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Vorstellung des Hitzeaktionsplans (HAP) - externe Referentin: Monika Bokelmann (bifa Umweltinstitut GmbH) (Beschließend)
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Aschaffenburg |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag: I. Der Hitzeaktionsplan der Stadt Aschaffenburg, Stand August 2026 , wird als konzeptioneller und handlungsorientierter Rahmen für den kommunalen Hitzeschutz durch den Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Hitzeaktionsplan enthaltenen Maßnahmen schrittweise umzusetzen und weiterzuentwickeln . Die Umsetzung erfolgt entsprechend den in den Maßnahmensteckbriefen festgelegten Zuständigkeiten und unter Berücksichtigung der jeweils verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen. II. Angaben zur Klimawirkung: Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG) wenig klimarelevant teilweise klimarelevant sehr klimarelevant [ x ] keine weiteren Angaben erforderlich [ ] kurze Erläuterung in den Begründungen [ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten) (Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU) III. Angaben zu den Kosten: Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ x ] nein [ ] Sofern Kosten entstehen: Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt ja [ x ] nein [ ] Es entstehen Folgekosten ja [ x ] nein [ ] Häufigkeit der Folgekosten einmalig [ ] wiederkehrend [ ]
Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung: Sachstand und Anlass Der Klimawandel und die damit einhergehende globale Erwärmung haben eine Zunahme an extremen Wetterereignissen zur Folge. Hitzewellen zählen zu den Extremwetterereignissen, die in Zukunft noch häufiger und intensiver auftreten werden und damit eine zunehmende Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung darstellen. Hitze wirkt sich auf die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden aller Menschen aus. Eine hitzebedingt erhöhte Übersterblichkeit insbesondere in den vulnerablen Teilen der Bevölkerung und die insgesamt starke physische Belastung aller Menschen, die sich nicht in klimatisierte Räume zurückziehen können, machen es erforderlich, gezielt Maßnahmen zu ergreifen, um die negativen Auswirkungen von Hitze abzuschwächen. Die Erstellung eines Hitzeaktionsplans ist eine Maßnahme aus der Klimaanpassungsstrategie, welche im Jahr 2021 vom Stadtrat beschlossen wurde und seit April 2023 durch ein Klimamanagement sukzessive umgesetzt wird. Durch die hohe Betroffenheit der Stadt Aschaffenburg im Bereich Hitze, u. a. aufgrund der Tallage, eingeschränkter Durchlüftung und der hohen Bebauungsdichte v.a. im Innenstadtbereich wird der Etablierung eines Hitzeaktionsplans eine äußerst hohe Dringlichkeit zugeschrieben. Projektbeschreibung Der Hitzeaktionsplan der Stadt Aschaffenburg stellt eine Fortschreibung und Konkretisierung der bestehenden Klimaanpassungsstrategie von 2021 dar. Während die Klimaanpassungsstrategie insbesondere langfristige baulich-räumliche und ökologische Anpassungsmaßnahmen verfolgt, konzentriert sich der Hitzeaktionsplan auf gesundheitliche Vorsorge, Risikokommunikation und das Management akuter Hitzeereignisse. Beide Instrumente sind inhaltlich eng miteinander verzahnt. Der Hitzeaktionsplan bündelt kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen. Diese sind entsprechend des saisonalen Verlaufs in drei Phasen gegliedert: Vorbereitung auf den Sommer – Ende September bis Ende April, Maßnahmen während der Sommermonate – Mai bis Ende September, Maßnahmen in akuten Hitzephasen – bei DWD-Hitzewarnungen der Stufen 1 und 2 für den Landkreis Aschaffenburg. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören unter anderem die Stärkung des Hitzeportals, Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen, die Verbesserung der Sichtbarkeit und der Ausbau von Trinkwasserangeboten, der Aufbau eines Netzes „kühler Orte“, Hitzeschutzpläne für Einrichtungen, Maßnahmen zum Arbeitsschutz sowie Maßnahmen zur Reduzierung der Hitzebelastung im öffentlichen Raum (siehe Anlage 1). Für akute Hitzephasen ist darüber hinaus die Entwicklung eines Aschaffenburger Hitzeaktionsmodus vorgesehen. Dieser soll klare Zuständigkeiten, standardisierte Abläufe und abgestimmte Kommunikationswege für den Ereignisfall schaffen. Die Erarbeitung des Hitzeaktionsplans erfolgte in einem integrativen und partizipativen Prozess. Neben verwaltungsinternen Abstimmungen wurden unter anderem Interviews mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, zwei Akteurs-Workshops sowie eine Bürgerwerkstatt durchgeführt. Ergänzend wurden digitale Beteiligungsangebote und verschiedene Formate der Öffentlichkeitsarbeit genutzt. Damit wurden sowohl fachliche Erkenntnisse als auch lokale Erfahrungen und Bedarfe in die Entwicklung der Maßnahmen einbezogen. Umsetzung und Finanzierung Mit dem Beschluss wird der Rahmen für die schrittweise Umsetzung des Hitzeaktionsplans geschaffen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen Maßnahmen unterschiedliche personelle, organisatorische und finanzielle Anforderungen haben. Der Hitzeaktionsplan sieht ausdrücklich eine Umsetzung entsprechend den verfügbaren Ressourcen vor. Die jeweiligen Federführungen und mitwirkenden Stellen sind in den Maßnahmensteckbriefen benannt. Die Umsetzung erfolgt innerhalb der jeweiligen Zuständigkeiten. Maßnahmen, für die zusätzliche finanzielle oder personelle Ressourcen erforderlich sind, sind entsprechend der verfügbaren Haushaltsmittel und gegebenenfalls unter Nutzung von Förderprogrammen umzusetzen. Der Hitzeaktionsplan ersetzt dabei weder bestehende Fachplanungen noch die Eigenverantwortung der jeweiligen Einrichtungen. Vielmehr schafft er einen gemeinsamen Rahmen für die Koordination und Weiterentwicklung des kommunalen Hitzeschutzes. Evaluation und Fortschreibung Die Umsetzung des Hitzeaktionsplans wird kontinuierlich begleitet. Im Rahmen des Monitorings werden unter anderem die Nutzung von Informationsangeboten, die Inanspruchnahme von Hitzeschutzmaßnahmen, Rückmeldungen beteiligter Akteurinnen und Akteure sowie die Erreichbarkeit vulnerabler Gruppen betrachtet. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, Kommunikationswege, Zuständigkeiten und Maßnahmen bei Bedarf anzupassen. Der Hitzeaktionsplan wird daher nicht als abgeschlossenes Konzept verstanden, sondern als lernendes und fortzuschreibendes Instrument des kommunalen Hitzeschutzes . Finanzielle Auswirkungen Durch den Beschluss selbst entstehen keine unmittelbaren zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen. Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen und werden – soweit erforderlich – im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung, vorhandener Haushaltsmittel oder durch die Einwerbung geeigneter Fördermittel berücksichtigt. Anlage 1 – Hitzeaktionsplan Anlage 2 - AB Altersvulnerable Hitzebetroffenheit_A2 Anlage 3 - AB Hitzebelastung, Einrichtungen_A2
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