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Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Issum-Sevelen Nr. 4 – Erholungsgebiet Issum-Sevelen – Koetherdyck-Scheepersdyck zum Neubau einer Grundschule im Ortsteil Sevelen 1. Feststellung von Ausschließungsgründen 2. Beratung über die im Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Anregungen 3. Beschluss über die Durchführung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Issum |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Issum Issum, 11.05.2026
Der Bürgermeister
Bauen, Planen, Wohnen und Grünflächen
Vorlagenummer: 0148
Beschlussvorlage Beratungsart: öffentlich
Betreff:
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung zur 3. Änderung des
Bebauungsplanes Issum-Sevelen Nr. 4 – Erholungsgebiet Issum-Sevelen – Koetherdyck-Schee-
persdyck zum Neubau einer Grundschule im Ortsteil Sevelen
1. Feststellung von Ausschließungsgründen
2. Beratung über die im Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen
Anregungen
3. Beschluss über die Durchführung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Beratungsweg:
Bau- und Umweltausschuss vorberatend 24.09.2026
Rat beschließend 13.10.2026
Beschlussvorschlag:
Die vorgetragenen Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur 3. Änderung des Bebauungs-
planes Issum-Sevelen Nr. 4 – Erholungsgebiet Issum-Sevelen – Koetherdyck-Scheepersdyck zum
Neubau einer Grundschule im Ortsteil Sevelen werden im Rahmen einer Abwägungstabelle erfasst,
bewertet und abgewogen.
Sämtliche eingegangene Stellungnahmen werden berücksichtigt.
Die Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Sachdarstellung:
Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Issum-Sevelen Nr. 4 – Erholungsgebiet Issum-
Sevelen – Koetherdyck-Scheepersdyck lag zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 05.03.2026 bis einschließlich 06.04.2026 zu jedermanns Ein-
sicht öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am 05.03.2026 beteiligt.
Zu 2.)
Die vorgetragenen Anregungen sind der Abwägungstabelle in Anlage 1 zu entnehmen.
Zu 3.)
Die Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlos-
sen. Die entsprechenden Unterlagen sind den Anlagen 2 bis 4 zu entnehmen.
Es wird gesondert auf die Gutachten im Anhang hingewiesen, welche Teil des Beschlusses sind.
Diese enthalten die Erläuterungen, warum bestimmte Festsetzungen getroffen wurden und schil-
dern die umzusetzenden Maßnahmen. Insbesondere wird hier auf das Verkehrsgutachten hinge-
wiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Vorlage 0148 Seite - 1 -
Er wurden 60.000,00 € zur Durchführung der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan- und Bebau-
ungsplanänderung) in 1.100.09.01.01/ 52815000 eingetragen.
Anlage:
(1) Anlage 1 zu Vorlagenr. 148: Abwägungstabelle
(2) Anlage 2 zu Vorlagenr. 148: Planurkunde
(3) Anlage 3 zu Vorlagenr. 148: Begründung
(4) Anlage 4 zu Vorlagenr. 148: Verkehrsgutachten
(5) Anlage 5 zu Vorlagenr. 148: Schallgutachten
(6) Anlage 6 zu Vorlagenr. 148: Baugrundgutachten
(7) Anlage 7 zu Vorlagenr. 148: Entwässerung Variantenuntersuchung
(8) Anlage 8 zu Vorlagenr. 148: Entwässerung Variantenuntersuchung Karte
(9) Anlage 9 zu Vorlagenr. 148: Artenschutzrechtliche Prüfung I
(10) Anlage 10 zu Vorlagenr. 148: Umweltbericht
Alberts Ricken
Bürgermeister stellv. Fachbereichsleitung
Vorlage 0148 Seite - 2 -
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