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Polleranlage im Roßmarkt Vorstellung der Entwurfsplanung und der Ausweitungsanalyse (Beschließend)

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeAschaffenburg
Datum2026-09-22
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Beschlussvorschlag: I. Der Stadtrat nimmt den Bericht zur Entwurfsplanung zum Einbau einer automatischen Polleranlage im Bereich Roßmarkt zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt ein ganzheitliches Zufahrts- und Verkehrslenkungskonzept für das gesamte Innenstadtquartier zu erarbeiten und dem Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen. II. Angaben zur Klimawirkung: Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG) wenig klimarelevant teilweise klimarelevant sehr klimarelevant [ x ] keine weiteren Angaben erforderlich [ ] kurze Erläuterung in den Begründungen [ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten) (Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU) III. Angaben zu den Kosten: Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ x ] Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung: Mit Beschluss vom 19.05.2020 stimmte der Stadtrat der Konzeptstudie des Stadtplanungsamtes zur Errichtung versenkbarer Poller im Roßmarkt (Abschnitt zwischen Herstallstraße und Einmündung Badergasse) zu. Dem Beschluss lag ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.11.2019 zugrunde, der physische Zufahrtsbeschränkungen zur Durchsetzung der Fußgängerzonen-Regelung forderte. Der betroffene Abschnitt des Roßmarktes wird außerhalb der zugelassenen Lade- und Andienungszeiten regelmäßig ordnungswidrig befahren. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden dient die Fußgängerzone als verbotene Abkürzung in Richtung Sandtor. Da kontinuierliche ordnungsrechtliche und polizeiliche Überwachungsmaßnahmen nicht im erforderlichen Umfang geleistet werden können, soll die Einhaltung der Verkehrsregeln durch eine technische Polleranlage dauerhaft durchgesetzt werden. Projektbeschreibung & Technische Planung Nutzer- und Durchfahrtskonzept Berechtigungsstruktur: Im Jahr 2025 wurden für die östliche Innenstadt 76 Dauerzufahrtsberechtigungen für Anwohner und Anlieger mit privaten Stellplätzen ausgestellt sowie 8 Befristungen für Vor-Ort-Termine. Gewerbe-Andienung: Abstimmungen des Stadtplanungsamtes mit dem örtlichen Gewerbe (u. a. Musik Dressler, Colos-Saal) im IV. Quartal 2025 ergaben, dass Lieferverkehre teils außerhalb regulärer Ladezeiten stattfinden müssen. Der Anliegerverkehr zum Colos-Saal (z. B. Tourbusse) verbleibt fahrgeometrisch außerhalb des überwachten Sperrabschnitts, befährt jedoch den Roßmarkt aus Richtung Herstallstraße. Verkehrsführung & Einbahnstraßenregelung: Um Fehlanreize und Stausituationen zu vermeiden, wird die Fußgängerzone Roßmarkt als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Badergasse beschildert (Verbot der Einfahrt – VZ 267 aus Richtung Badergasse). Die Zufahrt erfolgt ausschließlich von der Herstallstraße. Die Ausfahrt in die Badergasse wird durch Radarsensoren automatisch bei Annäherung freigegeben. 2. Zufahrts- und Steuerungsmöglichkeiten Reguläre Andienzeiten: Analog zur Frohsinnstraße bleiben die Poller zu folgenden Zeiten abgesenkt: Mo. – Fr.: 06:00 – 11:30 Uhr und 19:30 – 20:30 Uhr Sa.: 06:00 – 10:00 Uhr Sonder- und Einzelfreigaben: QR-Code-Steuerung: Temporäre Zufahrtsrechte (z. B. Handwerker, Umzüge) werden über das Ordnungsamt per digitalem QR-Code vergeben und am Terminal eingelesen. Automatisierte Kennzeichenerfassung (LPR): Fest hinterlegte Kennzeichen von Anwohnern und Dauerberechtigten werden über ein Kamerasystem (Höhe 4,50 m als Vandalismusschutz) erfasst und schalten die Anlage automatisch. Feuerwehr & Rettungsdienste / Entsorgung: Einsatz- und Versorgungsfahrzeuge erhalten Zugriff über Feuerwehrschließzylinder an den Terminals sowie über identische Handsender, wie sie bereits im Bereich Frohsinnstraße eingesetzt werden. 