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Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag von Herrn Thomas Bließen: Erneute Beratung und Änderung der beschlossenen Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Wesseling
Datum2026-09-29
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Sitzungsvorlage Nr.: 195/2026 Federführendes Amt Beteiligte Ämter Ratsbüro Vorlage für 29.09.2026 Hauptausschuss 24.11.2026 Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag von Herrn Thomas Bließen: Erneute Beratung und Ände- rung der beschlossenen Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung Namenszeichen federführendes Amt Namenszeichen beteiligte Ämter Sachbearbeitung Leitung Datum 22.07.2026 Namenszeichen Co-Dezernent/-in Fachdezernent/-in Kämmerin Bürgermeister Bearbeitungsvermerk STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 195/2026 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Frau Leyendecker Datum: 22.07.2026 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Jugendhilfeausschuss Betreff: Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag von Herrn Thomas Bließen: Erneute Beratung und Änderung der beschlossenen Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung Beschlussentwurf: Der Bürgerantrag von Herrn Thomas Bließen „Erneute Beratung und Änderung der beschlossenen Elternbei- träge für die Kindertagesbetreuung“ wird zur weiteren inhaltlichen Beratung an den Jugendhilfeausschuss verwiesen. Sachdarstellung: 1. Problem Mit Schreiben vom 21.07.2026 (eingegangen per E-Mail am 21.07.2026) stellt Herr Thomas Bließen einen Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW. Der Antragsteller regt an, die beschlossene Beitragstabelle erneut zu beraten und folgende Änderungen zu prüfen: • die Einführung weiterer Einkommensstufen oberhalb von 100.000 Euro, • die Anhebung der Einkommensgrenze für die höchste Beitragsstufe, • eine Übergangsregelung, durch die der Beitrag für bereits betreute Kinder nicht sprunghaft steigt, • eine stärkere Orientierung an den Beitragstabellen der übrigen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises, • ergänzende Härtefall- und Entlastungsregelungen für besonders belastete Familien sowie • eine erneute Prüfung alternativer Konsolidierungsmaßnahmen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. 2. Lösung Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW und des § 6 der Haupt- satzung der Stadt Wesseling ist der Hauptausschuss zuständig. Er hat die Anregung hingehend ihrer Zuläs- sigkeit zu überprüfen und überweist diese an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. In dieser Angelegenheit liegt die Zuständigkeit beim Jugendhilfeausschuss. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Keine 5. Klimaauswirkungen Keine

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