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Antrag der DLRG Ortsgruppe Kleve e.V. auf Baubeihilfe für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeStadt Kleve
Datum2026-09-23
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Stadt Kleve Drucksache Nr.: 218 /XII. Der Bürgermeister XII. Ratsperiode öffentliche Sitzung Az.: 40.1.0801.002.001 Antrag der DLRG Ortsgruppe Kleve e.V. auf Baubeihilfe für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen Beratungsweg Sitzungstermin Sportausschuss 23.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss 30.09.2026 Rat 14.10.2026 Zuständige/r Dezernent/in Dahmen, Markus Finanzielle Auswirkungen X JA NEIN Im Haushaltsplan vorgesehen X JA NEIN X Teilergebnisplan X Teilfinanzplan Investitionsmaßnahme Produkt Nr. 1.100.08.01 Kontengruppe 53160010 Betrag 216.458,83 EUR einmalige Erträge X Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen Insgesamt 216.458,83 EUR Insgesamt Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter Anteil Stadt Kleve 216.458,83 EUR Anteil Stadt Kleve Teil des Klimaschutzfahrplans JA X NEIN Handlungsfeld und Maßnahmetitel: Erläuterungen: 1.Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Kleve beschließt, der DLRG Ortsgruppe Kleve e.V. gem. Ziffer 3.6 der Richtlinien zur Förderung des Sports eine Beihilfe in Höhe von bis zu 216.458,83 € zu gewähren. Der Beschluss wird vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt für das Jahr 2027 und der Erbringung des Nachweises der tatsächlichen Eigentumsübertragung des Grundstücks gefasst. 2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung Die Stadt Kleve gewährt den Sportvereinen nach Ziffer 3.6 der Sportförderrichtlinie eine Beihilfe zum Bau und/oder größeren Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen zur Erweiterung von vereinseigenen Sportanlagen. Bezuschusst werden Einrichtungen, die der aktiven Sportausübung bzw. zur Erfüllung des Vereinszwecks dienen. Die DLRG Ortsgruppe Kleve e.V. beabsichtigt einen Neubau eines Vereinsgebäudes, welches unter anderem neben einem Sozialtrakt mit Seminarräumen für vereinsinterne Veranstaltungen wie Aus- und Fortbildung auch eine Fahrzeughalle zur Lagerung von Booten beinhaltet. Das Grundstück wurde seitens eines Fördergebers zu 100 % finanziert. Entsprechende Nachweise zur Finanzierung wurden eingereicht, der Nachweis der tatsächlichen Eigentumsübertragung des zu bebauenden Grundstücks steht noch aus, da eine Förderung nur für eigene Anlagen möglich ist. Die DLRG beantragt für ihren neuen Standort eine Baubeihilfe bei der Stadt Kleve in Höhe von 237.865,39 € bei Berücksichtigung von förderfähigen Kosten in Höhe von 410.522,10 €. Die durch das GSK ermittelten förderfähigen Kosten belaufen sich auf 401.694,67 €; die förderfähige Baubeihilfe berechnet sich daher in Höhe von 216.458,83 €. Die nach Prüfung des GSK reduzierten förderfähigen Kosten begründen sich darin, dass zum einen Eigenleistungen gemäß Sportförderrichtlinie keine Berücksichtigung finden, und zum anderen nicht alle Kosten als „energetische Maßnahmen“ eingestuft werden können. Maßnahmen mit energetischem Aspekt werden zu 80 % gefördert, Maßnahmen ohne energetischen Aspekt jedoch nur zu 40 %. Bei der finalen Ermittlung der förderfähigen Kosten hat auch eine mögliche 40 %ige Vorsteuerabzugsberechtigung Berücksichtigung gefunden, die der DLRG Ortsverband Kleve im Rahmen der Antragstellung angibt und einkalkuliert. Ebenso sind mögliche Fördermittel Dritter nach den allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Sportförderrichtlinie vorrangig in Anspruch zu nehmen, sodass in Aussicht stehende Förderungen bei der Berechnung entsprechend berücksichtigt wurden. Kleve, den 27.08.2026 (Dahmen) Seite 2 von 2

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