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Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Issum-Sevelen Nr. 4 – Erholungsgebiet Issum-Sevelen – Koetherdyck-Scheepersdyck zum Neubau einer Grundschule im Ortsteil Sevelen 1. Feststellung von Ausschließungsgründen 2. Beratung über die im Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Anregungen 3. Beschluss über die Durchführung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Issum
Datum2026-09-24
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Gemeinde Issum Issum, 11.05.2026 Der Bürgermeister Bauen, Planen, Wohnen und Grünflächen Vorlagenummer: 0148 Beschlussvorlage Beratungsart: öffentlich Betreff: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Issum-Sevelen Nr. 4 – Erholungsgebiet Issum-Sevelen – Koetherdyck-Schee- persdyck zum Neubau einer Grundschule im Ortsteil Sevelen 1. Feststellung von Ausschließungsgründen 2. Beratung über die im Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Anregungen 3. Beschluss über die Durchführung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Beratungsweg: Bau- und Umweltausschuss vorberatend 24.09.2026 Rat beschließend 13.10.2026 Beschlussvorschlag: Die vorgetragenen Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur 3. Änderung des Bebauungs- planes Issum-Sevelen Nr. 4 – Erholungsgebiet Issum-Sevelen – Koetherdyck-Scheepersdyck zum Neubau einer Grundschule im Ortsteil Sevelen werden im Rahmen einer Abwägungstabelle erfasst, bewertet und abgewogen. Sämtliche eingegangene Stellungnahmen werden berücksichtigt. Die Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Sachdarstellung: Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Issum-Sevelen Nr. 4 – Erholungsgebiet Issum- Sevelen – Koetherdyck-Scheepersdyck lag zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 05.03.2026 bis einschließlich 06.04.2026 zu jedermanns Ein- sicht öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am 05.03.2026 beteiligt. Zu 2.) Die vorgetragenen Anregungen sind der Abwägungstabelle in Anlage 1 zu entnehmen. Zu 3.) Die Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlos- sen. Die entsprechenden Unterlagen sind den Anlagen 2 bis 4 zu entnehmen. Es wird gesondert auf die Gutachten im Anhang hingewiesen, welche Teil des Beschlusses sind. Diese enthalten die Erläuterungen, warum bestimmte Festsetzungen getroffen wurden und schil- dern die umzusetzenden Maßnahmen. Insbesondere wird hier auf das Verkehrsgutachten hinge- wiesen. Finanzielle Auswirkungen: Vorlage 0148 Seite - 1 - Er wurden 60.000,00 € zur Durchführung der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan- und Bebau- ungsplanänderung) in 1.100.09.01.01/ 52815000 eingetragen. Anlage: (1) Anlage 1 zu Vorlagenr. 148: Abwägungstabelle (2) Anlage 2 zu Vorlagenr. 148: Planurkunde (3) Anlage 3 zu Vorlagenr. 148: Begründung (4) Anlage 4 zu Vorlagenr. 148: Verkehrsgutachten (5) Anlage 5 zu Vorlagenr. 148: Schallgutachten (6) Anlage 6 zu Vorlagenr. 148: Baugrundgutachten (7) Anlage 7 zu Vorlagenr. 148: Entwässerung Variantenuntersuchung (8) Anlage 8 zu Vorlagenr. 148: Entwässerung Variantenuntersuchung Karte (9) Anlage 9 zu Vorlagenr. 148: Artenschutzrechtliche Prüfung I (10) Anlage 10 zu Vorlagenr. 148: Umweltbericht Alberts Ricken Bürgermeister stellv. Fachbereichsleitung Vorlage 0148 Seite - 2 -

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