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Aufhebung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Issum im Bereich Sevelen-Vorst zur Schaffung einer Wohnbaufläche 1. Feststellung von Ausschließungsgründen 2. Erläuterung der Aufhebungsgründe 3. Beschluss zur Aufhebung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Sevelen-Vorst

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Issum
Datum2026-09-24
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Gemeinde Issum Issum, 29.05.2026 Der Bürgermeister Bauen, Planen, Wohnen und Grünflächen Vorlagenummer: 0161 Beschlussvorlage Beratungsart: öffentlich Betreff: Aufhebung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Issum im Bereich Sevelen- Vorst zur Schaffung einer Wohnbaufläche 1. Feststellung von Ausschließungsgründen 2. Erläuterung der Aufhebungsgründe 3. Beschluss zur Aufhebung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Sevelen-Vorst Beratungsweg: Bau- und Umweltausschuss vorberatend 24.09.2026 Rat beschließend 13.10.2026 Beschlussvorschlag: Der Beschluss des Rates zu Vorlage-Nr. 117 vom 28.04.2026 (Vorberatung Bau- und Umweltaus- schuss 21.04.2026) wird aufgehoben. Das Verfahren wird beendet. Der Beschluss lautete wie folgt: „Die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans zur Schaffung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Sevelen im Bereich Vorst sowie die Beteiligung der Öf- fentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird beschossen.“ Sachdarstellung: Nachdem die Aufstellung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) für den Bereich Sevelen-Vorst zur Schaffung neuer Wohnbauflächen keinen Erfolg versprach und das Verfahren ruhend gestellt wurde (siehe u.a. Vorlage-Nr. 99), entschied der Rat der Gemeinde Issum in der Sitzung am 28.04.2026 die Flächennutzungsplanänderung für diesen Bereich zu beginnen. Die parallele Aufstellung eines Bebauungsplans sollte nachträglich eingeholt werden. Der Kreis Kleve stimmte diesem Verfahren zu. Die Bezirksregierung ist nur am Flächennutzungsplanverfahren beteiligt. Zudem holte die Gemeinde Issum eine landesplanerische Ersteinschätzung durch die Bezirksregie- rung Düsseldorf ein. Diese ist der Anlage 1 zu entnehmen. Hier werden die Bedenken der Bezirks- regierung deutlich. Einer Änderung des Flächennutzungsplans, wird die Bezirksregierung nicht zu- stimmen, sodass das Verfahren keinen Erfolg verspricht. Die Gemeinde Issum verfolgte weitere Rücksprachen mit der Bezirksregierung und zeigte auch in einem gemeinsamen Termin die Bereitschaft, Alternativen zu wählen, Gutachten nachreichen zu lassen oder andere angemessene Mittel zu wählen, um neue Wohnbauflächen in Sevelen-Vorst zu schaffen und die bisherigen baulichen Verhältnisse zu ordnen. Die Bezirksregierung sieht weiterhin keine Möglichkeit, der Schaffung neuer Wohnbauflächen in Sevelen-Vorst zuzustimmen. Vorst entspricht einer Streu- und Splittersiedlung. Gemäß Ziel 6.1-4 Vorlage 0161 Seite - 1 - des Landesentwicklungsplans NRW ist die Entstehung, Verfestigung und Erweiterung solcher Sied- lungen strikt zu vermeiden. Sie widersprechen einer kompakten und flächensparenden Siedlungs- entwicklung. Auch das Ziel 2-3 des Landesentwicklungsplans NRW steht der Schaffung neuer Wohnbauflächen entgegen. Dieses sagt aus, dass neue Siedlungsentwicklungen primär in den dafür vorgesehenen Siedlungsbereichen stattfinden sollen, um Zersiedlung zu verhindern. Eine Zusammenfassung des Gesprächs und Erläuterung der weiterhin bestehenden Bedenken durch die Bezirksregierung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Da die nicht aufzuhebenden Bedenken der Bezirksregierung den Erfolg der Änderung des Flächen- nutzungsplans verhindern, konnten bisher auch keine Planungsbüros gefunden werden, die einer Mitarbeit am Projekt zugestimmt haben. Aus diesen Gründen sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, die geplanten Bauleitplanverfahren um- zusetzen. Sie empfiehlt das Verfahren zur Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans zu beenden. Da der ursprüngliche Antrag zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung vom 02.11.2020 ruhend ge- stellt – und nicht abgelehnt wurde – steht es den Antragstellern frei, dieses Verfahren wieder aufzu- nehmen oder einen geänderten, neuen Antrag zu stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Kommunalaufsicht des Kreises Kleve bereits angekündigt wurde, „dass die tatsächliche Aufstel- lung einer Ergänzungssatzung […] aufsichtsrechtlich beanstandet und – soweit die Beanstandung keinen Erfolg hat – aufgehoben werden müsste.“ (siehe Seite 2 der Anlage 3). Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: (1) Anlage 1 zu Vorlagenr. 161: Ersteinschätzung BRD (2) Anlage 2 zu Vorlagenr. 161: Zusammenfassung Gespräch mit BRD (3) Anlage 3 zu Vorlagenr. 161: Stellungnahme Kommunalaufsicht Alberts Ricken Bürgermeister stellv. Fachbereichsleitung Vorlage 0161 Seite - 2 -

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