3. Technische Ausführung & Standorte Standort Herstallstraße (Zufahrt): Installation von 3 Pollerelementen (1× automatisch versenkbar mit 27,3 cm / Höhe 80 cm; 1× herausnehmbarer Sperrpoller; 1× Ampel- und Sensorpoller mit Radartechnik zur Fahrzeugerfassung ohne Aufgrabung im Kleinpflaster). Einbau eines separaten Anforderungsterminals mit Anfahrschutz ca. 3,0 m vor der Sperrlinie. Standort Badergasse (Ausfahrt): Errichtung von 2 automatisch versenkbaren Pollern (aufgrund der Fahrbahnbreite und Leitungslage) ca. 8,0 m vor der Einmündung Badergasse, um den Rangier- und Lieferverkehr zum Colos-Saal nicht zu behindern. Beschilderung Konforme Beschilderung gemäß StVO analog zur Frohsinnstraße („Achtung! Automatische Polleranlage – Nur einzeln befahrbar“). Zusatzbeschilderung im Ausfahrtsbereich: „Fährt bei Kontakt nach unten“. Kosten und Finanzierung Der Verwaltung ist gehalten den Bau, Betrieb und Unterhalt von Infrastruktureinrichtungen für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger ressourcenschonend, wirtschaftlich und verantwortungsvoll innerhalb des gesetzlichen Rahmens durchzuführen. Dazu ist es insbesondere erforderlich, die Kosten transparent und nachvollziehbar zu entwickeln, zu dokumentieren und fortzuschreiben. In diesem Kontext setzt die Verwaltung im Rahmen einer qualifizierten Steuerung der Prozesse auf ein nachhaltiges Kostenmanagement. Dazu gehört, in den jeweiligen Planungsphasen die ermittelten Baukosten mit Risikozuschlägen zu belegen. Insbesondere die Baupreisentwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass alleine durch die Indizierung der Preise diese Sicherheiten erforderlich werden. In der Fachliteratur werden für die einzelnen Kostenstadien folgende Sicherheiten empfohlen: Vorvertragliche Kostenschätzung: 40% Kostenschätzung: 30% Kostenberechnung: 20 % Kostenanschlag: 10 % Die angegebenen Kosten entsprechen den jeweiligen Kostenstadien. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von den angegebenen Zahlen abweichen können. Die Kosten werden kontinuierlich fortgeführt und erst mit Vorlage eines bepreisten Leistungsverzeichnisses der Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst. Dies führt zu einer maximalen Kostentransparenz gegenüber dem Stadtrat. Die berechneten Kosten (Kostenberechnung) im Rahmen der Entwurfsplanung betragen: Kostengruppe Betrag (brutto) Tiefbauarbeiten 155.000 € Technische Straßenausstattung / Elektrotechnik 200.000 € Zwischensumme Einbau 355.000 € Sicherheit (20 % der Baukosten) 71.000 € Baunebenkosten (ca. 20 %) 71.000 € Gesamtkosten Herstellung 497.000 € Jährliche Betriebskosten (Wartung, Gebühren) ca. 3.000 €/Jahr Die Gesamtkosten belaufen sich nach derzeitigem Planungsstand auf ca. 500.000 Euro brutto (ohne Betriebs- und Unterhaltskosten) . Finanzierungslage: In der mittelfristigen Finanzplanung sind im Haushaltsjahr 2027 auf der HHSt. 1.6400.9517 aktuell Mittel in Höhe von 400.000,00 € eingestellt. Der verbleibende Differenzbetrag wäre im Rahmen der Budgetfortschreibung zum Haushaltsentwurf 2027 anzumelden, sofern der Stadtrat nicht der Empfehlung der Verwaltung für die Erstellung eines ganzheitliches Zufahrts- und Verkehrs-lenkungskonzept für das gesamte Innenstadtquartier folgt. Weiteres Vorgehen und Empfehlung der Verwaltung Notwendigkeit eines Gesamtsystems (Quartierskonzept): Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine isolierte Absperrung des Rossmarktes zu Verdrängungseffekten des verbotenen Ziel- und Quellverkehrs in angrenzende Straßenzüge (insbes. Herstallstraße, Sandgasse/Sandkirche, Alexandrastraße) führen wird. Schon jetzt zeichnet sich vor der Sandkirche in der Sandgasse eine starke Zunahme des illegalen Parkens ab. Die Standorte des illegalen Parkens variieren je nach aktueller Lokalität. Derzeit befinden sich am Beginn der Sandgasse in Höhe der Sandkirche mehrere Lokale, die diesen Verkehr anziehen. Um punktuelle Ausweichbewegungen zu vermeiden, wird empfohlen, statt einer isolierten Objektplanung Roßmarkt, die Verwaltung damit zu beauftragen, ein ganzheitliches Zufahrtskonzept für die gesamte Innenstadt zu entwickeln.

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