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Beteiligungsbericht der Stadt Wesseling für das Berichtsjahr 2020
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Wesseling |
| Datum | 2026-09-29 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Nr.: 208/2026
Federführendes Amt Beteiligte Ämter
Amt für Finanzen und Liegenschaften
Vorlage für
29.09.2026 Hauptausschuss
13.10.2026 Rat
Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen)
Beteiligungsbericht der Stadt Wesseling für das Berichtsjahr 2020
Namenszeichen federführendes Amt Namenszeichen beteiligte Ämter
Sachbearbeitung Leitung Datum
18.08.2026
Namenszeichen
Co-Dezernent/-in Fachdezernent/-in Kämmerin Bürgermeister
Bearbeitungsvermerk
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 208/2026
Der Bürgermeister
Sachbearbeiterin: Frau Martina Stange
Datum: 18.08.2026
X öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Beteiligungsbericht der Stadt Wesseling für das Berichtsjahr 2020
Beschlussentwurf:
Der Beteiligungsbericht der Stadt Wesseling für das Berichtsjahr 2020 wird gemäß § 117 Abs. 1 Satz 3 Ge-
meindeordnung NRW (GO NRW) beschlossen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Sofern eine Gemeinde von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116a Gemeindeordnung NRW
(GO NRW) befreit ist, muss der Beteiligungsbericht vom Rat der Gemeinde gemäß § 117 Abs. 1 Satz 3 GO
in öffentlicher Sitzung beschlossen werden. Aus diesem Grund wird der Beteiligungsbericht für das Berichts-
jahr 2020 dem Rat der Stadt Wesseling zur Beschlussfassung vorgelegt.
2. Lösung
Ein Beteiligungsbericht nach § 117 Abs. 1 GO ist in den Fällen aufzustellen, in denen eine Gemeinde von
der Aufstellung des Gesamtabschlusses unter den Voraussetzungen des § 116a GO befreit ist. Der Rat der
Stadt Wesseling hat am 27.09.2022 (Vorlage 135/2022) gemäß § 116a Absatz 2 Satz 1 GO entschieden,
von der nach § 116a Absatz 1 GO vorgesehenen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtab-
schlusses und Gesamtlageberichts für das Berichtsjahr 2020 Gebrauch zu machen. Daher hat die Stadt
Wesseling gemäß § 116a Abs. 3 GO NRW einen Beteiligungsbericht nach § 117 GO zu erstellen.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW hat ein verbindliches Muster für den
Beteiligungsbericht (Anlage 32 der Verwaltungsvorschrift Muster zur GO NRW und KomHVO NRW) bekannt
gegeben. Die Stadt Wesseling hat den Beteiligungsbericht 2020 nach diesem Muster erstellt.
Dieser Bericht
• trägt den entsprechenden Vorschriften der GO Rechnung,
• erfüllt die Forderungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW,
• verschafft den Mitgliedern des Rates einen umfassenden Überblick über die unmittelbaren und mit-
telbaren städtischen Beteiligungen und
• ermöglicht – nach der vorgesehenen Bekanntmachung – allen interessierten Bürgerinnen und Bür-
gern, sich einen Einblick in die wirtschaftlichen Aktivitäten der Stadt Wesseling und deren Auswir-
kungen auf den städtischen Haushalt zu verschaffen.
3. Alternativen
entfällt
4. Finanzielle Auswirkungen
keine
5. Klimaauswirkungen
entfällt
Text aus PDF extrahiert