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Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans zum Neubau eines Seniorenheimes im Ortsteil Issum 1. Feststellung von Ausschließungsgründen 2. Beratung über die im Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Anregungen 3. Beschluss über die Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Issum |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Issum Issum, 11.05.2026
Der Bürgermeister
Bauen, Planen, Wohnen und Grünflächen
Vorlagenummer: 0149
Beschlussvorlage Beratungsart: öffentlich
Betreff:
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung zur 18. Änderung des
Flächennutzungsplans zum Neubau eines Seniorenheimes im Ortsteil Issum
1. Feststellung von Ausschließungsgründen
2. Beratung über die im Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen
Anregungen
3. Beschluss über die Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB
Beratungsweg:
Bau- und Umweltausschuss vorberatend 24.09.2026
Rat beschließend 13.10.2026
Beschlussvorschlag:
Die vorgetragenen Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur 18. Änderung des Flächennut-
zungsplans der Gemeinde Issum zum Neubau eines Seniorenheims werden im Rahmen einer Ab-
wägungstabelle erfasst, bewertet und abgewogen. Sämtliche eingegangene Stellungnahmen wer-
den berücksichtigt.
Die Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Sachdarstellung:
Der Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans lag zur frühzeitigen Unterrichtung der Öf-
fentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 12.03.2026 bis einschließlich 13.04.2026 zu
jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffent-
licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am 12.03.2026 beteiligt.
Zu 2.)
Die vorgetragenen Anregungen sind der Abwägungstabelle in Anlage 1 zu entnehmen.
Zu 3.)
Die Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Die entsprechenden Unterlagen sind den Anlagen 2 bis 4 zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Zur Durchführung der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanänderung) wurden
bereits Haushaltsmittel in Höhe von 63.000 € unter dem Produkt in 1.100.09.01.01/ 52815000 be-
reitgestellt.
Anlage:
(1) Anlage 1 zu Vorlagenr. 149: Abwägungstabelle FNP Seniorenheim
(2) Anlage 2 zu Vorlagenr. 149: Planurkunde FNP Seniorenheim
(3) Anlage 3 zu Vorlagenr. 149: Begründung FNP Seniorenheim
Vorlage 0149 Seite - 1 -
(4) Anlage 4 zu Vorlagenr. 149: Umweltbericht FNP Seniorenheim
(5) Anlage 5 zu Vorlagenr. 149: Baugrundgutachten Seniorenheim
Alberts Ricken
Bürgermeister stellv. Fachbereichsleitung
Vorlage 0149 Seite - 2 -
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