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Schülerinnen und Schüler aus überschneidenden Schulbezirken und Anzahl der Ausnahmeanträge nach § 63 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeGemeinde Wallenhorst
Datum2026-09-22
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Vorlagen Nr. 134/2026 Datum: 09.09.2026 Mitteilungsvorlage Beratungsfolge Sitzungs- Sitzungs- datum art (N/Ö) Ausschuss für Kindergärten, Schulen und Bildung 22.09.2026 Ö Betreff: Schülerinnen und Schüler aus überschneidenden Schulbezirken und Anzahl der Ausnahmeanträge nach § 63 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes Inhalt der Mitteilung: Gemäß der Schulbezirkssatzung der Gemeinde Wallenhorst vom 04.07.2023 wurden Schulbezirke für die Grundschulen und die weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Wallenhorst festgelegt. In § 2 Absätze 7, 8 und 9 gibt es überschneidende Schulbezirke. Die Verwaltung informiert, für welche Schule sich die Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2026/2027 entschieden haben. Im Schulbezirk Nord gab es keine Schulanfänger. Der Schulbezirk West verzeichnet drei schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die sich für die Johannis­ schule entschieden haben, einer davon mit Rückstellung auf das Schuljahr 2027/2028. Im Schulbezirk Ost wohnen 10 Schulanfänger. Davon besuchen drei Kinder die St.-Bernhard-Schule Rulle, sechs wählten die Grundschule Lechtingen und ein Kind besucht eine Förderschule in Osnabrück. Für den Einschulungsjahrgang 2026/2027 liegen vier Ausnahmeanträge auf Genehmigung des Besuchs ei­ ner anderen Schule außerhalb des zuständigen Schulbezirks nach § 63 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes, innerhalb von Wallenhorst, vor. Die vier Anträge wurden jeweils durch die beteiligten Schulleitungen genehmigt, eine Entscheidung durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung war somit nicht erforderlich. Otto Steinkamp Annette Birnbrich Bürgermeister stellv. Fachbereichsleiterin

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