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Baulandveräußerung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 42, Ortsteil Müggenhausen "Bolzplatz"
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Weilerswist |
| Datum | 2026-10-15 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_39/2024 3. Ergänzung
Geschäftszeichen FB 6
AZ.:
Termin Beschluss- 31.03.2027
kontrolle:
Betreff Baulandveräußerung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 42, Ortsteil
Müggenhausen "Bolzplatz"
Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist 15.10.2026
(X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung Anlage(n): Ja Anzahl: 1
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt, die im Bereich des Bebauungsplans Nr.42 im ersten
und zweiten Bieterverfahren noch nicht vergebenen Grundstücke Gemarkung Müggenhausen, Flur
2, Flurstücke 214 (204 qm) und 215 (202 qm) (Anlage 1) zu einem Grundstück mit einer Größe von
406 qm katastermäßig zu vereinen, die Bebauung mit einem Einzelhaus oder Doppelhaus zuzulas-
sen und sodann zu einem auf 250,00 € angepassten Mindestgebot mit im Übrigen unveränderten
Modalitäten in einem erneuten Bieterverfahren zu veräußern.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
In seiner Sitzung vom 23.04.2026 hat der Rat der Gemeinde Weilerswist unter TOP 15 die Veräu-
ßerung der im Bereich des Bebauungsplans Nr. 42 noch nicht vergebenen Grundstücke Gemarkung
Müggenhausen, Flur 2, Flurstücke 214 und 215 in einem zweiten Bieterverfahren beschlossen,
nachdem diese in einem ersten Bieterverfahren nicht vergeben werden konnten. Dabei wurde zu-
gleich der Bieterkreis neben natürlichen Personen auf Gesellschaften und juristische Personen aller
Art erweitert. Die Modalitäten des Bieterverfahrens im Übrigen blieben unverändert. Das Zweite Bie-
terverfahren wurde zwischenzeitlich durchgeführt, führte allerdings nicht zum gewünschten Ergeb-
nis.
Für Gemarkung Müggenhausen, Flur 2, Flurstück 214 fand sich gar kein Bieter. Für Gemarkung
Müggenhausen, Flur 2, Flurstück 215 fand sich zunächst ein Bieter, der dann sein Gebot wieder
zurückgenommen hat.
Durch die geringe Grundstückgröße in Verbindung mit der bisher gewünschten Bebauung mit einem
Doppelhaus in Abstimmung unter den beiden Erwerbern ist der Kauf zu den bisherigen Konditionen
offenbar nicht attraktiv.
Das Interesse an größeren Grundstücken zur Bebauung mit einem Einzelhaus ist dagegen unge-
brochen groß. Der Bebauungsplan lässt an dieser Stelle sowohl eine Bebauung mit einem Doppel-
haus als auch mit einem Einzelhaus zu. Das flächenmäßig noch größere Grundstück Gemarkung
Baulandveräußerung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 42, Ortsteil Müggenhausen "Bolz- Seite 2 von 2
platz"
Müggenhausen, Flur 2, Flurstück 216 konnte bei dem bisherigen Mindestgebot von 210,00 € pro qm
zu einem Meistgebot von 300,00 € pro qm vergeben werden.
Insofern erscheint es sinnvoll, die beiden noch nicht vergebenen Parzellen katastermäßig zu einem
Grundstück zu vereinen und anschließend in einem erneuten (dritten) Bieterverfahren zu einem auf
250,00 € angepassten Mindestgebot bei ansonsten unveränderten Modalitäten für das Bieterverfah-
ren auszuschreiben. Dabei sollte die Bebauung sowohl mit einem Doppelhaus als auch mit einem
Einzelhaus erlaubt sein.
Aus den vorstehend dargelegten Gründen schlägt der Bürgermeister eine entsprechende Vorge-
hensweise vor.
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein
wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: €
davon: • im Haushalt des laufenden Jahres €
• in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr €
- zweites Folgejahr €
- drittes Folgejahr €
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ja nein
wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check durchgeführt nicht relevant
53919 Weilerswist, den 09.09.2026
Jonas
Aufgestellt Mitunterzeichner
Steuer Eskes
Erster Beigeordneter Beigeordneter
Bürgermeister
und Kämmerer
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