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Beratung und Beschlussfassung der 1. Haushaltsnachtragssatzung einschließlich des Nachtragsplanes sowie des Investitionsprogramms der Gemeinde Klein Berßen für das Haushaltsjahr 2026
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Samtgemeinde Sögel |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Klein Berßen
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage Klein
Berßen
- öffentlich -
04/19/2026
Fachbereich/Fachdienst Datum
Finanzen 27.08.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Rat der Gemeinde Klein Berßen 23.09.2026 beschließend
Betreff:
Beratung und Beschlussfassung der 1. Haushaltsnachtragssatzung einschließlich des
Nachtragsplanes sowie des Investitionsprogramms der Gemeinde Klein Berßen für das
Haushaltsjahr 2026
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes hat der Rat
der Gemeinde Klein Berßen in der Sitzung am __.__.2026 folgende
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
die bisherigen erhöht vermindert und damit der
festgesetzten um um Gesamtbetrag
Gesamt- des
beträge Haushaltsplans
einschließlich
der Nachträge
festgesetzt auf
–Euro- -Euro- -Euro- -Euro-
1 2 3 4 5
Ergebnishaushalt
ordentliche Erträge 3.159.200 € 221.500 € 3.380.700 €
ordentliche Aufwendungen 2.958.200 € 93.700 € 3.051.900 €
außerordentliche Erträge 0 € 0 €
außerordentliche Aufwendungen 165.100 € 9.000 € 174.100 €
Finanzhaushalt
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 3.068.300 € 220.600 € 3.288.900 €
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 2.926.500 € 59.200 € 2.985.700 €
Einzahlungen für
Investitionstätigkeit 246.200 € 8.800 € 255.000 €
Auszahlungen für
Investitionstätigkeit 1.098.600 € 373.900 € 1.472.400 €
Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 385.000 € 353.200 € 738.900 €
Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit 82.700 € 3.500 € 79.200 €
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag der Einzahlungen
des Finanzhaushalts 3.699.500 € 583.300 € 4.282.800 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen
des Finanzhaushalts 4.107.800 € 433.000 € 3.500 € 4.537.300 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von 385.000 € um 353.900 € erhöht und damit auf 738.900 € neu
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird
gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag in Höhe von 511.383 € Euro um 36.767 € erhöht
und damit auf 548.150 € neu festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.
Sachdarstellung:
Siehe Anlage!
Finanzielle Auswirkungen:
Entfällt!
Anlage(n):
1. 1. Nachtragplan 2026 Gemeinde Klein Berßen
(Thomas Ficker) (Benno Boitmann)
Bürgermeister Vorlagenersteller/in
Beschlussvorlage Klein Berßen 04/19/2026 Seite 2 von 2
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