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Austritt von Stadtratsmitglied Thomas Giegerich aus der GRÜNEN-Stadtratsfraktion - Änderung des Stärkeverhältnisses im Stadtrat - Auswirkungen auf die Sitzverteilung in den Ausschüssen (Beschließend)
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Aschaffenburg |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag: I. 1. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass das Stadtratsmitglied Thomas Giegerich aus der GRÜNEN-Stadtratsfraktion ausgetreten ist. 2. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass sich das Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Gruppen, Parteien daher wie folgt geändert hat: Fraktion / Gruppe Mitglieder CSU-Fraktion 12 SPD-Fraktion 10 GRÜNEN-Fraktion 6 AfD-Fraktion 6 Linke-Fraktion 3 JU 2 FDP 1 FW 1 ÖDP 1 KI 1 Thomas Giegerich 1 3. Die Sitzverteilung für die Senate und Ausschüsse bleibt unverändert. II. Angaben zur Klimawirkung: Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG) wenig klimarelevant teilweise klimarelevant sehr klimarelevant [ x ] keine weiteren Angaben erforderlich [ ] kurze Erläuterung in den Begründungen [ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten) (Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU) III. Angaben zu den Kosten: Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ x ]
Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung: Herr Thomas Giegerich ist bei der letzten Stadtratswahl vom 08.03.2026 über die Liste von Bündnis 90/Die Grünen in den Stadtrat der Stadt Aschaffenburg gewählt worden und gehörte im Aschaffenburger Stadtrat der Grünen-Fraktion an. Am 31.07.2026 teilte Herr Giegerich in der Sitzung des Stadtratsplenums mündlich und anschließend am 04.08.2026 dem Oberbürgermeister per E-Mail seinen Austritt aus der Grünen-Fraktion mit Wirkung zum 01.08.2026 mit. Gegenüber den Medien (Main-Echo vom 03.08.2026) begründete er diesen Schritt damit, dass es ihm in der Fraktion an Respekt fehle und er sich mit inhaltlichen Entscheidungen, Arbeitsmethodik, Stil, Programmatik und politischen Strategien zuletzt nicht mehr identifizieren könne. Da Herr Giegerich ein freies Mandat ausübt (§ 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates), ist dies rechtlich zulässig. Nach Art. 33 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sind während der Wahlzeit des Gemeinderates eintretende Änderungen des Stärkeverhältnisses der Parteien und Wählergruppen auszugleichen. Scheidet ein Mitglied aus der von ihm vertretenen Partei oder Wählergruppe aus, so verliert es seinen Sitz im Ausschuss. Das Stärkeverhältnis des Stadtrates hat sich geändert. Der Stadtrat setzt sich nun wie folgt zusammen: Fraktion / Gruppe Mitglieder CSU-Fraktion 12 SPD-Fraktion 10 GRÜNEN-Fraktion 6 AfD-Fraktion 6 Linke-Fraktion 3 JU 2 FDP 1 FW 1 ÖDP 1 KI 1 Thomas Giegerich 1 GESAMT 44 Unter Berücksichtigung der neuen Zusammensetzung des Stadtrates und der bereits zur Konstituierung des Stadtrats gebildeten und unveränderten Ausschussgemeinschaften wurde die Berechnung der Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer (§ 6 Abs. 3 GeschO) überprüft. Danach verteilen sich die Sitze wie folgt: Ausschuss mit CSU SPD GRÜNE AfD Linke JU AG FDP/ FW AG KI/ ÖDP Giege-rich 16 Sitzen 4 4 2 2 1 1 1 1 - 8 Sitzen 2 2 1 1 1 1 - - - 7 Sitzen 2 2 1 1 1 - - - - 6 Sitzen 2 1 1 1 1 - - - - 5 Sitzen 2 1 1 1 - - - - - 4 Sitzen 1 1 1 1 - - - - - 3 Sitzen 1 1 LOS LOS - - - - - 2 Sitzen 1 1 - - - - - - - Eine Verschiebung gegenüber der bisherigen Verteilung ergibt sich damit nur für ein 3er Gremium. Hier stand der dritte Sitz bisher der Grünen-Fraktion zu. Künftig würde zwischen den Fraktionen der AfD und der Grünen das Los entscheiden. Ausschüsse nach i. S. d. Art. 32 f. GO mit drei Mitgliedern sind bei im Stadtrat der Stadt Aschaffenburg derzeit aber nicht gebildet. Gleichwohl bestehen folgende Gremien, in die der Stadtrat je drei Mitglieder entsendet: Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrslandeplatz Großostheim bei Aschaffenburg Aufsichtsrat der Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain Beirat des Jobcenters Stadt Aschaffenburg Stiftungsvorstand Bürgerstiftung Aschaffenburg Für diese Gremien gilt das Gebot der Spiegelbildlichkeit aus Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO weder von Gesetzes wegen noch aufgrund der jeweiligen Vereinbarungen oder der Geschäftsordnung. Für die Abberufung der entsandten Mitglieder durch den Stadtrat müssten daher wichtige Gründe vorliegen (Bonengel/Kitzeder, Verwaltungsgemeinschaft und Zweckverbände, Erl. 7 zu Art. 31 KommZG). Wichtige Gründe können solche sein, die das Mitglied davon abhalten, das Amt nicht ordnungsgemäß ausüben können (z. B. Alter, Berufs- oder Familienverhältnisse, Gesundheitszustand) (vgl. Prandl/Zimmermann/Büchner, Erl. 6 zu Art. 19 GO), oder wenn die Person ihre Pflichten gröblich verletzt oder sich als unwürdig erwiesen hat (vgl. Art. 19 Abs. 2 Satz 2 GO). Derartige wichtige Gründe sind derzeit nicht ersichtlich. Gleiches gilt für die Gremien, in die der Stadtrat auf Vorschlag der Grünen-Fraktion Herrn Thomas Giegerich entsandt hat, namentlich Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg Miltenberg Stiftungsbeirat Kulturpreis Aschaffenburg Auch hier sind keine wichtigen Gründe ersichtlich, Herrn Giegerich von seinen Mandaten abzuberufen.
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