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Jahresabschluss 2025

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeDrochtersen
Datum2026-09-21
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Dokument

Extrahierter Text

Sachverhalt: Gemäß § 129 NKomVG hat der Gemeinderat über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen. Der Jahresabschluss 2025 wurde am 08.07.2026 aufgestellt. Bestandteil ist ein umfangreicher Rechenschaftsbericht. Das Amt für Rechnungsprüfung des Landkreises Stade hat die Rechnungsprüfung in der Zeit vom 24.04.2026 bis 06.08.2026 (mit Unterbrechungen) durchgeführt. Um eine zügige Prüfung zu gewährleisten, sind die Produktrechnungen nicht mehr Bestandteil des Jahresabschlussberichtes, sondern werden im Rahmen der Beschlussfassung in einem separaten Dokument zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisrechnung 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 901.772,29 € ab (ordentliches Ergebnis -904.646,20 € und außerordentliches Ergebnis 2.873,91 €). Geplant war ein Jahresfehlbetrag in Höhe von insgesamt 3.154.000 €. Es ergibt sich eine Ergebnisverbesserung von insgesamt 2.252.227,71 €. Das deutlich verbesserte Ergebnis resultiert ganz überwiegend aus höheren Gewerbesteuererträgen, höheren Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer (insgesamt ca. 832.000,00 €) und höheren Finanzzuweisungen für die Kindertagesstätten sowie Nachzahlungen im Rahmen der Schulkostenabrechnung der Elbmarschenschule mit dem Landkreis Stade für die Jahre 2023 und 2024 (insgesamt ca. 894.000 €). Weiterhin ergeben sich Erträge in Höhe von ca. 162.000 € aus der Auflösung oder Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen. Diese resultieren aus Zahlungen auf bereits in der Vergangenheit wertberichtigte Forderungen. Zusätzlich resultieren ca. 1.000.000 € aus Einsparungen bei den Personalaufwendungen. Demgegenüber stehen höhere Transferaufwendungen (ca. 790.000 €) aus der Bildung einer Rückstellung für die Kreisumlage. Diese war zu bilden, da die Steuerkraftmesszahl für die Umlage 2026 größer als der Durchschnitt der beiden Vorjahre ist. Die Gesamtverbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum 31.12.2024 um insgesamt 742.206,34 € auf 7.828.581,24 € verringert. Davon entfallen 7.138.924,94 € auf Kredite für Investitionen. In 2025 wurden keine Kredite aufgenommen. Der Jahresabschlussbericht, die Produktrechnungen sowie der um die Stellungnahme des Bürgermeisters ergänzte Schlussbericht des Amtes für Rechnungsprüfung des Landkreises Stade sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2025 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG festzustellen, dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen und den ordentlichen Fehlbetrag in Höhe von 904.646,20 € der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zu entnehmen sowie den außerordentlichen Überschuss in Höhe von 2.873,91 € gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 10 i.V.m. § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

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