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Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag von Herrn Thomas Bließen: Erneute Beratung und Änderung der beschlossenen Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Wesseling |
| Datum | 2026-09-29 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Nr.: 195/2026
Federführendes Amt Beteiligte Ämter
Ratsbüro
Vorlage für
29.09.2026 Hauptausschuss
24.11.2026 Jugendhilfeausschuss
Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen)
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag von Herrn Thomas Bließen: Erneute Beratung und Ände-
rung der beschlossenen Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung
Namenszeichen federführendes Amt Namenszeichen beteiligte Ämter
Sachbearbeitung Leitung Datum
22.07.2026
Namenszeichen
Co-Dezernent/-in Fachdezernent/-in Kämmerin Bürgermeister
Bearbeitungsvermerk
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 195/2026
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in: Frau Leyendecker
Datum: 22.07.2026
X öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag von Herrn Thomas Bließen: Erneute Beratung und Änderung
der beschlossenen Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung
Beschlussentwurf:
Der Bürgerantrag von Herrn Thomas Bließen „Erneute Beratung und Änderung der beschlossenen Elternbei-
träge für die Kindertagesbetreuung“ wird zur weiteren inhaltlichen Beratung an den Jugendhilfeausschuss
verwiesen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Schreiben vom 21.07.2026 (eingegangen per E-Mail am 21.07.2026) stellt Herr Thomas Bließen einen
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW.
Der Antragsteller regt an, die beschlossene Beitragstabelle erneut zu beraten und folgende Änderungen zu
prüfen:
• die Einführung weiterer Einkommensstufen oberhalb von 100.000 Euro,
• die Anhebung der Einkommensgrenze für die höchste Beitragsstufe,
• eine Übergangsregelung, durch die der Beitrag für bereits betreute Kinder nicht sprunghaft steigt,
• eine stärkere Orientierung an den Beitragstabellen der übrigen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises,
• ergänzende Härtefall- und Entlastungsregelungen für besonders belastete Familien sowie
• eine erneute Prüfung alternativer Konsolidierungsmaßnahmen.
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
2. Lösung
Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW und des § 6 der Haupt-
satzung der Stadt Wesseling ist der Hauptausschuss zuständig. Er hat die Anregung hingehend ihrer Zuläs-
sigkeit zu überprüfen und überweist diese an die zur Entscheidung berechtigte Stelle.
In dieser Angelegenheit liegt die Zuständigkeit beim Jugendhilfeausschuss.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
5. Klimaauswirkungen
Keine
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