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Klärwerk: 4. Reinigungsstufe - Aktualisierung der Machbarkeitsstudie zur Elimination von anthropogenen Spurenstoffen - Bericht der Verwaltung / Vorstellung durch die Dr.-Steinle Ing.GmbH, Weyarn (Beschließend)

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeAschaffenburg
Datum2026-09-22
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Beschlussvorschlag: I. Der Bericht der Verwaltung zur Aktualisierung der Machbarkeitsstudie wird zur Kenntnis genommen. II. Angaben zur Klimawirkung: Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG) wenig klimarelevant teilweise klimarelevant sehr klimarelevant [ x ] keine weiteren Angaben erforderlich [ ] kurze Erläuterung in den Begründungen [ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten) (Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU) III. Angaben zu den Kosten: Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ x ] nein [ ] Sofern Kosten entstehen: Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt ja [ x ] nein [ ] Es entstehen Folgekosten ja [ ] nein [ ] Häufigkeit der Folgekosten einmalig [ ] wiederkehrend [ ] Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung: Sachstand und Anlass Im Jahre 2018 wurde eine Machbarkeitsstudie an das Ing.-Büro Dr. Steinle beauftragt. Ziel dieser Studie war ein langfristiges Konzept im Hinblick auf die zukünftigen Anforderungen einer 4. Reinigungsstufe zu entwickeln, wobei die erste konkrete Maßnahme die nachhaltige Anpassung und Leistungssteigerung der Nachklärung sein sollte. Im Jahre 2023 ist die Stadt Aschaffenburg in erster Priorität zum Sonderförderprogramm „AWVIER“ nach Nr. 2.4 RZWas 2021 zum Bau von vierten Reinigungsstufen zur weitgehenden Elimination von Spurenstoffen angesprochen worden. Eine Nachrüstung von kommunalen Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe erfolgte demnach auf freiwilliger Basis. Fördervoraussetzung war die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und die entsprechende positive Prüfung des LfU. Diese Studie sollte die Auswahl der Reinigungstechnik, den voraussichtlichen Bauzeitenplan und die zu erwartenden Investitions- und Betriebskosten enthalten. Da die ursprüngliche Machbarkeitsstudie nicht alle diese Forderungen abdeckte, mussten hierzu noch ergänzende Untersuchungen durchgeführt und die Machbarkeitsstudie aktualisiert werden. Diese Ergänzungen wurden vom Ing.-Büro Dr. Steinle in 2025 durchgeführt. Der abschließende Bericht soll hier vorgestellt werden. Beschreibung (wesentliche Ergebnisse der Studie) Die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) findet derzeit noch keine rechtliche Anwendung, da sie noch nicht in bayerisches Recht umgesetzt wurde. Die genaue Umsetzung ist noch unklar. Aufgrund dessen werden sowohl die bisherigen bayerischen Vorgaben als auch die zukünftigen EU-rechtlichen Vorgaben berücksichtigt. Insbesondere gilt das für folgende Punkte: • Spurenstoff-Monitoring• Versuche zur Ozonierbarkeit des Abwassers• Aktualisierung Verfahrensoptionen zur 4. Reinigungsstufe• Kostenvergleichsrechnung • Verfahrensempfehlung Nach bayerischem Recht sind die wichtigsten Punkte: Auswahl von sechs aus neun Indikatorspurenstoffe in Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt Liste gemäß LfU: Carbamazepin, Clarithromycin, Diclofenac, Hydrochlorothiazid, Irbesartan, Metoprolol, Sulfamethoxazol, Benzotriazol und 4/5-Methylbenzotriazol mittlere Eliminationsleistung ≥ 80 % an Trockenwettertagen Wie die Betriebsdaten zeigen, liegen die Trockenwetter-Zuflüsse in der Praxis bei bis zu 1.800 m³/h. Gemäß Bescheid beträgt der zulässige Spitzenabfluss bei Trockenwetter 2.300 m³/h. Wird der Bescheidwert als Grundlage verwendet, können etwa 90 % der Jahresabwassermenge behandelt werden. Die Vorgaben des LfU sind mit einem Auslegungswert von 2.300 m³/h (etwa 55% des zulässigen Mischwasserzuflusses) für die 4. Reinigungsstufe mit ausreichend Sicherheiten erfüllt. In der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie sind diese Vorgaben zur Abwassermenge nicht mehr enthalten. Hier wird lediglich eine mittlere 80 % Elimination bei Trockenwetter gefordert. Um diese 80 % gesichert einzuhalten, wird deshalb auch in Bezug auf das EU-Recht ein Auslegungswert von 2.300 m³/h empfohlen. Für die Spurenstoffelimination wurden insgesamt drei Varianten untersucht: Variante 1: Ozonung + Sandfilter Variante 2: Ozonung + GAK-Filter Variante 3: Ozonung + PAK vor Sandfilter Aus wirtschaftlicher Sicht sind alle drei Varianten nahezu gleichwertig. Aus verfahrenstechnischer Sicht wird Variante 2 (Ozonung + GAK-Filter) empfohlen. Bei der Variante Ozonung + GAK-Filter wird zur Erzielung einer Breitbandwirkung eine Kombination von oxidativen und adsorptiven Verfahren angestrebt. So kann eine gezielte Elimination von gut oxidierbaren sowie gut adsorbierbaren Stoffen mit Optimierung der Reinigungsleistung sowie der Betriebskosten stattfinden. Die GAK-Filtration ist in Verbindung mit einer vorgeschalteten Ozonung (Breitbandwirkung) ein für die weitgehende Spurenstoffelimination bereits bewährtes Verfahren. Vorteil dieser Variante ist zudem, dass eine bessere Aktivkohle-Ausnutzung durch unterschiedliche Standzeiten/Beladungen der Aktivkohle in den einzelnen GAK-Kammern möglich ist. bewährtes Verfahren rechtlich geforderte 80% Elimination möglich Breitbandwirkung Zukunftssicherheit für PFAS-Thematik oder weitere Anforderungen weitestgehend gesicherter Abbau von Transformationsprodukten der Ozonung gezielter, wirtschaftl. Ozoneinsatz mit mögl. wenig Transformationsprodukten Möglichkeit zur sehr guten Aktivkohleausnutzung durch unterschiedliche Standzeiten in den GAK-Kammern verfügbare Flächen ausreichend Ausblick Für den Planungszeitraum bis zur Auftragsvergabe wird eine Dauer von 2 Jahren als realistisch angesehen. Für den Realisierungszeitraum wird anschließend eine Dauer von bis zu 3 Jahren angenommen. Ein Zeitplan könnte wie folgt aussehen: VgV-Verfahren mit Planungsbeginn Nachklärbecken 2028 Realisierung Nachklärbecken ab 2030 4. Reinigungsstufe und Optimierung Phosphor-Fällung, im Anschluss nach Anforderung Weiteres Vorgehen Das Tiefbauamt wird die Belange zum Bau der 4. Reinigungsstufe bei der Erstellung des Konzeptes für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem im Juni 2026 im Stadtrat vorgestellten Zukunftskonzept der Kläranlage Aschaffenburg berücksichtigen.

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