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Beratung und Beschlussfassung der 1. Haushaltsnachtragssatzung einschließlich des Nachtragsplanes sowie des Investitionsprogramms der Gemeinde Klein Berßen für das Haushaltsjahr 2026

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeSamtgemeinde Sögel
Datum2026-09-23
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Gemeinde Klein Berßen Der Bürgermeister Beschlussvorlage Klein Berßen - öffentlich - 04/19/2026 Fachbereich/Fachdienst Datum Finanzen 27.08.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Rat der Gemeinde Klein Berßen 23.09.2026 beschließend Betreff: Beratung und Beschlussfassung der 1. Haushaltsnachtragssatzung einschließlich des Nachtragsplanes sowie des Investitionsprogramms der Gemeinde Klein Berßen für das Haushaltsjahr 2026 Beschlussvorschlag: Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes hat der Rat der Gemeinde Klein Berßen in der Sitzung am __.__.2026 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: § 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die bisherigen erhöht vermindert und damit der festgesetzten um um Gesamtbetrag Gesamt- des beträge Haushaltsplans einschließlich der Nachträge festgesetzt auf –Euro- -Euro- -Euro- -Euro- 1 2 3 4 5 Ergebnishaushalt ordentliche Erträge 3.159.200 € 221.500 € 3.380.700 € ordentliche Aufwendungen 2.958.200 € 93.700 € 3.051.900 € außerordentliche Erträge 0 € 0 € außerordentliche Aufwendungen 165.100 € 9.000 € 174.100 € Finanzhaushalt Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.068.300 € 220.600 € 3.288.900 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.926.500 € 59.200 € 2.985.700 € Einzahlungen für Investitionstätigkeit 246.200 € 8.800 € 255.000 € Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.098.600 € 373.900 € 1.472.400 € Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 385.000 € 353.200 € 738.900 € Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 82.700 € 3.500 € 79.200 € Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts 3.699.500 € 583.300 € 4.282.800 € Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts 4.107.800 € 433.000 € 3.500 € 4.537.300 € § 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 385.000 € um 353.900 € erhöht und damit auf 738.900 € neu festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag in Höhe von 511.383 € Euro um 36.767 € erhöht und damit auf 548.150 € neu festgesetzt. § 5 Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert. Sachdarstellung: Siehe Anlage! Finanzielle Auswirkungen: Entfällt! Anlage(n): 1. 1. Nachtragplan 2026 Gemeinde Klein Berßen (Thomas Ficker) (Benno Boitmann) Bürgermeister Vorlagenersteller/in Beschlussvorlage Klein Berßen 04/19/2026 Seite 2 von 2

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