Sportanlagen. Bezuschusst werden Einrichtungen, die der
aktiven Sportausübung bzw. zur Erfüllung des Vereinszwecks dienen.
Die DLRG Ortsgruppe Kleve e.V. beabsichtigt einen Neubau eines Vereinsgebäudes, welches
unter anderem neben einem Sozialtrakt mit Seminarräumen für vereinsinterne
Veranstaltungen wie Aus- und Fortbildung auch eine Fahrzeughalle zur Lagerung von Booten
beinhaltet.
Das Grundstück wurde seitens eines Fördergebers zu 100 % finanziert. Entsprechende
Nachweise zur Finanzierung wurden eingereicht, der Nachweis der tatsächlichen
Eigentumsübertragung des zu bebauenden Grundstücks steht noch aus, da eine Förderung
nur für eigene Anlagen möglich ist.
Die DLRG beantragt für ihren neuen Standort eine Baubeihilfe bei der Stadt Kleve in Höhe von
237.865,39 € bei Berücksichtigung von förderfähigen Kosten in Höhe von 410.522,10 €. Die
durch das GSK ermittelten förderfähigen Kosten belaufen sich auf 401.694,67 €; die
förderfähige Baubeihilfe berechnet sich daher in Höhe von 216.458,83 €.
Die nach Prüfung des GSK reduzierten förderfähigen Kosten begründen sich darin, dass zum
einen Eigenleistungen gemäß Sportförderrichtlinie keine Berücksichtigung finden, und zum
anderen nicht alle Kosten als „energetische Maßnahmen“ eingestuft werden können.
Maßnahmen mit energetischem Aspekt werden zu 80 % gefördert, Maßnahmen ohne
energetischen Aspekt jedoch nur zu 40 %.
Bei der finalen Ermittlung der förderfähigen Kosten hat auch eine mögliche 40 %ige
Vorsteuerabzugsberechtigung Berücksichtigung gefunden, die der DLRG Ortsverband Kleve
im Rahmen der Antragstellung angibt und einkalkuliert. Ebenso sind mögliche Fördermittel
Dritter nach den allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Sportförderrichtlinie vorrangig in
Anspruch zu nehmen, sodass in Aussicht stehende Förderungen bei der Berechnung
entsprechend berücksichtigt wurden.
Kleve, den 27.08.2026
(Dahmen)
Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert