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Kostenschätzung Bürgerhaus (SV)

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeFlintbek
Datum2026-09-21
QuelleQuelldokument herunterladen →

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Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen der beiden Realisierungsmodelle ergeben sich aus der beigefügten Kostenschätzung und dem Variantenvergleich. Für die Maßnahme kann Städtebauförderung nach den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein 2026 beantragt werden. Das Bürgerhaus ist als Gemeinbedarfseinrichtung grundsätzlich mit 50 % der berücksichtigungsfähigen Kosten förderfähig; hiervon entfallen 2/3 auf Bund und Land und 1/3 auf den kommunalen Eigenanteil. Ein Anspruch auf Fördermittel besteht nicht; die Möglichkeit zur Beantragung ist bis 2034 befristet. Bei Kosten ab 6 Mio. € ist die Förderung auf max. 3 Mio. € begrenzt. Bei Durchführung eines hochbaulichen Planungswettbewerbs nach RPW kann die Förderobergrenze auf 4 Mio. € steigen. Der verbleibende Finanzierungsbedarf ist durch weitere Fördermittel und/oder Eigenmittel der Gemeinde zu decken. A Sachverhalt: Im Zuge der städtebaulichen Neuordnung der ehemaligen Famila-Fläche (Grundstück Kätnerskamp 2,4; 24220 Flintbek) plant die Gemeinde Flintbek die Errichtung eines Bürgerhauses, in dem die Gemeindebücherei, sowie weitere soziale Einrichtungen, wie die Volkshochschule und die Evangelische Beratungsstelle als gemeinsamer „Dritter Ort“ zusammengeführt werden sollen. Im Vorfeld des vorgesehenen Investorenauswahlverfahrens ist zu klären, welches Realisierungsmodell aus Sicht der Gemeinde langfristig wirtschaftlich und sachgerecht ist. Variante 1: Errichtung durch die Gemeinde Die Gemeinde errichtet und finanziert das Gebäude selbst und bleibt anschließend Eigentümerin der Immobilie. Variante 2: Errichtung durch einen Investor und anschließende Anmietung Ein privater Investor errichtet das Gebäude nach den Vorgaben der Gemeinde. Die Gemeinde mietet die benötigten Flächen anschließend langfristig an. Die vorliegende Kostenschätzung, erstellt durch das Büro Bicon Generalplanung GmbH stellt die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen beider Varianten gegenüber. Neben den Kosten sind insbesondere die langfristige Haushaltsbelastung, das Eigentum am Gebäude sowie die Verteilung von Bau-, Finanzierungs- und Instandhaltungsrisiken zu berücksichtigen. Die förderrechtliche Einordnung wird in einer separaten E-Mail an die Ausschussmitglieder am 09.09.26 ergänzend nachgereicht. C Beschlussvorschlag: Beschlussoption 1 – Errichtung durch die Gemeinde Der Ausschuss für Städtebauförderung empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, das Bürgerhaus auf der ehemaligen Famila-Fläche durch die Gemeinde selbst errichten und finanzieren zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte vorzubereiten. Beschlussoption 2 – Errichtung durch einen Investor / Anmietung Der Ausschuss für Städtebauförderung empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, das Bürgerhaus auf der ehemaligen Famila-Fläche durch einen privaten Investor errichten zu lassen und die erforderlichen Flächen anschließend langfristig anzumie ten. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen weiteren Schritte, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung eines Investorenauswahlverfahrens, einzuleiten.

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