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Anfrage der AfD-Fraktion: Drogendelikte, Beschwerde von Bürgern und Einsätze des Kommunalen Ordnungsdienstes, hier: Stellungnahme der Verwaltung

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeStadt Wesseling
Datum2026-09-29
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Sitzungsvorlage Nr.: 155/2026 1. Ergänzung - Mitteilung - Federführendes Amt Beteiligte Ämter Ordnungsamt und Einwohnerwesen Vorlage für 29.09.2026 Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Anfrage der AfD-Fraktion: Drogendelikte, Beschwerde von Bürgern und Einsätze des Kommunalen Ordnungsdienstes, hier: Stellungnahme der Verwaltung Namenszeichen federführendes Amt Namenszeichen beteiligte Ämter Sachbearbeitung Leitung Datum 07.09.2026 Namenszeichen Co-Dezernent/-in Fachdezernent/-in Kämmerin Bürgermeister Bearbeitungsvermerk STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 155/2026 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Herr Lampert Datum: 01.09.2026 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Betreff: Anfrage der AfD-Fraktion: Drogendelikte, Beschwerde von Bürgern und Einsätze des Kommunalen Ord- nungsdienstes, hier: Stellungnahme der Verwaltung Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung nimmt zu den Anfragen wie folgt Stellung: Zur besseren Nachvollziehbarkeit wurden die gestellten Fragen im Folgenden durchnummeriert: 1. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden im Zusammenhang mit Drogendelikten in den Jahren 2020-2025 eingeleitet? Die Anzahl der im Ordnungsamt erfassten Verstöße ist nur begrenzt aussagekräftig. Eine eigenständige sta- tistische Erfassung erfolgt nicht, da zahlreiche Drogendelikte in den originären Zuständigkeitsbereich der Po- lizei fallen. Bereits bei Verdacht auf einen möglichen schwereren Verstoß wird daher die Polizei hinzugezogen und der Fall ggf. in deren Zuständigkeit übertragen, sodass auf städtischer Ebene kein Ordnungswidrigkeiten- verfahren eingeleitet wird. Ordnungswidrigkeiten, welche im Ordnungsamt erfasst und verfolgt werden, bezie- hen sich zumeist auf Verstöße gegen §10 Abs. 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Wesseling. Die Anzahl dieser sowie aber auch entsprechende Bürgermeldungen hierzu nahmen im angefragten Zeitraum kontinuierlich ab. 2. Gibt es bestimmte Stadtteile, in denen der Ordnungsdienst häufig Drogendelikte feststellt? Nein 3. Bestehen Beschwerden von Bürgern aufgrund von Cannabisgeruch oder öffentlichem Drogenkon- sum? Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit Drogenkonsum kommen vereinzelt vor. Zumeist bezogen sich die Beschwerden auf Cannabisgeruch aus einer benachbarten Wohnung. 4. Wie häufig führt der Kommunale Ordnungsdienst Einsätze auf Spielplätzen wegen Drogenkonsum durch, und auf welchen Spielplätzen in welchen Stadtteilen genau? Gezielte Kontrollen von Spielplätzen werden nicht als isolierte Einzelaktionen dokumentiert, sondern fließen regelmäßig in die bestehenden Präsenzstreifen des KOD ein. Durch diese patrouillierenden Streifgänge wer- den auch Spielplätze im Rahmen der allgemeinen Ordnungsaufsicht beobachtet und sollen dadurch diese u.a. bereits unattraktiv für möglichen Konsum gestalten. Eine separate Zählung der Spielplatzkontrollen speziell wegen Drogenkonsums wird daher nicht geführt. 5. Hat die Legalisierung von Cannabis im Jahr 2024 zu einer messbaren Veränderung der Einsatzzahlen des Ordnungsdienstes geführt? Nein

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