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Beteiligungsbericht der Stadt Wesseling für das Berichtsjahr 2020

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Wesseling
Datum2026-09-29
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Sitzungsvorlage Nr.: 208/2026 Federführendes Amt Beteiligte Ämter Amt für Finanzen und Liegenschaften Vorlage für 29.09.2026 Hauptausschuss 13.10.2026 Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Beteiligungsbericht der Stadt Wesseling für das Berichtsjahr 2020 Namenszeichen federführendes Amt Namenszeichen beteiligte Ämter Sachbearbeitung Leitung Datum 18.08.2026 Namenszeichen Co-Dezernent/-in Fachdezernent/-in Kämmerin Bürgermeister Bearbeitungsvermerk STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 208/2026 Der Bürgermeister Sachbearbeiterin: Frau Martina Stange Datum: 18.08.2026 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Beteiligungsbericht der Stadt Wesseling für das Berichtsjahr 2020 Beschlussentwurf: Der Beteiligungsbericht der Stadt Wesseling für das Berichtsjahr 2020 wird gemäß § 117 Abs. 1 Satz 3 Ge- meindeordnung NRW (GO NRW) beschlossen. Sachdarstellung: 1. Problem Sofern eine Gemeinde von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116a Gemeindeordnung NRW (GO NRW) befreit ist, muss der Beteiligungsbericht vom Rat der Gemeinde gemäß § 117 Abs. 1 Satz 3 GO in öffentlicher Sitzung beschlossen werden. Aus diesem Grund wird der Beteiligungsbericht für das Berichts- jahr 2020 dem Rat der Stadt Wesseling zur Beschlussfassung vorgelegt. 2. Lösung Ein Beteiligungsbericht nach § 117 Abs. 1 GO ist in den Fällen aufzustellen, in denen eine Gemeinde von der Aufstellung des Gesamtabschlusses unter den Voraussetzungen des § 116a GO befreit ist. Der Rat der Stadt Wesseling hat am 27.09.2022 (Vorlage 135/2022) gemäß § 116a Absatz 2 Satz 1 GO entschieden, von der nach § 116a Absatz 1 GO vorgesehenen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtab- schlusses und Gesamtlageberichts für das Berichtsjahr 2020 Gebrauch zu machen. Daher hat die Stadt Wesseling gemäß § 116a Abs. 3 GO NRW einen Beteiligungsbericht nach § 117 GO zu erstellen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW hat ein verbindliches Muster für den Beteiligungsbericht (Anlage 32 der Verwaltungsvorschrift Muster zur GO NRW und KomHVO NRW) bekannt gegeben. Die Stadt Wesseling hat den Beteiligungsbericht 2020 nach diesem Muster erstellt. Dieser Bericht • trägt den entsprechenden Vorschriften der GO Rechnung, • erfüllt die Forderungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, • verschafft den Mitgliedern des Rates einen umfassenden Überblick über die unmittelbaren und mit- telbaren städtischen Beteiligungen und • ermöglicht – nach der vorgesehenen Bekanntmachung – allen interessierten Bürgerinnen und Bür- gern, sich einen Einblick in die wirtschaftlichen Aktivitäten der Stadt Wesseling und deren Auswir- kungen auf den städtischen Haushalt zu verschaffen. 3. Alternativen entfällt 4. Finanzielle Auswirkungen keine 5. Klimaauswirkungen entfällt

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