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Anfrage der AfD-Fraktion: Drogendelikte, Beschwerde von Bürgern und Einsätze des Kommunalen Ordnungsdienstes, hier: Stellungnahme der Verwaltung
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Stadt Wesseling |
| Datum | 2026-09-29 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Nr.: 155/2026 1. Ergänzung
- Mitteilung -
Federführendes Amt Beteiligte Ämter
Ordnungsamt und Einwohnerwesen
Vorlage für
29.09.2026 Hauptausschuss
Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen)
Anfrage der AfD-Fraktion: Drogendelikte, Beschwerde von Bürgern und Einsätze des Kommunalen
Ordnungsdienstes, hier: Stellungnahme der Verwaltung
Namenszeichen federführendes Amt Namenszeichen beteiligte Ämter
Sachbearbeitung Leitung Datum
07.09.2026
Namenszeichen
Co-Dezernent/-in Fachdezernent/-in Kämmerin Bürgermeister
Bearbeitungsvermerk
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 155/2026 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in: Herr Lampert
Datum: 01.09.2026
X öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Betreff:
Anfrage der AfD-Fraktion: Drogendelikte, Beschwerde von Bürgern und Einsätze des Kommunalen Ord-
nungsdienstes, hier: Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung nimmt zu den Anfragen wie folgt Stellung:
Zur besseren Nachvollziehbarkeit wurden die gestellten Fragen im Folgenden durchnummeriert:
1. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden im Zusammenhang mit Drogendelikten in den Jahren
2020-2025 eingeleitet?
Die Anzahl der im Ordnungsamt erfassten Verstöße ist nur begrenzt aussagekräftig. Eine eigenständige sta-
tistische Erfassung erfolgt nicht, da zahlreiche Drogendelikte in den originären Zuständigkeitsbereich der Po-
lizei fallen. Bereits bei Verdacht auf einen möglichen schwereren Verstoß wird daher die Polizei hinzugezogen
und der Fall ggf. in deren Zuständigkeit übertragen, sodass auf städtischer Ebene kein Ordnungswidrigkeiten-
verfahren eingeleitet wird. Ordnungswidrigkeiten, welche im Ordnungsamt erfasst und verfolgt werden, bezie-
hen sich zumeist auf Verstöße gegen §10 Abs. 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Wesseling.
Die Anzahl dieser sowie aber auch entsprechende Bürgermeldungen hierzu nahmen im angefragten Zeitraum
kontinuierlich ab.
2. Gibt es bestimmte Stadtteile, in denen der Ordnungsdienst häufig Drogendelikte feststellt?
Nein
3. Bestehen Beschwerden von Bürgern aufgrund von Cannabisgeruch oder öffentlichem Drogenkon-
sum?
Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit Drogenkonsum kommen vereinzelt vor.
Zumeist bezogen sich die Beschwerden auf Cannabisgeruch aus einer benachbarten Wohnung.
4. Wie häufig führt der Kommunale Ordnungsdienst Einsätze auf Spielplätzen wegen Drogenkonsum
durch, und auf welchen Spielplätzen in welchen Stadtteilen genau?
Gezielte Kontrollen von Spielplätzen werden nicht als isolierte Einzelaktionen dokumentiert, sondern fließen
regelmäßig in die bestehenden Präsenzstreifen des KOD ein. Durch diese patrouillierenden Streifgänge wer-
den auch Spielplätze im Rahmen der allgemeinen Ordnungsaufsicht beobachtet und sollen dadurch diese u.a.
bereits unattraktiv für möglichen Konsum gestalten. Eine separate Zählung der Spielplatzkontrollen speziell
wegen Drogenkonsums wird daher nicht geführt.
5. Hat die Legalisierung von Cannabis im Jahr 2024 zu einer messbaren Veränderung der Einsatzzahlen
des Ordnungsdienstes geführt?
Nein
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